{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163509,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163509,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3509","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Absurde Umwege f\u00fcr G\u00fcter. Unzureichende Abkommen oder inkonsequente Umsetzung?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Freihandelsabkommen von 1972 sowie weitere bilaterale Abkommen bezwecken zwar die Beseitigung von Handelshemmnissen. In der Praxis sehen sich jedoch Schweizer Exportunternehmen mit unterschiedlicher \"Zollb\u00fcrokratie\" durch die EU-Mitgliedstaaten konfrontiert. So z. B. im Fall von Kochgeschirr, das f\u00fcr die Endverarbeitung nach Italien, dem drittwichtigsten Handelspartner der Schweiz, gebracht wird. Bei der Einfuhr dieser Halbfabrikate bestehen die italienischen Zollbeh\u00f6rden auf einer Zertifizierung durch das italienische Gesundheitsdepartement. Damit soll bescheinigt werden, dass die Produkte keine gesundheitssch\u00e4dlichen Stoffe enthalten. Bei Produkten, die aus EU-L\u00e4ndern stammen, wird dies nicht gefordert. Ebenso wenig kennen andere EU-Staaten solche Erfordernisse bei der Einfuhr von Schweizer Ware.</p><p>Bei Schweizer Exporteuren f\u00fchrt dies zu absurden Umgehungsman\u00f6vern. Der im Z\u00fcrcher Oberland ans\u00e4ssige Produzent von Kochgeschirr Kuhn Rikon beispielsweise muss f\u00fcr Italien bestimmte Exportware zuerst nach \u00d6sterreich oder Deutschland spedieren und diese dort deklarieren lassen, um sie sodann b\u00fcrokratiefrei nach Italien exportieren zu k\u00f6nnen. Diese Praxis ist volkswirtschaftlich irrsinnig und hat einen unn\u00f6tigen Ressourcenverbrauch gegen\u00fcber einer direkten Spedition nach Italien zur Folge.</p><p>Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Hat er Kenntnis von den Umst\u00e4nden unterschiedlicher Handelsb\u00fcrokratie beim Export in die EU-Staaten, insbesondere im Fall von Italien?</p><p>2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass Unternehmen sich gezwungen sehen, den Umweg \u00fcber andere EU-Staaten zu nehmen, um ihre G\u00fcter b\u00fcrokratiefrei nach Italien exportieren zu k\u00f6nnen?</p><p>3. Wie hoch sch\u00e4tzt er die Anzahl betroffener Schweizer Unternehmen? Wie gravierend sind solche Hemmnisse f\u00fcr die Schweizer Exportbranche?</p><p>4. Inwiefern sind solche F\u00e4lle auf mangelnde bzw. l\u00fcckenhafte bilaterale Abkommen zur\u00fcckzuf\u00fchren, und inwiefern liegt der Grund bei einer inkonsequenten Umsetzung durch die ausl\u00e4ndischen Zollbeh\u00f6rden?</p><p>5. Was steht einer b\u00fcrokratiefreien Umsetzung des Freihandels im Weg?</p><p>6. Welche Art der Intervention nutzt die Schweiz bereits, um F\u00e4lle solcher Handelsdiskriminierung zu verhindern? Was gedenkt der Bundesrat weiter zu unternehmen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die wichtigsten Abkommen zur Erleichterung des Warenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU sind:</p><p>- das Freihandelsabkommen von 1972;</p><p>- das Abkommen \u00fcber die Erleichterung der Kontrollen und Formalit\u00e4ten im G\u00fcterverkehr und \u00fcber zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen;</p><p>- das Abkommen \u00fcber die gegenseitige Anerkennung von Konformit\u00e4tsbewertungen (MRA);</p><p>- das Abkommen \u00fcber den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (AA).</p><p>Die technischen Handelshemmnisse werden vor allem in den letzteren beiden Abkommen (Bilaterale I) behandelt. Das Freihandelsabkommen regelt haupts\u00e4chlich Zollfragen und enth\u00e4lt allgemeine Vorgaben zum Warenhandel.</p><p>1.-3. Technische Handelshemmnisse sind auf Unterschiede zwischen den nationalen Vorschriften oder auf die unterschiedliche Anwendung gleicher Vorschriften zur\u00fcckzuf\u00fchren. Exporte m\u00fcssen den technischen Vorschriften des Importlandes entsprechen, inklusive allf\u00e4lliger Pr\u00fcfungen und Zertifizierungen, es sei denn, ein internationales Abkommen sieht Vereinfachungen vor. Von exportierenden Schweizer Unternehmen verlangen die italienischen Beh\u00f6rden basierend auf den italienischen Gesundheitsvorschriften f\u00fcr Kosmetika, gewisse Lebensmittel, Gebrauchsgegenst\u00e4nde und Metallhalbfabrikate Testergebnisse oder Bewilligungen. Die Problematik der technischen Handelshemmnisse beim G\u00fcterverkehr mit Nachbarl\u00e4ndern wurde im Aussenwirtschaftsbericht 2012 behandelt (13.008, Kap. 1.3.3, S. 1289).</p><p>Wenn in der EU keine harmonisierten Produktevorschriften bestehen, k\u00f6nnen Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat gem\u00e4ss den dort geltenden Vorschriften auf den Markt gebracht werden, ohne weitere Voraussetzungen auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten vermarktet werden (Cassis-de-Dijon-Prinzip in der EU). Dies gilt beispielsweise f\u00fcr Kochutensilien, auf welche die nationalen Gesundheitsvorschriften Anwendung finden. Die innerhalb der EU geltende gegenseitige Anerkennung kann der Grund daf\u00fcr sein, dass gewisse Unternehmen ihre Waren zuerst in einem anderen EU-Mitgliedstaat auf den Markt bringen, um beispielsweise die von Italien verlangten administrativen Pr\u00fcfungen zu vermeiden. Der Bundesrat verf\u00fcgt nicht \u00fcber Statistiken zu den Schweizer Unternehmen, die von Handelshemmnissen betroffen sind.</p><p>4./5. Das MRA und das AA beseitigen gest\u00fctzt auf die Gleichwertigkeit der Schweizer Vorschriften mit jenen der EU technische Handelshemmnisse in \u00fcber zwanzig Produktesektoren. Bisher bereitete die Anwendung dieser Abkommen keine gr\u00f6sseren Schwierigkeiten, und in den von den Abkommen erfassten Sektoren konnten f\u00fcr die Mehrheit der punktuell aufgetretenen Probleme L\u00f6sungen gefunden werden (siehe obenerw\u00e4hnten Bericht).</p><p>Mit den Bilateralen I werden nicht alle Handelshemmnisse und b\u00fcrokratischen Hindernisse beseitigt, da diese Abkommen einen sektoriellen Ansatz verfolgen und nicht alle Produktesektoren abdecken. So sind Gesundheitsvorschriften f\u00fcr Kochutensilien nicht Teil dieser Abkommen.</p><p>6. Die der Bundesverwaltung gemeldeten Handelshemmnisse werden anl\u00e4sslich von offiziellen bilateralen Kontakten, im Rahmen der Welthandelsorganisation, an Sitzungen gemischter Aussch\u00fcsse von Abkommen und in bilateralen gemischten Kommissionen oder im Rahmen diplomatischer Kontakte mit der Europ\u00e4ischen Kommission oder mit den betroffenen EU-Mitgliedstaaten thematisiert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1471392000000)\/","SubmittedBy":"Sauter Regine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110653073)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466035200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}