{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163673,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163673,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3673","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Umgang mit staatsgef\u00e4hrdenden Personen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, umgehend Rechtsgrundlagen zu erlassen, gest\u00fctzt auf welche Personen, die im privaten oder \u00f6ffentlichen Raum zu terroristischen Aktivit\u00e4ten oder sonst zu Gewalt, ob im In- oder Ausland, aufrufen, anleiten oder ermuntern, solche Aktivit\u00e4ten ank\u00fcndigen, finanzieren, beg\u00fcnstigen oder zu deren Unterst\u00fctzung aufrufen, in Haft genommen oder durch andere geeignete Massnahmen an ihrem Tun gehindert werden. Die gleiche Sanktion gilt f\u00fcr Personen, die sich zu Organisationen bekennen oder Organisationen angeh\u00f6ren, die terroristische Aktivit\u00e4ten oder sonstige Gewalt bezwecken oder aus\u00fcben.</p><p>Ausl\u00e4nder, welchen Aktivit\u00e4ten gem\u00e4ss vorstehendem Absatz vorgeworfen werden, sind ohne Verzug und ausschliesslich in Beachtung von Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 des Asylgesetzes und Artikel\u00a033 Absatz\u00a02 der Fl\u00fcchtlingskonvention in ihr Herkunfts- oder ein Drittland auszuweisen. Bis zum Vollzug der Ausschaffung sind diese Personen in Sicherheitshaft zu nehmen.</p>","ReasonText":"<p>Immer mehr Personen befinden sich \"auf dem Radar\" des Nachrichtendienstes. Sie sind mit verschiedenen Vorbereitungshandlungen von oder im schlimmsten Fall sogar mit der Durchf\u00fchrung von terroristischen Aktivit\u00e4ten besch\u00e4ftigt. Auch wenn terroristische Aktivit\u00e4ten nicht in unserem Land ver\u00fcbt werden, darf dieses nicht zu einem Planungs- oder R\u00fcckzugsort f\u00fcr Terroristen werden. Dem kann begegnet werden, wenn entsprechend aktive Personen ohne Verzug inhaftiert, verurteilt und Ausl\u00e4nder in ihr Herkunfts- oder ein Drittland ausgewiesen werden. Dies gilt auch f\u00fcr Ausl\u00e4nder in einem Asylverfahren. Dabei hat sich der Bundesrat am Asylgesetz, Artikel\u00a05 Absatz\u00a02, und Artikel\u00a033 Absatz\u00a02 der Fl\u00fcchtlingskonvention zu orientieren, wonach eine Person sich nicht auf das R\u00fcckschiebungsverbot berufen kann, wenn erhebliche Gr\u00fcnde f\u00fcr die Annahme vorliegen, dass sie die Sicherheit der Schweiz gef\u00e4hrdet, oder wenn sie als gemeingef\u00e4hrlich einzustufen ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0), das Milit\u00e4rstrafgesetz (MStG, SR 321.0), das Bundesgesetz vom 12. Dezember 2014 \u00fcber das Verbot der Gruppierungen \"Al-Qa\u00efda\" und \"Islamischer Staat\" sowie verwandter Organisationen (SR 122) und das Nebenstrafrecht enthalten Straftatbest\u00e4nde, die auf terroristische Akte Anwendung finden.</p><p>Nebst der Untersuchungshaft kennt die Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) die Haftgr\u00fcnde der Wiederholungsgefahr und der Ausf\u00fchrungsgefahr, die zur Verhinderung von schweren Straftaten zur Anwendung kommen k\u00f6nnen. Haft wegen Ausf\u00fchrungsgefahr kann - losgel\u00f6st von einem dringenden Tatverdacht - angeordnet werden, wenn ernsthaft zu bef\u00fcrchten ist, dass eine Person ihre Drohung wahrmacht, ein schweres Verbrechen auszuf\u00fchren.</p><p>Im Unterschied zur strafprozessualen Haft wegen Gefahr der Ausf\u00fchrung bestimmter strafbarer Handlungen f\u00e4llt die Zust\u00e4ndigkeit zur Regelung von Pr\u00e4ventivhaft im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung verfassungsrechtlich in die Regelungszust\u00e4ndigkeit der Kantone. Einzelne Kantone kennen denn auch entsprechende Normen in ihren Polizeigesetzen.</p><p>Zur Gew\u00e4hrleistung der inneren oder \u00e4usseren Sicherheit der Schweiz kann der Bundesrat einer Person eine T\u00e4tigkeit verbieten, wenn diese dazu dient, terroristische oder gewaltextremistische Aktivit\u00e4ten zu propagieren, zu unterst\u00fctzen oder in anderer Weise zu f\u00f6rdern (Art. 9 des Bundesgesetzes vom 21. M\u00e4rz 1997 \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, BWIS, SR 120; neu: Art. 73 des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 2015).</p><p>Handelt es sich bei der betroffenen Person um eine Ausl\u00e4nderin oder einen Ausl\u00e4nder, so f\u00fchren Verurteilungen unter anderem aufgrund der obengenannten Straftatbest\u00e4nde zu einer obligatorischen Landesverweisung (in Kraft seit 1. Oktober 2016). Mit Eintritt der Rechtskraft einer solchen Landesverweisung erlischt auch die Aufenthaltsbewilligung der betroffenen Person (Art. 61 Abs. 1 Bst. e des Ausl\u00e4ndergesetzes vom 16. Dezember 2005, AuG, SR 142.20). Erf\u00fcllt die von einer ordentlichen Landesverweisung betroffene Person die Fl\u00fcchtlingseigenschaft, wird ihr unabh\u00e4ngig davon auch die Gew\u00e4hrung von Asyl verweigert bzw. erlischt das ihr bereits gew\u00e4hrte Asyl (Art. 53 Bst. c und Art. 64 Abs. 1 Bst. e des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998, AsylG, SR 142.31). Auch die Gew\u00e4hrung einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme ist bei Personen mit einer rechtskr\u00e4ftigen Landesverweisung gem\u00e4ss Artikel\u00a083 Absatz\u00a09 AuG ausgeschlossen. Unabh\u00e4ngig vom Vorliegen einer strafrechtlichen Verurteilung kann eine Person gest\u00fctzt auf Artikel\u00a068 AuG zur Wahrung der inneren oder \u00e4usseren Sicherheit aus der Schweiz ausgewiesen werden. Zur Sicherstellung des Vollzugs einer Ausweisung kann unter den Voraussetzungen von Artikel\u00a076 AuG eine Ausschaffungshaft angeordnet werden.</p><p>Damit stellt das geltende Recht den Migrations- und Sicherheitsbeh\u00f6rden bereits heute ein griffiges rechtliches Instrumentarium zur Verf\u00fcgung. Ob im pr\u00e4ventiven Bereich in Zusammenhang mit den spezifischen Anforderungen bei der Bek\u00e4mpfung von Terrorismus und gewaltt\u00e4tigem Extremismus diesbez\u00fcglich Anpassungen vorzunehmen sind, wird der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zu neuen pr\u00e4ventiv-polizeilichen Massnahmen zur Terrorismusbek\u00e4mpfung gem\u00e4ss Bundesratsbeschluss vom 22. Juni 2016 pr\u00fcfen.</p><p>Grunds\u00e4tzlich ist eine Pr\u00e4ventivhaft zur Gew\u00e4hrleistung der inneren oder \u00e4usseren Sicherheit der Schweiz angesichts des erh\u00f6hten Grundrechtseingriffs nur subsidi\u00e4r denkbar, wenn sich weniger weitgehende pr\u00e4ventiv-polizeiliche Massnahmen, wie etwa eine Ein- oder Ausgrenzung oder eine Meldeauflage, als wirkungslos erweisen. Zudem k\u00f6nnen im Einzelfall \u00dcberlegungen der Zweckm\u00e4ssigkeit gegen eine Anordnung von Pr\u00e4ventivhaft sprechen, etwa wegen des Risikos einer Radikalisierung der Person w\u00e4hrend einer Haft oder wenn es in taktischer Hinsicht sinnvoller ist, eine Person in ihrem gewohnten Umfeld zu beobachten, um Hinweise auf Netzwerke und Kontaktpersonen zu gewinnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1481241600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1599523200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110246390)\/","SubmissionDate":"\/Date(1474329600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Migration"}}