{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163417,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163417,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3417","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Elektrizit\u00e4tsgesellschaften. Preisdumping durch \u00f6ffentliche Unternehmen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Verschiedene KMU aus dem Montage- und dem Elektroinstallationssektor beschweren sich, dass grosse bundesnahe oder staatliche Stromerzeugungs- und Stromversorgungsunternehmen ebenso wie die entsprechenden Stromkonzerne ihre fast schon dominante Position nutzen, um auf den Elektroinstallationsmarkt zu dr\u00e4ngen. Sie gehen dabei, gelinde gesagt, aggressiv vor und machen zum Teil Dumpingpreisangebote.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a010 der Niederspannungs-Installationsverordnung m\u00fcssen Betriebe \"pro zwanzig in der Installation besch\u00e4ftigte Elektro-Kontrolleure/Chefmonteure, Elektromonteure, Montage-Elektriker, Lehrlinge oder Hilfskr\u00e4fte mindestens eine fachkundige Person vollzeitlich besch\u00e4ftigen, welche die technische Aufsicht aus\u00fcbt\".</p><p>Die KMU unterliegen einer strengen Kontrolle durch die Beh\u00f6rden und respektieren diese Bestimmung, was auch die H\u00f6he ihrer Tarife erkl\u00e4rt. In diesen kleinen Unternehmen ist oft der Chef oder die Chefin die \"fachkundige Person\", die die Kontrollperson des Eidgen\u00f6ssischen Starkstrominspektorates empf\u00e4ngt, die die Aufgabe hat, das Unternehmen zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>Bei den grossen Unternehmen scheint es hingegen so zu sein, dass der Kontrollperson jeweils keine Liste mit den aktuellen AHV-pflichtigen L\u00f6hnen vorliegt. Erstaunlicherweise erf\u00fcllen die Angaben der Grossunternehmen zum Verh\u00e4ltnis zwischen der Anzahl Angestellten und der Anzahl fachkundiger Personen die gesetzlichen Bestimmungen nicht. Hier einige Beispiele:</p><p>1. E-Connect (Groupe E) gibt auf seiner Website an, dass im Unternehmen auf 653 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur 17 fachkundige Personen kommen (von denen mindestens eine seit mehreren Jahren pensioniert ist);</p><p>2. Cablex (Swisscom) besch\u00e4ftigt f\u00fcr 1000 Angestellte nur 12 vollzeitbesch\u00e4ftigte fachkundige Personen;</p><p>3. Sedelec verf\u00fcgt f\u00fcr die Kantone Genf, Waadt und Neuenburg nur \u00fcber 7 fachkundige Personen auf 300 Mitarbeiter.</p><p>Kann der Bundesrat dar\u00fcber Auskunft geben, ob sichergestellt ist, dass die Grossunternehmen im Interesse der Gleichbehandlung streng kontrolliert werden und dass sie mindestens den gleichen Anforderungen gen\u00fcgen m\u00fcssen wie die KMU? Wird auch, ohne dass man sich nur auf die statistischen Angaben der Unternehmen verl\u00e4sst, jeweils gepr\u00fcft, ob alle Angestellten die n\u00f6tigen Abschl\u00fcsse haben, ob sie beim Unternehmen selbst angestellt sind und ob sie tats\u00e4chlich noch im Betrieb arbeiten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wer elektrische Niederspannungsinstallationen erstellt, \u00e4ndert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschl\u00fcsse unterbricht, \u00e4ndert oder in Stand stellt, braucht gem\u00e4ss Artikel\u00a06 der Verordnung \u00fcber elektrische Niederspannungsinstallationen vom 7. November 2001 (NIV; SR 734.27) eine Installationsbewilligung des Eidgen\u00f6ssischen Starkstrominspektorates (Esti). Nach Artikel\u00a09 Absatz\u00a01 NIV erhalten Betriebe die allgemeine Installationsbewilligung, wenn sie eine fachkundige Person besch\u00e4ftigen, die in den Betrieb so eingegliedert ist, dass sie die technische Aufsicht \u00fcber die Installationsarbeiten wirksam aus\u00fcben kann (Bst. a). Die Betriebe m\u00fcssen Gew\u00e4hr bieten, dass sie die Verordnung einhalten (Art. 9 Abs. 1 Bst. b NIV). Betriebe gem\u00e4ss Artikel\u00a010 Absatz\u00a01 NIV m\u00fcssen pro 20 in der Installation besch\u00e4ftigte Elektro-Kontrolleure/Chefmonteure, Elektromonteure, Montage-Elektriker, Lehrlinge oder Hilfskr\u00e4fte mindestens eine fachkundige Person vollzeitlich besch\u00e4ftigen, welche die technische Aufsicht aus\u00fcbt. Fachkundig ist insbesondere, wer die Pr\u00fcfung in den berufskundlichen F\u00e4chern der h\u00f6heren Fachpr\u00fcfung (Meisterpr\u00fcfung) f\u00fcr Elektro-Installateure bestanden hat (vgl. Art. 8 Abs. 1 NIV). Nach Erhalt einer Bewilligung muss der Bewilligungsinhaber dem Esti nach Artikel\u00a019 Absatz\u00a01 NIV innert zwei Wochen jede Tatsache melden, die eine \u00c4nderung der Installationsbewilligung erfordert. Mitteilungspflichtige Tatsachen sind beispielsweise der Austritt einer fachkundigen Person aus dem Betrieb oder eine wesentliche \u00c4nderung der Betriebsorganisation, die sich auf den Besch\u00e4ftigungsgrad der fachkundigen Person oder Personen auswirkt.</p><p>Nach der Erteilung der Bewilligung durch das Esti ist jeder Bewilligungsinhaber f\u00fcr die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen selber verantwortlich. Das Esti f\u00fchrt keine regelm\u00e4ssigen Kontrollen durch, ob die Bewilligungsvoraussetzungen noch erf\u00fcllt sind. Gem\u00e4ss Artikel\u00a020 NIV f\u00fchrt es ein \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliches Verzeichnis, in welchem die Bewilligungsinhaber, die fachkundigen Leiter und die weiteren fachkundigen Personen inklusive deren Besch\u00e4ftigungsgrade aufgef\u00fchrt sind (<a href=\"http://aikb.esti.ch\">http://aikb.esti.ch</a>). Es muss zudem aktiv werden, wenn es aufgrund eigener Erkenntnisse oder Meldungen Dritter Anzeichen f\u00fcr ein m\u00f6gliches Fehlverhalten gibt. Kommt es zum Schluss, dass die Vorschriften \u00fcber die Betriebsorganisation nicht eingehalten werden, reicht das Esti beim daf\u00fcr zust\u00e4ndigen Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) eine Strafanzeige gegen den fehlbaren Betrieb ein (Art. 42 Bst. c NIV). Im Weiteren muss der Betrieb seine Betriebsorganisation an die Vorschriften der NIV anpassen. Dazu setzt das Esti dem Betrieb eine Frist an. Handelt der Betrieb nicht, f\u00fchrt dies zum Widerruf der Installationsbewilligung (Art. 19 Abs. 2 Bst. a NIV).</p><p>Diesen Verpflichtungen kommt das Esti nach. F\u00fcr die Kontrollen von Inhabern einer allgemeinen Installationsbewilligung bei Anzeichen f\u00fcr ein m\u00f6gliches Fehlverhalten wendet das Inspektorat jedes Jahr regelm\u00e4ssig mehrere hundert Stunden auf. Diese beinhalten im Wesentlichen die Inspektion von Betrieben sowie von Installationsarbeiten auf Baustellen. Falls erforderlich werden unabh\u00e4ngig von der Gr\u00f6sse des Betriebes auch Personallisten, Lohnausweise und/oder Lohnabrechnungen sowie Nachweise \u00fcber die Berufsqualifikationen von Mitarbeitenden eingefordert. Das Esti hat in den letzten Jahren beim BFE mehrmals eine Strafanzeige wegen einer Pflichtverletzung im Sinne von Artikel\u00a042 Buchstabe\u00a0c NIV eingereicht.</p><p>Die im Internetauftritt von grossen Elektroinstallationsbetrieben genannte Zahl von Mitarbeitenden l\u00e4sst nicht zwingend R\u00fcckschl\u00fcsse auf die erforderliche Anzahl von fachkundigen Personen zu. Solche Unternehmen sind oft auch in Bereichen t\u00e4tig, die nicht unter die Bewilligungspflicht nach NIV fallen (z. B. Planung von elektrischen Installationen, Telekommunikation), und besch\u00e4ftigen Personen, die nicht in der Installation t\u00e4tig sind. Die vom Interpellanten als Beispiele ausdr\u00fccklich genannten Bewilligungsinhaber erf\u00fcllen gem\u00e4ss den aktuellen Abkl\u00e4rungen des Esti die Vorschriften \u00fcber die Betriebsorganisation.</p><p>Gem\u00e4ss den vorliegenden Informationen ist nicht ersichtlich, dass das Gebot der Gleichbehandlung verletzt wird. Zudem sch\u00e4tzt der Bundesrat die aktuelle Aufsicht (angesichts der wenigen Strafverfahren) als angemessen ein.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1471392000000)\/","SubmittedBy":"Nantermod Philippe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521578917)\/","SubmissionDate":"\/Date(1465430400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Energie"}}