{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163797,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163797,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3797","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Verwirkung bei der Verrechnungssteuer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Verrechnungssteuergesetz so anzupassen, dass in der Schweiz ans\u00e4ssige, nat\u00fcrliche Personen die Verrechnungssteuer-R\u00fcckerstattung wegen versehentlichem oder fahrl\u00e4ssigem Nicht- oder Falschdeklarieren nicht verwirken, solange gew\u00e4hrleistet ist, dass die mit der Verrechnungssteuer belasteten Verm\u00f6gensertr\u00e4ge besteuert werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Verrechnungssteuer war bei Einf\u00fchrung in erster Linie als Sicherungssteuer f\u00fcr die direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden gedacht gewesen. \u00dcber die Jahre hat das Bundesgericht diese Sicherungssteuer schrittweise zu einer Strafsteuer weiterentwickelt.</p><p>Dar\u00fcber hinaus hat die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung mit dem Kreisschreiben 40 vom 11. M\u00e4rz 2014 eine weitere Praxisversch\u00e4rfung vorgenommen. So ist der Anspruch auf R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer verwirkt, wenn die Deklaration der mit der Verrechnungssteuer belasteten Eink\u00fcnfte erst aufgrund einer Anfrage, Anordnung oder sonstigen Intervention der Steuerbeh\u00f6rde im Zusammenhang mit diesen Eink\u00fcnften erfolgt.</p><p>Mit anderen Worten gew\u00e4hrt die Steuerverwaltung die R\u00fcckerstattung nicht, auch wenn die Ertr\u00e4ge ordentlich besteuert werden, aber aus Versehen nicht genau deklariert wurden. Viele Steuerpflichtige sind mit der Steuererkl\u00e4rung \u00fcberfordert. Sie d\u00fcrfen nicht noch mit 35 Prozent bestraft werden, wenn sie aus Versehen die Ertr\u00e4ge aus Aktien, Obligationen usw. falsch oder nicht deklariert haben, die Ertr\u00e4ge aber im Veranlagungsverfahren korrekt besteuert werden.</p><p>In der Veranlagungspraxis zeigt sich nun, dass diese neue Regelung untauglich ist und dass bei deren Anwendung Steuerpflichtige bereits f\u00fcr fahrl\u00e4ssige Vers\u00e4umnisse faktisch mit einer 35-Prozent-Strafe belegt werden. Dies stellt eine \u00fcbertriebene H\u00e4rte dar und muss durch den Gesetzgeber korrigiert werden.</p><p>Eine Korrektur und/oder eine Nachmeldung der verrechnungssteuerbelasteten Einkommen und Verm\u00f6gen muss im Rahmen des Veranlagungsverfahrens bis zum Eintritt der Rechtskraft der Veranlagungsverf\u00fcgung jederzeit m\u00f6glich sein.</p><p>Zur Ahndung der Verletzung von Verfahrenspflichten sind Ordnungsbussen vorgesehen.</p><p>Bei Steuerhinterziehung und Steuerbetrug kommt das Steuerstrafrecht zur Anwendung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a023 des Bundesgesetzes vom 13. Oktober 1965 \u00fcber die Verrechnungssteuer (VStG; SR 642.21) regelt die Verwirkung des Anspruchs auf R\u00fcckerstattung nat\u00fcrlicher Personen im inl\u00e4ndischen Verh\u00e4ltnis infolge nichtordnungsgem\u00e4sser Deklaration. Demnach verwirkt seinen R\u00fcckerstattungsanspruch, wer die mit der Verrechnungssteuer belasteten Eink\u00fcnfte oder Verm\u00f6gen, woraus solche Eink\u00fcnfte fliessen, entgegen gesetzlicher Vorschrift der zust\u00e4ndigen Steuerbeh\u00f6rde nicht angibt. Die Verrechnungssteuer ist demnach f\u00fcr inl\u00e4ndische Personen eine Sicherungssteuer. Kann sie infolge Verwirkung nicht zur\u00fcckgefordert werden, handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine Folge der mangelhaften Deklaration. </p><p>Das von der Motion\u00e4rin genannte Kreisschreiben Nr. 40 der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung vom 11. M\u00e4rz 2014 zur Verwirkung des Anspruchs von nat\u00fcrlichen Personen auf R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer umschreibt die Anforderungen an eine ordnungsgem\u00e4sse Deklaration gem\u00e4ss Artikel\u00a023 VStG in \u00dcbereinstimmung mit der aktuellen bundesgerichtlichen Praxis (vgl. Urteile des Bundesgerichtes 2C_95/2011 vom 11. Oktober 2011 und 2C_80/2012 vom 16. Januar 2013). Demnach kann eine unterlassene Deklaration spontan von der steuerpflichtigen Person nach Einreichung der Steuererkl\u00e4rung, aber sp\u00e4testens bis zur Rechtskraft der ordentlichen Veranlagung nachgeholt werden, ohne dass der R\u00fcckerstattungsanspruch verwirkt. Eine R\u00fcckerstattung ist u. a. bei jenen Sachverhalten ausgeschlossen, in denen die Nachdeklaration nach Eintritt der Rechtskraft oder aufgrund jedwelcher Intervention der Steuerbeh\u00f6rde erfolgte.</p><p>Die vorliegende Motion will im Ergebnis den R\u00fcckerstattungsanspruch auf Sachverhalte ausdehnen, in denen versehentlich oder fahrl\u00e4ssig nicht resp. falsch deklariert wurde. In solchen F\u00e4llen soll verhindert werden, dass auf derselben Leistung die Einkommenssteuer und die nicht mehr r\u00fcckforderbare Verrechnungssteuer anfallen. Der Bundesrat hat Verst\u00e4ndnis f\u00fcr dieses Anliegen. Er erachtet es aber als notwendig, die R\u00fcckerstattungsberechtigung ausdr\u00fccklich auf Nachdeklarationen bei noch nicht rechtskr\u00e4ftigen Veranlagungen einzuschr\u00e4nken, was sich aus dem Wortlaut der Motion nicht explizit ergibt.</p><p>Der Bundesrat beauftragt deshalb das EFD, bis Juni 2017 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Artikel\u00a023 VStG soll dahingehend pr\u00e4zisiert werden, dass bei noch nicht rechtskr\u00e4ftiger Veranlagung die versehentlich nicht deklarierten verrechnungssteuerbelasteten Eink\u00fcnfte vom Steuerpflichtigen grunds\u00e4tzlich nachdeklariert werden k\u00f6nnen, ohne dass der R\u00fcckerstattungsanspruch verwirkt. Dies soll sowohl bei spontanen Nachdeklarationen gelten als auch bei solchen, die anl\u00e4sslich einer Nachfrage der Steuerbeh\u00f6rde erfolgen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1479859200000)\/","SubmittedBy":"Schneeberger Daniela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1536537600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690555834113)\/","SubmissionDate":"\/Date(1475107200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer"}}