{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163732,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163732,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3732","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Pensions- und Vorruhestandsregelungen beim Bund","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Rahmen der Rentenreform 2050 wird das ordentliche AHV-Alter f\u00fcr Frauen von 64 auf 65 angehoben und demjenigen f\u00fcr M\u00e4nner gleichgestellt. Damit entsteht auch eine allgemeine Erwartungshaltung, dass zuk\u00fcnftig bis Alter 65 gearbeitet wird. Aus Statistiken ist ersichtlich, dass heute in der Praxis eine erhebliche Anzahl Personen vorzeitig in den Ruhestand tritt. Mich interessiert die aktuelle Situation beim Bundespersonal, und ich stelle folgende Fragen:</p><p>1. In welchem Alter gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes in Pension, bitte aufgeschl\u00fcsselt nach Altersgruppe und wenn m\u00f6glich nach Bereichen?</p><p>2. Unterst\u00fctzt der Bund vorzeitige Pensionierungen, wenn ja:</p><p>a. Wie viele Vorruhestandsregelungen kennt die Bundesverwaltung?</p><p>b. Wie sind sie ausgestaltet?</p><p>c. Mit welcher Summe belasten diese Regelungen die Bundeskasse?</p><p>3. Gibt es weitere Arbeitgeberleistungen mit \u00e4hnlichen Auswirkungen?</p><p>4. Erachtet der Bundesrat diese Regelungen noch als angebracht?</p><p>5. W\u00e4re eine Einschr\u00e4nkung der vorzeitigen Pensionierung nicht auch ein Beitrag an die Bek\u00e4mpfung des Fachkr\u00e4ftemangels?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das durchschnittliche R\u00fccktrittsalter belief sich 2015 auf 63,2 Jahre. Es ist seit dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat in der beruflichen Vorsorge Mitte 2008 kontinuierlich angestiegen.</p><p>Darin nicht ber\u00fccksichtigt sind die besonderen Personalkategorien (Milit\u00e4rpersonal, Angeh\u00f6rige des Grenzwachtkorps, GWK, und das versetzbare Personal des EDA). Die besonderen Personalkategorien k\u00f6nnen im Falle des EDA bzw. m\u00fcssen im Falle des Milit\u00e4rpersonals und der Angeh\u00f6rigen des GWK mit 60 Jahren zur\u00fccktreten. Hauptamtliche h\u00f6here Stabsoffiziere treten mit 62 Jahren in den Ruhestand.</p><p>2./5. Der Bundesrat verfolgt mit seiner Personalpolitik das Ziel, das Potenzial \u00e4lterer Mitarbeitender vermehrt zu nutzen. Er hat deshalb arbeits- und vorsorgerechtliche Voraussetzungen geschaffen, um den l\u00e4ngeren Verbleib von \u00e4lteren Mitarbeitenden in der Bundesverwaltung zu erm\u00f6glichen. Die Mitarbeitenden sollen nicht nur l\u00e4nger arbeiten, sondern ihren Wechsel vom Arbeitsleben in die Pensionierung flexibel gestalten k\u00f6nnen (Reduktion des Besch\u00e4ftigungsgrades bei Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes, Teilpensionierung usw.).</p><p>Erg\u00e4nzend zu diesen Grundlagen hat er notwendige Korrekturen bei den Anstellungsbedingungen vorgenommen, die finanzielle Anreize f\u00fcr einen vorzeitigen Altersr\u00fccktritt beinhalten. Namentlich hat er Mitte 2013 eine neue Regelung f\u00fcr die besonderen Personalkategorien geschaffen und gleichzeitig das R\u00fccktrittsalter f\u00fcr das Milit\u00e4rpersonal und die Angeh\u00f6rigen des GWK von 58 auf 60 Jahre angehoben. F\u00fcr das versetzbare Personal des EDA hat er das R\u00fccktrittsalter zwar belassen, aber die Bedingungen f\u00fcr einen vorzeitigen Altersr\u00fccktritt versch\u00e4rft.</p><p>Im August 2014 hat der Bundesrat seine finanzielle Beteiligung an der \u00dcberbr\u00fcckungsrente bei freiwilligen vorzeitigen Altersr\u00fccktritten angepasst. Er hat seine Beteiligung an den Kosten vor dem vollendeten 62. Altersjahr von 50 auf 5 Prozent gesenkt. Damit hat er den Anreiz f\u00fcr einen vorzeitigen Altersr\u00fccktritt stark reduziert und zu einer Anhebung des R\u00fccktrittsalters beigetragen. Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 strebt er nun eine Gesetzesrevision an, welche die generelle Pflicht einer Kostenbeteiligung an der \u00dcberbr\u00fcckungsrente aufhebt. Schliesslich hat der Bundesrat das EFD beauftragt, ihm bis Ende 2016 zu berichten, ob die Mitte 2013 in Kraft getretene Regelung f\u00fcr die besonderen Personalkategorien einer Anpassung bedarf.</p><p>Mit der obenerw\u00e4hnten Reduktion der Beteiligung an der Finanzierung der \u00dcberbr\u00fcckungsrente kann der Arbeitgeber Bund seine Beteiligung an den Kosten f\u00fcr die Finanzierung der \u00dcberbr\u00fcckungsrente halbieren, d. h., ab 2018 entlastet er den Haushalt j\u00e4hrlich um 18 Millionen Franken. In den Jahren davor f\u00e4llt die Entlastung wegen den \u00dcbergangsfristen etwas geringer aus. Durch die geplante Aufhebung der generellen Pflicht zur Kostenbeteiligung an der \u00dcberbr\u00fcckungsrente sind weitere Entlastungen von 5 Millionen Franken zu erwarten.</p><p>Alle diese Massnahmen zeigen, dass der Bundesrat in seinem eigenen Bereich generell bestrebt ist, die Erwerbst\u00e4tigkeit \u00e4lterer Mitarbeitender zu erh\u00f6hen und so dem Fachkr\u00e4ftemangel entgegenzuwirken.</p><p>2.a./b. Bis zum 30. Juni 2013 kannte der Bund den Vorruhestandsurlaub f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen des Berufsmilit\u00e4rs und des GWK. Dieser erm\u00f6glichte eine volle Lohnfortzahlung zur nachtr\u00e4glichen Abgeltung der besonderen Anforderungen und Belastungen bei der Funktionsaus\u00fcbung. Diese Lohnfortzahlung erhielten die Personen im Vorruhestandsurlaub w\u00e4hrend maximal drei Jahren. Ab dem vollendeten 61. Altersjahr bezogen sie dann die reglementarische Altersrente und eine volle, vom Arbeitgeber finanzierte \u00dcberbr\u00fcckungsrente. </p><p>Auf den 1. Juli 2013 wurde dieser Vorruhestandsurlaub durch eine vorsorgerechtliche Versicherungsl\u00f6sung ersetzt. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Belastungen und erh\u00f6hten Anforderungen der Angeh\u00f6rigen der besonderen Personalkategorien dann entsch\u00e4digt werden, wenn sie tats\u00e4chlich anfallen (laufende Abgeltung).</p><p>2.c. Die Vorruhestandsl\u00f6sung verursachte - je nach Anzahl R\u00fccktritten - j\u00e4hrliche Kosten von 70 bis 80 Millionen Franken. Die seit Mitte 2013 geltende Versicherungsl\u00f6sung verursacht j\u00e4hrliche Kosten von gut 20 Millionen Franken. Damit kann der Bund den Haushalt nach Ablauf der \u00dcbergangsfrist (ab 2021) um rund 50 bis 60 Millionen Franken entlasten.</p><p>3. Die Versicherungsl\u00f6sung f\u00fcr die besonderen Personalkategorien ist die einzige Sonderregelung.</p><p>4. Der Bundesrat kam bei der Schaffung der neuen Versicherungsl\u00f6sung f\u00fcr die besonderen Personalkategorien zum Schluss, dass eine Sonderl\u00f6sung nach wie vor angemessen ist. Er vertritt allerdings die Auffassung, dass diese regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft und ihre Berechtigung beurteilt werden soll.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1479254400000)\/","SubmittedBy":"Hegglin Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1480896000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521650757)\/","SubmissionDate":"\/Date(1475020800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}