{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163792,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163792,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3792","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rahmenkredit f\u00fcr Hafenanlagen. Wie ist der Stand der Dinge?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Herbstsession 2015 wurden das neue G\u00fctertransportgesetz (G\u00fcTG) und der Bundesbeschluss \u00fcber den Rahmenkredit f\u00fcr Investitionsbeitr\u00e4ge 2016-2019 verabschiedet. Damit k\u00f6nnen neu auch Hafenanlagen f\u00fcr den G\u00fcterumschlag im kombinierten Verkehr vom Rahmenkredit profitieren. Gem\u00e4ss Artikel\u00a08 Absatz\u00a03 G\u00fcTG ist bei der Gew\u00e4hrung von Investitionsbeitr\u00e4gen insbesondere das Konzept nach Artikel\u00a03 G\u00fcTG zu beachten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde der \u00d6ffentlichkeit kein G\u00fcterverkehrskonzept pr\u00e4sentiert. Die Gesuche f\u00fcr das Gateway Basel Nord (GBN) und das Hafenbecken 3 in Basel wurden indes bereits eingereicht. </p><p>1. Inwiefern muss das vom Bundesrat vorgebrachte G\u00fcterverkehrskonzept abgewartet werden, bevor Investitionsbeitr\u00e4ge gesprochen werden?</p><p>2. Artikel\u00a08 Absatz\u00a03 G\u00fcTV legt die Kriterien f\u00fcr die H\u00f6chstbeitr\u00e4ge (bis zu 80 Prozent) fest - unter anderem auch die Erf\u00fcllung des Konzepts gem\u00e4ss Artikel\u00a03 G\u00fcTG. Wie kann das Projekt GBN H\u00f6chstbeitr\u00e4ge beanspruchen, wenn nicht s\u00e4mtliche Kriterien erf\u00fcllt sind? </p><p>3. Nach Artikel\u00a08 Absatz\u00a04 G\u00fcTV muss die Schaffung eines \"Vorteils Dritter\" durch die Investitionsbeitr\u00e4ge zu einer K\u00fcrzung der Beitr\u00e4ge f\u00fchren. Was ist aus Sicht des Bundesrates ein \"Vorteil Dritter\"? K\u00f6nnen die Verminderung von Rangiervorg\u00e4ngen durch l\u00e4ngere Z\u00fcge oder die M\u00f6glichkeit, freiwerdende Fl\u00e4chen einer h\u00f6herwertigen Nutzung zuzuf\u00fchren, darunter subsumiert werden? In welchem Umfang k\u00f6nnen K\u00fcrzungen von Investitionsbeitr\u00e4gen vorgenommen werden? </p><p>4. Artikel\u00a014 G\u00fcTV regelt die R\u00fcckforderung der Investitionsbeitr\u00e4ge. Wie sieht die R\u00fcckforderung bei Nichterreichen oder bloss teilweiser Erreichung des Verlagerungszieles (Modal-Split) aus, das gem\u00e4ss Aussagen von Andreas Windlinger, Leiter Sektion Kommunikation BAV, in der \"Basellandschaftlichen Zeitung\" vom 30. M\u00e4rz 2016, Seite 23, f\u00fcr die Festlegung der H\u00f6he der Beitr\u00e4ge zentral ist?</p><p>5. Mit der B\u00fcndelung der Kapazit\u00e4ten an einem Standort unter der Mitwirkung eines \u00f6ffentlichen Unternehmens wird der jetzige Wettbewerb unter privaten Anbietern verzerrt. Wie wirkt sich dies auf die bestehende Terminallandschaft aus (z. B. Rekingen)?</p><p>6. Die Finanzierung durch den Rahmenkredit ist ein zentrales Kriterium f\u00fcr die Realisierung des Projektes GBN. Gibt es eine Mittelkonkurrenz innerhalb des Rahmenkredits, oder sind ausreichend Mittel f\u00fcr weitere Projekte vorhanden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Das Konzept f\u00fcr den G\u00fctertransport auf der Schiene muss nicht abgewartet werden. Dieses wird erst ber\u00fccksichtigt, wenn es vom Bundesrat verabschiedet ist. Es kann bis dahin auch kein Kriterium f\u00fcr die Festlegung der H\u00f6chstbeitr\u00e4ge darstellen. F\u00fcr die Gesuchsteller entsteht kein Nachteil aus dem noch nicht verabschiedeten Konzept. Allf\u00e4llige zus\u00e4tzliche Erkenntnisse aus den Arbeiten zum Konzept fliessen aber in die Beurteilung der Voraussetzungen gem\u00e4ss Artikel\u00a08 Absatz\u00a03 der G\u00fctertransportverordnung vom 25. Mai 2016 mit ein.</p><p>3. Ein Vorteil Dritter im Sinne dieser Bestimmung liegt insbesondere dann vor, wenn eine Drittpartei von der Umnutzung oder Ver\u00e4usserung bestehender Kapazit\u00e4ten durch eine neue Anlage an einem anderen Ort profitiert. Durch die Verlegung von G\u00fcterverkehrsanlagen, wie sie in Basel und an anderen Orten zur Diskussion steht, entstehen Gemeinden und Kanton durch die Verlegung oftmals Vorteile durch die Stadtentwicklung. Der Bundesrat erwartet, dass sich ein Dritter, der durch ein Projekt einen solchen Vorteil erf\u00e4hrt, angemessen an den Investitionskosten beteiligt.</p><p>Die in der Interpellation erw\u00e4hnte Verminderung von Rangiervorg\u00e4ngen w\u00fcrde nach Ansicht des Bundesrates keinen solchen Vorteil Dritter darstellen, sondern w\u00fcrde dazu beitragen, dass Transporte effizienter durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, was den Zielen und Grunds\u00e4tzen des G\u00fctertransportgesetzes entspricht.</p><p>4. Nach Artikel\u00a014 der G\u00fctertransportverordnung werden Investitionsbeitr\u00e4ge vollst\u00e4ndig zur\u00fcckgefordert, wenn eine Anlage innerhalb von f\u00fcnf Jahren nach Erhalt der Finanzhilfe \u00fcberhaupt nicht ben\u00fctzt wird. Eine anteilsm\u00e4ssige R\u00fcckforderung erfolgt dann, wenn eine Anlage endg\u00fcltig nicht mehr ben\u00fctzt wird oder die vereinbarte Umschlags- oder Transportmenge nicht erreicht wird.</p><p>Umfasst eine Umschlagsanlage Anlagenbestandteile, die zur Erf\u00fcllung von Gateway-Funktionen vorgesehen sind, stellt der Anteil der vorgesehenen Schiene-Schiene-Umschl\u00e4ge f\u00fcr diese Anlage ein konkretes Pr\u00fcfkriterium dar. Im Rahmen der Zusicherung der Investitionsbeitr\u00e4ge des Bundes w\u00fcrde als Auflage die Erbringung einer bestimmten Menge an Schiene-Schiene-Umschl\u00e4gen verf\u00fcgt und danach kontrolliert. Falls die Auflage nicht erf\u00fcllt w\u00fcrde, kann der Bund auf Basis des Subventionsgesetzes gegen\u00fcber dem Verf\u00fcgungsnehmer entsprechende R\u00fcckforderungen geltend machen.</p><p>5. Der Bundesrat erkennt keine Marktverzerrung, wenn sich privatrechtlich organisierte Unternehmen, die ganz oder teilweise im Besitz der \u00f6ffentlichen Hand sind, an Unternehmen beteiligen, die Umschlagsanlagen planen, besitzen oder betreiben. Es steht allen Unternehmen offen, Projekte f\u00fcr Umschlagsanlagen zu realisieren und hierf\u00fcr dem Bund Gesuche um Investitionsbeitr\u00e4ge zu stellen. F\u00fcr den Bund ist unter anderem relevant, ob solche Anlagen zur Beseitigung von Engp\u00e4ssen und zur Deckung des Kapazit\u00e4tsbedarfs im kombinierten Verkehr beitragen und so die schweizerische Terminallandschaft bedarfsgerecht weiterentwickelt wird.</p><p>6. Der genannte Rahmenkredit vom 10. September 2015 dient der Finanzierung von Investitionen in Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs, in Anschlussgleise und in Hafenanlagen f\u00fcr den G\u00fcterumschlag im kombinierten Verkehr. Der Bund kann von 2016 bis 2019 f\u00fcr Investitionen f\u00fcr die genannten Anlagen Mittel in H\u00f6he von maximal 250 Millionen Franken verpflichten. Zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine Anzeichen, dass der bewilligte Rahmenkredit zu knapp bemessen ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1479254400000)\/","SubmittedBy":"Burkart Thierry","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521561257)\/","SubmissionDate":"\/Date(1475107200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Verkehr"}}