{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163657,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163657,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3657","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Lohngleichheit im Beschaffungswesen. Aber fair und korrekt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a06 Absatz\u00a04 der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (V\u00f6B) wie folgt zu erg\u00e4nzen: \"Das Kontrollorgan hat bei der Beurteilung unternehmensspezifische Besonderheiten angemessen zu ber\u00fccksichtigen. Einem Bericht des Kontrollorganes gleichgestellt ist ein von einer unabh\u00e4ngigen Stelle nach anerkannten wissenschaftlichen Kriterien verfasstes Gutachten, welches die Einhaltung der Bestimmungen \u00fcber die Gleichbehandlung von Mann und Frau attestiert.\"</p>","ReasonText":"<p>Im Beschaffungswesen wird f\u00fcr die \"Messung\" der Lohngleichheit nur eine Methodik akzeptiert (Logib), welche auf wackligen Grundlagen steht und kontraproduktive Effekte bewirkt:</p><p>1. Ein stellenloser Architekt, der als Taxifahrer arbeitet, m\u00fcsste in dieser Logik einen Architektenlohn kassieren.</p><p>2. Wer zehn Jahre 40 Prozent Teilzeit gearbeitet hat, kann nicht gleich eingestuft werden wie jemand, der w\u00e4hrend dieser Zeit ein 90-Prozent-Pensum innehatte.</p><p>3. Fachkarrieren werden gegen\u00fcber F\u00fchrungskarrieren ungen\u00fcgend abgebildet.</p><p>4. Erfolgsbasierte Bonusmodelle und Pr\u00e4mien werden nicht korrekt abgebildet.</p><p>5. Berufst\u00e4tige in Konzernzentralen, welche den Arbeitsort nur formell in der Schweiz haben, verf\u00e4lschen das Bild.</p><p>6. \"Potenzielle Erwerbserfahrung\": Firmen sind nicht auf hypothetische, sondern auf tats\u00e4chlich erworbene Erfahrungen und damit Qualifikationen angewiesen.</p><p>7. Das Standardmodell des Bundes f\u00fchrt in der Tendenz dazu, dass Unternehmen m\u00f6glichst wenig Frauen (und schon gar keine Wiedereinsteigerinnen) in Teilzeit anstellen.</p><p>8. Das Modell kann ferner umgangen werden, indem gar keine bzw. nur sehr wenige Frauen angestellt werden.</p><p>Wie schon die Antwort auf das Postulat Noser 14.3388 aufzeigt, liegt das Problem darin, dass nur statistische Methoden in Betracht gezogen werden. Dies f\u00fchrt dann dazu, dass wichtige Faktoren nicht angemessen ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen. Statt den naheliegenden Schluss zu ziehen, dass die Methodik versagt, werden die Kriterien so lange zurechtgebogen, bis sie in dieses Zwangskorsett eingebaut werden k\u00f6nnen, obwohl offensichtlich ist, dass damit die Realit\u00e4t in den Unternehmen nicht mehr angemessen ber\u00fccksichtigt wird.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Erweiterung der Bestimmung im V\u00f6B wird klargestellt, dass die Unternehmen eine aus ihrer Sicht angemessene Aufbereitung finden m\u00fcssen, solange sie unabh\u00e4ngig ist und wissenschaftlichen Kriterien gen\u00fcgt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Verfassungsgrundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann in Bezug auf den Lohn (Art. 8 der Bundesverfassung) wird im \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen ber\u00fccksichtigt, indem der Bund seine Auftr\u00e4ge an Unternehmen vergibt, die die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gew\u00e4hrleisten (Art. 8 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen; SR 172.056.1).</p><p>Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass f\u00fcr die Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit Standards verwendet werden sollen, die auf nationaler wie internationaler Ebene breit akzeptiert sind und f\u00fcr die Unternehmen und die Verwaltung einen m\u00f6glichst geringen administrativen Aufwand mit sich bringen. Der Bundesrat st\u00fctzt sich dabei insbesondere auf die Sicht der Unternehmen. Im Rahmen einer Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung wurden 2015 in einer breitangelegten, repr\u00e4sentativen Umfrage 1305 Unternehmen zum Standard-Analysemodell des Bundes (Methode, Modell und Toleranzschwelle) befragt. Dieses beurteilten die Unternehmen als geeignet, wobei insbesondere die Einfachheit des Modells gesch\u00e4tzt wird.</p><p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 18. November 2015 in Erf\u00fcllung des Postulates Noser 14.3388 bez\u00fcglich der \u00dcberpr\u00fcfung der statistischen Methoden des Bundes betreffend die Lohngleichheit von Frau und Mann festgehalten, dass das Standard-Analysemodell des Bundes f\u00fcr das Beschaffungswesen in der bisherigen Form geeignet und beizubehalten ist.</p><p>Die Verwendung von Logib ist weder im Bundesbeschaffungsrecht noch im \u00fcblicherweise von Bundesbeschaffungsstellen eingesetzten Selbstdeklarationsformular der Beschaffungskonferenz des Bundes vorgegeben. Der Nachweis der Lohngleichheitseinhaltung ist auch mit anderen Instrumenten m\u00f6glich und zul\u00e4ssig, vorausgesetzt, dass diese Lohnanalysen nach dem Standard-Analysemodell des Bundes erfolgen, auf dem auch Logib basiert.</p><p>Zudem ist es bereits nach dem geltenden Recht (Art. 6 Abs. 4 der Verordnung vom 11. Dezember 1995 \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen; SR 172.056.11) grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, neben Gleichstellungsb\u00fcros auch andere Institutionen mit den Kontrollen zu beauftragen und andere Instrumente als Logib einzusetzen.</p><p>Die in der Begr\u00fcndung der Motion aufgef\u00fchrten acht Beispiele und Aussagen treffen in dieser Form nicht zu:</p><p>Im Standard-Analysemodell des Bundes werden Faktoren wie Kompetenzniveau, berufliche Stellung, Funktion, Ausbildungs- und Dienstjahre sowie unterschiedliche Lohnbestandteile ber\u00fccksichtigt. Dabei wird jeweils auch die spezifische Umsetzung dieser Faktoren in den Unternehmen ber\u00fccksichtigt. Grunds\u00e4tzlich fliessen darin nur Angaben betreffend Arbeitnehmende eines kontrollierten Unternehmens ein, die in der Schweiz arbeiten. Im Standard-Analysemodell wird demnach ein taxifahrender Architekt als Taxifahrer eingestuft, werden die Fachkarrieren abgebildet und Boni wie Pr\u00e4mien mitber\u00fccksichtigt. Sollten Unternehmen Frauen nicht anstellen, um eine Lohngleichheitskontrolle zu beeinflussen oder eine solche zu umgehen, so w\u00fcrde dies eine Anstellungsdiskriminierung darstellen, die gem\u00e4ss Artikel\u00a03 Absatz\u00a02 des Gleichstellungsgesetzes vom 24. M\u00e4rz 1995 (SR 151.1) explizit verboten ist.</p><p>Um dem potenziellen Einfluss unternehmensspezifischer, objektiver und nichtdiskriminierender Faktoren Rechnung zu tragen, besteht eine sogenannte Toleranzschwelle von 5 Prozent. In diesem Rahmen werden Lohnungleichheiten in einem Unternehmen akzeptiert, das als Anbieter in einem Vergabeverfahren des Bundes offeriert.</p><p>Mit dem Einsatz unterschiedlicher Analysemethoden und der st\u00e4rkeren Gewichtung unternehmensspezifischer Besonderheiten w\u00fcrden die Einheitlichkeit der Beurteilung und damit die Gleichbehandlung aller Unternehmen verunm\u00f6glicht.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1478649600000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcter Franz","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544400000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690555776967)\/","SubmissionDate":"\/Date(1473897600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}