{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163702,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163702,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3702","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Quecksilber-B\u00fcrokratie schadet den Bodeneigent\u00fcmern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich frage den Bundesrat daher an:</p><p>1. Wie verhalten sich die schweizerischen Grenzwerte beim Quecksilber im internationalen Vergleich?</p><p>2. Welche L\u00e4nder kennen keine oder h\u00f6here Quecksilber-Schwellenwerte f\u00fcr eine Eintragung im Kataster der belasteten Parzellen?</p><p>3. Wie hoch sch\u00e4tzt er die Wertverminderung bei Parzellen, welche durch die Eintragung der Parzellen im Kataster der belasteten Parzellen verursacht wird?</p><p>4. Welche Kosten verursachen die 70 Prozent Eintr\u00e4ge der mit 0,5 bis 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde belasteten Parzellen bez\u00fcglich der Eintragung, \u00dcberpr\u00fcfung und F\u00fchrung des Katasters?</p><p>5. Ist er bereit, die entsprechende Verordnung aufzuheben und insbesondere die mit 0,5 bis 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde belasteten Parzellen nicht mehr im Kataster der belasteten Parzellen aufzunehmen?</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss derzeitig g\u00fcltiger Umweltschutzgesetzgebung werden belastete Parzellen, wie nachfolgend am Beispiel der Quecksilberbelastung gezeigt wird, unterschiedlich behandelt:</p><p>Parzellen mit einer Belastung von mehr als 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Boden oder Untergrund (kurz: Erde) werden im Kataster f\u00fcr belastete Standorte eingetragen und m\u00fcssen mindestens bis auf diesen Wert saniert werden, diejenigen mit einer Belastung zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde sind nicht sanierungsbed\u00fcrftig, werden aber im Kataster f\u00fcr belastete Standorte eingetragen. Nur Parzellen mit einer Belastung von weniger als 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde gelten im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung als nicht belastet.</p><p>Problematisch f\u00fcr die Bodeneigent\u00fcmer sind die Parzellen mit einer Belastung zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde, da keine Sanierung erfolgt, die Parzellen aber trotzdem im Kataster f\u00fcr belastete Standorte eingetragen werden. Dies bedeutet, dass diese Parzellen zwar durch die Eintragung eine Wertverminderung erfahren, jedoch weder der allenfalls bekannte Verursacher noch die \u00f6ffentliche Hand eine Verpflichtung zur Sanierung hat.</p><p>Der Bundesrat hat in einer schriftlichen Antwort auf die Interpellation Reynard 14.4143 festgehalten: \"B\u00f6den mit Belastungen zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde stellen keine Gefahr f\u00fcr Mensch und Umwelt dar und bed\u00fcrfen somit keiner weiteren Massnahmen.\" Weiter h\u00e4lt der Bundesrat fest: \"Sie sind aber belastet und m\u00fcssen daher in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen werden.\" Die Antworten des Bundesrates sind widerspr\u00fcchlich. Sofern eine Belastung keine Gefahr f\u00fcr Mensch und Umwelt darstellt und keiner Massnahmen bedarf, ergibt es keinen Sinn, die belasteten Parzellen in einem Kataster einzutragen. Abgesehen von der dadurch f\u00fcr die Grundeigent\u00fcmer verbundenen Wertverminderung stellt dies eine unn\u00f6tige und kostspielige B\u00fcrokratie dar.</p><p>Gem\u00e4ss dem UVEK sind in der Schweiz rund 27 000 Standorte im Kataster eingetragen, die im Sinne der Gesetzgebung als belastet gelten, bei denen aber keine altlastenrechtlichen Massnahmen getroffen werden m\u00fcssen. Hierbei handelt es sich um 70 Prozent der im Kataster eingetragenen Parzellen. In einem Schreiben an den Kanton Wallis hat die Vorsteherin des UVEK zudem festgehalten, dass durch die Erfassung der belasteten Standorte sichergestellt werde, dass bei allf\u00e4lligen Bauarbeiten das belastete Aushubmaterial umweltgerecht entsorgt und nicht auf unbelastete Bereiche verschoben werde. Zudem sch\u00fctze dieses Vorgehen K\u00e4ufer in der Hinsicht, dass diese nicht belastete Parzellen erwerben. Das Problem sei nicht der Katastereintrag, sondern die Belastung an sich. Diesbez\u00fcglich stellt sich nochmals die Frage, warum der Bundesrat diesen Umstand f\u00fcr sch\u00fctzenswert erachtet, wenn weder f\u00fcr Mensch noch f\u00fcr Umwelt eine Gefahr besteht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) legt f\u00fcr die Altlastenbearbeitung ein etappenweises Vorgehen fest. Dieses besteht darin, s\u00e4mtliche durch Abf\u00e4lle belasteten Standorte (rund 38 000) zu erfassen, diejenigen Standorte, die ein potenzielles Risiko darstellen (rund 14 000), zu untersuchen, um festzustellen, ob sie \u00fcberwachungs- oder sanierungsbed\u00fcrftig sind, und schliesslich die Standorte, von denen sch\u00e4dliche oder l\u00e4stige Einwirkungen auf Mensch und Umwelt ausgehen (rund 4000), zu sanieren.</p><p>Sanierungsbedarf besteht, sobald die Schadstoffkonzentration im Grundwasser, in oberirdischen Gew\u00e4ssern, in der Luft oder im Boden die anhand von toxikologischen Daten festgesetzten Grenzwerte \u00fcberschreitet. Beim Boden unterscheidet die Gesetzgebung erstens landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzte B\u00f6den und zweitens B\u00f6den von Haus- und Familieng\u00e4rten, Kinderspielpl\u00e4tzen und anderen Anlagen, auf denen Kinder regelm\u00e4ssig spielen. Kleinkinder sind n\u00e4mlich durch das Einatmen von Staub, Hautkontakt mit belasteten B\u00f6den und direkte Bodenaufnahme in sehr hohem Mass Schadstoffen ausgesetzt und reagieren empfindlicher darauf.</p><p>F\u00fcr Quecksilber wurden die Grenzwerte 2013 aufgrund der j\u00fcngsten toxikologischen Erkenntnisse anerkannter Institute (Agroscope und Schweizerisches Zentrum f\u00fcr angewandte Humantoxikologie, Scaht) angepasst.</p><p>F\u00fcr landwirtschaftlich genutzte B\u00f6den wurden ein Pr\u00fcfwert von 0,5 Milligramm pro Kilogramm und ein Sanierungswert von 20 Milligramm pro Kilogramm hergeleitet, da noch keine solchen Werte bestanden. Diese wurden den Kantonen mitgeteilt, und es ist vorgesehen, sie bei einer n\u00e4chsten Revision in die Verordnung \u00fcber Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12) aufzunehmen.</p><p>F\u00fcr Anlagen, auf denen Kinder spielen, bestand in der Altlasten-Verordnung (AltlV; SR 814.680) ein Sanierungswert von 5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm. Der Pr\u00fcfwert wurde auf 2 Milligramm pro Kilogramm festgelegt. Wie sich zeigte, mussten bei Belastungen zwischen 2 und 5 Milligramm pro Kilogramm Nutzungsbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr Kinder verf\u00fcgt werden. Deshalb \u00e4nderte der Bundesrat den Sanierungswert und legte ihn 2015 bei einer Revision der AltlV auf 2 Milligramm pro Kilogramm fest.</p><p>Der Wert von 0,5 Milligramm pro Kilogramm, ab dem eine Eintragung erforderlich ist, entspricht der Schwelle, ab der ein Boden gem\u00e4ss AltlV als belastet gilt.</p><p>1. Ein Vergleich zwischen den schweizerischen Grenzwerten und denen anderer L\u00e4nder ist schwierig, weil die Methoden der Risikobeurteilung, die ber\u00fccksichtigten Schutzg\u00fcter und die bei einer \u00dcberschreitung der Werte zu ergreifenden Massnahmen unterschiedlich sind. Eine Untersuchung der in verschiedenen L\u00e4ndern geltenden Grenzwerte f\u00fcr Quecksilber im Boden von Wohngebieten und Kinderspielpl\u00e4tzen hat ergeben, dass in diesen L\u00e4ndern ab Konzentrationen zwischen 0,83 Milligramm pro Kilogramm (Niederlande) und 26 Milligramm pro Kilogramm (Grossbritannien) Massnahmen zu treffen sind, w\u00e4hrend in der Schweiz ab 2 Milligramm pro Kilogramm eine Sanierung erforderlich ist.</p><p>2. Die meisten europ\u00e4ischen L\u00e4nder wenden dieselben Grunds\u00e4tze an wie die Schweiz: Sie erfassen alle belasteten B\u00f6den und sanieren nur die, die ein erhebliches Risiko darstellen. Die Werte, ab denen ein Standort eingetragen wird, liegen in der gleichen Gr\u00f6ssenordnung (z. B. 0,25 Milligramm pro Kilogramm in Litauen, 0,5 Milligramm pro Kilogramm in \u00d6sterreich oder 1 Milligramm pro Kilogramm in Norwegen).</p><p>3. Nicht die Eintragung im Kataster, sondern der Belastungsgrad ist massgebend f\u00fcr den Wertverlust des Standorts. Er h\u00e4ngt auch von der Lage des Standorts ab und l\u00e4sst sich nicht pauschal sch\u00e4tzen. Die Banken, die mittlerweile das Altlastenrecht gut kennen, richten sich bei ihrer Bewertung nach dem Belastungsgrad.</p><p>4. In der Schweiz ist die Erfassung der belasteten Standorte abgeschlossen. Nun m\u00fcssen die Kataster regelm\u00e4ssig aktualisiert und mit den neuentdeckten Standorten erg\u00e4nzt werden. Die Kosten f\u00fcr die Erstellung und Nachf\u00fchrung des Katasters sind gering, insbesondere auch im Vergleich zu anderen Massnahmen wie Untersuchungen und vor allem Sanierungen.</p><p>5. Ziel der Altlastengesetzgebung ist es, die Bev\u00f6lkerung, insbesondere auch Kinder und empfindliche Personen, sowie die Umwelt vor sch\u00e4dlichen oder l\u00e4stigen Einwirkungen, die von diesen Standorten ausgehen, zu sch\u00fctzen.</p><p>Bei einer Quecksilberbelastung des Bodens zwischen 0,5 und 2 Milligramm pro Kilogramm besteht ein m\u00f6gliches Risiko, wenn der Boden landwirtschaftlich oder f\u00fcr einen Gem\u00fcsegarten genutzt wird. Der Kanton Wallis hat entsprechende Empfehlungen herausgegeben, in denen dazu geraten wird, Gem\u00fcse anzubauen, das nur wenig Quecksilber aufnimmt. Bei Bauarbeiten ist eine Ausbreitung der Kontamination zu vermeiden und das belastete Material zum Schutz der Bev\u00f6lkerung und Umwelt korrekt zu entsorgen. Deshalb bleibt die Eintragung im Kataster weiterhin sinnvoll und notwendig, und es ist keine Revision der Altlastengesetzgebung vorgesehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1479254400000)\/","SubmittedBy":"Rieder Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481760000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521068007)\/","SubmissionDate":"\/Date(1474848000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Raumplanung und Wohnungswesen"}}