{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163529,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163529,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3529","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Siedlungsentwicklung nach innen nicht durch unflexible L\u00e4rmmessmethoden behindern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat m\u00f6ge das Umweltschutzgesetz (USG) und/oder die L\u00e4rmschutzverordnung (LSV) so \u00e4ndern, dass in l\u00e4rmbelasteten Gebieten eine sinnvolle Siedlungsverdichtung nach innen ohne Ausnahmebewilligung m\u00f6glich ist und, wo gegeben, die breit anerkannte Praxis der L\u00fcftungsfensterpraxis Anwendung finden kann.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a039 Absatz\u00a01 LSV werden L\u00e4rmimmissionen in der Mitte der offenen Fenster l\u00e4rmempfindlicher R\u00e4ume ermittelt. Die Praxis hat dazu eine Messweise entwickelt, die dem Schutzzweck entspricht, es jedoch zul\u00e4sst, dass bei besonderen Umst\u00e4nden zur L\u00fcftung ein Fenster eines anderen Raums genutzt und so gemessen werden kann. Im Entscheid BGE 1C_139/2015 hat das Bundesgericht diese L\u00fcftungsfensterpraxis als unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt. Dies f\u00fchrt dazu, dass an l\u00e4rmbelasteten Orten kaum noch Siedlungsverdichtung nach innen erfolgen kann, wie von der Raumplanung gefordert. Das Positionspapier RRO/EKLB und die Praxis in verschiedenen Kantonen zeigen jedoch auf, dass dem Gesundheitsschutz durchaus gen\u00fcgend Rechnung getragen werden kann, auch bei Anwendung der obgenannten Praxis. Zudem hat das Bundesamt f\u00fcr Umwelt 2011 bei der Untersuchung des Vollzugs der raumplanerisch relevanten Vorschriften der L\u00e4rmschutzgesetzgebung von Bund und Kantonen aufgezeigt, dass sich der Vollzug in den Kantonen unterscheidet und in \u00fcber der H\u00e4lfte der 1363 Gemeinden, die sich an der Umfrage beteiligt haben, l\u00e4rmbelastete Bauzonen bestehen. Die L\u00e4rmschutzgesetzgebung des Bundes regelt das Bauen in l\u00e4rmbelasteten Gebieten zu Recht streng, gleichzeitig liegt es aber im Interesse der Raumplanung und nachhaltigen Siedlungsentwicklung, dass solche Bauzonen gut genutzt werden. Ohne L\u00fcftungsfensterpraxis wird es zu l\u00e4rmschutzrechtlich bedingten Bauverboten und zu unternutzten Parzellen an zentralen, f\u00fcr die Verdichtung geeigneten Lagen kommen. Planerische, gestalterische und bauliche Massnahmen bieten gewisse M\u00f6glichkeiten, den L\u00e4rm zu reduzieren, das gelingt aber nicht \u00fcberall zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten. Die Ausnahmem\u00f6glichkeiten nach Artikel\u00a031 Absatz\u00a02 LSV sollten nur in tats\u00e4chlichen Ausnahmef\u00e4llen zur Anwendung kommen, weshalb die LSV oder das USG anzupassen sind, um die L\u00fcftungsfensterpraxis zuzulassen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Umweltschutzgesetz (SR 814.01) und die L\u00e4rmschutzverordnung (SR 814.41) regeln, dass eine Baubewilligung f\u00fcr ein Geb\u00e4ude grunds\u00e4tzlich nur erteilt werden kann, wenn die Immissionsgrenzwerte f\u00fcr L\u00e4rmimmissionen an allen Fenstern von l\u00e4rmempfindlichen R\u00e4umen eingehalten werden. Im Rahmen einer Interessenabw\u00e4gung k\u00f6nnen neue Geb\u00e4ude auch bei \u00fcberschrittenen Immissionsgrenzwerten bewilligt werden, sofern ein \u00fcberwiegendes Interesse an der Baute besteht und die kantonale Beh\u00f6rde zustimmt.</p><p>Eine Analyse des Bafu zum Vollzug dieser Bestimmungen macht deutlich, dass es praktisch nicht vorkommt, dass Baubewilligungen aufgrund der l\u00e4rmrechtlichen Bestimmungen nicht erteilt werden, dies, weil in der Schweiz die Baulandreserven knapp sind und die Nachfrage nach Wohnraum steigt. Allerdings wurden teilweise auch L\u00f6sungen gew\u00e4hlt, die nicht gesetzeskonform und aus Sicht des Gesundheitsschutzes problematisch f\u00fcr die Bewohnenden von Geb\u00e4uden sind. Eine dieser L\u00f6sungen ist die in der Motion geforderte sogenannte L\u00fcftungsfensterpraxis. Bei der L\u00fcftungsfensterpraxis wird die L\u00e4rmbelastung nur am schw\u00e4chsten mit L\u00e4rm betroffenen Fenster eines Raums ermittelt, was den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner stark schw\u00e4cht und den Druck auf die l\u00e4rmverursachenden Quellen, emissionsbegrenzende Massnahmen zu ergreifen, erheblich mindert.</p><p>Die Innenentwicklung von St\u00e4dten und Gemeinden ist ein wesentliches Ziel der schweizerischen Raumordnungspolitik. Der Bundesrat teilt deshalb das Anliegen der Motion, wonach auch in heute l\u00e4rmbelasteten Gebieten eine sinnvolle Siedlungsverdichtung nach innen m\u00f6glich sein muss. Es ist ihm ebenfalls bewusst, dass dies in Einzelf\u00e4llen zu einem Zielkonflikt zwischen Raumentwicklung und L\u00e4rmbek\u00e4mpfung f\u00fchren kann. Die eidgen\u00f6ssischen ausserparlamentarischen Kommissionen \"Rat f\u00fcr Raumordnung\" (ROR) und \"L\u00e4rmbek\u00e4mpfung\" (EKLB) haben ihre \u00dcberlegungen zu dieser Herausforderung in einem gemeinsamen Positionspapier festgehalten. Darin zeigen sie Stossrichtungen f\u00fcr die bessere Abstimmung der beiden Bed\u00fcrfnisse auf. Sie heben unter anderem hervor, dass auch im Interesse der Siedlungsentwicklung darauf hinzuwirken ist, dass L\u00e4rm gar nicht erst entsteht. Sie f\u00fchren zudem aus, dass neue Wege zu suchen sind, um die Mobilit\u00e4ts- und Freizeitbed\u00fcrfnisse einerseits und die Ruhebed\u00fcrfnisse andererseits zu befriedigen. Auch die beiden Kommissionen regen die \u00dcberpr\u00fcfung der geltenden Vorschriften an.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Legalisierung der L\u00fcftungsfensterpraxis dem komplexen Problem der Siedlungsentwicklung in l\u00e4rmbelasteten Gebieten nicht gerecht wird. Er schl\u00e4gt vielmehr vor, die genannten Stossrichtungen des ROR und der EKLB weiter zu verfolgen und darauf aufbauend eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die auch in l\u00e4rmbelasteten Gebieten eine sinnvolle Siedlungsverdichtung nach innen erm\u00f6glicht. Entsprechende Vorschl\u00e4ge dazu werden in Erf\u00fcllung des Postulates Barazzone 15.3840, \"Nationaler Massnahmenplan zur Verringerung der L\u00e4rmbelastung\", erarbeitet.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1471392000000)\/","SubmittedBy":"Flach Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1710160848000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|52|2841|2846","Category":"IV","Modified":"\/Date(1776240348310)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466035200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Umwelt|Gesundheit|Raumplanung und Wohnungswesen"}}