{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163502,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163502,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3502","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sofortiger Stopp der Lieferung von Kriegsmaterial und besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern an die Kriegsparteien in Jemen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) einzuhalten, alle fr\u00fcheren Bewilligungen zu widerrufen und die Lieferung jeglicher Kriegsmaterialg\u00fcter (einschliesslich Ersatzteile, Munition usw.) an alle L\u00e4nder sofort zu stoppen, die in den bewaffneten Konflikt in Jemen verwickelt sind. Auch die Lieferung von besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern an diese Staaten ist sofort zu stoppen.</p>","ReasonText":"<p>Schon in der Interpellation 16.3102 weist die Interpellantin auf die desastr\u00f6sen Zust\u00e4nde im Jemen-Krieg hin. Zudem beschreibt der Bundesrat in seiner Antwort eindr\u00fccklich die bedenkliche Lage in Saudi-Arabien: \"Die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien ist nach wie vor unbefriedigend. Menschenrechte werden systematisch und schwerwiegend verletzt. Die Anzahl Todesurteile ist deutlich angestiegen, die Pressefreiheit sowie das Recht auf Versammlung sind stark eingeschr\u00e4nkt, und die Religionsfreiheit ist nicht gew\u00e4hrleistet.\"</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Entscheid des Bundesrates vom 20. April 2016, Waffenexporte nun doch in die Krisenregion am Golf zuzulassen und die Kriegsallianz aufzur\u00fcsten, absolut nicht nachvollziehbar und skandal\u00f6s. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Genehmigung des Vertrages \u00fcber den Waffenhandel 2014 klar und deutlich festgehalten: \"Des Weiteren sind gem\u00e4ss Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 Buchstaben a und d KMV Auslandgesch\u00e4fte ausgeschlossen, wenn sich das Bestimmungsland an einem bewaffneten Konflikt beteiligt oder wenn ein hohes Risiko besteht, dass die auszuf\u00fchrenden Waffen gegen die Zivilbev\u00f6lkerung eingesetzt werden.\" Diese Zusicherung darf jetzt nicht gebrochen werden.</p><p>Das Kriegsmaterialgesetz sieht an zahlreichen Stellen vor, dass einmal erteilte Bewilligungen suspendiert oder widerrufen werden k\u00f6nnen, wenn sich die Umst\u00e4nde ver\u00e4ndert haben (Art. 11.2, 16.2, 16b.2, 19, 23). Namentlich Artikel\u00a019, \"Geltung\", h\u00e4lt klar und deutlich fest:</p><p>\"Abs. 1</p><p>Die Ein-, Aus- und Durchfuhrbewilligungen sind befristet.</p><p>Abs. 2</p><p>Wenn ausserordentliche Umst\u00e4nde es erfordern, k\u00f6nnen sie suspendiert oder widerrufen werden.\"</p><p>Was, wenn nicht dieser schreckliche Krieg, ist ein \"ausserordentlicher Umstand\"?</p><p>Die Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung der Bewilligungen sind nicht mehr gegeben. Sie m\u00fcssen gegen\u00fcber allen L\u00e4ndern widerrufen werden, die in den Jemen-Konflikt verwickelt sind. Ein weiterer Widerrufungsgrund besteht darin, dass viele dieser L\u00e4nder auch in Syrien verdeckte Kriegsparteien sind und systematisch die Menschenrechte verletzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion 16.3203 festgehalten hat, ist er weiterhin besorgt \u00fcber die katastrophale humanit\u00e4re Lage in Jemen und verfolgt die dortige Situation und jene auf der arabischen Halbinsel aufmerksam, namentlich unter den Aspekten der regionalen Stabilit\u00e4t, der humanit\u00e4ren Situation, der Respektierung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts und der Menschenrechte, der Gefahren des Terrorismus sowie der Proliferation von Waffen. Er nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die am 10. April begonnene Waffenruhe beendet wurde und die unter der Leitung der Uno stehenden Jemen-Gespr\u00e4che zum Stillstand gekommen sind. Er ruft die Parteien dazu auf, das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht zu respektieren und eine politische L\u00f6sung des Konflikts mit Entschlossenheit voranzutreiben. Der Bundesrat beurteilt Ausfuhrgesuche weiterhin im Einzelfall auf Grundlage der Bestimmungen der Kriegsmaterialgesetzgebung und des Vertrags \u00fcber den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT).</p><p>Zur Einhaltung von Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 der Kriegsmaterialverordnung (KMV; SR 514.511):</p><p>Der Bundesratsbeschluss vom 20. April 2016 betreffend die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach L\u00e4ndern des arabischen Raums kam gest\u00fctzt auf Artikel\u00a022 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG; SR 514.51) und in Anwendung der Bewilligungskriterien in Artikel\u00a05 KMV zustande.</p><p>Das Ausschlusskriterium der \"Verwicklung\" in einen internen bewaffneten Konflikt (Art. 5 Abs. 2 Bst. a KMV) kommt, wie bereits fr\u00fcher klargestellt, dann zur Anwendung, wenn das Empf\u00e4ngerland selbst auf seinem Territorium in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Die Gesuche f\u00fcr Kriegsmaterialausfuhren in L\u00e4nder, die sich an der von Saudi-Arabien gef\u00fchrten Intervention in Jemen beteiligen, waren deshalb gem\u00e4ss Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a KMV nicht zwingend abzulehnen.</p><p>Die Beurteilung der Involvierung der Bestimmungsl\u00e4nder im Jemen-Konflikt erfolgte insbesondere auf Basis von Artikel\u00a05 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a KMV (Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilit\u00e4t), sodass im Ergebnis diejenigen Ausfuhrgesuche abgelehnt wurden, bei welchen Grund zur Annahme bestand, dass das auszuf\u00fchrende Kriegsmaterial im Jemen-Konflikt h\u00e4tte zum Einsatz kommen k\u00f6nnen.</p><p>Zum Risiko der Kriegsmaterialausfuhren:</p><p>Wie erw\u00e4hnt hat der Bundesrat am 20. April jene Gesuche bewilligt, bei denen er keinen Grund zur Annahme sah, dass das auszuf\u00fchrende Kriegsmaterial in Jemen eingesetzt w\u00fcrde. Wie bereits mittels Medienmitteilung vom 20. April 2016 kommuniziert, handelt es sich bei den durch den Bundesrat bewilligten Gesch\u00e4ften insbesondere um Kriegsmaterial f\u00fcr die Flugabwehr, das der milit\u00e4rischen Selbstverteidigung und dem Schutz von Infrastruktureinrichtungen dient. Aufgrund von Konzeption und Einsatzspektrum dieser Waffen liess sich eine missbr\u00e4uchliche Verwendung zur Begehung von Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen weitgehend ausschliessen.</p><p>Zum Widerruf von Ausfuhrbewilligungen:</p><p>Das KMG sieht in Artikel\u00a019 die M\u00f6glichkeit zum Widerruf oder zur Suspendierung einer Ausfuhrbewilligung vor, sofern ausserordentliche Umst\u00e4nde dies erfordern. Wie obenstehend erl\u00e4utert, hat der Bundesrat mit seinem Beschluss vom 20. April 2016 der Situation in Jemen Rechnung getragen, indem er Gesuche f\u00fcr G\u00fcter, bei welchen er aufgrund ihrer Eignung und der erleichterten M\u00f6glichkeit, sie an einen anderen Ort zu verbringen, ein erh\u00f6htes Risiko f\u00fcr eine Verwendung im Jemen-Konflikt sah, abgelehnt hat. Die Situation in jenen L\u00e4ndern, f\u00fcr welche am 20. April 2016 Kriegsmaterialausfuhren bewilligt wurden, hat sich seither nicht ver\u00e4ndert. Seit August 2016 ist es mit zehn Ereignissen zu einer Versch\u00e4rfung des Beschusses von saudischem Territorium mit infanteristischen und artilleristischen Mitteln gekommen. Entgegen den Ausf\u00fchrungen der Motion\u00e4rin betrifft Artikel\u00a023 KMG nicht den Widerruf von Ausfuhrbewilligungen, sondern die Unterbrechung des Bewilligungsautomatismus f\u00fcr Ersatzteillieferungen. Die von der Motion\u00e4rin ebenfalls aufgef\u00fchrten Artikel\u00a011 Absatz\u00a02, 16 Absatz\u00a02 sowie 16b Absatz\u00a02 KMG betreffen nicht den Widerruf von Ausfuhrbewilligungen, sondern den Widerruf von Grundbewilligungen (wird f\u00fcr die Herstellung und den generellen Handel mit Kriegsmaterial verlangt), Handelsbewilligungen (wird f\u00fcr jeden von der Schweiz aus veranlassten Handel mit Kriegsmaterial im Ausland verlangt) und Vermittlungsbewilligungen (wird f\u00fcr jede von der Schweiz aus veranlasste Vermittlung von Kriegsmaterial an einen ausl\u00e4ndischen Empf\u00e4nger verlangt).</p><p>Zum beantragten Ausfuhrstopp von Kriegsmaterialausfuhren:</p><p>Die Kriegsmaterial- und die G\u00fcterkontrollgesetzgebung sehen grunds\u00e4tzlich Einzelfallbeurteilungen von Ausfuhrgesuchen vor. Pauschale Ausfuhrverbote f\u00fcr Kriegsmaterial und f\u00fcr besondere milit\u00e4rische G\u00fcter nach einzelnen L\u00e4ndern oder gar ganzen Regionen sind nur auf Grundlage des Embargogesetzes (SR 946.231) m\u00f6glich. Sie dienen dazu, Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation der Vereinten Nationen, der Organisation f\u00fcr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind und welche der Einhaltung des V\u00f6lkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen (siehe Antwort des Bundesrates auf die Motion Gl\u00e4ttli 16.3203, \"Keine R\u00fcstungsg\u00fcter in die in den Jemen-Krieg verwickelten L\u00e4nder exportieren\").</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1473984000000)\/","SubmittedBy":"Seiler Graf Priska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1519776000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1690520925600)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466035200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft|Menschenrechte"}}