{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163556,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163556,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3556","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Nachhaltige F\u00f6rderung von Berggebieten als Folge des Klimawandels","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Aufgrund von welchen gesetzlichen Grundlagen wurden im Berggebiet in den letzten f\u00fcnf Jahren direkt oder indirekt Bef\u00f6rderungs-, Beschneiungs- und weitere in diesem Zusammenhang stehende Anlagen (z. B. Speicherseen) mit Bundesgeldern gef\u00f6rdert bzw. unterst\u00fctzt?</p><p>2. Welche Beitr\u00e4ge sprach der Bund, welche Beitr\u00e4ge l\u00f6ste dies bei den Kantonen und Gemeinden aus?</p><p>3. Welchen Stellenwert hatte dabei die Frage der Nachhaltigkeit insbesondere im Verh\u00e4ltnis zur wirtschaftlichen F\u00f6rderung der Regionen? Wie wurde bei einer G\u00fcterabw\u00e4gung vorgegangen?</p><p>4. Welche unterst\u00fctzten Projekte befinden sich mehrheitlich unterhalb 1300 Meter \u00fcber Meer (betrifft auch Seilbahnen und Beschneiungsanlagen, deren Bergstationen oberhalb 1300 Meter \u00fcber Meer liegen, bei denen aber mehr als 50 Prozent der Investitionen unterhalb der Grenze von 1300 Metern \u00fcber Meer get\u00e4tigt wurden)?</p><p>5. Zum Thema Klimawandel: Es ist davon auszugehen, dass heute auch Projekte mit \u00f6ffentlichen Geldern unterst\u00fctzt werden, die aufgrund ihrer Lage in Zukunft kaum mehr als Winterskigebiet erfolgversprechend t\u00e4tig sein k\u00f6nnen und f\u00fcr die somit ein Investitionsschutz nicht gew\u00e4hrleistet ist respektive \u00dcberkapazit\u00e4ten geschaffen werden. Welche Massnahmen ergreift der Bund, damit in Zukunft keine Bundesgelder (zinslose Darlehen oder A-fonds-perdu-Beitr\u00e4ge) in nichtzukunftstr\u00e4chtige Projekte fliessen?</p>","ReasonText":"<p>Winter- und Sommerdestinationen investieren in Bahnen, Sportanlagen, Beschneiungseinrichtungen, Klettersteige usw., um ihre Angebote gegen\u00fcber der Konkurrenz attraktiver zu gestalten und im Wettbewerb mithalten zu k\u00f6nnen. Mit dem Klimawandel ist zu erwarten, dass zumindest in tiefer gelegenen Winterdestinationen ein Investitionsschutz nicht gew\u00e4hrleistet werden kann - und dies mit Bundesgeldern. Bei diesem fragw\u00fcrdigen Wettr\u00fcsten sollen wenigstens keine Gelder des Bundes fliessen, und damit sollen auch die \u00f6rtlichen Investitionsanteile in nichtnachhaltige Anlagen, zumindest teilweise, ausbleiben. Wenn Investitionshilfen an h\u00f6her gelegene Orte ausgerichtet werden, dann sollen diese konsequent an die Bedingungen der in der Bundesverfassung stipulierten Nachhaltigkeit gebunden werden, wobei wirtschaftliche Aspekte (Rentabilit\u00e4t f\u00fcr die Regionen, Wertsch\u00f6pfung in den Regionen), soziale Aspekte und \u00f6kologische Aspekte gleichermassen gewichtet werden sollen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Das Bundesgesetz \u00fcber Regionalpolitik (BRP) vom 6. Oktober 2006 sieht die M\u00f6glichkeit vor, zinsg\u00fcnstige oder zinsfreie r\u00fcckzahlbare Darlehen zur Finanzierung von wertsch\u00f6pfungsorientierten Infrastrukturen zu gew\u00e4hren. Die Bedingungen zur Unterst\u00fctzung von Vorhaben sind in den Artikeln 4 und 7 BRP beschrieben.</p><p>Gem\u00e4ss der Aufgabenteilung (Art. 14ff. BRP) legt die Bundesversammlung in einem achtj\u00e4hrigen Mehrjahresprogramm die F\u00f6rderschwerpunkte und den Zahlungsrahmen f\u00fcr die Regionalpolitik fest (einer der priorit\u00e4ren thematischen F\u00f6rderschwerpunkte im Programm 2008-2015 war das \"Unterst\u00fctzen des Strukturwandels im Tourismus\"; die \"F\u00f6rderung des Wertsch\u00f6pfungssystems Tourismus\" ist eine der zwei Priorit\u00e4ten des Programms 2016-2023), w\u00e4hrend die Kantone f\u00fcr die operative Umsetzung der neuen Regionalpolitik (NRP) zust\u00e4ndig sind und daf\u00fcr jeweils Vierjahresprogramme erarbeiten.</p><p>Entsprechend schliessen der Bund und die Kantone vierj\u00e4hrige Programmvereinbarungen ab, die die Globalkredite und Ziele festhalten. Darin sind die kantonsspezifischen Ziele und Strategien festgelegt. Auf Basis der kantonalen Umsetzungsprogramme lancieren die Kantone, die Regionen und/oder weitere regionale Entwicklungstr\u00e4gerinnen und -tr\u00e4ger Projekte, Programme und Initiativen, die zur Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit und zur Erh\u00f6hung der Wertsch\u00f6pfung beitragen. Deren Finanzierung mit NRP-Geldern beantragen sie beim Kanton. Dieser entscheidet \u00fcber eine allf\u00e4llige Unterst\u00fctzung der Projekte.</p><p>Seit 2008 wurden 83 Seilbahnprojekte mit Darlehen vom Bund unterst\u00fctzt. Die Bundesmittel wurden von den Kantonen vergeben und beliefen sich auf insgesamt 154 973 500 Franken. Hinzu kamen im Einklang mit Artikel\u00a016 BRP \u00c4quivalenzbeitr\u00e4ge der Kantone im mindestens gleichen Ausmass. Obschon die Gemeinden f\u00fcr die Unterst\u00fctzung der Projekte in der Praxis eine wichtige Rolle spielen, ist dem Bund die H\u00f6he ihrer finanziellen Beteiligung nicht bekannt.</p><p>3. In Artikel\u00a02 BRP ist grunds\u00e4tzlich festgehalten, dass die Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung ber\u00fccksichtigt werden. Insbesondere m\u00fcssen die Kantone eine vollst\u00e4ndige und glaubw\u00fcrdige Nachhaltigkeitsbeurteilung ihres vierj\u00e4hrigen Umsetzungsprogramms vorlegen. Zudem durchlaufen die Projekte die ordentlichen raumplanerischen Verfahren auf Kantons- und Bundesebene (Richtplanung, Konzessionierungsverfahren). F\u00fcr die Verwaltung und Vergabe der Konzessionen sowie der Bau- und Betriebsbewilligungen ist das Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV) zust\u00e4ndig. Die technische Sicherheit und die Umweltvertr\u00e4glichkeit der Projekte sind f\u00fcr das BAV zentrale Kriterien.</p><p>4./5. Die Projektselektion liegt in der Verantwortung der Kantone. Eine Gesamt\u00fcbersicht der unterst\u00fctzten Projekte, bei denen die Investitionen mehrheitlich Infrastrukturen unterhalb von 1300 Metern \u00fcber Meer betreffen, existiert somit auf Bundesebene nicht.</p><p>Obwohl die steigende Schneesicherheitsgrenze f\u00fcr den Fortbestand des Wintersports ein Risiko darstellt, kann sie f\u00fcr die Tourismusdestinationen auch eine Chance sein. Denn die Klimaerw\u00e4rmung bietet beispielsweise auch M\u00f6glichkeiten f\u00fcr den Sommertourismus in den Berggebieten, sodass sich diese vermehrt als Alternative zu den Mittelmeerregionen positionieren k\u00f6nnen (Bericht vom 26. Juni 2013 \u00fcber die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die k\u00fcnftige Tourismusstrategie des Bundesrates).</p><p>Der Bundesrat formuliert allgemeine Vorgaben zuhanden der Kantone, die f\u00fcr deren konkrete Umsetzung zust\u00e4ndig sind. In diesen Vorgaben ist unter anderem festgehalten, dass die gef\u00f6rderten Projekte verst\u00e4rkt aufgrund strategischer \u00dcberlegungen auf Destinationsebene ausgew\u00e4hlt werden sollen. Zudem m\u00fcssen sie innovativ und wertsch\u00f6pfungsorientiert sein sowie mit den Vorgaben f\u00fcr eine nachhaltige Raumplanung abgestimmt werden (Botschaft \u00fcber die Standortf\u00f6rderung 2016-2019 vom 18. Februar 2015).</p><p>Seit 2002 m\u00fcssen die Kantone, die Seilbahngesellschaften Mittel gew\u00e4hren, \u00fcber ein kantonales Konzept verf\u00fcgen, anhand dessen festgelegt wird, welche Projekte f\u00fcr eine F\u00f6rderung mit NRP-Geldern infrage kommen. Seit dem Inkrafttreten der NRP im Jahr 2008 verweisen die zwischen dem Bund und den betroffenen Kantonen abgeschlossenen Programmvereinbarungen explizit auf die kantonale Seilbahnstrategie. Auch wenn die F\u00f6rderentscheidungen auf kantonaler Ebene getroffen werden, ist somit sichergestellt, dass sie einer mit dem Bund vereinbarten Strategie entsprechen.</p><p>Die Umsetzung und die Entscheidungsbefugnis f\u00fcr die Auswahl der einzelnen F\u00f6rderprojekte liegen zwar bei den Kantonen, diese m\u00fcssen aber verschiedene vertragliche Verpflichtungen einhalten, darunter die Abstimmung der Entscheide mit den betroffenen Sektoralpolitiken und die Ber\u00fccksichtigung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung bei der Umsetzung des kantonalen Programms sowie bei der Projektauswahl. Die gef\u00f6rderten Projekte sollen die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Region verbessern helfen, d\u00fcrfen aber keine negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1471392000000)\/","SubmittedBy":"B\u00e4umle Martin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|52|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521201810)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466121600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Umwelt|Kultur"}}