{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163772,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163772,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3772","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Begrenzte Barauszahlungen infolge von Neubauten der Post","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In meinem Nachbardorf (Nebikon) wurde k\u00fcrzlich ein Postneubau er\u00f6ffnet. Dies wurde sehr begr\u00fcsst, weil dies doch heisst, dass die Post weiterhin im Dorf bleibt. Gleichzeitig gibt es aber mit diesem Neubau einen unverst\u00e4ndlichen Leistungsabbau f\u00fcr Kunden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wieso wird in neuen Poststellen nur noch ein Betrag von 500 Franken in bar ausbezahlt?</p><p>2. In welchen Abst\u00e4nden kann dann ein Betrag von 500 Franken bezogen werden? Ist dies mehrere Male t\u00e4glich m\u00f6glich?</p><p>3. Wie viele Poststellen sind schweizweit von dieser Massnahme betroffen?</p><p>4. Nehmen die Poststellen dann noch Einzahlungen, die h\u00f6her als 500 Franken sind, bar entgegen?</p><p>5. Wie wird diese Massnahme in Zusammenhang mit dem Service public begr\u00fcndet?</p>","ReasonText":"<p>Die Begr\u00fcndung, neue Poststellen w\u00fcrden attraktiver gestaltet, ist nicht nachvollziehbar, wenn gleichzeitig ein Leistungsabbau stattfindet. Ebenso ist der Hinweis auf das dichte Poststellennetz (Dagmersellen, Sch\u00e4tz) kein Argument f\u00fcr die Kunden. Besonders \u00e4ltere Menschen k\u00f6nnen dies nicht nachvollziehen, denn sie wollen ihre Dienstleistung in ihrer Gemeinde beziehen. Neue Poststellen sollten eigentlich so sicher gebaut werden, dass die Frage der Barbetr\u00e4ge nicht pl\u00f6tzlich zu einem Sicherheitsrisiko wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Auszahlung von Bargeld in Poststellen stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Die Schweizerische Post w\u00e4gt vor dem Entscheid, in einer Poststelle den Bargeldbezug einzuschr\u00e4nken, zwischen Sicherheitsaspekten, der tats\u00e4chlichen Nachfrage und alternativen Bezugsm\u00f6glichkeiten ab. Um in kleineren Poststellen, welche in der Regel mit offenen, kundenfreundlichen Schaltern ausgestattet sind, Kunden, Personal und Geldwerte bestm\u00f6glich vor verbrecherischem Zugriff zu sch\u00fctzen, verwendet die Post im Einzahlungsverkehr Tresorsysteme, welche das einbezahlte Geld aufnehmen, aber unter keinen Umst\u00e4nden wieder vor Ort herausgeben. Demzufolge steht dieses Geld f\u00fcr Auszahlungen nicht mehr zur Verf\u00fcgung. In Poststellen mit offenen Schalterzonen f\u00fchrt die Post dann Bezugslimiten ein, wenn die Nachfrage nach Bargeldbez\u00fcgen erfahrungsgem\u00e4ss gering ist. Sie orientiert sich dabei an der tats\u00e4chlichen Nutzung der Bargeldbez\u00fcge vor der Umstellung sowie an der Verf\u00fcgbarkeit alternativer Geldbezugsquellen (z. B. Postomaten).</p><p>2. Es existiert keine explizite Regelung. Unter der Voraussetzung, dass das entsprechende Bargeld in der Schalterkasse verf\u00fcgbar ist, kann die Bezugslimite mehrmals t\u00e4glich beansprucht werden.</p><p>3. Heute stellen die Poststellen mit einer Bezugslimite von Bargeld am Postschalter die Ausnahme dar. Die Post betreibt aktuell 1366 Poststellen (Stand 4. Oktober 2016). In sechs Poststellen wird gar kein Zahlungsverkehr angeboten, in 57 Stellen ist der Bezug von Bargeld auf 500 Franken sowie in 54 Stellen auf 5000 Franken beschr\u00e4nkt. In den restlichen 1249 Poststellen bestehen heute keine Einschr\u00e4nkungen. Auskunft \u00fcber das tats\u00e4chliche Dienstleistungsangebot einer bestimmten Poststelle liefert der Online-Dienst \"Standortsuche\" (<a href=\"https://places.post.ch/\">https://places.post.ch/</a>).</p><p>4. Die Einzahlungen werden in unbegrenzter H\u00f6he entgegengenommen. Einschr\u00e4nkungen k\u00f6nnen sich allenfalls aus der Geldw\u00e4schereigesetzgebung ergeben.</p><p>5. Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs m\u00fcssen f\u00fcr alle Bev\u00f6lkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Weise zug\u00e4nglich sein (Art. 32 Abs. 3 des Postgesetzes). Der Grundversorgungsauftrag verlangt von der Post u. a., den Bargeldbezug vom eigenen Zahlungsverkehrskonto unter Vorbehalt der Verf\u00fcgbarkeit von Bargeld am jeweiligen Bezugspunkt zu gew\u00e4hrleisten (Art. 43 Abs. 2 Bst. e der Postverordnung). Auch mit der in einzelnen Poststellen eingeschr\u00e4nkten Auszahlung erm\u00f6glicht die Post den Bargeldbezug, welcher den t\u00e4glichen Bedarf abdeckt. Dieser Zugang erweist sich angesichts der genannten Sicherheitsrisiken als angemessen und erf\u00fcllt damit den Grundversorgungsauftrag.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1479859200000)\/","SubmittedBy":"Glanzmann-Hunkeler Ida","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1538092800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519483727)\/","SubmissionDate":"\/Date(1475107200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Medien und Kommunikation"}}