{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163564,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163564,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3564","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wurden die Hausaufgaben bei R\u00fcstungsbeschaffungen gemacht?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport (VBS) und offensichtliche M\u00e4ngel bei Beschaffungsgesch\u00e4ften standen in den letzten Monaten vermehrt wieder im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Es entstand schnell der Eindruck, dass bei gewissen Beschaffungsgesch\u00e4ften f\u00fcr die Armee pers\u00f6nliche Pr\u00e4ferenzen gewisser Entscheidungstr\u00e4ger deutlich mehr Gewicht fanden als qualitative oder wirtschaftliche Kriterien. Im Vergleich zur \u00fcbrigen Verwaltung besteht bei den Richtlinien f\u00fcr R\u00fcstungsbeschaffungen f\u00fcr VBS und Armasuisse eine Sonderstellung, die mit der Geheimhaltungspflicht sowie verteidigungspolitischen und aussenpolitischen Vorgaben begr\u00fcndet wird.</p><p>In fr\u00fcheren Berichten zu R\u00fcstungsbeschaffungen im VBS wurden M\u00e4ngel und Verbesserungspotenzial festgestellt und Verbesserungen vorgeschlagen, welche die eben genannten Vorgaben nicht verletzten. So, wie es heute erscheint, wurden die Empfehlungen wohl aber nicht umgesetzt. </p><p>Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie hoch ist heute im Vergleich zu 2006 der Anteil an freih\u00e4ndigen Vergaben, was jeweils vor allem mit Monopolen begr\u00fcndet wird?</p><p>2. Wie gedenkt er den schon fr\u00fcher kritisierten eingeschr\u00e4nkten Rechtsschutz zu verbessern?</p><p>3. Was wurde in den letzten Jahren unternommen, um die Einhaltung der Beschaffungsvorgaben besser zu kontrollieren, bzw. wie gedenkt er hier die M\u00e4ngel zu beheben?</p><p>4. Ist er ebenfalls der Meinung, dass die politische und finanzielle Steuerung durch das Parlament erst zu einem sehr sp\u00e4ten Zeitpunkt m\u00f6glich ist?</p><p>5. Sind die Entscheidungskompetenzen immer noch so hierarchisiert, wie in fr\u00fcheren Berichten beschrieben? </p><p>6. Was unternimmt er, damit bei Beschaffungsgesch\u00e4ften schon fr\u00fch eine von den Entscheidungstr\u00e4gern unabh\u00e4ngige Beurteilung und Empfehlung m\u00f6glich ist?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Erfassungskriterien in den SAP-Systemen haben sich bei Beschaffungen mit der Umsetzung des fl\u00e4chendeckenden Vertragsmanagements des Bundes (VM BVerw) seit 2006 ge\u00e4ndert. Ein Vergleich des Anteils Vergaben nach Art der Beschaffungsverfahren (offenes, selektives, freih\u00e4ndiges oder Einladungsverfahren) mit heute ist damit nicht m\u00f6glich. Heute werden beispielsweise freih\u00e4ndige Vergaben unter dem Schwellenwert von 50 000 Schweizerfranken erfasst und ausgewiesen. 2006 waren diese Vergaben hingegen noch nicht Teil der Statistik.</p><p>Im Rahmen des Reporting-Sets Beschaffungscontrolling zuhanden der Finanzdelegation wird j\u00e4hrlich detailliert \u00fcber die Beschaffungen in der gesamten Bundesverwaltung Bericht erstattet. F\u00fcr das Jahr 2015 wird erstmalig das gesamte Vertragsvolumen nach Art der Beschaffungsverfahren ausgewiesen. Dabei wurden im VBS 46,5 Prozent des Vertragsvolumens freih\u00e4ndig vergeben, der Rest wurde durch Wettbewerbsverfahren abgedeckt.</p><p>2. Bei der Beschaffung von Kriegsmaterial besteht weder gem\u00e4ss der WTO (General Procurement Agreement 1994) noch im geltenden Bundesbeschaffungsrecht (Bundesgesetz und Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen B\u00f6B/V\u00f6B; SR 172.056.1/SR 172.056.11) ein Rechtsschutz gegen die Zuschlagserteilung f\u00fcr die nicht-ber\u00fccksichtigten Anbieter. Im revidierten General Procurement Agreement 2012, das noch von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten zu ratifizieren ist, sind Kriegsmaterialbeschaffungen nach wie vor nicht der WTO und somit auch keinem Rechtsschutz unterstellt. Grund daf\u00fcr ist, dass bei missbr\u00e4uchlicher Anwendung des Rechtsschutzes wichtige und dringliche Kriegsmaterialbeschaffungen stark verz\u00f6gert werden k\u00f6nnten, was nicht im Interesse der Landesverteidigung stehen kann. Hinsichtlich Rechtsschutz besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Allerdings kann schon unter dem geltenden Beschaffungsrecht mittels Beschwerde zum Beispiel angefochten werden, dass es sich beim fraglichen Beschaffungsgegenstand nicht um Kriegsmaterial handelt und somit eine Unterstellung unter die WTO-Regeln zu pr\u00fcfen w\u00e4re. Mit der revidierten Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungsrecht konnten auf Anfang 2010 verschiedene wichtige Anliegen umgesetzt werden, welche direkt oder indirekt dem Rechtsschutz dienen, wie zum Beispiel eine einheitliche Ausschreibungsplattform. Damit wurden die Transparenz und auch die Chancengleichheit bei den Anbietern erh\u00f6ht, indem der Zugang zu Ausschreibungen erleichtert wird.</p><p>3. Die Einhaltung der Beschaffungsvorgaben wird durch verschiedene Massnahmen kontrolliert. So sind die Beschaffungsprozesse der Armasuisse ISO-zertifiziert und auditiert und werden \u00fcber eine moderne Ressourcenplanungs-Software gesteuert. Zudem stellt der j\u00e4hrliche Bericht des Bundesamtes f\u00fcr Bauten und Logistik (BBL) zum Beschaffungscontrolling allf\u00e4llige Auff\u00e4lligkeiten fest und empfiehlt Verbesserungsmassnahmen zuhanden der Generalsekret\u00e4renkonferenz. Auch werden die Mitarbeitenden der Armasuisse stets anhand der neuesten Rechtsprechung geschult und bei ihren Aufgaben juristisch beraten. Der Bundesrat sieht hier im Moment keinen weiteren Handlungsbedarf.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Parlament fr\u00fchzeitig in die politische und finanzielle Steuerung von R\u00fcstungsbeschaffungen einbezogen wird. Hier gilt es auch die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative zu respektieren. Im Rahmen der j\u00e4hrlichen R\u00fcstungsprogramme, die der Bundesrat dem Parlament \u00fcberweist, werden diesem die geplanten R\u00fcstungsvorhaben vorg\u00e4ngig und umfassend unterbreitet. Sind die Verpflichtungskredite (R\u00fcstungsprogramme) durch das Parlament verabschiedet worden, kann dieses j\u00e4hrlich anl\u00e4sslich der Budgetberatungen die notwendigen Voranschlagskredite diskutieren, k\u00fcrzen oder aufstocken. Die Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommissionen haben zudem immer die M\u00f6glichkeit, sich vom Chef VBS, vom Chef der Armee und vom R\u00fcstungschef vertieft informieren zu lassen.</p><p>5. Seit dem 6. Dezember 2007 regelt die Armeematerialverordnung (VAMAT; SR 514.20) den Prozess und die Zust\u00e4ndigkeiten zur Ausr\u00fcstung und Bewaffnung der Armee. Details betreffend die Durchf\u00fchrungsverantwortung und Entscheidungsvollmacht zwischen der Gruppe Verteidigung und der Armasuisse sind zus\u00e4tzlich in einer Rahmenvereinbarung geregelt. Auf welcher Hierarchiestufe \u00fcber Beschaffungen entschieden wird, h\u00e4ngt vom Auftragsvolumen sowie von der milit\u00e4rischen und technologischen Komplexit\u00e4t ab. Hauptzweck der entsprechenden Kategorisierung ist es, f\u00fcr jede Beschaffung zu gew\u00e4hrleisten, dass der eingesetzte Aufwand den Zielen entspricht.</p><p>6. Die Armasuisse wurde daf\u00fcr geschaffen und ist damit beauftragt, Beschaffungsgesch\u00e4fte unabh\u00e4ngig vom Auftraggeber zu beurteilen und durchzuf\u00fchren. Ein Vorhaben gilt dann als beschaffungsreif, wenn die milit\u00e4rischen Anforderungen erf\u00fcllt sind, die Truppentauglichkeit best\u00e4tigt ist sowie die Typenwahl und Kostenberechnungen vorliegen. Die entsprechenden Dokumente werden von der Projektaufsicht freigegeben sowie vom R\u00fcstungschef und vom Chef der Armee \u00fcberpr\u00fcft. Danach werden sie an den Bundesrat und schliesslich ans Parlament weitergereicht. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine weitere Instanz zur \u00dcberpr\u00fcfung dieser Kriterien keinen Vorteil bringt, sondern im Gegenteil die Zust\u00e4ndigkeiten und Entscheidkompetenzen verwischen w\u00fcrde.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1473206400000)\/","SubmittedBy":"Barrile Angelo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521019103)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466121600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik"}}