{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163578,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163578,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3578","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kein Ende mit Milliarden an Schwarzgeld von inl\u00e4ndischen Personen und Unternehmen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bei der Beratung des Bundesgesetzes \u00fcber die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbf\u00e4llen und Einf\u00fchrung der straflosen Selbstanzeige wurde 2007/08 davon ausgegangen, dass mit dieser \"reduzierten Amnestie\" nicht so viele schwarze Verm\u00f6gen neu gemeldet w\u00fcrden wie mit der letzten allgemeinen Steueramnestie von 1969, die 11,5 Milliarden Schweizerfranken Schwarzgelder ans Tageslicht brachte. </p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass bis dato allein in denjenigen Kantonen, welche die Zahlen publizieren, rund 25 Milliarden Schweizerfranken Schwarzgeld mit straflosen Selbstanzeigen gemeldet wurden? Wie verteilen sich die bisher selbstangezeigten Verm\u00f6gen auf die Kantone?</p><p>2. Wie ist es zu interpretieren, dass Kantone wie Appenzell Innerrhoden, Schaffhausen, Uri, Waadt und Zug die mit straflosen Selbstanzeigen aufgedeckten Verm\u00f6gen geheim halten?</p><p>3. Wie kann die Wirkung des vorgenannten Bundesgesetzes gemessen werden, wenn einzelne Kantone sich bis anhin weigern, ihre Ergebnisse zu ver\u00f6ffentlichen?</p><p>4. Wie viel Schwarzgeld f\u00f6rderten die allgemeinen Steueramnestien von 1940, 1945 und 1969 genau zutage?</p><p>5. Ist er bereit, die Bestimmungen zur straflosen Selbstanzeige aufzuheben und damit zu dokumentieren, dass die Weissgeldstrategie auch im Inland durchgesetzt wird und demzufolge Steuerhinterziehung auch f\u00fcr Inl\u00e4nderinnen und Inl\u00e4nder kein Kavaliersdelikt mehr ist? W\u00e4re das nicht zielf\u00fchrend f\u00fcr die Reputation der Schweiz im In- und Ausland?</p><p>6. W\u00e4re es nicht gerecht, die noch bestehenden Milliarden undeklarierter Verm\u00f6genswerte rasch einer Versteuerung zuzuf\u00fchren, statt im Bund, bei den Kantonen, St\u00e4dten und Gemeinden drastische Abbaupakete oder Steuererh\u00f6hungen vorzulegen?</p><p>7. Wie viele Milliarden haben nach seiner Einsch\u00e4tzung die in der Schweiz steuerpflichtigen Menschen und Unternehmen im In- und Ausland schwarz angelegt?</p><p>8. Mit welchen Massnahmen plant er, im Interesse der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen, der gesetzm\u00e4ssigen Veranlagung s\u00e4mtlicher Steuerpflichtigen sowie der Steuerehrlichkeit und der Steuermoral gegen Steuerhinterzieher und -betr\u00fcger aus dem Inland vorzugehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Betrag der seit 2010 bis im Fr\u00fchjahr 2016 aufgedeckten Verm\u00f6genswerte von rund 24,7 Milliarden Franken macht gemessen am insgesamt versteuerten Verm\u00f6gen (2012) von \u00fcber 1560 Milliarden Franken rund 1,6 Prozent aus. Dabei wurden sowohl grosse als auch kleine Einkommen und Verm\u00f6gen offengelegt. Die M\u00f6glichkeit zur straflosen Herstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustandes wird also von allen Einkommensgruppen genutzt. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung hat den Kantonen zugesichert, die von ihnen gemeldeten Daten vertraulich zu behandeln und nur in aggregierter Form zu ver\u00f6ffentlichen.</p><p>2. In einem Kanton mit wenigen Einwohnern k\u00f6nnten bei Angaben zu den straflosen Selbstanzeigen R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Identit\u00e4t des oder der Steuerpflichtigen gezogen werden. Dies ist mit Blick auf das Steuergeheimnis zu vermeiden. Die Konzeption der elektronischen Verarbeitungssysteme und die Art der Fallerfassung erlauben es zudem nicht jedem Kanton, ohne aufwendige manuelle Arbeiten Angaben zu den straflosen Selbstanzeigen zu liefern.</p><p>3. Der massgebende Indikator f\u00fcr die Wirksamkeit der straflosen Selbstanzeige ist nach Ansicht des Bundesrates nicht der absolute Betrag von aufgedeckten Verm\u00f6genswerten, sondern die Anzahl der Selbstanzeigen. Die in der Tendenz gleichbleibende Zahl von erledigten Selbstanzeigen weist darauf hin, dass zwar die Wirkung eines \"einmaligen Aufr\u00e4umens\" nicht eintrat, dass aber die auf einmal im Leben begrenzte M\u00f6glichkeit zur Straflosigkeit nach wie vor zu Selbstanzeigen motiviert und das Instrument damit wirksam ist.</p><p>4. Die Amnestie von 1940 (Wehropferamnestie) brachte bisher nicht deklarierte Verm\u00f6genswerte von 1,5 Milliarden Franken, diejenige von 1945 (Verrechnungssteueramnestie) Verm\u00f6genswerte im Umfange von 6,5 Milliarden Franken zum Vorschein. Bei der Amnestie von 1969 ergab eine Sch\u00e4tzung die Aufdeckung von rund 11,5 Milliarden Franken an Verm\u00f6gen, die Einkommen wurden nicht ber\u00fccksichtigt.</p><p>5. Die Zahl der erledigten straflosen Selbstanzeigen bewegt sich seit der Einf\u00fchrung 2010 auf etwa derselben H\u00f6he wie die Anzahl der Hinterziehungsverfahren der kantonalen Steuerverwaltungen. Diese Verfahren haben seit 2010 indessen nur in geringem Umfang abgenommen. Dies weist darauf hin, dass die kantonalen Steuerbeh\u00f6rden ohne die Selbstanzeigen eine sehr grosse Anzahl von Hinterziehungsf\u00e4llen nicht h\u00e4tten entdecken k\u00f6nnen. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass als Folge der Selbstanzeige ein Nachsteuerverfahren stattfindet, in dem die Steuern inklusive Verzugszins f\u00fcr die letzten 10 Steuerjahre erhoben werden. Damit erfolgt bez\u00fcglich der geschuldeten Steuern keinerlei Besserstellung gegen\u00fcber den \u00fcbrigen Steuerpflichtigen. Der Bundesrat erachtet deshalb die straflose Selbstanzeige des geltenden Rechts als eine massvolle Massnahme.</p><p>6. Es ist schwer vorstellbar, wie bisher nicht deklarierte Einkommen und Verm\u00f6gen ohne Mithilfe der Steuerpflichtigen grossfl\u00e4chig entdeckt und der Besteuerung zugef\u00fchrt werden k\u00f6nnten, wenn nicht ein weitverzweigter Investigationsapparat aufgebaut werden soll. Mit der straflosen Selbstanzeige besteht ein Anreiz f\u00fcr die Steuerpflichtigen, bisher nicht deklariertes Einkommen und Verm\u00f6gen offenzulegen und der Besteuerung zuzuf\u00fchren.</p><p>7. Von offizieller Seite wurden bisher wegen der stark unterschiedlichen Methoden keine solchen Sch\u00e4tzungen vorgenommen. In seiner Antwort auf das Postulat Wermuth 14.4239, \"Bericht \u00fcber das Ausmass der Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in der Schweiz\", erkl\u00e4rte sich der Bundesrat bereit, die Ans\u00e4tze zur Messung der Steuerhinterziehung in einem Bericht darzustellen. Der Nationalrat hat dieses Postulat am 24. September 2015 abgelehnt.</p><p>8. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Steuerstrafrechts (2013) sollten unter anderem den kantonalen Steuerbeh\u00f6rden mehr Untersuchungsmittel zur Bek\u00e4mpfung der Steuerhinterziehung zur Verf\u00fcgung gestellt werden.</p><p>Mit der Vernehmlassung zur Revision der Verrechnungssteuer (2014/15) hatte der Bundesrat vorgeschlagen, den Kapitalmarkt Schweiz zu f\u00f6rdern, aber auch den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer zu st\u00e4rken.</p><p>Der Bundesrat hat sich gegen die Volksinitiative \"Ja zum Schutze der Privatsph\u00e4re\" ausgesprochen. Diese will Ausk\u00fcnfte Dritter an die Steuerbeh\u00f6rden nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen zulassen und w\u00fcrde nach der Interpretation des Bundesrates zu einer Zunahme der Steuerhinterziehung f\u00fchren.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser h\u00e4ngigen Volksinitiative hat der Bundesrat sowohl die Revision des Steuerstrafrechts als auch die Revision der Verrechnungssteuer sistiert. Die bestehenden Instrumente zur Bek\u00e4mpfung der Steuerhinterziehung werden dabei weiterhin konsequent eingesetzt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1471996800000)\/","SubmittedBy":"Kiener Nellen Margret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690520652110)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466121600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht|Steuer"}}