{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163775,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163775,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3775","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vergabe von Finanzhilfen gem\u00e4ss Artikel 7 Absatz 2 des Kinder- und Jugendf\u00f6rderungsgesetzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Kinder- und Jugendf\u00f6rderungsgesetz (KJFG) sieht die Vergabe von Finanzhilfen an Einzelorganisationen vor, die sich f\u00fcr Jugendliche engagieren. Die \u00dcbersicht der Finanzhilfen, vor allem des Jahres 2015, wirft mehrere Fragen auf: Auf der Liste der Beg\u00fcnstigten findet sich ein Verein, der sich f\u00fcr den EU-Beitritt einsetzt und den Kriterien f\u00fcr Finanzhilfen nicht zu entsprechen scheint. Eine grosse Summe wurde an eine \u00e4hnliche Organisation mit wenigen Mitgliedern vergeben, und Gewerkschaften, die die Bedingungen vermutlich nicht erf\u00fcllen, wurden grossz\u00fcgig unterst\u00fctzt. </p><p>Diese Finanzhilfen sind fragw\u00fcrdig. Andere Vereinigungen erhalten nichts, obschon sie vom Gesetz her dazu berechtigt w\u00e4ren: Christliche Vereinigungen bekommen seit Kurzem keine Finanzhilfen mehr, weil sich laut dem Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen herausgestellt habe, dass ihre Hauptaktivit\u00e4t eher in der Verbreitung einer religi\u00f6sen Doktrin als in der Unterst\u00fctzung von Kindern und Jugendlichen bestehe. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen im Zusammenhang mit Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 KJFG zu beantworten:</p><p>1. Warum werden Finanzhilfen an den Verein Young European Swiss ausgerichtet, dessen Ziel der EU-Beitritt ist und der laut seiner Website 300 Mitglieder anstatt der vom Gesetz vorgesehenen 500 z\u00e4hlt?</p><p>2. Warum bekam der Verein Foraus im Jahr 2015 Finanzhilfen in der H\u00f6he von fast 90 000 Franken, obwohl seine Aktivit\u00e4ten nicht eigentlich die Jugend betreffen und er nur ein paar Hundert Mitglieder z\u00e4hlt? Zum Vergleich: Grosse Jungparteien, wie man sie von der SP, der CVP und der SVP kennt, haben 2015 bis zu 40 000 Franken weniger bekommen.</p><p>3. Warum erhalten zahlreiche Gewerkschaften grossz\u00fcgige Finanzhilfen, obgleich nicht alle ihre Aktivit\u00e4ten auf die Jugend ausrichten und, so scheint es bei einigen, sie die Bedingungen von Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 KJFG, namentlich diejenigen der Buchstaben c und d, nicht erf\u00fcllen?</p><p>4. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Vergabe von Finanzhilfen an Organisationen im Sinne von Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 KJFG auf ausreichend neutrale Art erfolgt und auf einer ehrlichen Grundlage mit objektiven Kriterien basiert?</p><p>5. Gibt es nicht gegenw\u00e4rtig die Tendenz, die Finanzhilfen im Sinne von Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 KJFG zur Unterst\u00fctzung von Organisationen zu verwenden, deren Hauptziel es ist, eine Doktrin zu verbreiten, und die sich nur begrenzt tats\u00e4chlich f\u00fcr Jugendliche engagieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Kinder- und Jugendf\u00f6rderungsgesetz (KJFG; SR 446.1) wird die Gew\u00e4hrung von Finanzhilfen an private Tr\u00e4gerschaften zur F\u00f6rderung ihrer ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geregelt. Das Gesetz bezweckt, Kinder und Jugendliche in ihrem k\u00f6rperlichen und geistigen Wohlbefinden, in der \u00dcbernahme von Verantwortung f\u00fcr sich selber und die Gesellschaft sowie der sozialen, kulturellen und politischen Integration zu f\u00f6rdern (vgl. Art. 2 KJFG). Mit Finanzhilfen f\u00fcr die Betriebsstruktur und die regelm\u00e4ssigen Aktivit\u00e4ten nach Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 KJFG werden nebst Kinder- und Jugendorganisationen auch Jungparteien, Gewerkschaften und Jugendabteilungen von Verb\u00e4nden unterst\u00fctzt.</p><p>1./2. Die Gesuchsteller haben je nach Organisationstyp andere Grundvoraussetzungen zu erf\u00fcllen. Es wird unterschieden, ob sie mitgliederbasiert oder nichtmitgliederbasiert sind (vgl. Art. 7 Abs. 2 Bst. d Ziff. 1 und 2 KJFG). Die H\u00f6he der Finanzhilfen und die Unterschiede zwischen den diversen Organisationen sind von quantitativen und qualitativen Faktoren abh\u00e4ngig. Sie werden in der Kinder- und Jugendf\u00f6rderungsverordnung (KJFV; SR 446.11) und in den Richtlinien dazu konkretisiert.</p><p>YES ist eine nichtmitgliederbasierte Organisation. Im Jahr 2015 erf\u00fcllte die Organisation die in der Verordnung vorgesehenen Voraussetzungen zur Unterst\u00fctzung.</p><p>Foraus f\u00fchrt als mitgliederbasierte Organisation Programme und Aktivit\u00e4ten f\u00fcr Jugendliche durch und hat 2015 die Voraussetzungen zur Unterst\u00fctzung ebenfalls erf\u00fcllt.</p><p>3. Die unterst\u00fctzten Gewerkschaften sind mitgliederbasierte Organisationen; sie f\u00fchren regelm\u00e4ssig ausserschulische Aktivit\u00e4ten und Veranstaltungen f\u00fcr Jugendliche durch, und sie haben die gesetzlichen Voraussetzungen 2015 erf\u00fcllt.</p><p>4. Die Kriterien der Finanzhilfen f\u00fcr die Betriebsstruktur und f\u00fcr regelm\u00e4ssige Aktivit\u00e4ten sind im KJFG, in der KJFV und in den Richtlinien dazu festgelegt. Diese Kriterien wurden bei Inkrafttreten des Gesetzes festgelegt. Ein Jahr nach Inkrafttreten des KJFG wurden einzelne Kriterien aufgrund der gemachten Praxiserfahrungen angepasst. Der Bundesrat erachtet diese Kriterien als sachdienlich und wertneutral.</p><p>5. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 72 Organisationen nach Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 KJFG f\u00fcr die Betriebsstruktur und f\u00fcr regelm\u00e4ssige Aktivit\u00e4ten unterst\u00fctzt. Damit profitierte ein breites Spektrum von Organisationen mit unterschiedlichsten Aktivit\u00e4ten f\u00fcr Kinder und Jugendliche von den Finanzhilfen des Bundes. Die Vergabe der Finanzhilfen und deren H\u00f6he richten sich ausschliesslich an den bereits erw\u00e4hnten Sachkriterien aus. Weil es eben genau nicht vordergr\u00fcndig um die Jugendf\u00f6rderung ging, sondern um die Verbreitung einer Doktrin, werden seit 2014 mehrere glaubensbasierte Organisationen nicht mehr unterst\u00fctzt. Die T\u00e4tigkeiten dieser Organisationen orientierten sich nicht an den Zielen des KJFG und erf\u00fcllten damit die Kriterien f\u00fcr Finanzhilfen nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Argumentation in seinem Urteil B-5547/2014 vom 17. Juni 2015 vollumf\u00e4nglich gest\u00fctzt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1480636800000)\/","SubmittedBy":"Glauser-Zufferey Alice","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690520837940)\/","SubmissionDate":"\/Date(1475107200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}