{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163753,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163753,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3753","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Filz oder Ethik bei PR-Auftr\u00e4gen durch die Atomaufsicht?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 13. September 2016 ver\u00f6ffentlichte das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) auf seiner Website diverse Dokumente zu seinen Auftr\u00e4gen an die PR-Agentur Hirzel|Neef|Schmid| Konsulenten.</p><p>1. Erteilte das Ensi dieser PR-Agentur einen Konsulentenauftrag, obschon diese regelm\u00e4ssig PR-Auftr\u00e4ge der vom Ensi beaufsichtigten Nationalen Genossenschaft f\u00fcr die Lagerung radioaktiver Abf\u00e4lle (Nagra), der Atomkraftwerk-Betreiber Axpo und Alpiq sowie von Bundesstellen wie UVEK und Bundesamt f\u00fcr Energie bearbeitet, von denen das Ensi angeblich \"unabh\u00e4ngig\" ist? </p><p>2. Hatte das Ensi davon Kenntnis, dass die genannte PR-Agentur Auftr\u00e4ge von Beaufsichtigten und in Atomfragen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bearbeitet? Warum erteilte das Ensi trotz der Sensibilit\u00e4t des Dossiers die Auftr\u00e4ge?</p><p>3. Entspricht die gleichzeitige oder gestaffelte Bearbeitung von PR-Auftr\u00e4gen von der Aufsicht und dem Beaufsichtigten den Gouvernanzregeln des GS-UVEK und der Interpretation von Ethik, Glaubw\u00fcrdigkeit und Professionalit\u00e4t des Bundesrates? Geh\u00f6rt es zur Sorgfaltspflicht einer Aufsichtsbeh\u00f6rde abzukl\u00e4ren, ob die beauftragte PR-Agentur auch Auftr\u00e4ge von Beaufsichtigten und anderen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bearbeitet? Wie lange schaut der Bundesrat noch unt\u00e4tig zu, wenn das Ensi den \u00f6ffentlichen Eindruck von Filz verst\u00e4rkt?</p><p>4. Im Konzept f\u00fcr die \"Medienkommunikation Ensi-Rat\" vom 8. November 2012 schreibt die private PR-Agentur: \"Das GS-UVEK will den Bericht dem Bundesrat am kommenden 22. November unterbreiten und einen Tag darauf publizieren.\" Sind solche Informationen \u00fcber den Zeitpunkt von Traktanden des Bundesrates und seiner geplanten Kommunikation \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich? Von wo erhielt die PR-Agentur diese Information? Ist es \u00fcblich, dass eine von der Verwaltung unabh\u00e4ngige Aufsichtsbeh\u00f6rde wie das Ensi solche Informationen a.) besitzt und b.) an Private weitergibt?</p><p>5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Ensi-Auftrag an die PR-Agentur? Verf\u00fcgt das Ensi \u00fcber kein internes Wissen, wie es am besten kommuniziert? Wie viele Personen arbeiten im Ensi f\u00fcr die Kommunikation? Wie hoch ist sein Kommunikations-Budget f\u00fcr Auftr\u00e4ge an Dritte?</p><p>6. Nach welchen Regeln erteilen Bundesverwaltung und Aufsichtsbeh\u00f6rden Auftr\u00e4ge an externe Kommunikationsfirmen? Welchen Umfang haben die j\u00e4hrlichen Zahlungen des Bundes an PR-Agenturen? Welcher Anteil dieser Auftr\u00e4ge wird gem\u00e4ss Artikel\u00a014 B\u00f6B im offenen Verfahren ausgeschrieben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Information der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber den Zustand der Kernanlagen und andere Sachverhalte betreffend die nukleare Sicherheit geh\u00f6rt zu den Aufgaben des Ensi (Art. 74 des Kernenergiegesetzes, SR 732.1). Das Ensi kann f\u00fcr diese Aufgabe Dritte beiziehen (Art. 2 Abs. 4 EnsiG, SR 732.2). Die Kommunikationsabteilung des Ensi ist mit 430 Stellenprozenten dotiert.</p><p>In den Jahren 2012/13 erteilte der Ensi-Rat zwei befristete Beratungsauftr\u00e4ge an die Firma Hirzel|Neef|Schmid| Konsulenten AG. Anlass war die Ver\u00f6ffentlichung eines Berichtes \u00fcber die Unabh\u00e4ngigkeit des Ensi. Dies liess es dem Ensi-Rat angezeigt erscheinen, f\u00fcr die Kommunikation auf externe Unterst\u00fctzung zur\u00fcckzugreifen. Dem Ensi-Rat war bekannt, dass die Firma Hirzel|Neef|Schmid| Konsulenten AG auch f\u00fcr vom Ensi Beaufsichtigte t\u00e4tig war. Seit Beendigung der beiden Mandate wurden von Ensi-Rat und Ensi keine Auftr\u00e4ge dieser Art mehr vergeben.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates stellen diese beiden Mandate keinen Beleg f\u00fcr eine \"Verfilzung\" im Bereich der nuklearen Sicherheitsaufsicht dar. Eine unzul\u00e4ssige oder unstatthafte Verflechtung von Interessen h\u00e4tte aus Sicht des Bundesrates nur dann vorgelegen, wenn der Ensi-Rat die Mandate an Personen oder Institutionen vergeben h\u00e4tte, die entweder selber der Aufsicht des Ensi unterstanden oder an einem Verfahren gem\u00e4ss Kernenergiegesetz beteiligt waren.</p><p>Die Unabh\u00e4ngigkeit des Ensi ist nicht beeintr\u00e4chtigt, wenn das Ensi Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit externen Dienstleistern unterh\u00e4lt, die gleichzeitig f\u00fcr politische Beh\u00f6rden oder andere Institutionen mit Bezug zur nuklearen Sicherheitsaufsicht t\u00e4tig sind. Angesichts des kleinen Schweizer Marktes ist mit einer solchen Konstellation zu rechnen. Selbstverst\u00e4ndlich muss gegebenenfalls - insbesondere durch die vertraglichen Bedingungen - sichergestellt sein, dass via den Auftragnehmer keine Weitergabe von Informationen oder ungeb\u00fchrliche Einflussnahme zwischen verschiedenen Auftraggebern untereinander stattfinden kann. Diese Voraussetzung war bei den Mandaten des Ensi-Rates an die Hirzel|Neef|Schmid| Konsulenten AG erf\u00fcllt.</p><p>Ebenso ist es mit der Unabh\u00e4ngigkeit des Ensi vereinbar, wenn der Ensi-Rat Kenntnis hat von der Planung politischer Gesch\u00e4fte im UVEK, welche das Ensi unmittelbar betreffen. Nach Massgabe des EnsiG ist die Unabh\u00e4ngigkeit so zu verstehen, dass das Ensi keine Weisungen von den politischen Beh\u00f6rden - namentlich Bundesrat, UVEK und BFE - in Bezug auf die Erf\u00fcllung seiner gesetzlichen Aufgaben entgegennimmt (Art. 18 Abs. 1 EnsiG). Die Unabh\u00e4ngigkeit ist indessen nicht so zu interpretieren, dass keinerlei Austausch zwischen dem Ensi und den politischen Beh\u00f6rden in Belangen der nuklearen Sicherheit und in Fragen der Governance stattfinden darf. Ein solcher Austausch ist im Gegenteil notwendig, damit der Bundesrat seine Aufsicht \u00fcber das Ensi wirksam aus\u00fcben kann (Art. 18 Abs. 2 EnsiG) und damit das Ensi bei der Vorbereitung von Erlassen im Bereich der Kernenergie- und Strahlenschutzgesetzgebung mitwirken kann (Art. 2 Abs. 2 EnsiG).</p><p>Die Weitergabe von beh\u00f6rdeninternen Informationen an Private im Rahmen eines Auftragsverh\u00e4ltnisses ist aus Sicht des Bundesrates mit den Governance-Regeln vereinbar, sofern der externe Auftragnehmer diese Informationen braucht, um sein Mandat erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen, sowie unter der Voraussetzung, dass der sorgf\u00e4ltige Umgang mit diesen Informationen auf allen Seiten gew\u00e4hrleistet ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1479859200000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521335610)\/","SubmissionDate":"\/Date(1475020800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Energie"}}