{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163844,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163844,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3844","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Tarifuntergrenze bei \u00dcbersetzungsauftr\u00e4gen der Bundesverwaltung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Die Bundesverwaltung ist gehalten, m\u00f6glichst wirtschaftlich zu handeln. Dies gilt sowohl im eigenen Gesch\u00e4ftsbetrieb als auch bei der Vergabe von Auftr\u00e4gen an Dritte. Recherchen der \"Berner Zeitung\" haben gezeigt, dass die Bundeskanzlei bei der Vergabe von \u00dcbersetzungsauftr\u00e4gen an private Firmen offenbar eine Tarifuntergrenze festgelegt hat.</p><p>Daher wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass Mindesttarife bei Ausschreibungen nicht mit den gesetzlichen Grunds\u00e4tzen der Gleichbehandlung und der Wirtschaftlichkeit vereinbar sind?</p><p>2. Nach welchen Kriterien legt die Bundeskanzlei solche Mindesttarife fest, und inwiefern werden dabei Marktpreise sowie Preisreduktionen infolge grosser Auftragsvolumen ber\u00fccksichtigt?</p><p>3. Welchen Einfluss hat eine Unterbietung des Mindesttarifes durch einen Bewerber im Rahmen eines Beschaffungswettbewerbes?</p><p>4. Ein Beschwerderecht f\u00fcr unterlegene Anbieter ist nicht vorgesehen. Inwiefern stellt die Bundesverwaltung sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften dennoch eingehalten werden?</p><p>5. Trifft es zu, dass Amtsstellen privaten \u00dcbersetzungsb\u00fcros h\u00f6here Tarife ausrichten, als diese urspr\u00fcnglich gefordert haben?</p><p>6. Welchen Handlungsbedarf leitet der Bundesrat daraus ab?</p></text>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>Der gr\u00f6sste Teil der \u00dcbersetzungen der Bundesverwaltung wird intern erledigt, mithilfe der Sprachdienste der Bundesverwaltung. Externe Auftr\u00e4ge vergibt die Bundesverwaltung nur bei Dringlichkeit und wenn die internen Ressourcen ausgesch\u00f6pft sind (Art. 11 der Sprachdiensteverordnung, SpDV; SR 172.081). Mit solchen externen Auftr\u00e4gen k\u00f6nnen die gelegentlich sehr ausgepr\u00e4gten Bedarfsspitzen bew\u00e4ltigt werden, ohne dass der Stellenetat bei den Sprachdiensten dauerhaft und in unangemessener Weise erh\u00f6ht werden muss.</p><p>Die Departemente und die \u00c4mter verwalten ihre Auftr\u00e4ge autonom, jedoch gem\u00e4ss den Weisungen der Bundeskanzlei \u00fcber die Sprachdienstleistungen (Sprachweisungen, BBl 2013 1565) und gem\u00e4ss dem \u00f6ffentlichen Beschaffungsrecht. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass \u00dcbersetzungen nicht in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen fallen (Art. 5 B\u00f6B, SR 172.056.1, in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 und Anhang 1a V\u00f6B, SR 172.056.11), sondern vielmehr in denjenigen der Artikel\u00a032ff. V\u00f6B. Die SpDV gibt der Bundeskanzlei die Kompetenz, die Einzelheiten der Vergabe externer Auftr\u00e4ge zu regeln. Die Beschaffung intellektueller Leistungen ist denn auch mit einer Reihe besonderer Herausforderungen verbunden, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Fran\u00e7ais 16.3493, \"\u00d6ffentliche Beschaffungen. Dienstleistungen zu welchem Preis?\", betont hat.</p><p>Ein wirksamer und wirtschaftlicher Einsatz der Ressourcen ist dem Bundesrat ein permanentes Anliegen. Der Umfang der internen und der externen Auftr\u00e4ge im \u00dcbersetzungsbereich wird laufend beobachtet und erhoben. Die Kosten interner und externer \u00dcbersetzungen werden von der Konferenz der Sprachdienste (Art. 5 SpDV) periodisch analysiert und verglichen (2004, 2015).</p><p>1. Im \u00dcbersetzungsbereich erm\u00f6glicht der \u00dcbersetzungstarif seit Jahrzehnten eine transparente und einheitliche Vergabepraxis bei den externen Auftr\u00e4gen, und dies entsprechend den im \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen vorgesehenen Verfahrensarten. Seit 2015 wird auch das offene Ausschreibungsverfahren angewendet. Dabei ist der Preis ein Kriterium neben anderen; der Mindesttarif steht nicht im Widerspruch zu den Grunds\u00e4tzen der Gleichbehandlung und der Wirtschaftlichkeit, hat jedoch bei \u00f6ffentlichen Ausschreibungsverfahren nicht die gleiche Daseinsberechtigung.</p><p>2. Der \u00dcbersetzungstarif widerspiegelt die Gegebenheiten auf dem Markt und beruht auf einer st\u00e4ndigen Beobachtung der Preise im Wettbewerb. Der geltende Tarif datiert von 2008 und wurde 2013 \u00fcberpr\u00fcft und best\u00e4tigt. Er tr\u00e4gt dem erforderlichen Fachwissen und dem Zeitaufwand Rechnung, die erforderlich sind, um eine \u00dcbersetzung von hoher Qualit\u00e4t zu garantieren, einschliesslich der notwendigen Recherchen und Abkl\u00e4rungen. Gegenw\u00e4rtig sieht der Tarif eine Bandbreite zwischen 120 und 156 Franken f\u00fcr die \u00dcbersetzung einer Standardseite (30 Zeilen \u00e0 60 Anschl\u00e4ge) vor. Damit soll einerseits der grossen Bandbreite unterschiedlicher von der Bundesverwaltung produzierter Texte Rechnung getragen werden k\u00f6nnen, andererseits soll damit den Anbietern auch eine angemessene Flexibilit\u00e4t geboten werden f\u00fcr die Offertstellung innerhalb der Tarifbandbreite oder f\u00fcr die Aushandlung von Pauschalen (beispielsweise mit der M\u00f6glichkeit der Reduktion der Anzahl Seiten bei stark repetitiven Texten oder um anderen Faktoren Rechnung tragen zu k\u00f6nnen wie dem Schwierigkeitsgrad, der Fachsprachlichkeit, der Dringlichkeit usw.).</p><p>Selten lassen sich \u00dcbersetzungsauftr\u00e4ge von gen\u00fcgend grossem Umfang und gen\u00fcgender thematischer Einheitlichkeit zusammenfassen, um andere Verfahrensarten vorzusehen. Dennoch wurden seit 2015 Massnahmen ergriffen, um Chancen und Grenzen verschiedener Verfahrensarten zur Vergabe von intellektuellen Dienstleistungen wie der \u00dcbersetzung zu pr\u00fcfen. Ein mehrsprachiges Land wie die Schweiz ben\u00f6tigt zudem f\u00e4hige \u00dcbersetzerinnen und \u00dcbersetzer im eigenen Land.</p><p>3. \u00d6ffentliche Ausschreibeverfahren sind komplex und haben Vor- und Nachteile. Eine Schwierigkeit liegt darin, dem Kriterium Preis im Verh\u00e4ltnis zu den qualitativen Anforderungen angemessen Rechnung zu tragen (Ziff. 4 der Sprachweisungen). Macht ein Anbieter ein Angebot mit einem Preis, der im Vergleich zu den anderen Angeboten ungew\u00f6hnlich tief liegt, so ist die Vergabestelle gehalten zu pr\u00fcfen, ob der Anbieter die Teilnahmebedingungen erf\u00fcllt. Sie muss sich namentlich vergewissern, dass diese Angebote nicht nur minimale Grundleistungen abdecken und weitere, normalerweise im Preis inbegriffene Elemente (wie Recherchen und Abkl\u00e4rungen, die Einhaltung von engen Fristen, Revisionsarbeiten usw.) nicht separat und zu einem hohen Preis in Rechnung gestellt werden. Das Verfahren muss so strukturiert sein, dass jedes Kriterium angemessen gewichtet wird. Kein Kriterium darf so gewichtet werden, dass es alleine ausschlaggebend ist.</p><p>4. Gem\u00e4ss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen haben Anbieter gegen die Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge, die nicht unter staatsvertragliche Verpflichtungen fallen, kein Rechtsmittel. Dennoch sind Auftraggeber auch bei der Beschaffung dieser Leistungen verpflichtet, die gesetzlichen Grunds\u00e4tze - wie die Gleichbehandlung, die Transparenz, die Wirtschaftlichkeit und den Wettbewerb - einzuhalten. Mit der schrittweisen Einf\u00fchrung des Beschaffungscontrollings beim Bund ist es m\u00f6glich, dem Bundesrat und der Finanzdelegation j\u00e4hrlich \u00fcber die Beschaffungen des Bundes und die Art, wie sie realisiert wurden, Bericht zu erstatten.</p><p>Die Beschr\u00e4nkung des Beschwerderechts im Bereich der \u00f6ffentlichen Beschaffungen hat wirtschaftliche Gr\u00fcnde; es geht darum, die Kosten allf\u00e4lliger Rechtsverfahren so zu reduzieren, dass sie in einem vern\u00fcnftigen Verh\u00e4ltnis zu den Streitwerten stehen.</p><p>5. Der gr\u00f6sste Teil der externen \u00dcbersetzungsauftr\u00e4ge des Bundes hat nur einen geringen Umfang (1 bis 100 Seiten) und wird am untersten Ende der oben (Ziff. 2) erw\u00e4hnten Bandbreite vergeben. Keinem \u00dcbersetzungsb\u00fcro wird mehr bezahlt, als es offeriert hat.</p><p>6. Das Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen wird derzeit \u00fcberarbeitet, auch mit Blick auf die Vergabe intellektueller Dienstleistungen. Im \u00dcbrigen ist der Bundesrat \u00fcberzeugt, dass die in der Interpellation beschriebene Thematik vor allem den Vollzug des Beschaffungsrechts betrifft. In diesem Rahmen ist der Bundesrat bereit, den Mindesttarif bei \u00f6ffentlichen Ausschreibungsverfahren unter bestimmten Bedingungen aufzuheben (siehe Antwort des Bundesrates auf die Motion Steinemann 16.3870).</p></text>","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1479859200000)\/","SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1475193600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft"}}