{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163373,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163373,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3373","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Auslagerung von Dienstleistungen des Service public. Kann die Post das Gesetz und die strategischen Ziele umgehen, indem sie Subunternehmen beauftragt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es werden immer mehr Dienstleistungen des Service public ausgelagert, und zwar bei allen Anbietern.</p><p>Die Kontrolle der Subunternehmen, ihrer Leistung und der Arbeitsbedingungen ihrer Angestellten wird von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich gehandhabt und kann nicht als befriedigend angesehen werden.</p><p>Artikel\u00a05 der Postverordnung sieht z. B. vor, dass nur Subunternehmen, die mehr als 50 Prozent ihres j\u00e4hrlichen Umsatzerl\u00f6ses mit Postdiensten erzielen, die branchen\u00fcblichen Arbeitsbedingungen einhalten m\u00fcssen. Kontrolliert wird die Erf\u00fcllung dieser Bedingungen durch die Postkommission (Postcom).</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zur Weitervergabe von Arbeiten durch die Post zu beantworten, denn es besteht ein grosses Risiko, dass mit diesen Praktiken geltende Regelungen umgangen werden.</p><p>1. Kontrolliert die Postcom aktiv die Einhaltung der branchen\u00fcblichen Arbeitsbedingungen durch die Subunternehmen, und welche Sanktionen sind bei Nichteinhaltung vorgesehen? Hat die Postcom bereits festgestellt, dass die branchen\u00fcblichen Arbeitsbedingungen nicht eingehalten wurden?</p><p>2. Ist die Anforderung nach Artikel\u00a05 der Postverordnung in Bezug auf die Ums\u00e4tze nicht zu schwach angesichts der Tatsache, dass diese Anbieter oft Dienste zu Randzeiten \u00fcbernehmen, z. B. nachts oder am Sonntag, und sie diese nur in Erg\u00e4nzung zu ihrer Hauptt\u00e4tigkeit anbieten?</p><p>3. Was ist die Haltung des Bundesrates in Bezug auf die Tatsache, dass die Weitervergabe von Auftr\u00e4gen an Subunternehmen es erm\u00f6glicht, gesetzliche Regelungen zu umgehen (z. B. die Paketzustellung am Sonntag durch Dritte, die f\u00fcr die Post verboten ist)?</p><p>4. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die strategischen Ziele, was die Qualit\u00e4t und das Dienstleistungsangebot betrifft, eingehalten werden? \u00dcber welche Sanktionsm\u00f6glichkeiten verf\u00fcgt er, wenn dies nicht der Fall sein sollte? Welche Konsequenzen hat ein Subunternehmen zu erwarten, wenn es sich nicht an diese Vorgaben h\u00e4lt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nach Postgesetz unterstehen Subunternehmen von Postdienstanbieterinnen selbst nicht der Meldepflicht, da sie die Dienstleistungen nicht im eigenen Namen anbieten. Weil der Gesetz- und Verordnunggeber jedoch sicherstellen wollte, dass die branchen\u00fcblichen Arbeitsbedingungen auch durch die Subunternehmen einzuhalten sind, m\u00fcssen Postdienstanbieterinnen mit Subunternehmen, die mehr als 50 Prozent ihres j\u00e4hrlichen Umsatzes mit Postdienstleistungen erzielen, schriftlich vereinbaren, dass diese f\u00fcr ihr gesamtes Personal die branchen\u00fcblichen Arbeitsbedingungen einhalten.</p><p>Die Postkommission (Postcom) ist mit der Aufsicht \u00fcber diese Bestimmung betraut. Stellt sich im Zuge des j\u00e4hrlichen Reportings der meldepflichtigen Postdienstanbieterinnen heraus, dass sie die beauftragten Subunternehmen nicht gen\u00fcgend \u00fcberpr\u00fcfen und diese die branchen\u00fcblichen Arbeitsbedingungen nicht einhalten, kann die PostCom gegen\u00fcber der Postdienstanbieterin geeignete Massnahmen ergreifen. Hingegen besteht f\u00fcr die Postcom keine M\u00f6glichkeit, fehlbare Subunternehmen direkt zu sanktionieren. Laut Auskunft der Postcom gibt es bis heute keine Anzeichen, dass Subunternehmen die branchen\u00fcblichen Arbeitsbedingungen nicht einhalten w\u00fcrden.</p><p>2. Der fragliche Prozentsatz wurde bei mindestens 50 Prozent festgesetzt, da der Anteil am Umsatzerl\u00f6s, welcher mit Postdienstleistungen erzielt wird, einen relevanten Anteil ausmachen soll. Andernfalls w\u00e4re jedes Unternehmen, welches nebenbei f\u00fcr eine Postdienstanbieterin Postdienste anbietet, automatisch mit ihrem gesamten Personal den Arbeitsbedingungen des Postmarkts unterstellt (beispielsweise die SBB, welche an gewissen Schaltern Postdienste anbieten). Der Bundesrat geht davon aus, dass die Mitarbeitenden von Subunternehmen, die weniger als 50 Prozent des j\u00e4hrlichen Umsatzes mit Postdiensten erzielen, unter die branchen\u00fcblichen Arbeitsbedingungen ihres Kerngesch\u00e4fts fallen.</p><p>3. Anbieterinnen von Postdiensten sind Unternehmen, die gewerbsm\u00e4ssig Postsendungen annehmen, abholen, sortieren, transportieren und zustellen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, alle Teilschritte der postalischen Wertsch\u00f6pfungskette selbst zu erbringen. Vielmehr k\u00f6nnen einzelne Schritte oder auch der gesamte Prozess an Dritte ausgelagert werden, solange die Postdienstanbieterin jedes Element der Wertsch\u00f6pfungskette steuert und die Verantwortung beh\u00e4lt.</p><p>Das Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot gilt grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Unternehmen, und f\u00fcr Ausnahmen wird eine Bewilligung ben\u00f6tigt.</p><p>Die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz enth\u00e4lt in Artikel\u00a030a eine Sonderbestimmung f\u00fcr Anbieterinnen von Postdiensten. Demnach k\u00f6nnen Postdienstanbieterinnen ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ohne beh\u00f6rdliche Bewilligung ganz oder teilweise in der Nacht und am Sonntag besch\u00e4ftigen, sofern es sich bei den w\u00e4hrend eines Kalenderjahres nachts oder sonntags verarbeiteten Postsendungen mehrheitlich um Grundversorgungsdienstleistungen handelt. Mit der quantitativen Vorgabe zu den Sendungsmengen soll sichergestellt werden, dass sich die Hauptt\u00e4tigkeit eines Unternehmens auf die f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung unverzichtbare Grundversorgung konzentriert, ohne dass Arbeiten ausserhalb der Grundversorgung eingestellt werden m\u00fcssen.</p><p>Subunternehmen, welche im Auftrag der Schweizerischen Post Arbeiten ausf\u00fchren, fallen nicht unter diese Ausnahmebestimmung, sondern unterstehen f\u00fcr Nacht- und Sonntagsarbeit der Bewilligungspflicht.</p><p>4. Die Postgesetzgebung verpflichtet die Schweizerische Post, eine landesweite Grundversorgung in guter Qualit\u00e4t zu erbringen. Dabei kann sie sowohl mit Dritten zusammenarbeiten als auch Teile ihres Auftrags auf Tochtergesellschaften \u00fcbertragen. In jedem Fall ist die Schweizerische Post verantwortlich, dass die gesetzlichen Qualit\u00e4tsvorgaben gem\u00e4ss Postgesetz erf\u00fcllt sind. Wenn die Qualit\u00e4tsvorgaben ungen\u00fcgend erf\u00fcllt sind, kann die Aufsichtsbeh\u00f6rde gegen\u00fcber der Schweizerischen Post bzw. der Post Schweiz Verwaltungssanktionen erlassen. Hingegen k\u00f6nnen die Subunternehmen von den Beh\u00f6rden, wie unter Antwort 1 und Antwort 2 dargelegt, nicht direkt sanktioniert werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1471996800000)\/","SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521629907)\/","SubmissionDate":"\/Date(1464825600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Medien und Kommunikation"}}