{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163445,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163445,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3445","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Was hindert Europa daran, sich bei seiner Migrationspolitik am australischen Modell zu orientieren?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Worin genau widerspricht die Anwendung des australischen Migrationsmodells dem V\u00f6lkerrecht?</p><p>2. Falls sie dem V\u00f6lkerrecht widerspricht: Wie ist es dann m\u00f6glich, dass Australien seine Migrationspolitik trotzdem ungestraft fortf\u00fchren kann? </p><p>3. Welche praktischen Gr\u00fcnde sprechen dagegen, dass sich Europa an dieser Politik orientiert, die sich anscheinend bew\u00e4hrt hat?</p>","ReasonText":"<p>Der \u00f6sterreichische Aussenminister hat anscheinend vorgeschlagen, die EU solle sich an der australischen Migrationspolitik orientieren und Asylsuchende am direkten Zugang zum Kontinent hindern, indem sie sie f\u00fcr die Dauer des Asylverfahrens auf Inseln festh\u00e4lt. </p><p>In seiner Antwort auf meine Frage 16.5272, \"Migrationspolitik Australiens. Ein Beispiel f\u00fcr Europa?\", befand der Bundesrat, dieses Modell lasse sich \"aus juristischen und praktischen Gr\u00fcnden\" nicht auf den europ\u00e4ischen Kontext \u00fcbertragen. Er ist jedoch nicht darauf eingegangen, was f\u00fcr \"praktische Gr\u00fcnde\" das sein sollten. Was die juristischen Gr\u00fcnde betrifft, so hat er nur andeutungsweise von einer angeblichen Verletzung des Non-Refoulement-Gebots gesprochen und von Interventionen des UNHCR bei den australischen Beh\u00f6rden, um sie auf einen m\u00f6glichen Verstoss ihrer Politik gegen die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention hinzuweisen. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die australische Fl\u00fcchtlingspolitik verhindert, dass Asylsuchende direkt nach Australien einreisen: einerseits mit der R\u00fcckweisung von Fl\u00fcchtlingsbooten auf hoher See, andererseits mit der Internierung von Asylsuchenden in Auffanglagern ausserhalb Australiens. Diese Praxis steht in verschiedener Hinsicht in Widerspruch mit dem V\u00f6lkerrecht. Bei der R\u00fcckweisung von Fl\u00fcchtlingsbooten auf hoher See ohne Einzelfallpr\u00fcfung besteht das Risiko, dass Menschen in Staaten zur\u00fcckgeschickt werden, in denen ihnen Folter oder andere Formen von unmenschlicher Behandlung drohen. Dies widerspricht dem Non-Refoulement-Prinzip als Teil des zwingenden V\u00f6lkerrechts. Die Internierung von Asylsuchenden in Auffanglagern ausserhalb Australiens und die dort herrschenden Haftbedingungen stehen in Konflikt mit internationalem Recht, insbesondere mit den Standards im Umgang mit Schutzsuchenden wie zum Beispiel die Uno-Antifolterkonvention oder der Uno-Zivilpakt (Uno-Pakt II). Berichten der Uno und von Menschenrechtsorganisationen zufolge sind die Menschen, darunter viele Kinder, mehrheitlich schwer traumatisiert und leben unter prek\u00e4ren Umst\u00e4nden, ohne Zugang zu angemessener medizinischer und psychologischer Betreuung. Zudem kommt es regelm\u00e4ssig zu Misshandlungen und Vergewaltigungen. Selbstverst\u00fcmmelungen oder Selbstmorde sind h\u00e4ufig. Diese Missst\u00e4nde wurden durch \u00fcber 2000 Berichte, die \"Nauru Files\", welche die britische Zeitung \"The Guardian\" im August 2016 ver\u00f6ffentlichte, erneut bekr\u00e4ftigt. Diesen Dokumenten zufolge bestehen auch erhebliche Defizite in der juristischen Verfolgung solcher Straftaten. Weiter wird anerkannten Fl\u00fcchtlingen in der Regel das Recht auf Freiz\u00fcgigkeit und Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt, was der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention zuwiderl\u00e4uft. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das australische Modell kein Beispiel f\u00fcr den Umgang mit Schutzsuchenden in Europa sein kann. Als Sitzstaat des UNHCR und weiterer Uno-Organisationen sowie als Depositarstaat der Genfer Konventionen ist es \u00fcberdies im wohlverstandenen Eigeninteresse der Schweiz, ihre internationalen Verpflichtungen konsequent einzuhalten. Die Asyl- und Fl\u00fcchtlingspolitik muss in Einklang mit den internationalen Verpflichtungen stehen: Sie soll den Schutz und die W\u00fcrde der Menschen, die vor Verfolgung oder Krieg fl\u00fcchten, hochhalten.</p><p>2. Bisher wurden von der Uno keine Sanktionen im v\u00f6lkerrechtlichen Sinne beschlossen (der Uno-Sicherheitsrat kann solche beschliessen, wenn eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt). Hingegen kritisieren das Uno-Hochkommissariat f\u00fcr Menschenrechte, Uno-Vertragsorgane und Sonderberichterstatter sowie verschiedene Menschenrechtsorganisationen die Umst\u00e4nde seit Jahren scharf. Weiter wird die Praxis Australiens im Rahmen der regelm\u00e4ssigen \u00dcberpr\u00fcfung aller Staaten im Uno-Menschenrechtsrat von zahlreichen Staaten als nicht mit internationalem Recht vereinbar angeprangert. Auch der Bundesrat verfolgt den Ansatz, Menschenrechtsanliegen in den einschl\u00e4gigen internationalen Gremien - insbesondere im Uno-Menschenrechtsrat - sowie bilateral mit den betroffenen Staaten zur Sprache zu bringen, um Fortschritte zu erzielen.</p><p>3. Das australische Migrationsmodell basiert insbesondere auf einem systematischen Aufgreifen der Fl\u00fcchtlinge beim illegalen Grenz\u00fcbertritt. Zus\u00e4tzlich zu den vorangehend erw\u00e4hnten v\u00f6lkerrechtlichen Schranken betreffend die Ergreifung solcher Massnahmen machen praktische \u00dcberlegungen eine Fl\u00fcchtlingspolitik, wie von Australien vorgelebt, in Europa unm\u00f6glich: Dazu geh\u00f6rt zum Ersten die schiere Anzahl von Schutzsuchenden, die in Europa eintreffen, die wesentlich h\u00f6her ist als im Falle Australiens. Zum Zweiten w\u00fcrde - aufgrund der geografischen Besonderheiten Europas, insbesondere der N\u00e4he zu angrenzenden Drittstaaten - eine l\u00fcckenlose \u00dcberwachung der Aussengrenzen, wie sie in Australien erfolgt, eine logistische und finanzielle Herausforderung bedeuten, die kaum zu bew\u00e4ltigen ist. Zudem stellt sich die Frage, in welches Nachbarland Europas die irregul\u00e4r eingereisten Migrantinnen und Migranten \u00fcberstellt werden sollen. Angesichts der politisch instabilen Lage in mehreren L\u00e4ndern, aus denen diese Personen illegal in Richtung EU ausreisen, ist es h\u00f6chst unwahrscheinlich bis unm\u00f6glich, dass ein Land bereit und f\u00e4hig ist, ein faires Asylverfahren sicherzustellen, welches die Menschenrechtsnormen einh\u00e4lt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1473206400000)\/","SubmittedBy":"Addor Jean-Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|1231|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521005237)\/","SubmissionDate":"\/Date(1465948800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Internationales Recht|Migration"}}