{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163498,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163498,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3498","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Pr\u00e4mien f\u00fcr die obligatorische Krankenversicherung. H\u00f6chstens 10 Prozent des Haushaltbudgets!","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, das Krankenversicherungsgesetz und allenfalls weitere Gesetzesgrundlagen dahingehend zu \u00e4ndern, dass kein Haushalt mehr als 10 Prozent seines Haushaltbudgets f\u00fcr Pr\u00e4mien der obligatorischen Krankenversicherung aufwenden muss. </p><p>Dabei gew\u00e4hrleistet er, dass die \u00c4nderungen keine negativen Auswirkungen auf die Situation der Haushalte haben, die bereits heute in den Genuss von Pr\u00e4mienverbilligungen kommen.</p>","ReasonText":"<p>Zur sozialen Abfederung der einkommensunabh\u00e4ngigen Pr\u00e4mien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde bei der Einf\u00fchrung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 die individuelle Pr\u00e4mienverbilligung f\u00fcr Versicherte in einfachen Verh\u00e4ltnissen geschaffen. Der Bund beteiligt sich derzeit mit 7,5 Prozent der Bruttokosten der OKP an der Finanzierung der Pr\u00e4mienverbilligung. Die Kantone sind mit der konkreten Ausgestaltung und der weiteren Finanzierung beauftragt. </p><p>Die Krankenkassenpr\u00e4mien sind seit Einf\u00fchrung des KVG massiv angestiegen und belasten die Haushaltbudgets sehr stark. Familien und Einzelpersonen wenden gem\u00e4ss Berichten des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit bis \u00fcber 20 Prozent ihres Haushalteinkommens f\u00fcr die Pr\u00e4mien der OKP auf. Dem steht gegen\u00fcber, dass die Pr\u00e4mienverbilligung in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt wird und die zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel in vielen Kantonen der Sparschere zum Opfer fallen. Dies f\u00fchrt dazu, dass das Mittel der Pr\u00e4mienverbilligung ungen\u00fcgend funktioniert. Um dem Willen des Gesetzgebers nach einer sozialen Finanzierung der Grundversicherung Rechnung zu tragen, braucht es deshalb klarere nationale Mindestanforderungen; diese sollen die finanzielle Last der Versicherten vorab f\u00fcr mittlere Einkommen nach oben begrenzen, unter Wahrung der heutigen Entlastung der unteren Einkommen.</p><p>Bei der Erarbeitung des KVG setzte der zust\u00e4ndige Bundesrat das Ziel einer maximalen Belastung der Haushalte durch die OKP-Pr\u00e4mien von 8 Prozent der Haushaltkosten. Die Entwicklung der Gesundheitskosten und die unterschiedliche Finanzierung von station\u00e4ren und ambulanten Behandlungen f\u00fchren dazu, dass dieses Ziel bei Weitem nicht erreicht wird. Der Bundesrat soll deshalb eine Regelung zu einer maximalen Haushaltbelastung von 10 Prozent erarbeiten, unter Ber\u00fccksichtigung der bisherigen Finanzierung und Ausf\u00fchrung durch die Kantone.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verpflichtet die Kantone, den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen Pr\u00e4mienverbilligungen zu gew\u00e4hren. F\u00fcr untere und mittlere Einkommen verbilligen sie die Pr\u00e4mien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent (Art. 65 Abs. 1 und 1bis KVG). Die Pr\u00e4mienverbilligung wird durch Bund und Kantone finanziert. Seit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) auf Anfang 2008 entspricht der gesetzlich gebundene Bundesbeitrag zur Verbilligung der Pr\u00e4mien 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe steigt der Bundesbeitrag an die Pr\u00e4mienverbilligung j\u00e4hrlich mit der Kostenentwicklung der OKP an.</p><p>In seiner Botschaft \u00fcber die Revision zur Krankenversicherung vom 6. November 1991 hat der Bundesrat festgehalten, dass es die Kantone sein werden, die bestimmen, ab welchem als Prozentsatz des steuerbaren Einkommens definierten Grenzbetrag sie die Pr\u00e4mien verbilligen. Aufgrund seiner Sch\u00e4tzung gelangte er zum Ergebnis, dass die Kantone diesen Grenzbetrag bei 8 Prozent des steuerbaren Einkommens festlegen k\u00f6nnen (BBl 1992 I 225, 226).</p><p>Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellation Rechsteiner Paul 15.3783, \"Krankenkassenpr\u00e4mien. Verbesserungen bei den Pr\u00e4mienverbilligungen\", und auf die Motion Schenker Silvia 14.4288, \"Neuer Verteilmechanismus des Bundesbeitrages f\u00fcr die Pr\u00e4mienverbilligung\", dargelegt hat, lehnten es die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te im Rahmen des NFA ab, ein verbindliches Sozialziel f\u00fcr die Pr\u00e4mienverbilligung festzulegen. Sie gew\u00e4hrten den Kantonen bewusst einen grossen Handlungsspielraum in der Frage, wie hoch die Pr\u00e4mienverbilligung zugunsten der Versicherten in ihrem Kantonsgebiet ausfallen soll und welche Versichertenkreise davon profitieren sollen. Die geltende Regelung sei insofern sachlich sinnvoll, als zwischen Pr\u00e4mienverbilligungen, Erg\u00e4nzungsleistungen und Sozialhilfe sowie der kantonalen Steuerpolitik ein enger sachlicher Zusammenhang bestehe. Damit sei es den Kantonen m\u00f6glich, diese weitgehend in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich liegenden Bereiche optimal aufeinander abzustimmen. Der Bundesrat h\u00e4lt es daher nach wie vor nicht f\u00fcr zweckm\u00e4ssig, den Kantonen \u00fcber Artikel\u00a065 KVG hinausgehende Mindestvorgaben zur H\u00f6he der von ihnen zu gew\u00e4hrenden Pr\u00e4mienverbilligungsgelder zu machen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Pr\u00e4mienverbilligung als Ausgleich zur einkommensunabh\u00e4ngigen Kopfpr\u00e4mie bewusst. Deshalb beobachtet er mittels eines regelm\u00e4ssigen Monitorings die sozialpolitische Wirksamkeit der Pr\u00e4mienverbilligung insgesamt sowie in den einzelnen Kantonen nach verschiedenen Haushalttypen. Das Monitoring 2014 kommt zum Schluss, dass die verbleibende Pr\u00e4mienbelastung als Anteil des verf\u00fcgbaren Einkommens im Durchschnitt \u00fcber alle Modellhaushalte je nach Kanton zwischen 7 und 17 Prozent und \u00fcber alle Kantone 12 Prozent betrug. Damit sind die Modellhaushalte st\u00e4rker belastet als noch vor vier Jahren. Im Monitoring 2010 lagen diese Werte bei 6 bis 14 Prozent und 10 Prozent. Wird die Entwicklung seit 2007 betrachtet, zeigt sich ebenfalls eine Zunahme der Pr\u00e4mienbelastung in fast allen Kantonen (siehe unter <a href=\"http://www.bag.admin.ch\">www.bag.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Krankenversicherung &gt; Pr\u00e4mien &gt; Pr\u00e4mienverbilligung &gt; Monitoring 2014, S. 64ff.).</p><p>Der Bundesrat hat im Januar 2013 die Strategie Gesundheit 2020 verabschiedet. In deren Handlungsfeld \"Chancengleichheit und Selbstverantwortung st\u00e4rken\" erkl\u00e4rte er, dass die Leistungen des Gesundheitswesens f\u00fcr kranke, behinderte und sozial schw\u00e4chere Menschen bezahlbar und zug\u00e4nglich bleiben sollen (siehe unter <a href=\"http://www.bag.admin.ch\">www.bag.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Gesundheit 2020 (Ziel 2.1)). Aus dieser Sicht ist eine \u00fcber die Jahre gr\u00f6sser werdende Belastung f\u00fcr diese Haushalte nicht w\u00fcnschbar. F\u00fcr den Bundesrat kommen vor allem zwei Stossrichtungen f\u00fcr Massnahmen infrage. Erstens geht der Bundesrat davon aus, dass die Kantone weiterhin einen angemessenen Beitrag an die Pr\u00e4mienverbilligungen leisten. Und zweitens setzt der Bundesrat sich daf\u00fcr ein, dass die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gem\u00e4ss dem Ziel 2.2 der Strategie Gesundheit 2020 auch durch Massnahmen der Effizienzsteigerung und der D\u00e4mpfung des Kostenwachstums bezahlbar bleiben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1472601600000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521177170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466035200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Gesundheit"}}