{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163901,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163901,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3901","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Werden Zuwanderer aus dem EU-Raum immer schneller arbeitslos?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zuge der Eurokrise hat das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) beim B\u00fcro Bass eine Studie in Auftrag gegeben, sie lautet \"Auswirkungen der Eurokrise auf die Zuwanderung aus der EU\". Ab Seite 79 bzw. Kapitel 8.2 sind die Zahlen zur Entwicklung bzw. H\u00e4ufigkeit des Bezugs von Arbeitslosengeldern beschrieben. Im Folgenden interessiert nicht die Eurokrise, sondern der Bezug von Arbeitslosenleistungen aller Einwanderer. </p><p>Die Zahl der Personen, die Leistungen der ALV beziehen und einen Teil der Versicherungszeiten im Ausland erworben haben, ist seit der Einf\u00fchrung dieser Regelung kontinuierlich gestiegen von 1126 im ersten vollen Jahr 2010 auf 2453 im Jahr 2013. Weiter l\u00e4sst sich aus den Statistiken lesen, dass die Zuwanderer via Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) immer schneller und h\u00e4ufiger Arbeitslosengelder beziehen. Das gilt f\u00fcr B- wie auch f\u00fcr L-Bewilligungsnehmer.</p><p>In den Statistiken sind die Personen, die zwei Jahre nach Einreise in die Schweiz Arbeitslosengelder bezogen haben, in zwei Kategorien eingeteilt. </p><p>1. Wie lauten die Zahlen und Daten einheitlich \u00fcber alle 27 bisherigen Personenfreiz\u00fcgigkeits-Vertragspartner bez\u00fcglich:</p><p>a. Bez\u00fcger mit Zuzugsgrund Erwerbst\u00e4tigkeit,</p><p>b. Bez\u00fcger mit Zuzugsgrund Familiennachzug?</p><p>2. Wie hoch sind die ausgerichteten Arbeitslosengelder f\u00fcr diese EU-Arbeitnehmer, die so schnell in der Schweiz arbeitslos werden, im Verh\u00e4ltnis zu den in der Schweiz entrichteten Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen?</p><p>Die Interpretation der Studie l\u00e4sst den Schluss zu, dass die Personenfreiz\u00fcgigkeit die Migration in die Sozialwerke f\u00f6rdert.</p><p>3. Welche Branchen stechen diesbez\u00fcglich hervor? </p><p>4. Handelt es sich bei den immer rascher von der Arbeitslosigkeit Betroffenen um Tieflohnbez\u00fcger?</p><p>5. Wie pr\u00e4sentieren sich die Verh\u00e4ltnisse bzw. lauten die Zahlen f\u00fcr die Drittstaatenangeh\u00f6rigen?</p><p>6. Gibt es aktuellere Erhebungen?</p><p>7. Wie sieht es beim Sozialhilfebezug zwei Jahre nach Einwanderung in die Schweiz aus?</p><p>8. Wovon leben diese Personen nachher: Wie viele fallen in die Sozialhilfe, wie viele kehren zur\u00fcck in die Erwerbst\u00e4tigkeit, wie viele reisen aus der Schweiz aus?</p><p>9. Welche Massnahmen dr\u00e4ngen sich diesbez\u00fcglich auf?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.a./b. Fluder et al. (2013) haben in der Studie \"Evaluation zum Aufenthalt von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern unter dem Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen\" die Bez\u00fcge von Arbeitslosenentsch\u00e4digung (ALE) und Sozialhilfe von Neuzugewanderten aus dem EU-25/Efta-Raum \u00fcber einen Beobachtungszeitraum von 48 Monaten nach der Einreise analysiert. Von den gut 150 000 \u00fcber 18-j\u00e4hrigen Personen, die in den Jahren 2005 und 2006 unter dem Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) zugewandert sind, haben 91 Prozent in den ersten vier Jahren nach der Zuwanderung weder ALE noch Sozialhilfe bezogen. </p><p>9,1 Prozent der Personen, die im Rahmen des FZA als unselbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tige eingereist sind, bezogen in den ersten vier Jahren nach der Einreise ALE. Sie waren vor dem ersten Bezug im Durchschnitt 32,6 Monate in der Schweiz erwerbst\u00e4tig.</p><p>8,6 Prozent der Personen, die im Rahmen des FZA \u00fcber den Familiennachzug eingewandert sind, bezogen innerhalb der ersten vier Jahre ALE.</p><p>2./5./6. Aus dem 12. Bericht des Observatoriums zum Freiz\u00fcgigkeitsabkommen Schweiz-EU vom 5. Juli 2016 geht hervor, dass zugewanderte Staatsangeh\u00f6rige der EU-27/Efta im Jahr 2014 23,2 Prozent der gesamten Lohnbeitr\u00e4ge der Arbeitslosenversicherung (ALV) leisteten, w\u00e4hrend sie 29,2 Prozent der gesamten ausgerichteten ALE bezogen. EU-27-/Efta-Staatsangeh\u00f6rige waren damit im Durchschnitt Nettobeziehende der ALV. Staatsangeh\u00f6rige aus Drittstaaten leisteten 5,6 Prozent der ALV-Lohnbeitr\u00e4ge und bezogen 15,1 Prozent der ausgerichteten Arbeitslosenentsch\u00e4digung, womit sie im Durchschnitt und im Vergleich zu EU-27-/Efta-Staatsangeh\u00f6rigen deutlich st\u00e4rkere Nettobeziehende der ALV waren. </p><p>Es liegen keine aktuelleren Erkenntnisse zum Sozialleistungsbezug nach Zuzugsgrund von Personen aus dem EU-27/Efta-Raum vor.</p><p>Neuzugewanderte Staatsangeh\u00f6rige der EU-27/Efta k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich nur Leistungen der ALV beanspruchen, wenn sie vorg\u00e4ngig in der Schweiz erwerbst\u00e4tig waren (es sei denn, sie sind von der Erf\u00fcllung der Beitragszeit nach Art. 14 Avig befreit). Der Bezug von Leistungen in der ALV ist an strenge Bedingungen gekn\u00fcpft, insbesondere was die Suchanstrengungen f\u00fcr eine neue Stelle angeht. </p><p>Die Zuwanderung in die Schweiz ist aus Sicht des Bundesrates mit der im europ\u00e4ischen Quervergleich guten Arbeitsmarktlage in der Schweiz zu erkl\u00e4ren. </p><p>3. Im Verh\u00e4ltnis der Einnahmen zu den Ausgaben der ALV spiegelt sich die Tatsache, dass EU-27-/Efta-Staatsangeh\u00f6rige und noch deutlicher Drittstaatenangeh\u00f6rige einem h\u00f6heren Arbeitslosenrisiko ausgesetzt sind, unter anderem weil sie h\u00e4ufiger als Schweizerinnen und Schweizer in Branchen mit instabileren Arbeitsverh\u00e4ltnissen arbeiten.</p><p>Zu den Branchen mit deutlich erh\u00f6htem Arbeitslosenrisiko bzw. einer Arbeitslosenquote von \u00fcber 5 Prozent geh\u00f6rten 2015 namentlich das Gastgewerbe, die Uhrenindustrie, das Baugewerbe, die Hersteller von Gummi- und Kunststoffwaren und der Personalverleih. </p><p>4. Die Lohnh\u00f6he von arbeitslos gewordenen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern wurde bisher nicht untersucht. Von den bei Frage 3 genannten Branchen mit erh\u00f6htem Arbeitslosenrisiko weist gem\u00e4ss Tieflohnbericht des Seco (2013) das Gastgewerbe einen erh\u00f6hten Anteil an Tieflohnbez\u00fcgern aus. </p><p>7. Knapp ein Prozent der unter dem FZA zugewanderten Personen hat w\u00e4hrend den ersten vier Jahren nach der Zuwanderung Leistungen der Sozialhilfe bezogen. Davon haben 0,5 Prozent ausschliesslich Leistungen der Sozialhilfe und 0,5 Prozent gleichzeitig ALE und Sozialhilfe bezogen (Fluder et al. 2013). </p><p>8. In der Studie von Fluder et al. (2013) wurde untersucht, wie sich der weitere Verlauf von arbeitslos gewordenen EU-25-/Efta-Staatsangeh\u00f6rigen gestaltete: 6,3 Prozent der Personen, die unter dem FZA in die Schweiz gekommen sind und arbeitslos wurden, wanderten innerhalb von drei Monaten nach dem ALE-Bezug wieder aus. Gut zwei Drittel waren nach der Phase mit dem ALE-Bezug erneut erwerbst\u00e4tig. Knapp 10 Prozent waren nicht erwerbst\u00e4tig. Beim restlichen F\u00fcnftel handelte es sich um Personen, die w\u00e4hrend des ALE-Bezugs teilweise erwerbst\u00e4tig oder nach dem ALE-Bezug unstetig erwerbst\u00e4tig waren. Das Bundesamt f\u00fcr Statistik hat in der Sake 2012 eine Spezialauswertung zu den ausgesteuerten Personen vorgenommen. Gem\u00e4ss dieser Auswertung haben 14,1 Prozent der ausgesteuerten und in der Schweiz wohnhaften ausl\u00e4ndischen Personen staatliche Unterst\u00fctzungsleistungen erhalten. Bei den ausgesteuerten Schweizerinnen und Schweizern betrug dieser Anteil 13,4 Prozent. Dieser Unterschied ist geringf\u00fcgig und aufgrund der wenigen Beobachtungen statistisch nicht signifikant. </p><p>9. Der Bund und die Kantone wirken mit ihrer aktiven Arbeitsmarktpolitik st\u00e4ndig darauf hin, das Besch\u00e4ftigungsniveau hoch und die Arbeitslosigkeit tief zu halten. Unabh\u00e4ngig davon hat der Bundesrat am 4. M\u00e4rz 2016 die Botschaft zur \u00c4nderung des Ausl\u00e4ndergesetzes (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freiz\u00fcgigkeitsabkommen) verabschiedet. Der Zweck des Gesetzentwurfes besteht darin, den Vollzug des FZA zu harmonisieren und zu verbessern, indem negative Auswirkungen der Personenfreiz\u00fcgigkeit identifiziert und bek\u00e4mpft werden. Unter anderem soll bestimmt werden, wann EU-/Efta-Staatsangeh\u00f6rige bei der Aufgabe einer Erwerbst\u00e4tigkeit infolge unfreiwilliger Arbeitslosigkeit in der Schweiz ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Dadurch soll klarer bestimmt werden, wann das Aufenthaltsrecht beziehungsweise die Arbeitnehmereigenschaft in der Schweiz erlischt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1480636800000)\/","SubmittedBy":"Steinemann Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1538092800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|44|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519554940)\/","SubmissionDate":"\/Date(1475193600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration"}}