{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163651,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163651,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3651","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Haftentlassung eines irakischen Asylsuchenden, der den IS unterst\u00fctzte. Solches darf sich nicht wiederholen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>K\u00fcrzlich hat Bundesr\u00e4tin Sommaruga den neuen Nationalen Aktionsplan zur Bek\u00e4mpfung von Radikalisierung und gewaltt\u00e4tigem Extremismus der \u00d6ffentlichkeit vorgestellt. Nur wenige Tage sp\u00e4ter hat das Bundesstrafgericht einen Iraker aus der Haft entlassen, der als Asylsuchender in die Schweiz gekommen ist und 2014 wegen Unterst\u00fctzung des IS verhaftet wurde. Der Iraker kam im Juli nach Verb\u00fcssen von zwei Dritteln seiner Strafe auf freien Fuss. Gegen diesen Entscheid hatte sich das Amt f\u00fcr Migration und Integration des Kantons Aargau, wo der Mann wohnhaft war, gestellt. Dieser Kanton hatte die Ausschaffungshaft bis zum 30. Oktober angeordnet. Das Bundesstrafgericht hat dann aber entschieden, dass die Voraussetzungen f\u00fcr die Ausschaffungshaft nicht gegeben seien und der Mann freizulassen sei. Dar\u00fcber hinaus schliesst der Verteidiger des Irakers eine Ausschaffung aus, weil das Leben seines Mandanten nach seinen Angaben im Herkunftsland gef\u00e4hrdet sei.</p><p>Darum stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Auf der einen Seite werden Aktionspl\u00e4ne zur Bek\u00e4mpfung religi\u00f6sen Fanatismus vorgelegt (in denen im \u00dcbrigen tunlichst vermieden wird, darauf hinzuweisen, dass es um islamischen Extremismus geht). Auf der anderen Seite entl\u00e4sst das Bundesstrafgericht IS-Anh\u00e4nger aus der Haft, die aller Wahrscheinlichkeit nach in der Schweiz bleiben. H\u00e4lt der Bundesrat dies f\u00fcr koh\u00e4rent?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass ein Iraker, der als Asylsuchender in die Schweiz gekommen ist und als Unterst\u00fctzer des IS verurteilt wurde, in der Schweiz bleibt, ohne dass seine Gef\u00e4hrlichkeit abgekl\u00e4rt wird?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass dies im Einklang steht mit dem Ausgang der Volksabstimmung von 2010 \u00fcber die Ausschaffung straff\u00e4lliger Ausl\u00e4nder?</p><p>4. Situationen wie die obenbeschriebene sind \"neu\", weil das Thema islamischer Terrorismus f\u00fcr die Schweiz relativ neu ist: Gedenkt der Bundesrat, im Interesse der Sicherheit in unserem Land die gesetzlichen \u00c4nderungen vorzulegen, die es braucht, damit sich solche Situationen nicht wiederholen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Wahrung der inneren und \u00e4usseren Sicherheit der Schweiz bewusst. Mit seiner Strategie zur Terrorismusbek\u00e4mpfung in der Schweiz vom 18. September 2015 hat er Ziele in den vier Handlungsfeldern Pr\u00e4vention, Repression, Schutz und Krisenvorsorge definiert und verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet.</p><p>1. Im Handlungsfeld Pr\u00e4vention hat die politische Plattform des Sicherheitsverbundes Schweiz am 8. September 2016 den Delegierten des Sicherheitsverbundes Schweiz beauftragt, bis zur zweiten Jahresh\u00e4lfte 2017 einen nationalen Aktionsplan zur Bek\u00e4mpfung von Radikalisierung und gewaltt\u00e4tigem Extremismus zu erarbeiten. Er soll konkrete Massnahmen zur Verhinderung aller Formen von politisch und ideologisch motivierter Radikalisierung und gewaltt\u00e4tigem Extremismus beinhalten und namentlich auch Beh\u00f6rden ausserhalb des Sicherheitsbereichs und auf lokaler Ebene mit einbeziehen. Gef\u00e4hrdete Personen sollen davon abgebracht werden, straff\u00e4llig zu werden. Ausserdem sollen bereits radikalisierte, allenfalls straff\u00e4llig gewordene Personen mit geeigneten Massnahmen deradikalisiert und in die Gesellschaft reintegriert werden.</p><p>Dieser Aktionsplan steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem Gerichtsentscheid \u00fcber die Entlassung des Irakers aus der Ausschaffungshaft, der u. a. wegen Unterst\u00fctzung einer kriminellen Organisation verurteilt und nach Verb\u00fcssung zweier Drittel seiner Strafe aus dem Strafvollzug entlassen wurde. Das Bundesgericht hat in einem Einzelfall entschieden, dass sich die Ausschaffungshaft besagten Irakers als bundesrechtswidrig erweist, weil weder eine rechtskr\u00e4ftige Ausweisungsverf\u00fcgung vorlag noch ein Haftgrund gem\u00e4ss Ausl\u00e4ndergesetz gegeben war.</p><p>2. Das Bundesamt f\u00fcr Polizei hat in R\u00fccksprache mit dem Nachrichtendienst des Bundes die Gef\u00e4hrdung der inneren und \u00e4usseren Sicherheit durch den betreffenden Iraker abgekl\u00e4rt und gest\u00fctzt darauf die Ausweisung nach Artikel\u00a068 des Ausl\u00e4ndergesetzes verf\u00fcgt. Die Ausweisungsverf\u00fcgung besteht weiterhin, und die Beschwerde dagegen ist beim EJPD h\u00e4ngig.</p><p>3. Gem\u00e4ss geltendem Recht darf niemand in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihr oder ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht. Dieses absolut geltende R\u00fcckschiebungsverbot wurde im Rahmen der Umsetzung der am 28. November 2010 angenommenen Ausschaffungs-Initiative von Parlament und Volk best\u00e4tigt.</p><p>4. Der Bundesrat hat am 22. Juni 2016 das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement damit beauftragt, ihm bis Ende 2017 einen Vernehmlassungsentwurf \u00fcber pr\u00e4ventiv-polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbek\u00e4mpfung vorzulegen. Gepr\u00fcft werden Massnahmen, die Personen von konkreten Straftaten abhalten sollen (wie die Ausreise zwecks Anschluss an eine Terrororganisation), sowie Massnahmen gegen Personen, die zwar ihre Strafe verb\u00fcsst haben, aber die Sicherheit der Schweiz weiterhin gef\u00e4hrden und aufgrund des R\u00fcckschiebungsverbots nicht ausgeschafft werden k\u00f6nnen. Mit der Inkraftsetzung des neuen Nachrichtendienstgesetzes wird der Nachrichtendienst des Bundes zudem \u00fcber neue pr\u00e4ventive Instrumente verf\u00fcgen, die auch nach einer Haftentlassung zur Anwendung kommen k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1479859200000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521049383)\/","SubmissionDate":"\/Date(1473724800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Migration"}}