{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163620,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163620,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3620","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gen\u00fcgen die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr den Finanzplatz Schweiz den Anforderungen der digitalen Revolution? Wird die Fintech angemessen ber\u00fccksichtigt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Rahmen der Behandlung der Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und zum Finanzinstitutsgesetz (Finig) und um zu vermeiden, dass unsere Gesetzgebung zu sehr auf dem veralteten Modell eines Sektors beruht, der sich zurzeit grundlegend ver\u00e4ndert, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die heute geltenden Regulative sowie die sich im Parlament befindenden Gesetzesreformen dem digitalen Transformationsprozess im Finanzwesen ausreichend Rechnung tragen?</p><p>2. Wie lassen sich die Gesch\u00e4ftsmodelle der Fintech-Unternehmen und deren spezifische Risiken bez\u00fcglich Gl\u00e4ubiger- und Anlegerschutz in die Bewilligungskaskade des Finig integrieren?</p><p>3. Mit welchen Massnahmen stellt der Bundesrat sicher, dass durch Regulative innovative Fintech-Gesch\u00e4ftsmodelle nicht verhindert werden?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die von der Finma vorgeschlagene neue Bewilligungskategorie und Sandbox mit Blick auf Finanzinnovationen und das zu entwickelnde Fintech-\u00d6kosystem?</p><p>5. Wie m\u00fcssten allenfalls das Fidleg und das Finig angepasst werden, damit Fintech-Unternehmen gleiche Rahmenbedingungen vorfinden, wie sie auf unseren wichtigsten Konkurrenzstandorten (London, Luxemburg, Singapur) vorherrschen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3. Wie der Bundesrat u. a. in seiner Antwort auf die Interpellation Schneider-Schneiter 16.3272 dargelegt hat, ist er sich der Herausforderungen bewusst, welche die Digitalisierung im Finanzsektor mit sich bringt. Er ist der Ansicht, dass Innovation nicht nur ein wichtiger Faktor im Wettbewerb zwischen Finanzunternehmen ist, sondern auch einen gewichtigen Standortvorteil f\u00fcr den Finanzplatz darstellt. Es ist daher seines Erachtens von grundlegender Bedeutung, dass das schweizerische Finanzmarktrecht Fintech-Unternehmen den Markteintritt nicht unn\u00f6tig erschwert diesen oder gar verhindert.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden hat der Bundesrat das EFD am 20. April 2016 damit beauftragt, zu pr\u00fcfen, ob zur Verringerung von Markteintrittsh\u00fcrden f\u00fcr Anbieter von innovativen Finanztechnologien im Finanzmarktrecht regulatorischer Handlungsbedarf besteht, und das weitere Vorgehen vorzuschlagen. Die Ergebnisse der Pr\u00fcfung sollen bis im Herbst 2016 vorliegen.</p><p>Dar\u00fcber hinaus hat der Bundesrat mit dem Finanzdienstleistungsgesetz bereits eine \u00c4nderung des Bankengesetzes (BankG; SR 952.0) vorgeschlagen, welche es mit verh\u00e4ltnism\u00e4ssig geringem Aufwand erm\u00f6glicht, Gelder \u00fcber Crowdfunding-Plattformen aufzunehmen, ohne unter das BankG zu fallen (vgl. BBl 2015 8944 und Art. 5 Abs. 3 Bst. c der Bankenverordnung; SR 952.02).</p><p>2./5. Die bisherigen, unter Einbezug der Branche erfolgten Abkl\u00e4rungen haben ergeben, dass in erster Linie die Banklizenz eine Markteintrittsh\u00fcrde f\u00fcr Fintech-Unternehmen darstellt (vgl. f\u00fcr Einzelheiten die Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion Gr\u00fcter 16.3472, welche eine Neudefinition des Einlagebegriffs verlangt). Das BankG stellt sehr hohe Anforderungen an die Bewilligungserteilung. Vonseiten der Branche kritisiert werden dabei insbesondere die Mindestkapitalanforderung und die Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidit\u00e4t.</p><p>Zum Abbau der Markteintrittsh\u00fcrden im Bereich des BankG k\u00f6nnte eine neue Bewilligungskategorie f\u00fcr Finanzinnovatoren geschaffen werden. Diese neue Bewilligung w\u00e4re f\u00fcr Gesch\u00e4ftsmodelle zug\u00e4nglich, die kein bankentypisches Gesch\u00e4ft betreiben, aber gewisse Elemente der Bankent\u00e4tigkeit aus\u00fcben, insbesondere eine beschr\u00e4nkte Entgegennahme von Kundengeldern ohne Ausgabe von Krediten. Die Bewilligungsvoraussetzungen daf\u00fcr k\u00f6nnten aufgrund der geringeren Risiken und des begrenzten Gesch\u00e4ftsfeldes weniger umfangreich ausgestaltet werden als bei einer Bankbewilligung (z. B. geringeres Mindestkapital, weniger hohe oder keine Anforderungen an Eigenmittel, Liquidit\u00e4t, Revision usw.). Die neue Bewilligung w\u00fcrde damit nicht zur Bewilligungspflicht von bis anhin bewilligungsfreien T\u00e4tigkeiten f\u00fchren, sondern den Markteintritt f\u00fcr Gesch\u00e4ftsmodelle erleichtern, die heute eine mit h\u00f6heren Anforderungen verbundene Bewilligung ben\u00f6tigen.</p><p>Zum Abbau von ungerechtfertigten Markteintrittsh\u00fcrden f\u00fcr Fintech-Unternehmen kommt z. B. auch (zus\u00e4tzlich oder alternativ) die Aufnahme weiterer Ausnahmen von der Anwendbarkeit des BankG infrage. In diesem Zusammenhang hielt der Bundesrat am 20. April 2016 fest, dass Fintech-Unternehmen bereits nach geltendem Recht unter bestimmten Umst\u00e4nden unter die Ausnahme von Artikel\u00a05 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0c der Bankenverordnung (SR 952.02) fallen k\u00f6nnen und diesfalls vom Anwendungsbereich des BankG ausgenommen sind. Es obliegt der Finma zu entscheiden, ob die Bestimmung im konkreten Fall zur Anwendung gelangt.</p><p>Wie erw\u00e4hnt bestehen Markteintrittsprobleme f\u00fcr Fintech-Unternehmen vorab im Bereich der Entgegennahme von Publikumseinlagen und damit dem Regelungsbereich des BankG. Das Finanzinstitutsgesetz (Finig) regelt hingegen die Bewilligung und Aufsicht \u00fcber Personen, welche die Verm\u00f6gensverwaltung betreiben. Eine allf\u00e4llige neue Bewilligungskategorie im oben umschriebenen Sinne m\u00fcsste demgem\u00e4ss nicht im Finig geregelt werden, sondern im BankG.</p><p>4. Die Beurteilung der Bewilligung f\u00fcr Finanzinnovatoren, die Schaffung eines Innovationsraums (Sandbox) sowie die Pr\u00fcfung der Einf\u00fchrung von neuen Ausnahmen vom BankG (insbesondere f\u00fcr Crowdfunding-Plattformen) sind Gegenstand der laufenden Abkl\u00e4rungen des EFD, in welche auch die Branche involviert wird (vgl. Antwort auf die Fragen 2 und 5). Die Ergebnisse der Pr\u00fcfung werden im Herbst 2016 publiziert und k\u00f6nnen hier nicht vorweggenommen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1471996800000)\/","SubmittedBy":"Derder Fathi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|34|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521054130)\/","SubmissionDate":"\/Date(1466121600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Medien und Kommunikation|Umwelt"}}