{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163676,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163676,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3676","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anhebung der AHV-Leistungen f\u00fcr H\u00f6rversorgungen auf das Niveau der IV-Verg\u00fctungen. Gleichstellung Erwachsener mit H\u00f6rminderungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die bestehenden Rechtsgrundlagen (AHV/IV und eventuell weitere) gem\u00e4ss folgenden Forderungen anzupassen und als Entwurf dem Parlament vorzulegen:</p><p>F\u00fcr Personen mit H\u00f6rminderungen im AHV-Alter, die erstmals H\u00f6rger\u00e4te ben\u00f6tigen, sind die gleichen medizinischen Indikationskriterien zu \u00fcbernehmen wie f\u00fcr Personen mit H\u00f6rminderungen im IV-Alter.</p><p>Wird eine notwendige H\u00f6rversorgung medizinisch indiziert, ist Personen mit H\u00f6rminderung auch im AHV-Alter - bei Erstversorgung oder Nachversorgung - der heutige Pauschalbetrag nicht nur f\u00fcr ein, sondern f\u00fcr beide Ohren analog der IV zu verg\u00fcten. </p><p>Der Pauschalbetrag f\u00fcr alle H\u00f6rger\u00e4te im AHV-Alter ist auf den gleichen und h\u00f6heren Pauschalbetrag der IV anzuheben. Die Frist f\u00fcr eine notwendige Nachversorgung ist altersunabh\u00e4ngig auf f\u00fcnf Jahre festzulegen. </p><p>Die Anwendung der H\u00e4rtefallregelung der IV soll auch im AHV-Alter m\u00f6glich sein.</p>","ReasonText":"<p>Die heute geltenden unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen betreffend finanzielle Unterst\u00fctzung von Personen mit H\u00f6rminderung durch die AHV und IV sind ungerecht und sozial auch nicht mehr zu vertreten. Die \u00c4nderungen von Demografie und Lebensgewohnheiten f\u00fchren dazu, dass Menschen heute auch im h\u00f6heren Alter noch \u00e4usserst aktiv am Gesellschaftsleben teilnehmen, und da ist gutes Geh\u00f6r ein ganz elementarer Faktor.</p><p>Eine H\u00f6rminderung muss aktuell im IV-Alter einen Mindesth\u00f6rverlust von 15 bis 20 Prozent und im AHV-Alter einen solchen von 35 Prozent aufweisen, damit Anspruch auf eine Verg\u00fctung besteht. </p><p>Das Prinzip der Gleichbehandlung wird hier nicht ber\u00fccksichtigt. Personen mit H\u00f6rdefiziten in jedem Alter ist der gleiche Anspruch auf \"m\u00f6glichst gutes H\u00f6ren\" zu gew\u00e4hren. Ein nichtversorgter H\u00f6rverlust hat Auswirkungen auf neuronaler und kognitiver Ebene. Er sollte deshalb m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig behandelt werden. Eine Orientierung an einer \"Alterslinie\" wird Betroffenen im AHV-Alter nicht gerecht, sondern alleine medizinische Kriterien k\u00f6nnen massgebend sein. </p><p>Aktuell bezahlt die AHV eine Pauschale von 630 Franken und nur f\u00fcr ein Ohr, die IV 1650 Franken f\u00fcr beide Ohren respektive 840 Franken f\u00fcr ein Ohr, wenn das H\u00f6rdefizit nur auf einer Seite besteht. </p><p>Aus medizinischer Sicht ist heute bei einem beidseitigen H\u00f6rverlust die binaurale Versorgung mit H\u00f6rger\u00e4ten \"state of the art\" - das ist auch die Auffassung der Audiologischen Kommission der HNO-Gesellschaft. Dadurch k\u00f6nnen sowohl das Richtungs- und Entfernungsh\u00f6ren als auch das Sprachverstehen bei St\u00f6rger\u00e4uschen verbessert werden. Ein nichtversorgtes Ohr zeigt zudem eine raschere Abnahme der Sprachverst\u00e4ndlichkeit (auditorische Deprivation). </p><p>Ein H\u00f6rger\u00e4t sollte auch im Alter f\u00fcr alle Betroffenen erschwinglich sein, insbesondere auch im Hinblick auf m\u00f6gliche negativen Konsequenzen einer unbehandelten Schwerh\u00f6rigkeit (Isolation, Depression, erh\u00f6htes Sturzrisiko, negativer Einfluss auf Demenzentwicklung und kognitive Funktionen). Eine optimale H\u00f6rger\u00e4teversorgung hat sowohl therapeutischen wie auch prophylaktischen Nutzen. </p><p>Der Zeitkorridor f\u00fcr einen Beitrag bei notwendiger Nachversorgung ist unterschiedlich: bei der AHV f\u00fcnf Jahre und bei der IV sechs Jahre. Erwachsene mit H\u00f6rdefiziten haben zweifelsohne das gleiche Recht auf \"gutes H\u00f6ren\" und sollen deshalb alle f\u00fcnf Jahre Anspruch auf einen Verg\u00fctungsbeitrag haben.</p><p>Bei besonders schwerwiegenden H\u00f6reinschr\u00e4nkungen kennt die IV die sogenannte \"H\u00e4rtefallregelung\". Sie finanziert in F\u00e4llen, bei denen sehr teure \"High-Tech\"-H\u00f6rger\u00e4te notwendig sind, \u00fcber die Pauschale hinaus. Stark H\u00f6rbehinderte im AHV-Alter, die ein teures Ger\u00e4t ben\u00f6tigen, m\u00fcssen den gesamten Restbetrag, der \u00fcber die Pauschale hinausgeht, selber bezahlen. Dieser kann schnell einmal mehrere Tausend Franken betragen und ist in vielen F\u00e4llen f\u00fcr die Betroffenen nicht tragbar.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die IV ist eine Eingliederungsversicherung, welche durch die Abgabe von Hilfsmitteln nebst der Eingliederung ins Erwerbsleben unter anderem auch den Kontakt mit der Umwelt erm\u00f6glichen soll. Die AHV ist hingegen eine Rentenversicherung. Dass sie auch Beitr\u00e4ge an Hilfsmittel bezahlt, dient nicht einem Eingliederungszweck, sondern ist eine historisch gewachsene Sonderregelung aus der Zeit, in der es noch keine obligatorische Krankenversicherung f\u00fcr die ganze Bev\u00f6lkerung gab. Die Kosten\u00fcbernahme bei Hilfsmitteln durch die AHV ist aus diesen Gr\u00fcnden weniger umfangreich als in der IV. Bei H\u00f6rger\u00e4ten leistet sie einen Kostenbeitrag von 75 Prozent des Betrages der IV. </p><p>Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger von Altersrenten, die sich die H\u00f6rger\u00e4teversorgung nicht leisten k\u00f6nnen, werden von \u00f6ffentlichen oder privaten Stellen gezielt individuell unterst\u00fctzt. Insbesondere Personen mit einem Anspruch auf Erg\u00e4nzungsleistungen erhalten grunds\u00e4tzlich die durch die AHV nicht gedeckten Kosten verg\u00fctet. Es besteht somit auch kein Bedarf, die Kosten\u00fcbernahme bei H\u00f6rger\u00e4ten durch die AHV grunds\u00e4tzlich grossz\u00fcgiger auszugestalten.</p><p>In der Praxis wird, wie vom Motion\u00e4r vorgebracht, ein Anspruch auf die Verg\u00fctung eines H\u00f6rger\u00e4ts in der AHV bei einem Gesamth\u00f6rverlust von 35 Prozent gew\u00e4hrt. Das entspricht einem leichten H\u00f6rverlust (20 bis 40 Prozent). Wie bereits erw\u00e4hnt, spielt in der AHV der Eingliederungsgedanke keine Rolle, weshalb es nicht angezeigt ist, die Anspruchsschwelle in der AHV zu senken. </p><p>In der IV sind die H\u00e4rtefallversorgungen dem Eingliederungsauftrag entsprechend f\u00fcr jene F\u00e4lle vorgesehen, in welchen eine versicherte Person dank der Versorgung mit H\u00f6rger\u00e4ten ihre Erwerbst\u00e4tigkeit ausf\u00fchrt oder im sogenannten \"Aufgabenbereich\" arbeiten kann. Einen solchen Eingliederungsauftrag hat die AHV nicht, weshalb es in der AHV keiner H\u00e4rtefallregelung bedarf. Allerdings kann in der AHV eine erneute Kostenbeteiligung vor Ablauf der 5-Jahres-Frist erfolgen, wenn eine wesentliche Ver\u00e4nderung des H\u00f6rverm\u00f6gens festgestellt wird. </p><p>Aus dem Gesagten ergibt sich, dass eine vollst\u00e4ndige Angleichung der H\u00f6rger\u00e4teversorgung in der AHV an jene der IV zu weit gehen w\u00fcrde, insbesondere bei der Anpassung des Pauschalbetrags. </p><p>Eine binaurale Versorgung k\u00f6nnte aus audiologischer Sicht allerdings sinnvoll erscheinen und erfolgt bereits heute in etwa 70 Prozent der F\u00e4lle. Der Bundesrat ist daher bereit, eine entsprechende \u00c4nderung der Verordnung \u00fcber die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA; SR 831.135.1) zu pr\u00fcfen. Zu den Kostenfolgen einer solchen Ausweitung sind allerdings noch vertiefte Abkl\u00e4rungen n\u00f6tig. </p><p>Der Bundesrat lehnt daher die Motion in der vorliegenden Form ab und beh\u00e4lt sich vor, im Zweitrat dementsprechende Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge zu stellen, sollte die Motion im Erstrat angenommen werden (Art. 121 Abs. 3 Bst. b ParlG; SR 171.10). </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1479859200000)\/","SubmittedBy":"Dittli Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1560816000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2836","Category":"IV","Modified":"\/Date(1750810227860)\/","SubmissionDate":"\/Date(1474329600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Sozialer Schutz"}}