{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163822,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163822,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3822","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Krankenversicherung nach KVG. Keine \u00fcberm\u00e4ssig harten Vertragsbedingungen bei alternativen Versicherungsmodellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die n\u00f6tigen Massnahmen zu treffen, damit bei den  alternativen Versicherungsmodellen in der Krankenversicherung die gem\u00e4ss Versicherungsbedingungen vorgesehenen Sanktionen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sind und die versicherten Personen nicht in Schwierigkeiten, auch nicht finanzieller Art, bringen. Das heisst insbesondere: </p><p>1. Es ist ein Recht auf Irrtum vorzusehen, und zwar mittels einer schriftlichen Mahnung der versicherten Person, falls diese die vom Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen nicht einh\u00e4lt. Die Mahnung muss die genaue Art des Irrtums nennen und erkl\u00e4ren, welches das korrekte Verhalten gewesen w\u00e4re, sie muss \u00fcber die Kontaktm\u00f6glichkeiten im Fall von Fragen informieren sowie die Sanktionen nennen, die bei einer erneuten Verletzung der Versicherungsbedingungen zur Anwendung kommen.</p><p>2. Die einzige m\u00f6gliche Sanktion ist die R\u00fcckkehr zu einer h\u00f6heren Pr\u00e4mie, wie sie im Standardmodell vorgesehen ist, dies nach der Mahnung und ab dem Zeitpunkt, ab dem die versicherte Person die Versicherungsbedingungen verletzt hat.</p><p>3. Die Pflicht zur Einhaltung der Vertragsbedingungen kann nicht auf Zusatzversicherungen ausgedehnt werden, die nicht dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) unterstehen.</p>","ReasonText":"<p>Um dem Pr\u00e4mienanstieg zu begegnen, w\u00e4hlt eine steigende Zahl von Versicherten alternative Versicherungsmodelle. Als Folge davon sehen sie sich mit Vertragsbedingungen konfrontiert, die schwierig zu verstehen sind und unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Sanktionen vorsehen. Das Krankenversicherungssystem muss transparent und verst\u00e4ndlich sein. Viele Versicherte finden sich aber durch Vertr\u00e4ge gebunden, deren Klauseln und Bedingungen sie nicht verstanden haben. Angesichts der Vielzahl von Versicherungsmodellen und der enormen Unterschiede zwischen den Versicherungsbedingungen ist es praktisch unm\u00f6glich, die Angebote zu vergleichen. Da bestimmte Vertragsklauseln so schwierig zu verstehen sind, kann es passieren, dass sich die versicherte Person nicht zuerst an die telefonische Beratungsstelle wendet, bevor sie einen Arzt aufsucht, dass die Versicherung Medikamente nicht verg\u00fctet, weil sie bei einer nichtvertragskonformen Apotheke bezogen wurden, oder dass bei Versicherten im Hausarztmodell eine gyn\u00e4kologische Untersuchung auf Mykosen nicht anerkannt wird, wenn sie von der Gyn\u00e4kologin durchgef\u00fchrt wird. Werden solche Vertragsklauseln nicht eingehalten, kommt es teilweise zu unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Sanktionen: Bei den meisten Vertr\u00e4gen werden in einem solchen Fall einfach die Leistungen nicht mehr verg\u00fctet. Dies ist eine unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Massnahme, die die Versicherten in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann, nicht zuletzt deshalb, weil in vielen Versicherungsbedingungen nicht einmal eine Mahnung vorgesehen ist, bevor die Sanktion angewendet wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Versicherer k\u00f6nnen besondere Versicherungsformen anbieten, bei denen die Versicherten ihr Wahlrecht im Einvernehmen mit dem Versicherer auf Leistungserbringer beschr\u00e4nken, die der Versicherer im Hinblick auf eine kosteng\u00fcnstige Versorgung ausw\u00e4hlt. Der Versicherer muss dann nur die Kosten f\u00fcr Leistungen \u00fcbernehmen, die von diesen Leistungserbringern ausgef\u00fchrt oder veranlasst werden (Art. 41 Abs. 4 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10).</p><p>Als Gegenleistung f\u00fcr diese Einschr\u00e4nkung kann der Versicherer einen Pr\u00e4mienrabatt gew\u00e4hren. Das KVG erm\u00e4chtigt den Bundesrat, die besonderen Versicherungsformen n\u00e4her zu regeln. Insbesondere kann er aufgrund versicherungsm\u00e4ssiger Erfordernisse H\u00f6chstgrenzen f\u00fcr die Pr\u00e4mienrabatte festlegen (Art. 62 Abs. 1 und 3 KVG).</p><p>Gest\u00fctzt auf diese Erm\u00e4chtigung hat der Bundesrat zu dieser Versicherungsform namentlich den Bei- und Austritt und die Pr\u00e4mienrabatte geregelt (Art. 99-101a der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung, KVV; SR 832.102). Hingegen \u00fcberl\u00e4sst er es den Versicherern, die Einschr\u00e4nkung der Wahl der Leistungserbringer und die Sanktion, wenn die versicherte Person sich durch andere Leistungserbringer behandeln l\u00e4sst, n\u00e4her zu regeln.</p><p>Die Versicherer, die diese Versicherungsform anbieten, haben deshalb in der Regel Versicherungsbedingungen erlassen, in denen sie die Rechte und Pflichten der Versicherten und die Sanktionen festhalten. Meistens ver\u00f6ffentlichen sie diese auf dem Internet. Aufgrund des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung (KVAG; SR 832.12) werden die Versicherer ihre Versicherungsbedingungen ab 2018 dem Bundesamt f\u00fcr Gesundheit zur Genehmigung unterbreiten m\u00fcssen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass es grunds\u00e4tzlich den Versicherten, die eine besondere Versicherungsform w\u00e4hlen, obliegt sicherzustellen, dass sie ihre Rechte und Pflichten aufgrund der Angaben der Versicherer und ihrer Versicherungsbedingungen kennen und verstehen. Er anerkennt jedoch, dass gewisse Sanktionen finanziell weitgehende Folgen haben k\u00f6nnen, und ist daher offen, f\u00fcr die besonderen Versicherungsformen mit eingeschr\u00e4nkter Wahl des Leistungserbringers weitere Regelungen zu pr\u00fcfen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1480636800000)\/","SubmittedBy":"Carobbio Guscetti Marina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1537315200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690520918660)\/","SubmissionDate":"\/Date(1475107200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}