{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163595,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163595,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3595","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gesetzeswidrige Praktiken der Versicherer. Sind die Versicherten die Gelackmeierten?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Praxis einzelner Krankenkassen, \u00c4rztinnen und \u00c4rzte der Grundversorgung, die \u00fcber einen zus\u00e4tzlichen Facharzttitel verf\u00fcgen, nicht auf die Liste der von ihnen im Hausarztmodell anerkannten \u00c4rztinnen und \u00c4rzte zu setzen, wurde vom Bundesgericht im September 2015 f\u00fcr gesetzeswidrig erkl\u00e4rt. Im M\u00e4rz 2016 f\u00e4llte das Bundesgericht zu dieser Praxis ein weiteres Urteil, in dem es best\u00e4tigt, dass Versicherte, die das Hausarztmodell gew\u00e4hlt haben, die Kosten f\u00fcr Leistungen von Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern, die \u00fcber einen weiteren Titel verf\u00fcgen, verg\u00fctet erhalten m\u00fcssen.</p><p>Aufgrund dieser gesetzeswidrigen und absolut willk\u00fcrlichen Praxis der Versicherer sahen sich viele Versicherte gezwungen, auf das Hausarztmodell zu verzichten, um weiterhin von ihrem Hausarzt oder ihrer Haus\u00e4rztin behandelt werden zu k\u00f6nnen. V\u00f6llig ungerechtfertigterweise mussten sie eine teurere Versicherungsform w\u00e4hlen. Es w\u00e4re deshalb angezeigt, dass die betroffenen Krankenkassen den Versicherten die deswegen zu viel bezahlten Pr\u00e4mien zur\u00fcckerstatten.</p><p>1. Wie gedenkt das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) als Aufsichtsbeh\u00f6rde die Versicherten, die w\u00e4hrend Jahren ungerechtfertigterweise zu hohe Pr\u00e4mien bezahlt haben, zu sch\u00fctzen vor den Praktiken, die das Bundesgericht als missbr\u00e4uchlich eingestuft hat?</p><p>2. Ist das BAG der Ansicht, dass die aufgrund der gesetzeswidrigen Praxis zu viel bezahlten Pr\u00e4mien den Versicherten von den betroffenen Krankenkassen zur\u00fcckbezahlt werden m\u00fcssen?</p><p>3. Hat das BAG nach dem zweiten Bundesgerichtsurteil, das die Unrechtm\u00e4ssigkeit dieser Praxis best\u00e4tigt, bei den betroffenen Kassen interveniert?</p><p>4. Sind Sanktionen gegen\u00fcber diesen Kassen geplant?</p><p>5. Wie gedenkt das BAG die betroffenen Krankenkassen zu verpflichten, die Versicherten, die zu einem anderen Versicherungsmodell gewechselt haben, dar\u00fcber zu informieren, dass sie wieder zum Hausarztmodell zur\u00fcckwechseln k\u00f6nnen?</p><p>6. Gedenkt das BAG, die Assura und die anderen Krankenkassen dazu zu verpflichten, die ausgeschlossenen \u00c4rztinnen und \u00c4rzte wieder auf ihre Hausarztliste zu setzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3./4. Die Versicherer k\u00f6nnen besondere Versicherungsformen mit eingeschr\u00e4nkter Wahl des Leistungserbringers anbieten (Art. 41 Abs. 4 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10). Der Bundesrat hat wenige Ausf\u00fchrungsbestimmungen erlassen (Art. 99 bis 101a der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung, KVV; SR 832.102). Er l\u00e4sst somit den Versicherern viel Spielraum bei der Ausgestaltung dieser Versicherungsformen in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB; siehe Interpellation Feller 15.4091, \"Benachteiligung von Fach\u00e4rztinnen und Fach\u00e4rzten f\u00fcr allgemeine innere Medizin mit einem zweiten Facharzttitel. Weshalb hat das BAG geschwiegen?\"). Je nach angebotenem Versicherungsmodell muss die versicherte Person sich zum Beispiel zuerst an einen bestimmten Arzt (Hausarzt) oder an eine Einrichtung, die der ambulanten Krankenpflege durch \u00c4rztinnen und \u00c4rzte dient (Versorgungsnetzwerk), wenden.</p><p>In seinem Urteil vom 22. September 2015 kam das Bundesgericht zum Schluss, dass es willk\u00fcrlich ist, wenn ein Versicherer einen Arzt oder eine \u00c4rztin nur deshalb von der Liste der im Hausarztmodell anerkannten Leistungserbringer ausschliesst, weil er oder sie \u00fcber eine Spezialisierung verf\u00fcgt. Der Versicherer muss nachweisen, dass dieser Ausschluss durch die h\u00f6heren Kosten der jeweiligen Leistungen gerechtfertigt ist.</p><p>Aufgrund dieses Urteils erkundigte sich das BAG umgehend beim betroffenen Versicherer, wie er diese Rechtsprechung umzusetzen gedenke. Im November 2015 teilte der Versicherer dem BAG mit, dass er sein Versicherungsmodell entsprechend abge\u00e4ndert hat.</p><p>In einem Urteil vom 22. M\u00e4rz 2016 betreffend denselben Versicherer kam das Bundesgericht zum Schluss, dass der Versicherer verg\u00fctungspflichtig bleibt, wenn die Weigerung, einen Arzt oder eine \u00c4rztin zum Hausarztmodell zuzulassen, willk\u00fcrlich ist. Es ist festzuhalten, dass der Versicherer in dieser Sache noch vor dem Entscheid des Bundesgerichtes eingewilligt hatte, die Erw\u00e4gungen des Urteils vom September 2015 zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Bis heute hat der Bundesrat Kenntnis von zwei Versicherern, die vom Ausschluss der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte mit mehreren Titeln aus der Liste der Grundversorger betroffen waren. Da diese Versicherer der Rechtsprechung des Bundesgerichtes direkt Folge leisteten, war es nicht notwendig, dass das BAG zus\u00e4tzliche Massnahmen gegen sie ergreift.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Feller 15.4091 dargelegt hat, ist per 1. Januar 2016 das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG; SR 832.12) in Kraft getreten, wonach die AVB neu einer Bewilligung des BAG bed\u00fcrfen. Das Amt pr\u00fcft unter anderem die Auswahlkriterien bei diesen besonderen Versicherungsformen. Die Kontrolle und Bewilligung des BAG gew\u00e4hrleisten, dass die Interessen der Versicherten gesch\u00fctzt werden. Im Gegensatz zu den neuen Modellen, die das BAG unverz\u00fcglich pr\u00fcft, werden die bestehenden Modelle gem\u00e4ss \u00dcbergangsrecht sp\u00e4testens ab 1. Januar 2018 bei Einreichung des Gesch\u00e4ftsplans kontrolliert.</p><p>2. Das Bundesgericht vertrat die Ansicht, dass es willk\u00fcrlich ist, wenn ein Versicherer einen Arzt oder eine \u00c4rztin nur deshalb von der Hausarztliste ausschliesst, weil er oder sie neben dem Grundversorgertitel noch einen zus\u00e4tzlichen Facharzttitel besitzt. Die Auswahl der Leistungserbringer muss sich an das gesetzliche Kriterium der kosteng\u00fcnstigeren Versorgung halten (Art. 41 Abs. 4 KVG). Das Bundesgericht hat sich nicht allgemein zur Rechtm\u00e4ssigkeit des angebotenen Versicherungsmodells mit Ausschluss bestimmter Leistungserbringer ge\u00e4ussert. Es vertrat lediglich die Ansicht, dass das vom Versicherer angewandte Kriterium f\u00fcr den Ausschluss des rekurrierenden Arztes von seiner Hausarztliste willk\u00fcrlich war. Das Bundesgericht \u00e4usserte sich indes nicht, ob daraus ein Anspruch geltend gemacht werden kann.</p><p>5. Die Versicherer informieren die Versicherten grunds\u00e4tzlich in den AVB (siehe Interpellation Moret 14.3984, \"Ausschluss von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten aus der Liste der Grundversorger im Rahmen des Hausarztmodells\"). Ausserdem haben die betroffenen Versicherer in ihren Zeitschriften einen Artikel \u00fcber die \u00c4nderung ihrer AVB in Bezug auf die alternativen Modelle publiziert.</p><p>6. Gem\u00e4ss den dem BAG vorliegenden Informationen haben die von der Problematik betroffenen Versicherer ihre Versicherungsmodelle abge\u00e4ndert, um die Rechtsprechung des Bundesgerichtes zu ber\u00fccksichtigen. Zurzeit besteht daher kein Handlungsbedarf. Das BAG beobachtet die Situation aber genau und wird im Rahmen der Genehmigung der AVB alle neuen Modelle pr\u00fcfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1473984000000)\/","SubmittedBy":"Ruiz Rebecca Ana","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521550030)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466121600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}