{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163567,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163567,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3567","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Widerspr\u00fcche in der Bau- und Planungspolitik des Bundes. Das Isos verunm\u00f6glicht die Verdichtung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die im Natur- und Heimatschutzgesetz festgehaltene Zielsetzung f\u00fcr das Bundesinventar der sch\u00fctzenswerten Ortsbilder (Isos) beinhaltet die Verpflichtung des Bundes zur Erstellung eines Inventars von Objekten, welchen nationale Bedeutung zukommt. Dieser einst unumstrittene Auftrag hat in den vergangenen Jahren vermehrt zu Diskussionen gef\u00fchrt, da die zust\u00e4ndigen Gremien einerseits eine immer h\u00f6here Aktivit\u00e4t entwickeln und die Gerichte auf der anderen Seite die Eintr\u00e4ge im Isos zunehmend als Richtschnur interpretieren.</p><p>Dies wurde sp\u00e4testens im Rahmen eines Bundesgerichtsentscheids manifest, welcher ein Bauvorhaben in der Gemeinde R\u00fcti/ZH mit dem Hinweis auf das Isos untersagte. Ebenso ist das immer umfangreichere Inventar im Rahmen der Diskussionen zur Bau- und Zonenordnung der Stadt Z\u00fcrich sehr pr\u00e4sent - zumal k\u00fcrzlich bekanntgeworden ist, dass mittlerweile rund drei Viertel der Stadt Z\u00fcrich im Bundesinventar erfasst sind. Dies stellt Politiker, Stadtplaner, aber auch Hauseigent\u00fcmer und Unternehmer vor unl\u00f6sbare Aufgaben: Wie soll im Rahmen der Revision der Bau- und Zonenordnung und der Siedlungsrichtpl\u00e4ne der Vorgabe der Verdichtung nachgekommen werden, wenn gleichzeitig ganze Quartiere nicht mehr ver\u00e4ndert werden d\u00fcrfen?</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er sich des Zielkonflikts bewusst, welcher entsteht, wenn einerseits eine Verdichtung angestrebt wird und andererseits immer mehr Siedlungen aufgrund der Verzeichnung im Isos kaum mehr ver\u00e4ndert werden d\u00fcrfen?</p><p>2. Hat sich der Begriff des \"Ortsbildes\" gewandelt in den vergangenen Jahren? Verstand der Bundesrat unter \"Ortsbild\" anno 1966 etwas anderes, als dies heute der Fall ist?</p><p>3. Warum entwickelte sich das Isos in den vergangenen Jahren immer schneller und wurde immer umfangreicher? Haben die zust\u00e4ndigen Instanzen einen anderen Auftrag erhalten oder ihren Auftrag anders interpretiert?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass das Isos im Sinne einer Priorit\u00e4tensetzung nur die wichtigsten Objekte von nationaler Bedeutung erfassen sollte und der Schutz der \u00fcbrigen Objekte in der Kompetenz von Kanton und Gemeinden liegen soll, welche entsprechende Bed\u00fcrfnisse besser absch\u00e4tzen k\u00f6nnen?</p><p>5. Hat er Massnahmen vorgesehen, um die angesprochene Problematik innert n\u00fctzlicher Frist zu korrigieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bund ist gem\u00e4ss Artikel\u00a078 der Bundesverfassung (BV) verpflichtet, bei der Erf\u00fcllung seiner Aufgaben Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche St\u00e4tten sowie Natur- und Kulturdenkm\u00e4ler zu schonen und zu erhalten, wenn das \u00f6ffentliche Interesse es gebietet. Das Bundesgesetz \u00fcber den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) konkretisiert diese Verfassungsbestimmung, und Artikel\u00a05 verpflichtet den Bund zur Erstellung des Bundesinventars der sch\u00fctzenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos). Die Aufnahme eines Ortsbildes ins Isos bedeutet, dass dieses Ortsbild in besonderem Masse Erhaltung verdient.</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Raumplanung (RPG; SR 700) strebt namentlich eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen an, d. h. eine hochwertige Verdichtung von bereits \u00fcberbautem Raum. Der Eingriff in bestehende Strukturen stellt eine grosse Herausforderung f\u00fcr die Gemeindeentwicklung und den Erhalt der Ortsidentit\u00e4t dar. Bei Verdichtungsmassnahmen muss deshalb den baukulturell und historisch bedeutsamen Objekten, Ensembles und Quartieren mitsamt ihrer Umgebung wie G\u00e4rten und P\u00e4rken Rechnung getragen und eine sorgf\u00e4ltige Interessenabw\u00e4gung vorgenommen werden.</p><p>Das Isos verunm\u00f6glicht die Innenentwicklung nicht, es liefert im Gegenteil wertvolle Hinweise zu vorhandenen Qualit\u00e4ten und bietet eine wichtige Grundlage bei der Identifizierung von Verdichtungspotenzialen. Es leistet somit einen wichtigen Beitrag f\u00fcr eine erfolgreiche, auch von der Bev\u00f6lkerung akzeptierte Innenentwicklung. Aus der Sicht des Bundesrates weist die Bau- und Planungspolitik des Bundes keine Widerspr\u00fcche auf.</p><p>Die Fragen k\u00f6nnen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Das Isos verunm\u00f6glicht die Verdichtung nicht und etabliert auch keine Ver\u00e4nderungsverbote. Zur Frage der Vereinbarkeit des Ortsbildschutzes und der Verdichtung haben das EDI und das UVEK eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie Fachorganisationen und Privaten eingesetzt. Auch der Kanton und die Stadt Z\u00fcrich sind vertreten. Der Bericht der Arbeitsgruppe wurde publiziert (Isos und Verdichtung, ARE, April 2016) und kommt zum Schluss, dass das Isos eine Grundlage f\u00fcr die Planung ist und als solche beigezogen werden muss. Es zeigt die Interessen und Ziele des Ortsbildschutzes aus nationaler Sicht auf, ist jedoch nicht bereits das Resultat der Interessenabw\u00e4gung. Das Isos dient insbesondere dazu, die Entwicklung eines Ortes besser zu verstehen und seine Identit\u00e4t zu bewahren. Die Auftr\u00e4ge von Isos und RPG (Verdichtungsauftrag) und deren gemeinsame und sorgf\u00e4ltig abgestimmte Umsetzung stellen zudem auch eine Chance f\u00fcr die Verbesserung der Lebensqualit\u00e4t dar.</p><p>2. Der Begriff des \"Ortsbildes\" nach Bundesrecht hat sich seit der Einf\u00fchrung des Verfassungsartikels \u00fcber den Natur- und Heimatschutz im Jahr 1962 nicht gewandelt. Ein Ortsbild wird immer bestimmt durch das Verh\u00e4ltnis der Bauten untereinander, durch die Gliederung der R\u00e4ume zwischen den Bauten - Pl\u00e4tze und Strassen, G\u00e4rten und Parkanlagen - und durch die Beziehung der Bebauung zur Nah- und Fernumgebung.</p><p>3. Der Umfang des Isos nimmt nicht zu: Bei der \u00dcberarbeitung werden stets auch Ortsbilder aus dem Inventar gestrichen, die nicht mehr die n\u00f6tigen Qualit\u00e4ten f\u00fcr eine nationale Bedeutung aufweisen. Die \u00dcberarbeitung des Inventars konnte in den vergangenen Jahren sogar beschleunigt werden. Damit m\u00f6chte der Bund eine m\u00f6glichst aktuelle Entscheidungsgrundlage zur Verf\u00fcgung stellen, namentlich f\u00fcr den Auftrag der Siedlungsentwicklung nach innen.</p><p>4. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, die Aufnahmekriterien des Isos anzupassen. Das Isos erfasst jegliche Formen von Ortsbildern, unabh\u00e4ngig von ihrer Gr\u00f6sse oder ihrem Alter. Ein Weiler von nationaler Bedeutung ist deshalb genauso wichtig wie eine Stadt von nationaler Bedeutung. Um die Aufgaben gem\u00e4ss Artikel\u00a078 BV ad\u00e4quat zu erf\u00fcllen, sind die Bundesbeh\u00f6rden auf die systematische Inventarisierung des Isos angewiesen. Eine Reduzierung der Ortsbilder von nationaler Bedeutung auf einige \"Hauptobjekte\" w\u00e4re eine Missachtung der Vielfalt des Bauerbes unseres Landes und w\u00fcrde gegen die Prinzipien der Demokratie und des F\u00f6deralismus verstossen. Die Siedlungsentwicklung nach innen wird \u00fcber die kantonale und kommunale Richt- und Nutzungsplanung umgesetzt, d. h., der konkrete Schutz aller Ortsbilder von nationaler Bedeutung liegt bereits heute in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden.</p><p>5. Zu einer hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen geh\u00f6rt auch die Bewahrung und F\u00f6rderung der Ortsidentit\u00e4ten. Dem Bundesrat ist bewusst, dass dieser Prozess hohe Planungskompetenzen und eine entwickelte Planungskultur voraussetzt. Der Bundesrat hat in der Botschaft zur F\u00f6rderung der Kultur in den Jahren 2016-2020 vorgesehen, gesamtschweizerische Grundlagen, Umsetzungshilfen und Empfehlungen zu erarbeiten. Zurzeit erstellt das EDI zudem eine Standortanalyse zum Isos, die dem Bundesrat vorgelegt wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1474588800000)\/","SubmittedBy":"Rutz Gregor","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2831|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690520962973)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466121600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Kultur|Raumplanung und Wohnungswesen"}}