{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163562,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163562,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3562","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist die Finma bei der Information \u00fcber den Fall der Banca della Svizzera Italiana  regelwidrig vorgegangen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 24. Mai 2016 gab die Finma \u00f6ffentlich bekannt, dass sie gegen die Bank BSI in Lugano ein Verfahren er\u00f6ffnet hatte. Sie k\u00fcndigte an, dass die Bank innerhalb eines Jahres aufgel\u00f6st werden m\u00fcsse, und sie teilte mit, dass sie gegen die Bankenchefs Berufsverbote verh\u00e4nge. Der Zeitpunkt f\u00fcr diese Mitteilung war v\u00f6llig unpassend, denn die Bank selbst hatte gerade eine 30-t\u00e4gige Frist zur Stellungnahme einger\u00e4umt bekommen, und das, was man ihr zur Last legte, waren noch keine gesicherten Fakten. Die Mitteilung der Finma st\u00fcrzte die Bank in grosse Schwierigkeiten: Es kam zu einem massiven Abfluss von Kundengeldern, und die BSI konnte bei vielen Partnerinstituten die Kreditlinien f\u00fcr Interbankenkredite nicht mehr in Anspruch nehmen, dies zum grossen Schaden der Angestellten, Kundinnen und Kunden sowie Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re der Bank. Was noch schwerer wiegt: Die Mitteilung der Finma hat auch dem gesamten Finanzplatz Tessin einen betr\u00e4chtlichen und ungerechtfertigten Schaden zugef\u00fcgt.</p><p>Am 27. Mai 2016 best\u00e4tigte die Finma, dass gegen weitere sechs Banken Verfahren laufen, nannte jedoch weder die Namen dieser Banken noch die betroffenen Manager. Gleichzeitig erkl\u00e4rte die Finma, sie habe im Fall der BSI ein deutliches Signal an den Markt senden wollen.</p><p>Unabh\u00e4ngig davon, welche Ergebnisse das laufende Verfahren bringen wird, und unabh\u00e4ngig auch von der Frage, in welchem Umfang die BSI und ihre F\u00fchrungskr\u00e4fte schuldig sind, muss man sich mit der Informationspolitik der Finma auseinandersetzen, da die Beh\u00f6rde mit zwei verschiedenen Ellen misst und den Grundsatz des \"name and shame\" nur selektiv anwendet.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher, die folgenden generellen Fragen zu beantworten: </p><p>1. Muss die Finma - wie jede andere Beh\u00f6rde - in ihrer Kommunikation das Grundrecht der Unschuldsvermutung (Art. 74 Abs. 3 der Strafprozessordnung) achten, oder gilt dies f\u00fcr sie nicht?</p><p>2. Muss die Finma den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit (Art. 36 Abs. 3 der Bundesverfassung) beachten und somit erst dann \u00f6ffentlich informieren, wenn dies der einzige Weg ist, um die konkreten Interessen der Bankkundinnen und -kunden zu sch\u00fctzen, oder gilt dies f\u00fcr die Finma nicht?</p><p>3. M\u00fcsste die Finma diese Art von Mitteilungen nicht zumindest mit den betroffenen Banken aushandeln, wie es die Praxis vieler Staatsanwaltschaften in der Schweiz ist?</p><p>4. M\u00fcsste die Finma, im Einklang mit Artikel\u00a029 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung, nicht die betroffenen Personen anh\u00f6ren, bevor sie nach Artikel\u00a03 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0c des Bankengesetzes ein Berufsverbot ausspricht?</p><p>5. Wann beabsichtigt die Finma ihre Praxis an das Bundesgerichtsurteil vom 25. Mai 2016 anzupassen, in dem das Gericht das Berufsverbot gegen einen Chef der Z\u00fcrcher Bank Frey aufgehoben hat?</p><p>6. Ist es zul\u00e4ssig, dass die Finma zu Ungleichbehandlungen greift, um Signale an den Markt zu senden, indem sie ein einzelnes Institut herausgreift und andere nicht?</p><p>Ausserdem bitte ich den Bundesrat, dem Parlament die folgenden spezifischen Fragen zu beantworten, die die Finma-Mitteilung vom 24. Mai 2016 \u00fcber die gegen\u00fcber der BSI getroffenen Massnahmen betreffen:</p><p>7. Warum hat die Finma ihre beiden disziplinarischen Massnahmen Einziehung und Berufsverbot entgegen Artikel\u00a034 Absatz\u00a01 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Finmag) bekanntgegeben, bevor die beiden Massnahmen rechtskr\u00e4ftig wurden, und auch entgegen Artikel\u00a034 Absatz\u00a02 Finmag, bevor die Anordnung der Ver\u00f6ffentlichung ihrerseits als weitere disziplinarische Massnahme rechtskr\u00e4ftig wurde?</p><p>8. Warum hat die Finma die Verf\u00fcgung \u00fcber das Berufsverbot f\u00fcr gewisse BSI-Chefs ver\u00f6ffentlicht, bevor diese angeh\u00f6rt wurden?</p><p>9. Kann man davon ausgehen, dass die Finma in ihrer Kommunikation den Pers\u00f6nlichkeitsrechten der betroffenen Personen nach Artikel\u00a022 Absatz\u00a04 Finmag Rechnung getragen hat?</p><p>10. Warum hat die Finma in ihrer Mitteilung vom 24. Mai 2016 nicht die beiden Berichte von Ernst &amp; Young zitiert, die best\u00e4tigen, dass sich die BSI in Bezug auf den malaysischen Staatsfonds 1MDB rechtm\u00e4ssig verhalten hat, wodurch die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der betroffenen Personen im Einklang mit Artikel\u00a022 Absatz\u00a04 Finmag respektiert worden w\u00e4ren?</p><p>11. Warum hat die Finma ihre Mitteilung vom 24. Mai 2016 betreffend den malaysischen Staatsfonds 1MDB publiziert, wo doch der Verwaltungsrat der BSI bereits im Januar 2015 beschlossen hatte, die betreffenden Konten aufzul\u00f6sen, und die Bank seit mehr als einem Jahr keine Beziehungen mehr zum Staatsfonds hatte?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Die Aufsichtst\u00e4tigkeit der Finma ist verwaltungs- und nicht strafrechtlicher Natur. Da die Finma keine Strafbeh\u00f6rde ist, unterliegt sie dem Strafprozessrecht nicht. Die massgeblichen Rechtsgrundlagen sind namentlich das Finanzmarktaufsichtsgesetz (Finmag; SR 956.1), die \u00fcbrigen Finanzmarktgesetze sowie das Verwaltungsverfahrensrecht.</p><p>Die Finma hat bei ihrer T\u00e4tigkeit den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch der Betroffenen auf rechtsgleiches und willk\u00fcrfreies Handeln zu respektieren und die allgemeinen Verfahrensgarantien (Art. 29 BV) einzuhalten; in Grundrechte eingreifen darf sie nur, wenn die Voraussetzungen nach Artikel\u00a036 BV (gesetzliche Grundlage, \u00f6ffentliches Interesse und Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit) gegeben sind.</p><p>Zur Information der \u00d6ffentlichkeit findet sich die massgebliche Regelung in Artikel\u00a022 Finmag. Danach ist eine Information \u00fcber einzelne Verfahren nur dann zul\u00e4ssig, wenn ein besonderes aufsichtsrechtliches Bed\u00fcrfnis besteht. Ein solches Bed\u00fcrfnis kann im Schutz der Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer oder der Beaufsichtigten, in der Berichtigung falscher oder irref\u00fchrender Informationen oder in der Wahrung des Ansehens des Finanzplatzes Schweiz bestehen (Art. 22 Abs. 2 Finmag). Zudem hat die Finma bei ihrer Informationst\u00e4tigkeit den Pers\u00f6nlichkeitsrechten der betroffenen Personen Rechnung zu tragen (Art. 22 Abs. 4 Finmag) sowie das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip zu achten (siehe dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14. Oktober 2014, B-5579/2013, E. 3.4.3).</p><p>3. F\u00fchrt die Finma ein Verfahren gegen einen Beaufsichtigten, steht sie mit diesem jeweils in engem Kontakt. In diesem Zusammenhang gibt es auch regelm\u00e4ssig einen Austausch zum Inhalt einer allf\u00e4lligen Information der \u00d6ffentlichkeit.</p><p>4. Gem\u00e4ss Medienmitteilung der Finma vom 24. Mai 2016 wurden im Fall der BSI von der Finma keine Berufsverbote ausgesprochen, sondern Enforcementverfahren gegen zwei ehemalige Funktionstr\u00e4ger der BSI er\u00f6ffnet, um deren individuelle Verantwortlichkeit abzukl\u00e4ren.</p><p>5. Im vom Interpellanten angesprochenen Urteil hat das Bundesgericht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes aufgehoben und zur Sachverhaltserg\u00e4nzung und zu neuem Entscheid an dieses zur\u00fcckgewiesen. Mit Blick auf das Berufsverbot ist in diesem Fall der Ausgang des Verfahrens somit noch offen.</p><p>6. Ob die Finma in einem konkreten Fall das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verletzt hat und eine (ungerechtfertigte) Ungleichbehandlung vorliegt, kann dem Bundesverwaltungsgericht zur Beurteilung vorgelegt werden. Im vorliegenden Fall hat die BSI von diesem Recht Gebrauch gemacht.</p><p>7. Die Information im Fall der BSI erfolgte im Rahmen von Artikel\u00a022 Finmag (vgl. Antwort auf die Fragen 1 und 2) und ist zu unterscheiden von der Ver\u00f6ffentlichung der rechtskr\u00e4ftigen Endverf\u00fcgung unter Angabe von Personendaten durch die Finma nach Artikel\u00a034 Finmag. Zu dieser ist die Finma befugt bei einer schweren Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen. Die Ver\u00f6ffentlichung einer Verf\u00fcgung gem\u00e4ss Artikel\u00a034 Finmag ist eine individuelle repressive verwaltungsrechtliche Sanktion, aber auch eine pr\u00e4ventive Massnahme zum Schutz des Publikums.</p><p>8./9. Bei der Information nach Artikel\u00a022 Finmag ist die Finma an die gesetzlichen Vorgaben gebunden (vgl. Antwort auf die Fragen 1 und 2). Sie hat insbesondere den Pers\u00f6nlichkeitsrechten der Betroffenen Rechnung zu tragen und deren Interessen gegen\u00fcber dem aufsichtsrechtlichen Bed\u00fcrfnis an einer Information sorgf\u00e4ltig abzuw\u00e4gen. Die vom vorliegenden Verfahren Betroffenen wurden von der Finma nicht namentlich genannt und k\u00f6nnen aus der Kommunikation der Finma nicht eruiert werden. Zu Frage 8 vgl. auch Antwort auf Frage 4.</p><p>10./11. Welche Informationen gem\u00e4ss Artikel\u00a022 Finmag im Einzelfall ver\u00f6ffentlicht werden, entscheidet die Finma aufgrund einer Interessenabw\u00e4gung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1472601600000)\/","SubmittedBy":"Lombardi Filippo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1474934400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109048217)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466121600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen"}}