{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163735,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163735,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3735","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einf\u00fchrung einer Kronzeugenregelung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung im Rahmen der geplanten Teilrevision der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) auch eine Regelung f\u00fcr die Einf\u00fchrung des Kronzeugen im Schweizer Strafrecht zu unterbreiten.</p>","ReasonText":"<p>Die aktuelle Bedrohung durch kriminelle und terroristische Organisationen, namentlich der westlichen Staaten, bedeutet auch f\u00fcr die Schweiz eine Herausforderung. Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben dies erkannt und in der Folge die Motion der RK-S 15.3008, \"Artikel\u00a0260ter des Strafgesetzbuches. \u00c4nderung\", verabschiedet. Die KKJPD hat inzwischen einen Vorschlag f\u00fcr eine Revision der Strafnorm betreffend kriminelle Organisationen ausgearbeitet.</p><p>Es zeigt sich indessen, dass die Strafverfolgung, auch mit den Instrumenten des revidierten B\u00fcpf, an die Grenzen des M\u00f6glichen st\u00f6sst, wenn hierzulande mafi\u00f6se und insbesondere terroristische Strukturen bek\u00e4mpft werden sollen. Es muss das M\u00f6gliche unternommen werden, damit auch in der Schweiz eine wirksame und effiziente Strafverfolgung von kriminellen Organisationen und anderen schweren Verbrechensformen sichergestellt wird. Aktuell ist auch an Schlepperorganisationen zu denken. Zu den Instrumenten zur Bek\u00e4mpfung solcher schweren Kriminalit\u00e4t geh\u00f6rt auch der Kronzeuge. Beispiele im Ausland, namentlich in Italien und den USA, belegen die Wirksamkeit von Kronzeugenregelungen. Eine solche w\u00e4re mit der zu revidierenden Strafnorm von Artikel\u00a0260ter des Strafgesetzbuches, dem sogenannten IS-Gesetz und den Regeln der StPO abzugleichen und in einen sinnvollen Gesamtkontext zu bringen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Als Kronzeuge wird eine Person verstanden, die gleichzeitig gest\u00e4ndige T\u00e4terin und Informantin ist und f\u00fcr ihre Informationen mit einer Strafmilderung oder gar mit Straffreiheit belohnt wird.</p><p>Das geltende Recht erm\u00f6glicht es mit Artikel\u00a0260ter Ziffer 2 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) den Gerichten bereits heute, Mitgliedern krimineller Organisationen f\u00fcr ihre Unterst\u00fctzung der Strafverfolgungsorgane Strafmilderung nach freiem Ermessen zu gew\u00e4hren. Weiter ist seit Anfang 2013 das Bundesgesetz \u00fcber den ausserprozessualen Zeugenschutz vom 23. Dezember 2011 (ZeugSG; SR 312.2) in Kraft, welches Zeugenschutzprogramme f\u00fcr Personen vorsieht, die aufgrund ihrer Mitwirkung in einem Strafverfahren gef\u00e4hrdet sind. Darunter fallen auch Personen, die als (Mit-)T\u00e4ter in einem Strafverfahren andere (Mit-)T\u00e4ter oder Mitglieder einer kriminellen Organisation belasten.</p><p>Der Motion\u00e4r will die bestehenden Instrumente offensichtlich ausbauen, l\u00e4sst allerdings offen, welche zus\u00e4tzlichen Massnahmen eingef\u00fchrt werden sollen.</p><p>Soweit es die Ausweitung der heutigen sogenannten \"kleinen Kronzeugenregelung\" gem\u00e4ss Artikel\u00a0260ter Ziffer 2 StGB auf das Bundesgesetz \u00fcber das Verbot der Gruppierungen \"Al-Qa\u00efda\" und \"Islamischer Staat\" sowie verwandter Organisationen vom 12. Dezember 2014 (SR 122) betrifft, l\u00e4sst sich nach Ansicht des Bundesrates ein Handlungsbedarf tats\u00e4chlich bejahen. Denn es ist nicht einsichtig, weshalb das Gesetz f\u00fcr Mitglieder einer Organisation im Sinne von Artikel\u00a0260ter StGB im Falle der Kooperation mit den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden die M\u00f6glichkeit einer Strafmilderung vorsieht, f\u00fcr Anwendungsf\u00e4lle gem\u00e4ss dem Gesetz gegen \"Al-Qa\u00efda\" und \"Islamischer Staat\" sowie verwandte Organisationen dagegen nicht.</p><p>Zwischen den Regelungen \u00fcber die kriminelle Organisation nach Artikel\u00a0260ter StGB und jenen gem\u00e4ss dem zeitlich befristeten Bundesgesetz \u00fcber das Verbot der Gruppierungen \"Al-Qa\u00efda\" und \"Islamischer Staat\" sowie verwandter Organisationen bestehen jedoch noch weitere Inkongruenzen, die im Rahmen der laufenden Revision von Artikel\u00a0260ter StGB behoben werden sollen. Dieses Gesetzgebungsprojekt liesse sich deshalb auch daf\u00fcr nutzen, f\u00fcr Mitglieder einer der Gruppierungen \"Al-Qa\u00efda\" und \"Islamischer Staat\" sowie verwandter Organisationen eine Regelung in der Art von Artikel\u00a0260ter Ziffer 2 StGB vorzusehen. Insoweit unterst\u00fctzt der Bundesrat das Anliegen der Motion und w\u00e4re bereit, es umzusetzen. Im Falle der Annahme der Motion im St\u00e4nderat beh\u00e4lt er sich deshalb vor, im Nationalrat einen \u00c4nderungsantrag zu stellen.</p><p>Soweit Kronzeugen f\u00fcr ihre Mitwirkung sogar mit Straffreiheit sollen belohnt werden k\u00f6nnen, lehnt der Bundesrat die Motion ab: Denn eine derart weitgehende Regelung w\u00fcrde namentlich den Grundgedanken der Rechtsgleichheit und des Schuldstrafrechts des Strafgesetzbuches zuwiderlaufen und k\u00f6nnte auch das Risiko der Irref\u00fchrung der Justiz erh\u00f6hen sowie die Bereitschaft zur Normbefolgung untergraben. Dies entspricht auch der Haltung des Gesetzgebers zur Ablehnung einer Kronzeugenregelung im Rahmen der Ausarbeitung der Strafprozessordnung und des Zeugenschutzgesetzes. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde zudem festgehalten, dass in der schweizerischen Praxis bisher kein konkretes Bed\u00fcrfnis nach einer Kronzeugenregelung nachgewiesen wurde (BBl 2006 1212 und BBl 2011 49). Auch d\u00fcrfte es in der Bev\u00f6lkerung kaum verstanden werden, wenn gerade solche T\u00e4ter durch kooperatives Verhalten straffrei ausgehen k\u00f6nnen, die selber schwerste Straftaten (z. B. terroristische Anschl\u00e4ge) begangen und unter Umst\u00e4nden zahlreiche Personen get\u00f6tet haben.</p><p>Weil die Motion sich auch als Begehren auf Einf\u00fchrung einer ausgedehnten Kronzeugenregelung verstehen l\u00e4sst, ist sie nach Ansicht des Bundesrates abzulehnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1479859200000)\/","SubmittedBy":"Janiak Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1496188800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216|1221","Category":"IV","Modified":"\/Date(1690555861790)\/","SubmissionDate":"\/Date(1475020800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht|Gerichtswesen"}}