{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163656,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163656,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3656","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fehlanreize durch staatliche Tierzuchtf\u00f6rderung stoppen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Von den 33 Millionen Franken des Bundes zur F\u00f6rderung der Tierzucht fliesst rund die H\u00e4lfte zu den Milchvieh-Zuchtverb\u00e4nden. Artikel\u00a0141 des Landwirtschaftsgesetzes besagt, dass eine staatliche Zuchtf\u00f6rderung nur zul\u00e4ssig ist, wenn die Tiere und Rassen den nat\u00fcrlichen Verh\u00e4ltnissen des Landes angepasst, gesund und widerstandsf\u00e4hig sind und eine auf den Markt ausgerichtete Erzeugung viehwirtschaftlicher Produkte erm\u00f6glichen. Die gegenw\u00e4rtige Situation bei den Milchk\u00fchen widerspricht diesen Vorgaben zu sehr. Eine Studie der ETH Z\u00fcrich vom Fr\u00fchjahr 2015 zur \"Nachhaltigkeit der Schweizer Milchproduktion\" im Auftrag der Emmi AG zeigt, dass Betriebe mit weniger als 7000 Kilogramm Milchleistung je Kuh 22 Prozent weniger Antibiotika einsetzen als Betriebe mit einem Leistungsniveau von mehr als 8000 Kilogramm. Trotzdem gibt es weiter Zuchtbem\u00fchungen in Richtung Leistungssteigerung und Hochleistung. Der Milchmarkt ist durch eine \u00dcberproduktion gekennzeichnet, viel Milch wird aus Importkraftfutter statt einheimischem Gras und Heu erzeugt, m\u00e4nnliche K\u00e4lber der einseitigen Milchrassen werden wegen unrentabler Mast zum Teil bereits im Babyalter geschlachtet, an nationalen Viehausstellungen finden sich verbotene und tierqu\u00e4lerische Manipulationen an den K\u00fchen, hochleistungsbedingte Krankheiten und Abg\u00e4nge bei K\u00fchen sind verbreitet.</p><p>Der Bundesrat wird um Antworten auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass diese Negativkonsequenzen der Viehzucht den Absichten und Vorgaben von Artikel\u00a0141 des Landwirtschaftsgesetzes widersprechen?</p><p>2. Was gedenkt er zu tun, damit Steuergelder nicht weiterhin eingesetzt werden, um:</p><p>a. die Milchleistung und damit den Importkraftfuttereinsatz, hochleistungsbedingte Milchvieh-Krankheiten und Antibiotikaeinsatz noch mehr zu steigern; und</p><p>b. Viehausstellungen zu subventionieren, wo tierschutzwidrige Manipulationen, u. a. Zitzenverkleben, Einsatz von Beruhigungs- und Schmerzmitteln, Abrasieren der Tasthaare an den K\u00fchen, vorgenommen werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist sich der Thematik des Antibiotikaeinsatzes in der Milchviehhaltung bewusst. Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten aber nicht, wonach die finanzielle Unterst\u00fctzung anerkannter Zuchtorganisationen den Vorgaben im Landwirtschaftsgesetz widerspreche, und dies aus folgenden Gr\u00fcnden: Eine grosse Errungenschaft zur Ern\u00e4hrungssicherheit des letzten Jahrhunderts waren steigende Leistungen bei Pflanzen und Tieren als Resultat der genetischen Selektion. In der Rindviehzucht sind auch unerw\u00fcnschte Beziehungen zwischen Leistung und Gesundheit der Tiere sowie Umweltwirkungen untersucht worden. Basierend auf wissenschaftlich erwiesenen Erkenntnissen und wirtschaftlichen Bedingungen haben die verantwortlichen Zuchtorganisationen deshalb funktionelle Merkmale wie Eutergesundheit und Nutzungsdauer in die Zuchtziele integriert und die Selektionsstrategien laufend angepasst. Unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung und der genetischen Beziehungen untereinander werden Zuchtwerte f\u00fcr einzelne Merkmale zu einem Gesamtzuchtwert zusammengefasst. In den letzten Jahren haben die Fitnessmerkmale gegen\u00fcber den Produktionsmerkmalen an Bedeutung gewonnen. Die Zuchtverb\u00e4nde verfolgen damit zunehmend das Ziel, eine problemlose, gesunde, fruchtbare, langlebige, robuste, leistungsf\u00e4hige und an Schweizer Produktionssysteme angepasste Kuh zu z\u00fcchten. Damit wird gew\u00e4hrleistet, dass die Zucht auf eine optimale Leistung mit maximaler Ber\u00fccksichtigung der Gesundheitsmerkmale ausgerichtet ist. Dank der Gesundheitsdatenerfassung durch die Zuchtorganisationen kann k\u00fcnftig langfristig effizienter auf gute Tiergesundheit und auf wirtschaftliche Tiere gez\u00fcchtet werden. Dies ist n\u00f6tig, da z. B. zwischen dem Selektionsmerkmal Milchleistung und der Mastitisanf\u00e4lligkeit eine z\u00fcchterisch unerw\u00fcnschte genetische Korrelation besteht. Bez\u00fcglich der Tiergesundheitsdatenerfassung gibt es noch Optimierungspotenzial. Deshalb unterst\u00fctzen die beiden Bundes\u00e4mter f\u00fcr Landwirtschaft sowie f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen die Zuchtverb\u00e4nde auch bei diesen Vorhaben. Die hohe Bedeutung der Fitness bei der Auswahl der Zuchttiere leistet einen wichtigen Beitrag, die Zellzahl zu reduzieren, die Mastitisfrequenz zu verbessern und damit den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren. Neben der genetischen Pr\u00e4disposition f\u00fcr Mastitisanf\u00e4lligkeit haben jedoch auch Faktoren wie Management, F\u00fctterung und Haltung einen grossen Einfluss auf die Tiergesundheit.</p><p>Zur Verbesserung der Grundlagen in der Tierzucht und zur Unterst\u00fctzung z\u00fcchterischer Massnahmen im Einklang mit den strengen internationalen Rechtsvorschriften (WTO-Agrarabkommen und Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Anhang II, Anlage 4; SR 0.916.026.81) unterst\u00fctzt der Bund die Zuchtverb\u00e4nde in den Bereichen Milch- und Fleischrinderzucht mit j\u00e4hrlich rund 24 Millionen Franken. Diese Gelder unterliegen der \u00fcblichen beh\u00f6rdlichen Finanzkontrolle. Es gilt festzuhalten, dass die Tierzucht, im Gegensatz zur Pflanzenzucht, in privaten H\u00e4nden liegt und der Bund \u00fcber seine Forschungsanstalten keine eigenen Tierzuchtaktivit\u00e4ten betreibt. Diese Unterst\u00fctzung privater Zuchtorganisationen erm\u00f6glicht, auch dank ihrer N\u00e4he zur Praxis, eine hochstehende, eigenst\u00e4ndige Viehzucht in der Schweiz und dadurch eine sinkende Abh\u00e4ngigkeit von ausl\u00e4ndischem Zuchtmaterial. Das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft diskutiert zusammen mit den betroffenen Akteuren laufend die Zuchtstrategien im Blickwinkel der neuesten Entwicklungen in der Molekulargenetik und der Ausrichtung z\u00fcchterischer Beitr\u00e4ge. Im Laufe des Jahres 2017 sollen diese Zuchtstrategien unter Ber\u00fccksichtigung der internationalen Situation und Entwicklung, der Trends in der Forschung, der gesellschaftlichen Anforderungen und der Nachhaltigkeit im Rahmen einer \"Strategie Tierzucht\" erarbeitet und ver\u00f6ffentlicht werden.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass kein weiterer Regelungsbedarf besteht und die aktuellen Gegebenheiten den Vorgaben der Artikel\u00a0141 und 142 des Landwirtschaftsgesetzes entsprechen.</p><p>2.a. Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten nicht, wonach mit dem Einsatz von Steuergeldern Kraftfuttermittelimporte sowie Krankheiten und Antibiotikaeinsatz beim Rindvieh gesteigert werden. In erster Linie tragen die Landwirte aus eigenem Interesse Sorge zur Gesundheit ihrer Tiere. Sie sind sich auch der grossen finanziellen Einbussen wegen kranker Tiere bewusst und setzen deshalb alles daran, mit gesunden Tieren kosteng\u00fcnstige und hochwertige viehwirtschaftliche Produkte zu erzeugen. Seinerseits hat der Bund mit dem 2014 eingef\u00fchrten Beitrag f\u00fcr graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) Anreize zur F\u00f6rderung einer standortangepassten, effizienten Nutzung von Grundfutter mit einem Grasanteil von mindestens 75 Prozent der Trockensubstanzaufnahme im Talgebiet und mindestens 85 Prozent im Berggebiet geschaffen. Damit veredeln Wiederk\u00e4uer f\u00fcr den Menschen nicht direkt nutzbares pflanzliches Material zu Milch und Fleisch. Die durchschnittliche Beteiligung am GMF-Programm lag 2014 bei etwa 70 Prozent der Gr\u00fcnfl\u00e4che und bei etwa 60 Prozent der Betriebe. Der GMF-Beitrag kann tendenziell bremsend auf die Entwicklungsdynamik bei der Milchleistung und den Kraftfuttereinsatz wirken.</p><p>Mit einer weiteren Verbesserung der Tiergesundheit k\u00f6nnen der Antibiotikaeinsatz und damit die Resistenzen reduziert werden. Die nachhaltige F\u00f6rderung der Tiergesundheit in der Nutztierhaltung bzw. in der landwirtschaftlichen Produktion steht in engem Zusammenhang mit der vom Bundesrat beschlossenen Strategie zur Bek\u00e4mpfung der Antibiotikaresistenzen (Star). Die Bundes\u00e4mter f\u00fcr Gesundheit, f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen sowie f\u00fcr Landwirtschaft haben in den letzten Monaten mit Beteiligung des Bundesamtes f\u00fcr Umwelt eine breitabgest\u00fctzte Gesamtstrategie entworfen. Im Rahmen der Berichterstattung zur Umsetzung von Star soll unter anderem aufgezeigt werden, wie die Verantwortung und Mitwirkung der Tierhaltenden und der Tier\u00e4rzteschaft f\u00fcr die Gesunderhaltung der Nutztiere verst\u00e4rkt gef\u00f6rdert und gegebenenfalls eingefordert werden kann.</p><p>2.b. Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass vereinzelt Z\u00fcchter ihre Tiere mit unangemessenen Eingriffen auf Tierausstellungen vorbereiten, zum Schaden der grossen Mehrheit der Z\u00fcchter. Tierausstellungen ziehen viele Besucher aus allen Bev\u00f6lkerungsgruppen an und sind auch ein Schaufenster, um die Schweizer Viehzucht auf den Exportm\u00e4rkten bekanntzumachen. Sie werden deshalb im Rahmen der landwirtschaftlichen Absatzf\u00f6rderung mit subsidi\u00e4ren Finanzhilfen unterst\u00fctzt, sofern sie eine internationale Ausstrahlung haben. Die Bundesbeh\u00f6rden erwarten von Z\u00fcchtern, Verb\u00e4nden und Ausstellern, dass Tierschutzbestimmungen und der Ehrenkodex der Branche eingehalten werden. Die Finanzhilfen sind an diese Auflagen gebunden, und im Falle von Verst\u00f6ssen beh\u00e4lt sich der Bund das Recht vor, Finanzhilfen zur\u00fcckzufordern. Das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft ist in Kontakt mit den zust\u00e4ndigen Verantwortlichen der Zuchtverb\u00e4nde. Diese treffen Massnahmen, damit Missst\u00e4nde k\u00fcnftig verhindert werden und das Wohlbefinden der Tiere an Ausstellungen im In- und im Ausland respektiert wird. Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft schweizerischer Rinderz\u00fcchter (ASR) hat am 18. Oktober 2016 ein neues Ausstellungsreglement f\u00fcr das Bereitstellen und die Auffuhr von Tieren an Milchviehausstellungen in der Schweiz verabschiedet. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Entgegen dem heute bereits bestehenden Ehrenkodex der ASR handelt es sich bei der neuen Regelung um ein Reglement, das f\u00fcr alle ASR-Mitgliedsverb\u00e4nde verbindlich ist. Der Bundesrat ist deshalb zuversichtlich, dass die Missst\u00e4nde verschwinden werden, und wird die Entwicklungen genau verfolgen. Sollten sie nicht zeitnah behoben werden, wird das zust\u00e4ndige Departement \u00fcberpr\u00fcfen, ob eine weitere finanzielle Unterst\u00fctzung von Tierausstellungen mit internationaler Ausstrahlung noch gerechtfertigt und zweckm\u00e4ssig ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1478649600000)\/","SubmittedBy":"Schelbert Louis","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521199240)\/","SubmissionDate":"\/Date(1473811200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}