{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163589,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163589,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3589","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Bericht \u00fcber die Diskriminierung von Eltern auf dem Arbeitsmarkt und ein Aktionsplan als Gegenstrategie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zum Stand der Diskriminierung von Eltern im Arbeitsmarkt zu erarbeiten und als Gegenstrategie dazu einen Aktionsplan vorzulegen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann nur verbessert werden, wenn Diskriminierungen verhindert werden und eine familienfreundliche Erwerbsarbeitskultur geschaffen wird.</p>","ReasonText":"<p>Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eines der priorit\u00e4ren Handlungsfelder der 2011 lancierten Fachkr\u00e4fte-Initiative. Die bessere Vereinbarkeit wird namentlich \u00fcber familienfreundlichere Arbeitsbedingungen (flexible Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Home-Office oder Jobsharing) erreicht. Dies erfordert einen Kulturwandel, der von der Pr\u00e4senz- zur Ergebnisorientierung f\u00fchrt. Studien zeigen, dass neben den Mitarbeitenden auch die Betriebe von familienfreundlichen Angeboten profitieren. Trotz dieser erwiesenen Vorteile k\u00e4mpfen Eltern immer noch mit grossen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. So stellen die Schlichtungsbeh\u00f6rden in den letzten Jahren eine steigende Zahl von Arbeitskonflikten rund um die Mutterschaft fest. Von den Verfahren in den Deutschschweizer Kantonen, die auf <a href=\"http://www.gleichstellungsgesetz.ch\">www.gleichstellungsgesetz.ch</a> zwischen 2013 und 2016 aufgelistet wurden, betrafen 20 diskriminierende K\u00fcndigungen wegen Mutterschaft. Es muss davon ausgegangen werden, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist, da sich viele M\u00fctter nicht f\u00fcr ihre Rechte wehren und still und leise aus dem Arbeitsmarkt dr\u00e4ngen lassen. Auch V\u00e4ter mit Betreuungsverantwortung und teilzeitarbeitende Eltern haben es generell schwer, das Familienleben mit dem Berufsleben zu verbinden. Es fehlt in der Schweiz zum Beispiel an einem Elternurlaub mit Arbeitsplatzgarantie, wie er in europ\u00e4ischen L\u00e4ndern verbreitet ist. </p><p>Die bisherigen Sensibilisierungsmassnahmen, die in der Antwort auf die Interpellation Schenker Silvia 16.3248 beschrieben werden, haben offenbar nicht die erw\u00fcnschte Wirkung gehabt. Um den Handlungsbedarf zu verdeutlichen, sind mehr Informationen \u00fcber den Stand der Diskriminierungen von Eltern im Arbeitsmarkt n\u00f6tig. Zudem soll der Bundesrat in einem Aktionsplan aufzeigen, mit welchen Gegenmassnahmen stossende Diskriminierungen beseitigt werden k\u00f6nnen. Dieser Aktionsplan soll unter anderem dem Parlament als Entscheidungsgrundlage f\u00fcr allf\u00e4llige Reformen auf Gesetzesstufe dienen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>F\u00fcr den Bund ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine politische Priorit\u00e4t und auch aus wirtschaftlicher Hinsicht von grosser Bedeutung.</p><p>Ein zentraler Pfeiler der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind der Schutz vor Diskriminierung und die Gew\u00e4hrleistung der Chancengleichheit. Mit dem Gleichstellungsgesetz (GlG) bestehen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen. Der Bundesrat gelangt in seinem Bericht \"Recht auf Schutz vor Diskriminierung\" in Erf\u00fcllung des Postulates Naef 12.3543 im Mai 2016 zum Schluss, dass derzeit keine Revisionen am GlG angezeigt sind, insbesondere im Hinblick auf die priorit\u00e4re Realisierung der Lohngleichheit. Das Eidgen\u00f6ssische Gleichstellungsb\u00fcro (EBG) informiert und sensibilisiert zudem gezielt und differenziert \u00fcber Gleichstellungsbelange.</p><p>Die j\u00fcngsten Zahlen der Schweizerischen Arbeitskr\u00e4fteerhebung zeigen denn auch, dass Eltern gut im Arbeitsmarkt integriert sind und die Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ihre Wirkung zeigen. So ist der Anteil nichterwerbst\u00e4tiger M\u00fctter seit 2000 von 31 Prozent auf 20 Prozent (2015) stark gesunken. Die zus\u00e4tzliche Erwerbst\u00e4tigkeit der M\u00fctter betraf fast ausschliesslich Teilzeitarbeit, wobei ein Trend zu Besch\u00e4ftigungsgraden von 50 bis 89 Prozent zu verzeichnen ist. So konnte \u00fcber die Jahre 2010 bis 2015 die Arbeitsmarktbeteiligung in der Schweiz um rund 100 000 Vollzeitarbeitskr\u00e4fte gesteigert werden. Gut 70 Prozent davon ging auf Frauen im Alter von 25 bis 54 Jahren zur\u00fcck. Gleichzeitig hat sich der Anteil von Teilzeit arbeitenden V\u00e4tern mit Kindern zwischen 0 bis 6 Jahren zwischen 2004 und 2015 von 6 Prozent auf 12 Prozent verdoppelt.</p><p>Wie die Postulantin ausf\u00fchrt, kann es trotz der insgesamt guten Arbeitsmarktintegration von Eltern zu Arbeitskonflikten rund um die Mutterschaft resp. zu diskriminierenden K\u00fcndigungen kommen (siehe auch Antwort des Bundesrates vom 11. Mai 2016 zur Interpellation Ruiz 16.3079, \"Mutter werden und dann den Job verlieren?\", und zur Interpellation Schenker Silvia 16.3248). Der Bundesrat bedauert diese F\u00e4lle. In den Statistiken der Schweizerischen Konferenz der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz werden f\u00fcr die Jahre 2013 und 2014 11 respektive 15 Diskriminierungsf\u00e4lle ausgewiesen. Diese Zahlen, die zwar nicht alle Arbeitnehmenden betreffen, sind im Vergleich zu anderen Arbeitsstreitigkeiten niedrig. Es bestehen aber aufgrund der Erfahrungen in verschiedenen Kantonen Hinweise darauf, dass eine Zunahme der F\u00e4lle zu verzeichnen ist. Um ein repr\u00e4sentatives Bild zur aktuellen Problematik und zur Funktionsweise des GlG zu erhalten, hat das EBG eine vertiefte Analyse der im Rahmen der Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums f\u00fcr Menschenrechte (Postulat Naef 12.3543) untersuchten Schlichtungs- und Gerichtsf\u00e4lle nach GlG in Auftrag gegeben. Die Resultate werden 2017 erwartet.</p><p>Der Bund setzt sich ferner weiterhin f\u00fcr die Schaffung einer familienfreundlichen Erwerbsarbeitskultur ein. Er unterst\u00fctzt die Unternehmen gezielt mit Informations- und Sensibilisierungsprojekten, um bew\u00e4hrte L\u00f6sungen besser bekanntzumachen. So hat z. B. das Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung 2007 in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und dem Schweizerischen Gewerbeverband das \"KMU-Handbuch Beruf und Familie\" lanciert, welches bis Ende 2016 in einer Neuauflage erscheint.</p><p>Zudem haben Bund, Kantone und Sozialpartner im Mai 2016 gemeinsam die Website <a href=\"http://www.fachkraefte-schweiz.ch\">www.fachkraefte-schweiz.ch</a> aufgeschaltet, um die gemeinsamen Bestrebungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie geb\u00fcndelt darzustellen. Weiter werden auf Basis der Finanzhilfen des GlG zahlreiche Programme mit dem Ziel der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie finanziert (\u00dcbersicht auf <a href=\"http://www.topbox.ch\">www.topbox.ch</a>).</p><p>Eines der Handlungsfelder der Fachkr\u00e4fte-Initiative ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bei diesem Handlungsfeld stehen der Abbau negativer Erwerbsanreize sowie die F\u00f6rderung von familienerg\u00e4nzenden Betreuungspl\u00e4tzen f\u00fcr Kinder im Vorschul- und Schulalter im Vordergrund. Diese beiden Ziele sollen mittels sieben Massnahmen erreicht werden. Eine davon betrifft die Neuausrichtung der Vergabe von Finanzhilfen nach GlG, die ab 2017 noch st\u00e4rker auf die Vereinbarkeit fokussiert wird. Eine weitere Massnahme bildet die Einf\u00fchrung von zwei zus\u00e4tzlichen Finanzhilfen, welche einerseits die Reduktion der Drittbetreuungskosten der Eltern und andererseits die verbesserte Abstimmung des Betreuungsangebots auf die Bed\u00fcrfnisse erwerbst\u00e4tiger Eltern zum Ziel haben. Sie sollen dazu beitragen, die Arbeitsmarktbeteiligung der Eltern, insbesondere der M\u00fctter, zu erh\u00f6hen. Der Bundesrat will dazu w\u00e4hrend f\u00fcnf Jahren 100 Millionen Franken bereitstellen. Die Botschaft zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Finanzhilfen f\u00fcr die familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung wurde vom Bundesrat am 29. Juni 2016 zuhanden des Parlamentes verabschiedet.</p><p>Die L\u00f6sungsans\u00e4tze f\u00fcr die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind bekannt. Aufgrund der laufenden Bestrebungen sieht der Bundesrat keinen Bedarf f\u00fcr weitere Massnahmen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1472601600000)\/","SubmittedBy":"Rytz Regula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521786463)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466121600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}