{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163683,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163683,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3683","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Radioaktive Substanzen und ionisierende Strahlung dem USG unterstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Umweltschutzgesetz (USG), Artikel\u00a03 Absatz\u00a02, und die Verordnung \u00fcber die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVPV), Artikel\u00a03 Absatz\u00a01, so zu formulieren, dass radioaktive Substanzen und ionisierende Strahlen zwar weiterhin der Strahlenschutz- und Kernenergiegesetzgebung unterstehen, dass ihre Auswirkungen im Rahmen einer Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVP) aber mit einbezogen werden m\u00fcssen.</p>","ReasonText":"<p>Im schweizerischen Rechtssystem werden Aspekte des Umweltschutzes und jene des Strahlenschutzes getrennt bearbeitet. Artikel\u00a03 Absatz\u00a02 USG (SR 814.1) klammert radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlen explizit vom Geltungsbereich aus. Die UVPV (SR 814.011) unterstellt Kernanlagen zwar der UVP-Pflicht. Bei der Pr\u00fcfung wird jedoch nur festgestellt, ob das Projekt den Vorschriften \u00fcber den Schutz der Umwelt entspricht. Aspekte des Strahlenschutz- und Kernenergierechtes werden ausgeklammert. Nicht nur bei Kernanlagen, sondern auch bei Spit\u00e4lern oder Forschungseinrichtungen, die mit radioaktiven Substanzen arbeiten, kommt diese rechtliche Zweiteilung zum Tragen.</p><p>Sachlich gibt es Schnittstellen. So k\u00f6nnen radioaktive Abf\u00e4lle auch chemotoxische Substanzen enthalten, radiologische Altlasten k\u00f6nnen gleichzeitig auch konventionelle belastete Standorte sein. Urspr\u00fcnglich als radioaktiv klassierte Abf\u00e4lle werden nach deren Freimessung in den konventionellen Stoffkreislauf aufgenommen.</p><p>Die strikte Ausklammerung von Strahlenschutzaspekten aus dem Umweltrecht ist international ein Sonderfall. Das \u00dcbereinkommen von Espoo, das f\u00fcr die Schweiz am 10. September 1997 in Kraft getreten ist, erfordert eine Beschreibung der m\u00f6glichen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen sowie eine Absch\u00e4tzung ihres Ausmasses. Unter \"Auswirkungen\" ist jede Wirkung eines Vorhabens auf die Umwelt zu verstehen. Damit m\u00fcssen im Rahmen dieses \u00dcbereinkommens auch Aspekte des Strahlenschutzes behandelt werden.</p><p>Dies f\u00fchrt zur paradoxen Situation, dass bei grenznahen Vorhaben, die unter die Espoo-Konvention fallen, Umweltauswirkungen gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden im benachbarten Ausland anders bzw. umfassender dargestellt werden m\u00fcssen als gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden des betroffenen Standortkantons. Mit dem Einbezug des Strahlenschutzaspektes in das USG bzw. in die UVPV k\u00f6nnen die Umweltauswirkungen ganzheitlich und in Analogie zum \u00dcbereinkommen von Espoo beurteilt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlen werden nicht im Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) geregelt; sie sind aus historischen und sachlichen Gr\u00fcnden in der Strahlenschutz- und Kernenergiegesetzgebung abschliessend geregelt. Bei Vorhaben in Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen werden die Abkl\u00e4rungen, welche Massnahmen gest\u00fctzt auf die Strahlenschutz- und Kernenergiegesetzgebung zur Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt notwendig sind, von den jeweils zust\u00e4ndigen Fachbeh\u00f6rden (insbesondere dem Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorat und dem Bundesamt f\u00fcr Gesundheit) beurteilt.</p><p>Gem\u00e4ss der Verordnung \u00fcber die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVPV; SR 814.011, Art. 3 Abs. 1) umfasst eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVP) die Pr\u00fcfung der Bestimmungen \u00fcber den Schutz der Umwelt. Dazu geh\u00f6ren die Regelungen des USG und die Vorschriften, die den Natur- und Heimatschutz, den Landschaftsschutz, den Gew\u00e4sserschutz, die Walderhaltung, die Jagd, die Fischerei und die Gentechnik betreffen. F\u00fcr die Pr\u00fcfung der Umweltvertr\u00e4glichkeit ist die Umweltschutzfachstelle zust\u00e4ndig. Bei Bundesvorhaben ist dies das Bundesamt f\u00fcr Umwelt.</p><p>Das heutige System der getrennten Pr\u00fcfungszust\u00e4ndigkeit und der separaten Berichte f\u00fcr Aspekte des Strahlenschutzes und des Umweltschutzes ist nicht mit Nachteilen verbunden und hat sich bew\u00e4hrt. Es erm\u00f6glicht, den unterschiedlichen Bed\u00fcrfnissen der beiden Bereiche gerecht zu werden, und hat praktische Vorteile. Das System stellt zudem sicher, dass bei Vorhaben mit Umweltauswirkungen bedarfsgerecht vertiefte Abkl\u00e4rungen vorgenommen werden. Diese werden anschliessend durch die jeweilige Beh\u00f6rde gepr\u00fcft. Der Einbezug der betroffenen Parteien ist gew\u00e4hrleistet.</p><p>Das geltende Schweizer Recht steht nicht im Widerspruch zum \u00dcbereinkommen von Espoo (SR 0.814.06), das die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung im grenz\u00fcberschreitenden Rahmen regelt. Die Betroffenen im In- und Ausland erhalten Einsicht in alle relevanten Projektunterlagen. Die gem\u00e4ss dem \u00dcbereinkommen von Espoo zu dokumentierenden grenz\u00fcberschreitenden Auswirkungen werden in der Regel in einem Bericht dargestellt. Materiell ist ein einziger Bericht mit den radiologischen und den konventionellen Auswirkungen auf das benachbarte Ausland nicht umfassender als die nach schweizerischem Recht erstellten Unterlagen.</p><p>Bei einem Einbezug des Strahlenschutzes und der Kernenergie in den Umweltvertr\u00e4glichkeitsbericht m\u00fcssten diese Bereiche weiterhin durch die darauf spezialisierten Beh\u00f6rden gepr\u00fcft werden. Die Erstellung eines einzigen Berichtes \u00fcber beide Aspekte w\u00e4re mit einem erh\u00f6hten Koordinationsaufwand verbunden.</p><p>Eine Anpassung des USG ist daher weder sinnvoll noch erforderlich.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1479254400000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497312000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521744200)\/","SubmissionDate":"\/Date(1474416000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}