{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163547,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163547,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3547","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sch\u00e4rfere Strafen bei Gewalt gegen Polizei, Beh\u00f6rden und Beamte","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine deutliche Versch\u00e4rfung von Artikel\u00a0285 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; Gewalt und Drohung gegen Beh\u00f6rden und Beamte) vorzulegen. Dabei sind zwingend unbedingte Gef\u00e4ngnisstrafen vorzusehen. Zudem soll eine Bestimmung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, die vorsieht, dass der Arbeitgeber nach einem rechtskr\u00e4ftigen Urteil informiert wird.</p>","ReasonText":"<p>Die Gewalt gegen die Polizei hat in letzter Zeit ein Ausmass angenommen, das nicht mehr hingenommen werden kann. Auch Sicherheitskr\u00e4fte, Sanit\u00e4tsbedienstete und Angestellte sind davon betroffen. Immer wieder werden Polizistinnen und Polizisten w\u00e4hrend der Aus\u00fcbung ihrer Arbeit im Interesse der \u00f6ffentlichen Sicherheit und zum Schutz der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger t\u00e4tlich angegriffen und verletzt. Verbale Beschimpfungen, Bewerfen mit Steinen und anderen Gegenst\u00e4nden, Blenden mit Laserpointern und weitere Angriffe sind untragbar. Der Verband schweizerischer Polizeibeamter hat am 25. Januar 2016 mit einer leider wenig beachteten Medienmitteilung auf die unhaltbaren Zust\u00e4nde aufmerksam gemacht und h\u00e4rtere Strafen f\u00fcr die T\u00e4ter gefordert. Mit einer deutlichen Versch\u00e4rfung des Strafmasses und einer zwingenden Meldung an den Arbeitgeber soll eine abschreckende Wirkung erzielt werden, die zu einer Abnahme der Gewalt gegen die Polizei f\u00fchren soll. Der Strafrahmen muss unbedingt besser ausgesch\u00f6pft werden.</p><p>Damit wird auch die Attraktivit\u00e4t des Polizeistandes wieder gef\u00f6rdert, wir brauchen auch in Zukunft junge, f\u00e4hige Leute, welche diesen f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit wichtigen Beruf w\u00e4hlen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat nimmt die Problematik von Angriffen gegen\u00fcber Beh\u00f6rden und Beamten ernst. Er stellt aber auch fest, dass die Verurteilungen zu Artikel\u00a0285 StGB in den letzten beiden Jahren r\u00fcckl\u00e4ufig sind.</p><p>Die Frage einer Versch\u00e4rfung von Artikel\u00a0285 StGB war bereits Gegenstand der von Bundesrat und Nationalrat abgelehnten Motionen Rusconi 13.3114 und Segm\u00fcller 08.3876. Zudem hat der Bundesrat einen Vorstoss zur Einf\u00fchrung von Mindeststrafen und zur Erh\u00f6hung der H\u00f6chststrafen in Artikel\u00a0285 StGB zur Ablehnung empfohlen (Motion Freysinger 14.3995, \"Strengere Bestrafung von Aggressionen gegen Beamte und Beh\u00f6rden\"). Bei den Vorst\u00f6ssen zu Artikel\u00a0285 StGB ist oft nicht klar, ob es um die St\u00e4rkung der staatlichen Autorit\u00e4t geht oder um den Schutz der Beamten in ihrer k\u00f6rperlichen Integrit\u00e4t (oder um beides). Strafrechtlich sind diese beiden Zwecke strikt zu trennen, weil es sich um unterschiedliche Rechtsg\u00fcter handelt: Der Schutz der k\u00f6rperlichen Integrit\u00e4t von Beamten wird nicht durch die Delikte gegen die \u00f6ffentliche Gewalt abgesichert, sondern durch die Strafbestimmungen zum Schutz von Leib und Leben. Artikel\u00a0285 StGB sch\u00fctzt die staatliche Autorit\u00e4t als solche. Neben dieser Bestimmung sind daher auch die Tatbest\u00e4nde zum Schutz von Leib und Leben anwendbar, was zu einer Erh\u00f6hung des Strafmasses f\u00fchrt (Art. 49 StGB).</p><p>Die Motion verlangt zwingend unbedingte Freiheitsstrafen, l\u00e4sst aber offen, ob daf\u00fcr eine Mindestgrenze gelten soll. Nach den Regeln des StGB wird eine Freiheitsstrafe ab zwei Jahren immer unbedingt ausgesprochen (Art. 42 Abs. 1 StGB), wobei diese bis zu drei Jahren auch teilbedingt sein kann (Art. 43 Abs. 1 StGB). Entsprechend m\u00fcsste die Mindeststrafe in Artikel\u00a0285 Ziffer 1 StGB mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe betragen. Eine so hohe oder noch h\u00f6here Mindeststrafe kennen nur wenige Tatbest\u00e4nde, beispielsweise vors\u00e4tzliche T\u00f6tung (Art. 111 StGB) oder qualifizierte Geiselnahme (Art. 185 Ziff. 2 StGB). Soll eine von den allgemeinen Regeln abweichende tiefere Grenze eingef\u00fchrt werden, so ist festzustellen, dass eine solch partikul\u00e4re L\u00f6sung - bei allem Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Grundanliegen der Motion - nicht mit den Grunds\u00e4tzen des Strafrechts vereinbar w\u00e4re. \u00dcberdies w\u00fcrde das hier gesch\u00fctzte Rechtsgut im Vergleich zu anderen Rechtsg\u00fctern wie Leib und Leben und sexuelle Integrit\u00e4t in einem erheblichen Missverh\u00e4ltnis stehen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist auch die Forderung der Zustellung des rechtskr\u00e4ftigen Urteils an den Arbeitgeber abzulehnen. Personen, die nicht Partei in einem Strafverfahren sind, k\u00f6nnen bisher nur mittels Urteilspublikation benachrichtigt werden (Art. 68 StGB). Sofern Arbeitgeber ein Interesse an den Vorstrafen ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben, k\u00f6nnen sie bereits heute einen Strafregisterauszug von ihnen verlangen, was je nach Branche Standard ist. Warum Arbeitgeber gerade bei diesem Delikt \u00fcber Verurteilungen ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von den Strafbeh\u00f6rden informiert werden sollen, ist nicht einsichtig.</p><p>Weiter hat der Nationalrat der vom Verband schweizerischer Polizeibeamter eingereichten Petition 10.2016 insofern entsprochen, als er seine Kommission f\u00fcr Rechtsfragen damit beauftragt hat, einen Vorstoss zu Artikel\u00a0285 StGB auszuarbeiten. Demgegen\u00fcber hat der St\u00e4nderat am 19. M\u00e4rz 2015 der Petition keine Folge gegeben, weil ihr Anliegen bereits von mehreren anderen Gesch\u00e4ften behandelt wird. Diesbez\u00fcglich ist unter anderem auf das vom Nationalrat angenommene Postulat der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates 13.4011, \"Besserer strafrechtlicher Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt\", und auf die drei von den Kantonen Waadt, Genf und Tessin eingereichten Standesinitiativen zu verweisen (11.312, 12.306, 14.301). Das Parlament hat im Jahr 2014 die Behandlung der beiden erstgenannten Standesinitiativen f\u00fcr mehr als ein Jahr ausgesetzt. Nach Auffassung der beiden Kommissionen f\u00fcr Rechtsfragen ist es nicht sinnvoll, einen Straftatbestand gesondert zu behandeln und spezielle Bestimmungen vorzusehen; vielmehr sollte Artikel\u00a0285 StGB im Zuge der Harmonisierung der Strafrahmen \u00fcberpr\u00fcft werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1472601600000)\/","SubmittedBy":"Fl\u00fcckiger-B\u00e4ni Sylvia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1537315200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690555809407)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466121600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Strafrecht"}}