{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163411,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163411,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3411","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Marktbehinderung durch ungleiche Behandlung von Fahrzeugen im Rahmen der CO2-Emissionsvorschriften","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bei der Einf\u00fchrung der europ\u00e4ischen CO2-Vorschriften wurden Hersteller, die pro Jahr weniger als 300 000 Fahrzeuge in Europa immatrikulieren, durch die Gew\u00e4hrung von Nischen- oder Kleinserienherstellerzielen massiv entlastet. Voraussetzung f\u00fcr die Gew\u00e4hrung eines solchen Spezialziels ist, dass der Hersteller seine Fahrzeuge in der Union durch eine sogenannte EG-Gesamtgenehmigung pr\u00fcfen l\u00e4sst. Hersteller, die ihre Produkte nicht durch die eigene Vertriebskette in der EU vertreiben, verzichten auf diesen kostenintensiven Schritt, werden jedoch aufgrund der kleinen Volumen auch nicht mit der CO2-Steuer belastet.</p><p>Die Schweizer CO2-Emissionsvorschriften nehmen diese Unterscheidung nicht vor. So m\u00fcssen auch Fahrzeuge ohne EG-Genehmigung in der Schweiz vollst\u00e4ndig besteuert werden, und es gibt keine M\u00f6glichkeit, ein Spezialziel zu beantragen.</p><p>Das Resultat ist die ungerechtfertigte Vollbesteuerung dieser Fahrzeuge, die ein grosses Handelshemmnis darstellt und wettbewerbsverzerrend wirkt.</p><p>In seiner Antwort zur Interpellation 14.3787 gesteht der Bundesrat die Existenz dieser Ungleichbehandlung ein, stellt aber keinen Handlungsbedarf fest, weil \"sich die Problematik auf eine beschr\u00e4nkte Anzahl von emissionsstarken Fahrzeugen beschr\u00e4nkt, die in Zukunft weiter abnehmen d\u00fcrfte\".</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Ist aus seiner Sicht eine Ungleichbehandlung in Ordnung, sofern sie vergleichsweise und subjektiv nur \"wenige\" Betroffene hinterl\u00e4sst und sich einfach \u00e4ndern liesse?</p><p>2. Zwar wird die Anzahl emissionsstarker Fahrzeuge tats\u00e4chlich abnehmen. Jedoch bleibt die Ungleichbehandlung bestehen, weil auch die Zielwerte in Zukunft weiter abgesenkt werden. Was unternimmt er, damit diese Ungleichbehandlung behoben wird?</p><p>3. Die Ungleichbehandlung von Produkten gef\u00e4hrdet den Wettbewerb. Was ist die Ansicht der Wettbewerbskommission in diesem Sachverhalt?</p><p>4. Die Ungleichbehandlung ist ein Kostentreiber der Preise und zementiert die Hochpreisinsel Schweiz. Wie ist die Ansicht des Preis\u00fcberwachers zu diesem Sachverhalt?</p><p>5. Gedenkt er, diese Ungleichbehandlung durch die separate Gew\u00e4hrung von Schweizer Spezialzielen oder durch ein Ausschluss dieser Fahrzeuge vom Geltungsbereich der CO2-Emissionsvorschriften (analog der EU) zu beseitigen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Um die Klimaziele des Bundesrates zu erreichen, sind griffige Anreizmechanismen zentral, welche die inl\u00e4ndischen Treibhausgasemissionen senken. Eine solche Massnahme ist die Weiterf\u00fchrung der Vorschriften zur CO2-Verminderung bei Personenwagen.</p><p>In der Schweiz gelten seit Juli 2012 CO2-Emissionsvorschriften, die im Wesentlichen von den EU-Vorschriften \u00fcbernommen wurden. Neue Personenwagen d\u00fcrfen bis 2015 im Durchschnitt noch 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen. Verfehlt der Importeur das Ziel, muss er eine Sanktion entrichten, die vom CO2-Ausstoss der zugelassenen Fahrzeuge abh\u00e4ngig ist. In der Schweiz werden - anders als in der EU - nicht die Flotten der Autohersteller, sondern diejenigen der Importeure reguliert. Somit fallen hierzulande auch Fahrzeuge ohne sogenannte EG-Gesamtgenehmigung unter die CO2-Verordnung. Zu den betroffenen Fahrzeugen ohne EG-Gesamtgenehmigung geh\u00f6ren vorwiegend hubraumstarke Modelle amerikanischer Hersteller. Deren Marktanteil betrug in den vergangenen Jahren zwischen 0,3 bis 0,5 Prozent.</p><p>1./2. Die Schweizer CO2-Emissionsvorschriften umfassen alle neu zugelassenen Personenwagen. Damit werden alle in die Schweiz importierten Fahrzeuge gleich behandelt. W\u00fcrden stark emittierende Fahrzeuge von der Verpflichtung zur CO2-Reduktion befreit, w\u00fcrde dies den Zielen der Schweizer Klimapolitik zuwiderlaufen.</p><p>Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Giezendanner 14.3787, \"CO2-Abgabe bei Importfahrzeugen\", erl\u00e4utert, wurde die Frage, wie nicht EG-gesamtgenehmigte Fahrzeuge in den schweizerischen CO2-Emissionsvorschriften behandelt werden sollen, im Rahmen einer Teilrevision der Verordnung \u00fcber die Reduktion der CO2-Emissionen vom 30. November 2012 (CO2-Verordnung; SR 641.711) behandelt. Dabei hat der Bundesrat beschlossen, dass auch diese Fahrzeuge unter die regul\u00e4ren CO2-Zielwerte fallen sollen. Von einer Vergabe eigener Schweizer Spezialziele wurde abgesehen, weil sich damit Ungleichbehandlungen innerhalb der Schweiz ergeben h\u00e4tten.</p><p>Zudem zeigt sich im Vollzug, dass parallel und direkt importierte US-Modelle ohne EG-Typgenehmigung ausschliesslich in Flotten von Grossimporteuren inklusive CO2-B\u00f6rsen abgerechnet werden. Der teilweise hohe CO2-Ausstoss der betroffenen Modelle wird dadurch mit effizienteren Fahrzeugen gemittelt. Bisher wurden f\u00fcr US-amerikanische Fahrzeuge ohne EG-Gesamtgenehmigung keine Sanktionen f\u00fcr Einzelfahrzeuge entrichtet.</p><p>Angesichts der grossen Bedeutung der Absenkung der CO2-Emissionen, der vorhandenen Flexibilit\u00e4ten f\u00fcr die Branche wie Pooling, CO2-B\u00f6rsen oder der M\u00f6glichkeit zur Bildung von Emissionsgemeinschaften sowie der beobachteten Vollzugspraxis erachtet es der Bundesrat als nicht gerechtfertigt, von der bisherigen Regelung abzuweichen.</p><p>3. Gem\u00e4ss Wettbewerbskommission (Weko) sind Parallel- und Direktimporte aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ausdr\u00fccklich zu bef\u00fcrworten und sollten daher nicht durch die CO2-Emissionsvorschriften erschwert werden. Durch die M\u00f6glichkeit, Emissionsgemeinschaften zu gr\u00fcnden sowie die Tatsache, dass der Parallelimport der von der Interpellation betroffenen Fahrzeuge ohne EG-Gesamtgenehmigung heute praktisch ausschliesslich von Grossimporteuren mit der M\u00f6glichkeit zur Poolbildung durchgef\u00fchrt wird, erachtet der Bundesrat die Anliegen der Weko als ausreichend ber\u00fccksichtigt.</p><p>4. Der Preis\u00fcberwacher hat bei der Einf\u00fchrung der CO2-Emissionsvorschriften in seinem Bericht \"Frankenst\u00e4rke und Preise\" im Jahr 2012 Bef\u00fcrchtungen ge\u00e4ussert, dass diese den Parallel- und Direktimport von Personenwagen erschweren k\u00f6nnten. Er ist zudem der Auffassung, dass das politisch gesetzte Ziel durch eine individuelle Einzelabrechnung ohne Pooling f\u00fcr alle importierten Fahrzeuge am effizientesten erreicht w\u00fcrde. Der Bundesrat hat bei der Ausgestaltung der Vorschriften wie auch durch die Vollzugspraxis auf die Anliegen R\u00fccksicht genommen, auch wenn die Flottenabrechnung bei Einf\u00fchrung der CO2-Emissionsvorschriften nicht zur Debatte stand. \u00dcber 90 Prozent der Parallelimporte werden heute durch Grossimporteure durchgef\u00fchrt. Diese profitieren dabei wie ein Generalimporteur von der M\u00f6glichkeit zur Flottenabrechnung. Privaten Direktimporteuren stehen zudem sogenannte CO2-B\u00f6rsen zur Verf\u00fcgung.</p><p>5. Der Bundesrat erachtet die Vergabe separater schweizerischer Nischen- und Kleinherstellerziele oder einen Ausschluss dieser Fahrzeuge vom Geltungsbereich der CO2-Emissionsvorschriften angesichts der Sachlage als nicht angemessen. Die Hersteller k\u00f6nnen aber f\u00fcr ihre Fahrzeuge eine EG-Gesamtgenehmigung und bei der europ\u00e4ischen Kommission ein Kleinhersteller- oder Nischenziel beantragen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1471392000000)\/","SubmittedBy":"Walliser Bruno","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|52|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1763105118067)\/","SubmissionDate":"\/Date(1465430400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Umwelt|Steuer"}}