{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163681,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163681,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3681","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Macht ein vom Bund beauftragtes Organ Gesch\u00e4fte mit besonders sch\u00fctzenswerten Personendaten?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Weiss er, ob der Verein Informationsstelle f\u00fcr Konsumkredit (IKO), der mit der Pr\u00fcfung der Kreditf\u00e4higkeit im Sinne des KKG beauftragt ist, seine Daten mit dem Verein Zentralstelle f\u00fcr Kreditinformation (ZEK) teilt, der Bonit\u00e4tsausk\u00fcnfte \u00fcber Einzelpersonen und Unternehmen verkauft?</p><p>2. Wenn ja, kann er garantieren, dass der Austausch dieser Daten gesetzeskonform ist? Werden die Daten an andere Dritte als die ZEK weitergegeben? Wenn ja, an welche? </p><p>3. Ist es normal, dass ein staatliches Organ, das mit der Sammlung von Daten, namentlich von besonders sch\u00fctzenswerten Personendaten, beauftragt ist, diese parallel dazu f\u00fcr kommerzielle Zwecke nutzen kann?</p><p>4. Unterst\u00fctzt der Bund die IKO mit Subventionen? Wenn ja, werden allf\u00e4llige Gewinne aus dem Datenhandel von den Subventionen abgezogen? Warum?</p><p>5. Kann der Bundesrat garantieren, dass die ZEK und die IKO auch tats\u00e4chlich zwei verschiedene Organe sind, wie sie es auf ihren Websites versichern? Besteht zwischen den beiden wirklich keine finanzielle oder organisatorische Verbindung?</p><p>6. Falls der Bundesrat dies nicht garantieren kann, findet er es akzeptabel, dass ein Organ, das vom Bund mit der Anwendung eines Bundesgesetzes beauftragt ist, diese Situation f\u00fcr kommerzielle Zwecke nutzt, auch wenn dies durch eine zu diesem Zweck gegr\u00fcndete Zweigniederlassung oder Parallelorganisation geschieht?</p><p>7. Falls er garantieren kann, dass zwischen den beiden Organen keine Verbindung besteht, wie erkl\u00e4rt er sich, dass die ZEK und die IKO unter anderem die Postadresse, die Telefaxnummer, das Design des Internetauftritts sowie zahlreiche Vorstandsmitglieder gemeinsam haben? Handelt es sich dabei um Zufall?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber den Konsumkredit (KKG, SR 221.214.1) sieht vor, dass vor der Vergabe eines Konsumkredites die sogenannte Kreditf\u00e4higkeitspr\u00fcfung durchgef\u00fchrt werden muss (Art. 28 Abs. 1 KKG). Gem\u00e4ss Artikel\u00a023 KKG haben die Kreditgeberinnen eine Informationsstelle f\u00fcr Konsumkredit zu gr\u00fcnden. Verschiedene Vorg\u00e4nge im Zusammenhang mit der Vergabe von Konsumkrediten m\u00fcssen dieser Informationsstelle gemeldet werden; vor der Vergabe eines Konsumkredits haben die Kreditgeberinnen eine Abfrage bei der Informationsstelle durchzuf\u00fchren und die erhaltenen Angaben bei der Pr\u00fcfung der Kreditf\u00e4higkeit zu ber\u00fccksichtigen (Art. 28 Abs. 3 Bst. c KKG). Zweck ist die Vermeidung der \u00dcberschuldung der Konsumentinnen und Konsumenten (Art. 22 KKG).</p><p>Die betreffenden Bestimmungen bildeten den Kern der grossen Revision des KKG von 2001 (Botschaft des Bundesrates betreffend die \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber den Konsumkredit, BBl 1999, 3155, 3180). Schon in der Botschaft hat der Bundesrat erwogen, mit der F\u00fchrung der Informationsstelle nach KKG den bestehenden privaten \"Verein zur F\u00fchrung einer Zentralstelle f\u00fcr Kreditinformationen\" (ZEK) zu beauftragen (Botschaft KKG, S. 3180f.). Mit der Delegation der F\u00fchrung der Informationsstelle an die Kreditgeberinnen wollte der Bundesgesetzgeber auf \"bestehende, gut funktionierende private Strukturen\" zur\u00fcckgreifen, um eine \u00f6ffentliche Aufgabe zu erledigen. Dar\u00fcber bestand auch im Parlament weitgehend Konsens (Votum Metzler, AB 1999 N 1904; Votum Goll, AB 1999 N 1903).</p><p>Nach der Verabschiedung der Vorlage durch das Parlament hat sich die ZEK bereiterkl\u00e4rt, die Aufgaben zu \u00fcbernehmen, die das KKG der Informationsstelle \u00fcbertr\u00e4gt. Zu diesem Zweck haben die Kreditgeberinnen den \"Verein zur F\u00fchrung einer Informationsstelle f\u00fcr Konsumkredit\" (IKO) gegr\u00fcndet und zus\u00e4tzlich zur bestehenden Datenbank der ZEK eine getrennte Datenbank f\u00fcr die IKO aufgebaut. Mit dieser werden die vom KKG verlangten Daten bearbeitet.</p><p>Die IKO untersteht der Aufsicht des Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) (Art. 23 Abs. 4 KKG). Sie erstattet dem EJPD j\u00e4hrlich Bericht \u00fcber ihre T\u00e4tigkeit. Im Rahmen dieser Aufsicht sind bislang keinerlei Unregelm\u00e4ssigkeiten oder Probleme aufgetreten.</p><p>1. Die betroffenen Kreditgeberinnen melden bei gegebenem Anlass entsprechend der gesetzlichen Meldepflicht bestimmte Ereignisse an die IKO (Art. 25-27 KKG). Eine Weitergabe der Daten der IKO an die ZEK findet nicht statt. Vielmehr melden diejenigen Kreditgeberinnen, die zugleich auch Mitglieder bei der ZEK sind, bestimmte Informationen - gest\u00fctzt auf eine zivilrechtliche Vereinbarung - gleichzeitig auch an die ZEK; dies entsprechend dem Zweck der ZEK und in Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzgesetzes. Dies war bereits vor dem Inkrafttreten der Revision des KKG von 2001 der Fall. Die Datenbank der ZEK sowie die Behandlung der entsprechenden Meldungen unterstehen nicht dem KKG, sondern der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung. Ein Handel mit den Daten der IKO oder der ZEK findet nicht statt.</p><p>2. Wie festgehalten findet kein Austausch von Daten zwischen der IKO und der ZEK statt. Zugriff auf die Datenbank der IKO haben lediglich die dem KKG unterstellten bewilligten Kreditgeberinnen (Art. 24 KKG) im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Kreditf\u00e4higkeitspr\u00fcfung. Bei der ZEK beschr\u00e4nkt sich der Zugang auf die Mitglieder der ZEK. Die Daten der IKO und der ZEK werden nicht an Dritte weitergegeben, weder entgeltlich noch unentgeltlich. Vielmehr dienen sie ausschliesslich der Bonit\u00e4tspr\u00fcfung im Rahmen der Kreditvergabe.</p><p>3. Wie festgehalten werden die Daten der IKO ausschliesslich f\u00fcr den Zweck der Kreditf\u00e4higkeitspr\u00fcfung nach KKG verwendet. Es findet zu keiner Zeit eine kommerzielle Nutzung der Daten der IKO statt.</p><p>4. Der Bund hat zu keiner Zeit Subventionen oder andere geldwerte Leistungen an die IKO ausgerichtet.</p><p>5. IKO und ZEK sind zwei Vereine mit jeweils eigener Rechtspers\u00f6nlichkeit und getrennter Buchhaltung. Sie f\u00fchren getrennte Generalversammlungen durch, an denen die jeweiligen Organe gew\u00e4hlt werden. Die Mitgliederlisten beider Vereine sind \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. Beide Vereine arbeiten nichtgewinnorientiert. Sie finanzieren sich \u00fcber die Mitgliederbeitr\u00e4ge und die Geb\u00fchren, die f\u00fcr die einzelnen Transaktionen erhoben werden. Ein allf\u00e4lliger \u00dcberschuss wird an die Mitglieder r\u00fcckverg\u00fctet. Die einzige finanzielle Verbindung zwischen den beiden Vereinen besteht in einem Dienstleistungsvertrag, in welchem sich die ZEK verpflichtet, bestimmte Leistungen entgeltlich f\u00fcr die IKO zu erbringen, insbesondere hinsichtlich des Betriebs der Datenbank, bei der die IKO als externer Mandant gef\u00fchrt wird. Organisatorisch bestehen gewisse Verbindungen, indem gest\u00fctzt auf die erw\u00e4hnte Leistungsvereinbarung die Infrastruktur der ZEK teilweise auch von der IKO benutzt wird. Dies erkl\u00e4rt auch, weshalb die IKO beispielsweise die Adresse mit der ZEK teilt.</p><p>6. Wie festgehalten besteht keine kommerzielle T\u00e4tigkeit irgendwelcher Art der mit der Anwendung des Bundesgesetzes betrauten IKO.</p><p>7. Wie dies bereits im Rahmen der parlamentarischen Beratung des KKG angedacht war, werden die wichtigsten Aufgaben der IKO gest\u00fctzt auf eine Leistungsvereinbarung durch die ZEK erbracht. Es ist deshalb naheliegend, dass (vor allem aus Effizienzgr\u00fcnden) Infrastrukturen der ZEK auch von der IKO benutzt werden. Dies entspricht auch dem Auftrag des Parlamentes (Votum Goll, AB 1999 N 1903).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1479859200000)\/","SubmittedBy":"Schwaab Jean Christophe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108578153)\/","SubmissionDate":"\/Date(1474416000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Menschenrechte"}}