{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163902,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163902,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3902","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verbot von Knebelvertr\u00e4gen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzes\u00e4nderungen vorzulegen, um sogenannte Preisparit\u00e4tsklauseln im Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels zu verbieten.</p>","ReasonText":"<p>Die Digitalisierung der Wirtschaft verl\u00e4uft in der Hotellerie besonders rasant und wettbewerbsverzerrend. Beim Vertrieb von Hoteldienstleistungen w\u00e4chst die Bedeutung des Internets explosionsartig und verdr\u00e4ngt die klassischen Vertriebskan\u00e4le. Ein Grossteil der Hotel\u00fcbernachtungen wird bereits heute \u00fcber internationale Online-Buchungsplattformen (Booking.com usw.) gebucht. Praktisch kein Hotel kann es sich mehr leisten, auf diesen Vertriebskanal zu verzichten. Buchungsplattformen verlangen von den Hotels teils exorbitante Kommissionen, abh\u00e4ngig von Destination und Positionierung. Um die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Betriebs zu erhalten, ist es daher f\u00fcr die Hoteliers existenziell, den Direktvertrieb \u00fcber die hoteleigene Website f\u00f6rdern zu k\u00f6nnen. Mit sogenannten Preisparit\u00e4tsklauseln versuchen die Online-Plattformen, dies zu verhindern und die Hotels eigentlich zu knebeln und noch mehr an sich zu binden.</p><p>Mit ihrem Entscheid vom 19. Oktober 2015 hat die Wettbewerbskommission (Weko) den Online-Buchungsplattformen zwar sogenannte weite Parit\u00e4tsklauseln verboten. Das heisst, Hoteliers sind nicht mehr gezwungen, allen Plattformen den gleich hohen Preis zu garantieren. Die sogenannten engen Parit\u00e4tsklauseln zwischen Plattformen und Hoteliers bleiben hingegen weiterhin erlaubt. Die Weko stellte zwar fest, dass es \"starke Indizien\" gebe, dass Booking.com eine marktbeherrschende Stellung habe, verzichtete aber auf ein Verbot dieser Knebelklauseln, weil \"eine abschliessende Einsch\u00e4tzung zu deren praktischen Auswirkungen noch nicht m\u00f6glich\" sei. Das hat zur Folge, dass Hoteliers seit 2015 auf ihren eigenen Websites keinerlei g\u00fcnstigere Angebote mehr anbieten d\u00fcrfen als auf einer Buchungsplattform.</p><p>Davon profitiert in erster Linie das US-amerikanische Online-Portal Booking.com, das in der Schweiz mit 70 Prozent Marktanteil jetzt schon eine Vormachtstellung hat. Umgekehrt schr\u00e4nkt der Entscheid der Weko, die enge Preisparit\u00e4tsklausel weiterhin zuzulassen, die unternehmerische Freiheit der Hoteliers sp\u00fcrbar ein. Dies stellt neben der Hochpreisinsel Schweiz einen weiteren, wachsenden Wettbewerbsnachteil f\u00fcr die Schweizer Hotellerie gegen\u00fcber den europ\u00e4ischen Konkurrenten dar.</p><p>Die Nachbarl\u00e4nder haben das Problem f\u00fcr ihre Hotellerie erkannt und schnell gesetzlich reagiert. Deutschland und Frankreich haben solche Knebelklauseln bereits verboten. In Italien ist eine Gesetzes\u00e4nderung im Senat h\u00e4ngig, nachdem sie von der Abgeordnetenkammer bereits gutgeheissen worden ist. In \u00d6sterreich sieht das Parlament ein Verbot vor; es ber\u00e4t im Herbst \u00fcber gesetzliche Bestimmungen, die auf Ende 2016 in Kraft treten sollen.</p><p>Angesichts der Reaktionen unserer Nachbarl\u00e4nder und der Gefahr, dass die Schweizer Hotellerie einen neuen grossen Wettbewerbsnachteil erleidet, besteht dringlicher Handlungsbedarf. Die sogenannten engen Parit\u00e4tsklauseln sind auch in der Schweiz zu verbieten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Dank digitalen Innovationen wie Online-Buchungsplattformen konnten Schweizer Hotels ihre Sichtbarkeit im Internet in den letzten Jahren stark erh\u00f6hen. Die rasche, umfassende und transparente Vergleichbarkeit von Preisen und Qualit\u00e4t der Dienstleistungen bringt auch f\u00fcr die Nutzerinnen und Nutzer einen erheblichen Mehrwert. Tendenziell ist davon auszugehen, dass bei einer wachsenden Konzentration beziehungsweise einer wachsenden Anzahl Kunden und Anbieter, die auf solchen Plattformen t\u00e4tig sind, auch der potenzielle Nutzen f\u00fcr diese beiden Gruppen steigt. Auch ist zu beachten, dass in der Schweiz nach wie vor eine Mehrheit der Buchungen direkt bei Hotels get\u00e4tigt wird.</p><p>Die Marktkonzentration bei Buchungsplattformen verbunden mit bestimmten Vertragsbedingungen wirft aber auch wettbewerbsrechtliche Fragen auf. Durch die Vereinbarung einer sogenannten \"weiten\" Preisparit\u00e4tsklausel verpflichtet sich ein Hotelier gegen\u00fcber einer Buchungsplattform, auf praktisch allen Vertriebskan\u00e4len seine Zimmer nicht zu g\u00fcnstigeren Preisen oder Konditionen anzubieten. Der Wettbewerb wird dadurch eingeschr\u00e4nkt. Erstens verhindern diese Klauseln eine Preisdifferenzierung zwischen verschiedenen Vertriebskan\u00e4len sowohl online als auch offline. Aus Sicht einer Buchungsplattform verhindern entsprechende Vertragsklauseln insbesondere, dass die Kunden auf der Plattform lediglich die Qualit\u00e4t der Hotels vergleichen, um danach das entsprechende Hotel g\u00fcnstiger auf einem anderen Kanal zu buchen. Zweitens schr\u00e4nken diese Klauseln den Wettbewerb zwischen den Vertriebskan\u00e4len ein, indem der Wettbewerb hinsichtlich der Kommissionen praktisch eliminiert wird. Der Wettbewerb zwischen den Hotels wird hingegen kaum beschr\u00e4nkt. Zwischen diesen Faktoren gilt es wettbewerbsrechtlich abzuw\u00e4gen.</p><p>So hat sich die Wettbewerbskommission (Weko) in ihrem Entscheid zu Online-Buchungsplattformen f\u00fcr Hotels vom 19. Oktober 2015 (RPW 2016/1, S. 67ff.) intensiv mit den Auswirkungen von \"weiten\" Preisparit\u00e4tsklauseln besch\u00e4ftigt und diese als kartellrechtlich unzul\u00e4ssige Wettbewerbsabreden beurteilt. Hingegen hat die Weko die Beurteilung von sogenannten \"engen\" Preisparit\u00e4tsklauseln offengelassen. Bei \"engen\" Parit\u00e4tsklauseln verpflichtet sich ein Hotel gegen\u00fcber einer Buchungsplattform, auf seiner eigenen Internetseite keinen Preis zu fordern, der den Preis auf der Buchungsplattform unterschreitet. Allerdings muss das betroffene Hotel nicht allen Buchungsplattformen den gleichen Preis einr\u00e4umen und darf zwischen diesen differenzieren. Zus\u00e4tzlich erlauben Buchungsplattformen Hoteliers derzeit auch die Gew\u00e4hrung von tieferen Preisen im Offline-Vertrieb, so bei Buchungen per Telefon. Schliesslich d\u00fcrfen Hoteliers auf der eigenen Website in geschlossenen Bereichen, beispielsweise im Rahmen von Treueprogrammen, tiefere Preise als auf Buchungsplattformen anbieten.</p><p>Inwiefern mit \"engen\" Preisparit\u00e4tsklauseln der wirksame Wettbewerb erheblich und ungerechtfertigterweise behindert wird, ist daher fraglich. Sollte sich aufgrund weiterer Abkl\u00e4rungen erweisen, dass auch die \"engen\" Preisparit\u00e4tsklauseln den Wettbewerb in unzul\u00e4ssiger Weise behindern, kann die Weko gest\u00fctzt auf das geltende Kartellgesetz erneut eingreifen. Dies hat sie sich in ihrem Entscheid auch ausdr\u00fccklich offengehalten. In diesem Sinne werden die Wettbewerbsbeh\u00f6rden die Marktentwicklungen weiterhin verfolgen. Der Bundesrat ist diesbez\u00fcglich der Ansicht, dass ein neu einzuf\u00fchrendes Verbot zurzeit nicht gerechtfertigt ist und dass das geltende Kartellgesetz den Wettbewerb heute bereits ausreichend sch\u00fctzt.</p><p>Unabh\u00e4ngig vom konkreten Fall ist generell Zur\u00fcckhaltung mit gesetzgeberischen Massnahmen f\u00fcr branchenspezifisches Feintuning angebracht und auf Fehlentwicklungen zuerst durch eine Nutzung der Spielr\u00e4ume geltender Gesetze durch Weko und Preis\u00fcberwacher zu reagieren. Das gilt namentlich wegen besonderer, je nach Markt und Produkt unterschiedlich auftretender Charakteristiken digitaler Gesch\u00e4ftsmodelle. Dazu geh\u00f6ren die je nach Produkt unterschiedliche Tendenz zur Marktbeherrschung einerseits und die m\u00f6gliche Kurzlebigkeit solcher Positionen wegen der Dynamik der M\u00e4rkte, neuer Wettbewerber sowie zum Teil geringen Wechselaufwands der Nutzerinnen und Nutzer andererseits.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1479254400000)\/","SubmittedBy":"Bischof Pirmin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1654646400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1750810582987)\/","SubmissionDate":"\/Date(1475193600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5005,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation"}}