{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163707,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163707,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3707","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kampf gegen den Autorit\u00e4tsverlust von Staatsangestellten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzes\u00e4nderung vorzuschlagen, wonach f\u00fcr die \u00fcble Nachrede, die Verleumdung oder die Beschimpfung gegen einen Beamten w\u00e4hrend der Aus\u00fcbung dessen Amtes das Antragsrecht auf Strafverfolgung auch der vorgesetzten Beh\u00f6rde des Beamten zusteht.</p>","ReasonText":"<p>Es ist allgemein bekannt, dass die Polizei und weitere Beamte wie beispielsweise Mitarbeitende bei den Sozial\u00e4mtern, bei Betreibungs- und Konkurs\u00e4mtern mit einem Autorit\u00e4tsverlust zu k\u00e4mpfen haben. Gef\u00e4hrdet sind Personen, die f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand heikle Frontgesch\u00e4fte zu erledigen haben. Gewalt und Drohung gegen diese Personen sind ebenso an der Tagesordnung wie Beamtenbeleidigung. </p><p>W\u00e4hrend Gewalt und Drohung nach Artikel\u00a0285 StGB in der \u00d6ffentlichkeit ein Thema ist, wird \u00fcber die Beamtenbeleidigung kaum diskutiert. Hier ist anzusetzen und eine gesetzgeberische Verbesserung vorzunehmen. Deshalb ist die schweizerische Gesetzgebung so anzupassen, dass f\u00fcr die \u00fcble Nachrede, die Verleumdung oder die Beschimpfung gegen einen Beamten, die bei der Aus\u00fcbung seiner beruflichen T\u00e4tigkeit erfolgt ist, das Antragsrecht zur Strafverfolgung nicht nur diesem Beamten zusteht, sondern auch der vorgesetzten Stelle. Es geht darum, ein System zu gestalten, wie es in Deutschland bereits in Kraft ist und sich bew\u00e4hrt hat. Es geht nicht darum, einen speziellen Tatbestand zu kreieren. Vielmehr soll die L\u00f6sung darin bestehen, dass bei Beamtenbeleidigung das Antragsrecht auch dem Arbeitgeber zusteht. Im Alltag werden die Delikte oft nicht verfolgt, weil die Mitarbeitenden sich nicht als Privatperson in die Verfahren eingeben wollen, was verst\u00e4ndlich ist.</p><p>Eine m\u00f6gliche L\u00f6sung ist, einen neuen Artikel\u00a0175bis StGB zu schaffen, der wie folgt lauten k\u00f6nnte:</p><p>\"Richtet sich die \u00fcble Nachrede, die Verleumdung oder die Beschimpfung gegen einen Beamten und wurde die Ehrverletzung w\u00e4hrend der Aus\u00fcbung dessen Amtes oder in Beziehung auf dessen Amt begangen, so steht das Antragsrecht auch der vorgesetzten Beh\u00f6rde des Beamten zu.\"</p><p>Der Begriff des Beamten ist in Artikel\u00a0110 Absatz\u00a03 StGB definiert, sodass die vorstehend vorgeschlagene Formulierung f\u00fcr alle diese Personen gelten w\u00fcrde. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat verurteilt die vom Motion\u00e4r angesprochenen Verhaltensweisen gegen\u00fcber Staatsangestellten in aller Deutlichkeit. Aus den nachfolgenden Gr\u00fcnden ist er dennoch der Ansicht, dass die Motion abzulehnen ist. Sinn und Zweck des Antragsrechts nach schweizerischem Recht ist es, bei weniger gravierenden Rechtsgutsverletzungen die betroffene Person selber dar\u00fcber entscheiden zu lassen, ob sie eine Strafverfolgung w\u00fcnscht oder vielmehr ihre Privatsph\u00e4re sch\u00fctzen will. W\u00fcrde das Antragsrecht auch der vorgesetzten Beh\u00f6rde der betroffenen Person zustehen, k\u00f6nnte die betroffene Person nicht mehr frei zwischen Strafverfolgung und Schutz der Privatsph\u00e4re entscheiden. W\u00fcrde nur der Arbeitgeber Strafantrag stellen, m\u00fcsste sich die betroffene Person teilweise sogar gegen ihren ausdr\u00fccklichen Willen und ihre Interessen an einem Strafverfahren als Zeugin oder Zeuge beteiligen.</p><p>Der Motion\u00e4r f\u00fchrt die L\u00f6sung in Deutschland als Vorbild an. Zwischen dem schweizerischen und dem deutschen Recht gibt es jedoch grundlegende Unterschiede, weshalb hier nur beschr\u00e4nkt auf das deutsche Strafrecht als Vorbild zur\u00fcckgegriffen werden kann.</p><p>In Deutschland hat die Beh\u00f6rde ein Strafantragsrecht, wenn sie als Beh\u00f6rde ebenfalls beleidigt worden ist oder wenn die Beleidigung einen engen dienstlichen Bezug hat. Anders als im deutschen Strafrecht ist eine Beh\u00f6rde in der Schweiz jedoch nicht beleidigungsf\u00e4hig. Es w\u00fcrde deshalb nicht dem schweizerischen System entsprechen, dem Arbeitgeber die Befugnis dar\u00fcber einzur\u00e4umen, ob die mutmassliche Verletzung der Ehre seiner Mitarbeitenden strafrechtlich verfolgt werden soll oder nicht.</p><p>Das Strafantragsrecht der Beh\u00f6rde in Deutschland ist auch vor dem Hintergrund des dort immer noch geltenden Privatstrafklageverfahrens zu betrachten. Beim Privatstrafklageverfahren wird der Strafanspruch vor Gericht nicht vom Staat (d. h. von der Staatsanwaltschaft) vertreten, sondern von der angeblich gesch\u00e4digten und den Strafantrag stellenden Person. Diese tr\u00e4gt das volle Prozess- und Kostenrisiko. In Deutschland tr\u00e4gt deshalb die Beh\u00f6rde das Prozess- und Kostenrisiko, wenn sie den Strafantrag stellt. Das Privatstrafklageverfahren gibt es in der Schweiz seit der Einf\u00fchrung der eidgen\u00f6ssischen Strafprozessordnung nicht mehr. Wer in der Schweiz einen Strafantrag wegen eines Ehrverletzungsdeliktes einreicht, tr\u00e4gt deshalb in der Regel auch keine Verfahrenskosten. Dem schweizerischen Arbeitgeber - sei dies der Staat oder ein Privater - ist es selbstverst\u00e4ndlich unbenommen, seine Mitarbeitenden bei Strafverfahren zu unterst\u00fctzen, wenn diese in Zusammenhang mit ihrer T\u00e4tigkeit stehen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1479254400000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Leo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655078400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690555803800)\/","SubmissionDate":"\/Date(1474934400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Strafrecht"}}