{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163387,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163387,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3387","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist die elektronische Rechnung ohne digitale Signatur mehrwertsteuerkonform?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Stellt jeder elektronische Rechnungsversand eine elektronische Rechnung im Sinne des Mehrwertsteuerrechts dar?</p><p>2. Was sind die Alternativen zur digitalen Signatur f\u00fcr den Nachweis des erfolgreichen Rechnungsversands?</p><p>3. H\u00e4lt er die Ausarbeitung von klaren Leitlinien zur elektronischen Rechnung f\u00fcr sinnvoll, um Unsicherheit und B\u00fcrokratie entgegenzuwirken?</p><p>4. Inwiefern beabsichtigt er zur St\u00e4rkung des Schweizer Wirtschaftsplatzes die Anpassung des Schweizer Rechts an das internationale Mehrwertsteuerrecht?</p>","ReasonText":"<p>Der Versand einer elektronischen Rechnung statt einer Papierrechnung ist mehrwertsteuerrechtlich erlaubt, sofern sie den Nachweis des Ursprungs, der Integrit\u00e4t und der Nichtabstreitbarkeit des Versands erbringen kann. Dies vermag eine elektronische Rechnung nach Praxis der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung nur dann eindeutig zu beweisen, wenn sie mit einer digitalen Signatur versehen ist. Bei elektronischen Rechnungen ohne digitale Signatur besteht zwar die M\u00f6glichkeit, mehrwertsteuerrechtliche Tatsachen (z. B. den Anspruch auf Vorsteuerabzug) mit weiteren Beweismitteln nachzuweisen (Grundsatz der Beweismittelfreiheit). In der Praxis ist aber unklar, welche Beweismittel daf\u00fcr n\u00f6tig sind. Unklar ist auch, ob jeder elektronische Rechnungsversand (z. B. eine per E-Mail versandte Kopie der Rechnung) eine elektronische Rechnung gem\u00e4ss Mehrwertsteuerrecht ist.</p><p>Das Unternehmen tr\u00e4gt alle damit verbundenen Risiken (z. B. Verlust des Vorsteuerabzugs) und kann sich allenfalls gar strafbar machen. Um dieses Risiko zu vermeiden, bleibt ihm nur, die elektronische Rechnung mit einer digitalen Signatur zu versehen. Die Preise f\u00fcr digitale Signaturen sind aber derart hoch, dass der Kostenvorteil der elektronischen Rechnung zunichte gemacht wird. Entgegen dem urspr\u00fcnglichen Ziel der elektronischen Rechnung bleiben Rechnungsversand und Mehrwertsteuereintreibung teuer und kompliziert.</p><p>Unsere Nachbarl\u00e4nder haben die Problematik erkannt. In Deutschland ist eine elektronische Rechnung bereits umsatzsteuerrechtskonform, wenn die Unternehmen ein innerbetriebliches Kontrollverfahren bereitstellen, das einen verl\u00e4sslichen Pr\u00fcfpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft. Die f\u00fcr Schweizer Unternehmen bestehende faktische Pflicht, jede elektronische Rechnung mit einer digitalen Signatur zu verkn\u00fcpfen, schadet somit dem Wirtschaftsplatz Schweiz.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Ja, sobald Daten und Informationen elektronisch \u00fcbermittelt werden (z. B. PDF-Dokument per Mail), liegt eine elektronische Rechnung vor.</p><p>2. Mit dem Mehrwertsteuergesetz vom 12. Juni 2009 wurde in Artikel\u00a081 Absatz\u00a03 das Prinzip der Beweismittelfreiheit eingef\u00fchrt: Ein Nachweis darf nicht mehr vom Vorliegen eines bestimmten Beweismittels abh\u00e4ngig gemacht werden. Es ist auch m\u00f6glich, mit andern Beweismitteln schl\u00fcssig Beweis zu f\u00fchren. Damit wollte der Gesetzgeber bewusst eine Abkehr von fixen Beweisregeln und der Praxis einen wesentlich gr\u00f6sseren Spielraum bei der Ber\u00fccksichtigung der Verh\u00e4ltnisse im Einzelfall einr\u00e4umen. Bei elektronischen Rechnungen kann die Authentizit\u00e4t (Herkunft) und Integrit\u00e4t (Unversehrtheit) nicht nur mittels digitaler Signatur nachgewiesen werden. Weitere Beweismittel sind beispielsweise eine ordnungsgem\u00e4sse Buchf\u00fchrung, Bestellunterlagen, Lieferscheine, Buchungss\u00e4tze, Zahlungen oder ein innerbetriebliches Kontrollsystem (IKS), welches einen verl\u00e4sslichen Pr\u00fcfpfad zwischen elektronischer Rechnung und dazugeh\u00f6riger Leistungserbringung schafft. Deren Beweiskraft ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen (freie Beweisw\u00fcrdigung).</p><p>3. Die Beweismittelfreiheit bringt in der Verwaltungspraxis kaum Probleme mit sich. Aufgrund der Gesamtumst\u00e4nde k\u00f6nnen unsignierte elektronische Rechnungen (wie auch Rechnungskopien auf Papier) in der Regel problemlos anerkannt werden. Vorausgesetzt ist, dass eine ordnungsgem\u00e4sse Buchf\u00fchrung vorliegt. Ein abschliessender Beweismittelkatalog kann hingegen nicht festgelegt werden; ein solcher w\u00fcrde der gesetzlich verankerten Beweismittelfreiheit widersprechen. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) pr\u00fcft zurzeit im Gespr\u00e4ch mit der Schweizer Wirtschaft, wie die bestehenden Unsicherheiten bei den Unternehmen ausger\u00e4umt werden k\u00f6nnen. Sie wird ihre diesbez\u00fcgliche Kommunikation pr\u00e4zisieren und ausbauen. Die ESTV wird sp\u00e4testens 2017 die diesbez\u00fcglichen Vorgaben der Mehrwertsteuerverordnung pr\u00fcfen und allf\u00e4llige Anpassungen vornehmen.</p><p>4. Auch in der EU m\u00fcssen die Authentizit\u00e4t und Integrit\u00e4t elektronischer Rechnungen gew\u00e4hrleistet sein. Das Erfordernis der digitalen Signatur wurde aber aufgehoben. Der Nachweis kann nun alternativ auch durch ein sogenanntes innerbetriebliches Steuerungsverfahren (entspricht einem IKS) erbracht werden. Ausserdem sind in der EU die Anforderungen an Rechnungsstellung und -inhalt deutlich strenger als in der Schweiz. Damit ist die Schweizer Regelung, welche nebst einem IKS auch alle anderen Beweismittel zul\u00e4sst, im Ergebnis liberaler als die EU-Regelung. Eine Adaption an die strengeren EU-Vorschriften wird daher vom Bundesrat zurzeit nicht angestrebt. Indes geht die Entwicklung bei den Steuerverfahren immer st\u00e4rker in Richtung einer elektronischen Verarbeitung. Zudem wird die ESTV ihr Angebot an E-Government-Anwendungen in den n\u00e4chsten Jahren weiter ausbauen, um f\u00fcr die Unternehmen Erleichterungen in den Steuerverfahren zu realisieren. Vor diesem Hintergrund wird zu pr\u00fcfen sein, ob und wo sich die notwendigen Nachweise im Steuerverfahren auch auf andere Weise als mittels digitaler Signatur erbringen lassen, was heute noch nicht abschliessend beurteilt werden kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1471392000000)\/","SubmittedBy":"Regazzi Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690520699383)\/","SubmissionDate":"\/Date(1465257600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht|Steuer"}}