{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163582,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163582,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3582","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Landwirtschaftliche Steuerprivilegien. Einheitliche Einkommenssteuerpraxis in den Kantonen gew\u00e4hrleisten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Landwirtschaftsbetriebe geniessen beim Verkauf und bei der Vererbung einen besonderen Schutz durch die Bestimmungen des b\u00e4uerlichen Bodenrechts (BGBB). Es wird sichergestellt, dass der Kauf von Landwirtschaftsland Selbstbewirtschaftern vorbehalten bleibt und der Kaufpreis in der H\u00f6he begrenzt wird. Innerhalb der Erbfolge erhalten Hofnachfolger mit dem BGBB das Privileg, den ganzen Landwirtschaftsbetrieb zu einem Vorzugspreis erstehen zu k\u00f6nnen. Nichtlandwirte sind vom Kauf von landwirtschaftlichem Boden zu Vorzugspreisen ausgeschlossen. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen diese bodenrechtlichen Bestimmungen auf die einkommenssteuerliche Behandlung von Gesch\u00e4fts\u00fcbertragungen haben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ergeben sich f\u00fcr die Landwirte durch die Einschr\u00e4nkungen des BGBB f\u00fcr ein landwirtschaftliches Gewerbe auch hinsichtlich der einkommenssteuerlichen Behandlung andere Regeln im Vergleich zu den \u00fcbrigen selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeiten? Wenn ja, welche, und wie lassen sich diese begr\u00fcnden? Gibt es Beispiele, anhand derer die Differenzen aufgezeigt werden k\u00f6nnen?</p><p>2. Landwirtschaftsbetriebe werden mehrheitlich innerhalb der Familien zu Vorzugspreisen weitergegeben, dies aufgrund der Bestimmungen im BGBB. Aus steuerlicher Sicht bedeutet dies, dass diese Gesch\u00e4fts\u00fcbergaben in der Regel massiv unter dem effektiven Verkehrswert der Grundst\u00fccke erfolgen. Wird bei diesen Gesch\u00e4fts\u00fcbertragungen nicht \u00fcber die auf der Gesch\u00e4ftsliegenschaft vorhandenen stillen Reserven abgerechnet, so hat der K\u00e4ufer aus steuerlicher Sicht diese stillen Reserven zwingend zu \u00fcbernehmen; dies, um sicherzustellen, dass bei einer allf\u00e4lligen sp\u00e4teren Realisation dieser stillen Reserven steuerlich dar\u00fcber abgerechnet werden kann. Ist in der Steuerpraxis aller Kantone beim Vollzug der direkten Bundessteuer sichergestellt, dass dies entsprechend einheitlich angewendet wird?</p><p>3. Ist somit garantiert, dass die Landwirte in allen Kantonen einkommenssteuerlich nach den allgemeinen im kaufm\u00e4nnischen Steuerrecht geltenden Grunds\u00e4tzen behandelt werden, wie sie f\u00fcr alle \u00fcbrigen Selbstst\u00e4ndigerwerbenden gelten?</p><p>4. Sind unterschiedliche Praxen in den Kantonen bekannt, und wenn ja, wie sind diese zu rechtfertigen? Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-4. Mit Ausnahme von Artikel\u00a018 Absatz\u00a04 DBG (SR 642.11) gelten f\u00fcr Selbstst\u00e4ndigerwerbende in der Landwirtschaft grunds\u00e4tzlich die gleichen Bestimmungen zur Erhebung der Einkommenssteuer wie f\u00fcr Selbstst\u00e4ndigerwerbende aus anderen Branchen. Der gesetzliche Anspruch von Nachkommen sowie unter gewissen Voraussetzungen Verwandten, ein landwirtschaftliches Gewerbe zum Ertragswert bzw. ein landwirtschaftliches Grundst\u00fcck zum doppelten Ertragswert erwerben zu k\u00f6nnen (Art. 42ff. BGBB; SR 211.412.11), beeinflusst die Besteuerung.</p><p>Da der Ertragswert unter Umst\u00e4nden viel tiefer als der Marktwert liegt, kann beim Ver\u00e4usserer aufgrund dieses gesetzlichen Anspruchs ein Verlust entstehen, der steuerlich ber\u00fccksichtigt wird.</p><p>Der Erwerber hat betreffend Bilanzierung in den meisten Kantonen ein Wahlrecht: Das Grundst\u00fcck bzw. Gewerbe kann erstens zu den Einkommenssteuerwerten und Anlagekosten des Ver\u00e4usserers oder zweitens zum Kaufpreis (Ertragswert) bilanziert werden. Werden die Einkommenssteuerwerte und Anlagekosten verbucht, wird die latente Steuerlast auf den stillen Reserven, aber auch das Abschreibungspotenzial \u00fcbernommen. Die Steuer wird erst bei der definitiven Ver\u00e4usserung an eine Drittperson f\u00e4llig. Bei Verbuchung des Kaufpreises (Ertragswert) werden die latente Steuerlast auf den stillen Reserven und das allf\u00e4llige Abschreibungspotenzial vom Erwerber nicht \u00fcbernommen. Das latente Steuersubstrat geht verloren.</p><p>Ein Kanton unterscheidet f\u00fcr die Bilanzierung zudem je nach Art des Rechtsgesch\u00e4fts. Diese Praxis wurde von der kantonalen Instanz gesch\u00fctzt. Einige Kantone lassen nur eine Bilanzierung zu den Einkommenssteuerwerten und den Anlagekosten des Ver\u00e4usserers zu. Die M\u00f6glichkeit, hinsichtlich der Bilanzierung ein Wahlrecht einzur\u00e4umen, wie es von den meisten Kantonen praktiziert wird, ist aus Sicht des Bundesrates zul\u00e4ssig.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1471392000000)\/","SubmittedBy":"Bertschy Kathrin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690520728297)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466121600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Steuer"}}