{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163798,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163798,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3798","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fehlende Lohntransparenz bei Leistungserbringern der obligatorischen Krankenpflegeversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Sonntagspresse erschien k\u00fcrzlich ein Artikel, der die fehlenden Informationen zu den L\u00f6hnen von Leistungserbringern, insbesondere der \u00c4rzte, kritisierte. In der Tat fehlen solche Angaben aus der Schweiz seit Jahren bei den entsprechenden Vergleichen der OECD. </p><p>Am 26. September 2016 hat das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) die erneute Erh\u00f6hung der Krankenkassenpr\u00e4mien um durchschnittlich 4,5 Prozent f\u00fcr das Jahr 2017 bekanntgegeben. Da ein betr\u00e4chtlicher Anteil der Aufwendungen im Gesundheitswesen Lohnkosten sind, kommt diesbez\u00fcglichen Angaben eine hohe Bedeutung zu. Die \u00d6ffentlichkeit hat Anrecht auf eine angemessene Lohntransparenz.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gross ist der Anteil der Lohnkosten der Leistungserbringer an den Kosten der obligatorischen Krankenversicherung?</p><p>2. Wie sind diese L\u00f6hne, insbesondere der \u00c4rzteschaft, gemessen an der Teuerung, seit Einf\u00fchrung des KVG gestiegen?</p><p>3. Wie sind diese L\u00f6hne, verglichen mit anderen vergleichbaren Berufen, gestiegen?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass \u00fcber die L\u00f6hne der Leistungserbringer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Transparenz herrschen sollte?</p><p>5. Was gedenkt er zu unternehmen, damit die L\u00f6hne der Leistungserbringer in der OKP regelm\u00e4ssig erhoben und ver\u00f6ffentlicht werden?</p><p>6. Was unternimmt er, um die bestehenden L\u00fccken bez\u00fcglich Schweizer Daten bei den entsprechenden Gesundheitsstatistiken der OECD zu schliessen?</p><p>7. Teilt er die Meinung, dass die Kantone bei der Genehmigung der Tarife vermehrt eingreifen sollten, falls \u00fcberm\u00e4ssige L\u00f6hne von Leistungserbringern im Spiel sind?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die Interpellantin unter Lohnkosten der Leistungserbringer gem\u00e4ss der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht nur die Einkommen aus unselbstst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit anspricht, sondern auch diejenigen aus selbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit. Insbesondere Kader\u00e4rztinnen und Kader\u00e4rzte in Spit\u00e4lern k\u00f6nnen neben Fixl\u00f6hnen auch variable Einkommensbestandteile vereinbaren, beispielsweise Einkommen aus selbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit oder aus Gewinnbeteiligungen (Bonus). Da Spit\u00e4ler ihre Einnahmen nicht nur aus Geldern der obligatorischen Krankenpflegeversicherung generieren, sondern auch aus Zusatzversicherungen, widerspiegeln arbeitsvertragliche Lohnregelungen beide Einkommensquellen. Dasselbe gilt f\u00fcr die \u00c4rztinnen und \u00c4rzte in freier Praxis: Sie generieren Einkommen aus Geldern sowohl der obligatorischen Krankenpflegeversicherung als auch der Zusatzversicherungen. Diese Ausgangslage erschwert die erw\u00fcnschte Transparenz.</p><p>1.-3. Eine Antwort auf diese Fragen ist nicht m\u00f6glich. Mit der Krankenhausstatistik des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (BFS) werden Lohndaten erhoben, doch sind diese l\u00fcckenhaft. Beispielsweise sind Informationen \u00fcber das Fachgebiet, in welchem der Arzt oder die \u00c4rztin t\u00e4tig ist, nicht verf\u00fcgbar. Variable Lohnbestandteile wie Gewinnbeteiligungen oder Einkommen aus privat\u00e4rztlicher T\u00e4tigkeit werden nicht erhoben. Auf der Basis der Lohnstrukturerhebung des BFS k\u00f6nnen keine Lohnangaben zu spezifischen Berufen gemacht werden. Dort sind akademische und verwandte Gesundheitsberufe in einer Berufsgruppe zusammengefasst. 2014 betrug der Zentralwert dieser Berufsgruppe 9320 Franken gegen\u00fcber 9220 Franken im Jahr 2012. Die Einkommen Selbstst\u00e4ndigerwerbender werden nicht erhoben. Somit fehlen die Grundlagen, um den Anteil der Lohnkosten mit den Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu vergleichen. Die Lohnentwicklung seit Einf\u00fchrung des KVG kann aus demselben Grund nicht beschrieben und ein Vergleich mit anderen Berufen nicht erstellt werden.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin: Der in pauschale Abgeltungen oder Einzelleistungstarife eingerechnete Personalaufwand f\u00fcr Leistungen gem\u00e4ss obligatorischer Krankenpflegeversicherung muss transparent sein. Zum einen besteht ein generelles Interesse an den L\u00f6hnen bzw. deren Entwicklung nach Branche. Mit der Krankenhausstatistik oder den Lohnstrukturerhebungen des BFS werden zwar Lohndaten erhoben, doch sind diese wie erw\u00e4hnt l\u00fcckenhaft. Die Forderung nach Kostentransparenz ist aus der Sicht des Bundesrates auch deshalb berechtigt, weil es sich bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung um eine Zwangsversicherung handelt. Weiter ist die Transparenz entscheidend f\u00fcr die Genehmigung der Tarifstrukturen, die vom Bundesrat auf ihre Wirtschaftlichkeit und Billigkeit hin \u00fcberpr\u00fcft werden m\u00fcssen.</p><p>5./6. Im Rahmen des Aufbaus der ambulanten Statistiken durch das BFS sollten zuk\u00fcnftig deutlich mehr Informationen \u00fcber ambulante Leistungserbringer vorliegen. 2016 sollen die Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren, welche auch Finanzdaten beinhalten, erstmals produktiv erhoben werden. Weiter ist der Bundesrat bereit, auch die spezifische Frage der L\u00f6hne bzw. der Einkommen der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte genauer zu untersuchen, um mittel- bis langfristig eine bessere Datenlage und damit mehr Transparenz im Gesundheitswesen zu erreichen. Eine entsprechende Studie sollte nach Abkl\u00e4rungen mit dem Eidgen\u00f6ssischen Datenschutzbeauftragten im Jahr 2017 vom EDI in Auftrag gegeben werden k\u00f6nnen.</p><p>7. Mit der 2012 eingef\u00fchrten neuen Spitalfinanzierung erfolgt die Abgeltung \u00fcber leistungsbezogene Fallpauschalen. Die (kantonalen) Spitaltarife sollten sich an denjenigen Spit\u00e4lern orientieren, die obligatorisch versicherte Leistungen effizient und g\u00fcnstig erbringen und damit dem Wirtschaftlichkeitsgebot des KVG gen\u00fcgen. Die Kantone sind f\u00fcr die Genehmigung der von den Spit\u00e4lern und Versicherern vereinbarten Spitaltarife zust\u00e4ndig oder setzen diese fest, wenn sich die Parteien nicht einigen k\u00f6nnen. Beim Einzelleistungstarif Tarmed sind die Kantone analog f\u00fcr die Genehmigung oder im Streitfall f\u00fcr die Festsetzung des Taxpunktwertes zust\u00e4ndig. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes des KVG sollten die Kantone Tarife, denen \u00fcberm\u00e4ssige L\u00f6hne der Leistungserbringer zugrunde liegen, nicht genehmigen oder im Festsetzungsfall einen strengen Massstab anwenden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1480636800000)\/","SubmittedBy":"Birrer-Heimo Prisca","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521386300)\/","SubmissionDate":"\/Date(1475107200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Gesundheit"}}