{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163731,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163731,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3731","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Armutsfalle Tragbarkeitsrechnung bei Althypotheken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Zur Beruhigung des Immobilienmarktes und zur Reduktion von Kreditausfallrisiken haben auf Veranlassung der Finma und der SNB Finanzinstitute f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Hypothekarkrediten recht rigide Tragbarkeitsrechnungen eingef\u00fchrt.</p><p>Dies scheint bei Neuhypotheken plausibel.</p><p>Bei bestehenden Hypotheken und Ver\u00e4nderungen der Lebensumst\u00e4nde (Arbeitslosigkeit, Scheidung, Verwitwung, Invalidisierung, Alterspensionierung) k\u00f6nnen die rigiden Tragbarkeitsrechnungen zu veritablen Armutsfallen werden.</p><p>Die Tragbarkeit wird als gegeben beurteilt, wenn innert 15 Jahren bzw. bei \u00c4nderung der Lebensumst\u00e4nde der Belehnungswert bei Liegenschaften auf 66 Prozent des Anlagewertes reduziert werden kann und ein kalkulatorischer Zinssatz von 5 Prozent auf der Restschuld sowie ein Unterhalts- bzw. R\u00fcckstellungsbetrag von 1 Prozent des Anlagewertes zusammen nicht h\u00f6her als ein Drittel des neuen Einkommens sind.</p><p>Falls der Belehnungswert noch nicht auf 66 Prozent des Anlagewertes amortisiert ist, kommt eine entsprechende Amortisationsrate hinzu, was die Situation noch dramatischer macht!</p><p>Dies sei am Beispiel einer auf 66 Prozent des Anlagewertes amortisierten Hypothek erl\u00e4utert:</p><p>- Anlagewert: 750 000 Franken;</p><p>- Amortisation auf 66,6 Prozent: 500 000 Franken;</p><p>- kalk. Zins von in der Regel 5 Prozent auf Restschuld: 25 000 Franken;</p><p>- R\u00fcckstellung und Unterhalt, 1 Prozent des Anlagewertes: 7500 Franken;</p><p>- Gesamtbelastung: 32 500 Franken pro Jahr (Fr. 2708.35 pro Monat);</p><p>- notwendiges Einkommen: 97 500 Franken pro Jahr (8125 Franken pro Monat).</p><p>Aufgrund der aktuell historisch tiefen Hypothekarzinsen von etwa 1,2 Prozent f\u00fcr eine zehnj\u00e4hrige Festhypothek kann von einer effektiven Belastung von 13 500 Franken pro Jahr bzw. von 1125 Franken pro Monat ausgegangen werden (1,2 Prozent von 500 000 Franken plus 1 Prozent von 750 000 Franken), was einem notwendigen Einkommen von 40 500 Franken pro Jahr oder 3375 Franken pro Monat entspricht.</p><p>Hypothekarschuldner mit einem Einkommen zwischen 3375 und 8125 Franken pro Monat riskieren aufgrund der rigiden Tragbarkeitsrechnung, ihre Liegenschaft zu verlieren und in eine in der Regel deutlich teurere Mietwohnung ziehen zu m\u00fcssen. Sie m\u00fcssen Einbussen bei der Wohnqualit\u00e4t und zus\u00e4tzlich h\u00f6here Wohnkosten und somit ein potenzielles Armutsrisiko in Kauf nehmen. Mit anderen Worten werden sie zur Vermeidung einer m\u00f6glichen k\u00fcnftigen Armut in die unmittelbare Armut geschickt!</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er das Armutsrisiko f\u00fcr Althypothekarschuldner bei Ver\u00e4nderung der Lebensumst\u00e4nde?</p><p>2. Sieht er Handlungsbedarf und Handlungsm\u00f6glichkeiten, um das Armutsrisiko von Althypothekarschuldnern zu minimieren?</p><p>3. Ist er bereit, allenfalls entsprechend t\u00e4tig zu werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bei der Berechnung der Tragbarkeit werden die Kosten, welche durch eine Liegenschaft anfallen, dem Einkommen des Hypothekarschuldners gegen\u00fcbergestellt. Die bestehenden, von der Eidgen\u00f6ssischen Finanzmarktaufsicht (Finma) als Mindeststandard anerkannten Selbstregulierungsrichtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung verlangen, dass Tragbarkeitsberechnungen stets auf einem nachhaltigen Einkommen basieren. Sowohl das Verfahren zur Berechnung der Tragbarkeit wie auch die Festlegung des kalkulatorischen Hypothekarzinssatzes sind jedoch Sache der einzelnen Banken. Es liegt im Interesse von Hypothekargeber wie -nehmer, dass auch nach \u00c4nderungen der Einkommenssituation die Tragbarkeit einer Hypothek gew\u00e4hrleistet bleibt und einem allf\u00e4lligen Armutsrisiko vorgebeugt wird. Dieses Risiko w\u00e4re bei dem in der Interpellation angef\u00fchrten Berechnungsbeispiel selbst bei einer auf 66 Prozent des Belehnungswertes amortisierten Hypothek bereits immanent, wenn das verf\u00fcgbare Einkommen beispielsweise 5000 Franken betr\u00fcge. Steigen die Zinsen an oder \u00e4ndern sich die Lebensumst\u00e4nde (z. B. Arbeitslosigkeit, Invalidit\u00e4t, Scheidung), dann ist der f\u00fcr alle anderen monatlichen Ausgaben noch verf\u00fcgbare Teil des Einkommens rasch nicht mehr ausreichend.</p><p>Im \u00dcbrigen gelten die auf Hinwirken der Finma sowie der Schweizerischen Nationalbank (SNB) 2012 eingef\u00fchrten und 2014 um weitere Amortisationsvorgaben konkretisierten Selbstregulierungsrichtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen nicht r\u00fcckwirkend f\u00fcr Althypothekarschuldner. Letztere w\u00fcrden nur dann in den Anwendungsbereich fallen, wenn sie die Hypothek erh\u00f6hen, und m\u00fcssten in der Folge die Hypothekarschuld innert maximal 15 Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswertes der Liegenschaft amortisieren.</p><p>2./3. Der Bundesrat sieht aktuell keinen Handlungsbedarf bei Althypothekarschuldnern. Er erachtet es als wichtig, dass auch weiterhin die Tragbarkeit anhand des nachhaltigen Einkommens sorgf\u00e4ltig beurteilt wird, unter Verwendung eines kalkulatorischen Zinssatzes entsprechend langj\u00e4hriger Bankpraxis von in der Regel 5 Prozent. Diese Kalkulation liefert ein sinnvolles Sicherheitspolster, damit die Auswirkungen von Zinsanstiegen sowie von \u00c4nderungen der Lebensumst\u00e4nde in der Regel abgefangen werden k\u00f6nnen (und damit auch das Armutsrisiko klein gehalten wird). Zudem existieren im Markt diverse Anbieter, die spezifisch auf ver\u00e4nderte Einkommenssituationen zugeschnittene Hypothekarl\u00f6sungen anbieten, namentlich f\u00fcr \u00e4ltere Kundinnen und Kunden (z. B. \"Pauschalfesthypothek\", \"Finanzierung 50 plus\", \"Immo-Rente\").</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1478649600000)\/","SubmittedBy":"Zanetti Roberto","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1480896000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106725360)\/","SubmissionDate":"\/Date(1475020800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}