{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163900,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163900,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3900","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bundesanwaltschaft. Sind alle n\u00f6tigen institutionellen Bedingungen f\u00fcr ein gutes Funktionieren gegeben?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In zwei F\u00e4llen, mit denen die Bundesanwaltschaft neulich in die Schlagzeilen geraten ist, n\u00e4mlich im Fall Dieter Behring und im Fall um Botschafter Jacques Pitteloud, gab es widerspr\u00fcchliche \u00f6ffentliche Aussagen \u00fcber interne Gesch\u00e4ftsabl\u00e4ufe innerhalb der Bundesanwaltschaft, und zwar haben sich der Bundesanwalt selber, andere Staatsanw\u00e4lte des Bundes und sogar Kader des Departementes f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten \u00f6ffentlich widersprochen. Diese Widerspr\u00fcche lassen vermuten, dass Weisungen der Bundesanwaltschaft, solche von erheblichem Gewicht und brisantem Inhalt, sowohl innerhalb wie ausserhalb der Bundesanwaltschaft m\u00fcndlich und nicht schriftlich erteilt werden. </p><p>Was die Form von Weisungen betrifft, hat sich das Ministerkomitee des Europarates im Jahr 2000 mit den institutionellen Bedingungen der Organisation von Staatsanwaltschaften besch\u00e4ftigt und die Empfehlung REC(2000)19 zur Rolle der Staatsanwaltschaft im System der Strafjustiz ver\u00f6ffentlicht. Darin heisst es in Ziffer 10: \"Jedes Mitglied der Staatsanwaltschaft kann verlangen, dass die an es gerichteten Instruktionen in schriftlicher Form erfolgen.\"</p><p>Ich stelle der Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft folgende Fragen:</p><p>1. Sind die Staatsanw\u00e4lte des Bundes in den ihnen \u00fcbertragenen Verfahren unabh\u00e4ngig, wie dies zum Beispiel das Reglement \u00fcber die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg bestimmt, oder sind sie an Weisungen der Vorgesetzten \u00fcber die Prozessf\u00fchrung gebunden?</p><p>2. Gibt es in der Bundesanwaltschaft eine Regelung \u00fcber die Weisungen des Bundesanwalts, der beiden Stellvertretenden Bundesanw\u00e4lte und der ihnen unterstellten Staatsanw\u00e4ltinnen und Staatsanw\u00e4lte des Bundes?</p><p>3. Wenn ja: Ist diese Regelung \u00f6ffentlich oder lediglich dem Personal der Bundesanwaltschaft zug\u00e4nglich?</p><p>4. Wenn nein: Ist die Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft nicht der Meinung, dass es gut w\u00e4re, wenn die Bundesanwaltschaft sich eine solche Regelung geben w\u00fcrde?</p><p>5. Ist die Aufsichtsbeh\u00f6rde nicht der Meinung, dass es im Zeitalter des Intranets angezeigt w\u00e4re, eine Regel zu erlassen, wonach Weisungen aus der Hierarchie \u00fcber die Prozessf\u00fchrung in schriftlicher Form zu ergehen haben?</p><p>6. Falls es in der Bundesanwaltschaft keine Regel gibt, die besagt, dass Weisungen schriftlich zu ergehen haben: Hat die Bundesanwaltschaft dann wenigstens geregelt, wie zu verfahren ist, wenn ein Staatsanwalt oder eine Staatsanw\u00e4ltin des Bundes mit m\u00fcndlich erteilten Weisungen nicht einverstanden ist, und wie sie oder er eine schriftliche Weisung verlangen kann?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Gesetzgeber hat f\u00fcr die Bundesanwaltschaft (BA) im Strafbeh\u00f6rdenorganisationsgesetz (StBOG; SR 173.71) eine hierarchische F\u00fchrungsstruktur festgelegt. Weil der Bundesanwalt die Gesamtverantwortung f\u00fcr eine fachgerechte und effiziente Strafverfolgung, den Aufbau und Betrieb einer zweckm\u00e4ssigen Organisation und den wirksamen Einsatz der zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel tr\u00e4gt (Art. 9 StBOG), muss er auch die M\u00f6glichkeit haben, Einfluss auf alle relevanten Faktoren zu nehmen. Dies bedingt ein starkes Weisungsrecht des Bundesanwalts gegen\u00fcber allen Mitarbeitenden (allgemeines Weisungsrecht und Weisungsrecht im Einzelfall) und eine hohe Organisationskompetenz (Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber die Organisation der Strafbeh\u00f6rden des Bundes, BBl 2008 8125, 8152). Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a013 StBOG kann der Bundesanwalt auch Weisungen im Einzelfall \u00fcber die Einleitung, die Durchf\u00fchrung oder den Abschluss eines Verfahrens sowie \u00fcber die Vertretung der Anklage und die Ergreifung von Rechtsmitteln erteilen. Den Leitenden Staatsanw\u00e4lten und Staatsanw\u00e4ltinnen steht dieses Weisungsrecht gegen\u00fcber den ihnen unterstellten Mitarbeitenden bzw. den ihnen zugeteilten Einheiten der BA zu.</p><p>Die Staatsanw\u00e4lte und Staatsanw\u00e4ltinnen der BA geniessen bei der F\u00fchrung der ihnen zugeteilten Verfahren somit keine v\u00f6llige Unabh\u00e4ngigkeit. Sie f\u00fchren ihre Verfahren zwar selbstst\u00e4ndig und in eigener Verantwortung. Im Interesse \u00fcbergeordneter Ziele wie der Qualit\u00e4tssicherung und Effizienzoptimierung kann und soll aber von hierarchisch vorgesetzter Stelle mittels Weisung direkt in die Verfahrensf\u00fchrung eingegriffen werden. Der hierf\u00fcr vom Bundesanwalt etablierte und formalisierte Prozess ist das sog. operative Controlling.</p><p>2. Der Bundesanwalt erl\u00e4sst seine Weisungen direkt gest\u00fctzt auf Artikel\u00a013 StBOG. Die allgemeinen Weisungen, welche die gesamte Belegschaft der BA betreffen, finden Eingang in die Handb\u00fccher der BA (Art. 17 des Reglements \u00fcber die Organisation und Verwaltung der Bundesanwaltschaft; SR 173.712.22).</p><p>Das operative Controlling, das f\u00fcr die laufenden Verfahren der BA im Vordergrund steht, wird in einem gleichnamigen Konzept eingehend geregelt. So werden nebst den Verantwortlichkeiten auf den verschiedenen Controlling-Stufen auch die bereits erw\u00e4hnten Weisungsbefugnisse der beiden Stellvertretenden Bundesanw\u00e4lte sowie der Leitenden Staatsanw\u00e4lte und Staatsanw\u00e4ltinnen (Abteilungsleitende) thematisiert.</p><p>3. Das Konzept des operativen Controllings steht allen Mitarbeitenden der BA via Intranet zur Verf\u00fcgung. Gleiches gilt f\u00fcr die Handb\u00fccher der BA. Da es sich um rein interne Regelungen handelt, werden diese nicht ver\u00f6ffentlicht.</p><p>4. Der Erlass und die Ausgestaltung interner Regelungen der BA liegen in der Organisationskompetenz des Bundesanwalts. Die in Bezug auf die Einzelfallkontrolle erfolgte Regelung im Konzept des operativen Controllings hat sich in der BA bew\u00e4hrt und bisher als ausreichend erwiesen.</p><p>5./6. Weisungen des Bundesanwalts zuhanden der gesamten Belegschaft erfolgen immer schriftlich. Auch seine Weisungen im Einzelfall erfolgen in der Regel schriftlich. Lediglich in dringenden F\u00e4llen und im Einvernehmen mit dem/der betroffenen Verfahrensleitenden erteilt der Bundesanwalt eine operative Weisung m\u00fcndlich.</p><p>Zudem werden die Einzelfallkontrolle und die in deren Rahmen getroffenen Massnahmen dokumentiert. So regelt das Konzept des operativen Controllings, dass die Verfahren, die einem Controlling unterzogen wurden, zusammen mit den wichtigsten Erkenntnissen und Entscheiden in einer Liste festzuhalten sind. Diese Dokumentation dient unter anderem der schriftlichen Rapportierung an den Bundesanwalt. Ferner wird sie der Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die BA - namentlich f\u00fcr die Vorbereitung ihrer allj\u00e4hrlichen Inspektion - jeweils zu Jahresbeginn und in der Jahresmitte zugestellt.</p><p>Bei einem Dissens \u00fcber eine Controlling-Massnahme bzw. Weisung im Einzelfall kann der betroffene Staatsanwalt resp. die betroffene Staatsanw\u00e4ltin gem\u00e4ss Controlling-Konzept unter Einhaltung des Dienstwegs (via Abteilungsleitende und die Stellvertretenden Bundesanw\u00e4lte) an den Bundesanwalt gelangen. Dieser bildet in der Hierarchie der BA die letzte \"Eskalationsstufe\".</p>  Antwort der Aufsichtsbeh\u00f6rde","FederalCouncilProposal":24,"FederalCouncilProposalText":"Antwort der Aufsichtsbeh\u00f6rde","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1479254400000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1538092800000)\/","ResponsibleDepartment":12,"ResponsibleDepartmentName":"Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"AB-BA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|1221","Category":null,"Modified":"\/Date(1779241631647)\/","SubmissionDate":"\/Date(1475193600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Gerichtswesen"}}