{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163916,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163916,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3916","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verbot von Kinderehen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Revision von Artikel\u00a0105 Ziffer 6 ZGB (Minderj\u00e4hrigkeit als Grund f\u00fcr unbefristete Eheung\u00fcltigkeit) vorzulegen:</p><p>6. einer der Ehegatten minderj\u00e4hrig ist. (Der zweite Teil des Satzes \"es sei denn, die Weiterf\u00fchrung der Ehe entspricht den \u00fcberwiegenden Interessen dieses Ehegatten\" ist zu streichen).</p>","ReasonText":"<p>Im Zuge der Einwanderung aus fremden, vor allem aus islamischen Kulturkreisen gibt es leider auch bei uns zunehmend F\u00e4lle von sogenannten Kinderehen. Dabei handelt es sich um Eheschliessungen, bei welchen der eine Ehegatte - zumeist die Frau - minderj\u00e4hrig ist. Der Bundesrat hat auf meine Anfrage 16.1060 geantwortet, dass die Fachstelle Zwangsheirat alleine in den ersten zehn Monaten dieses Jahres Kenntnis von 42 F\u00e4llen erhalten hat, in denen Kinder von weniger als 16 Jahren Opfer von erzwungenen Ehen oder Verlobungen sind. Zudem verzeichnete sie 113 Meldungen zu Minderj\u00e4hrigen zwischen 16 und 18 Jahren. Offizielle Statistiken gibt es nicht; die wirklichen Zahlen d\u00fcrften deutlich h\u00f6her sein.</p><p>Gem\u00e4ss Unicef werden weltweit gesch\u00e4tzte 10 bis 15 Millionen M\u00e4dchen jedes Jahr fr\u00fch verheiratet. Manche haben kaum den Kindergarten hinter sich. So werden sie ihrer Kindheit beraubt. Die M\u00e4dchen werden sexuell ausgebeutet und m\u00fcssen fr\u00fch die Rolle der Ehefrau \u00fcbernehmen. Wir d\u00fcrfen dies in der Schweiz nicht akzeptieren.</p><p>In der Schweiz m\u00fcssen Brautleute gem\u00e4ss Artikel\u00a094 ZGB das 18. Altersjahr zur\u00fcckgelegt haben und urteilsf\u00e4hig sein, um die Ehe eingehen zu k\u00f6nnen. Ist einer der Ehegatten minderj\u00e4hrig, liegt gem\u00e4ss Artikel\u00a0105 Ziffer 6 ZGB ein unbefristeter Ung\u00fcltigkeitsgrund vor. Jedoch l\u00e4sst derselbe Artikel die M\u00f6glichkeit einer Ausnahme offen, wenn \"die Weiterf\u00fchrung der Ehe ... den \u00fcberwiegenden Interessen dieses Ehegatten\" entspricht. Solche Ausnahmen d\u00fcrfen wir in der Schweiz nicht mehr zulassen - sie widersprechen dem Ordre public. Unsere Rechte und Pflichten gelten f\u00fcr alle. Wir wollen keine Parallelgesellschaften in der Schweiz, weshalb Kinderehen konsequent zu verbieten sind.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Seit dem 1. Juli 2013 untersteht die Eheschliessung f\u00fcr ausl\u00e4ndische Personen in der Schweiz ausschliesslich dem schweizerischen Recht (vgl. Art. 44 des Bundesgesetzes \u00fcber das internationale Privatrecht; SR 291). Folglich k\u00f6nnen in der Schweiz seither keine Minderj\u00e4hrigenehen mehr geschlossen werden.</p><p>Artikel\u00a0105 Ziffer 6 ZGB geht zur\u00fcck auf die Revision vom 15. Juni 2012, die am 1. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Danach sind Ehen, bei denen mindestens einer der Ehegatten minderj\u00e4hrig ist, auf Klage hin f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren. Die vom kantonalen Recht hierf\u00fcr bezeichnete zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde ist zur Klageerhebung verpflichtet (Art. 106 Abs. 1 ZGB). Eine Minderj\u00e4hrigenehe wird von ihrer Ung\u00fcltigkeit geheilt und kann nicht mehr annulliert werden, sobald die betreffende Person die Vollj\u00e4hrigkeit erreicht. Das angerufene Gericht hat ausserdem von der Annullation der Ehe abzusehen, wenn deren Weiterf\u00fchrung den \u00fcberwiegenden Interessen des betreffenden Ehegatten entspricht. Dies erm\u00f6glicht es dem Gericht, die im Einzelfall auf dem Spiel stehenden Interessen abzuw\u00e4gen und von einer Ung\u00fcltigerkl\u00e4rung abzusehen, wenn im Einzelfall das Interesse der minderj\u00e4hrigen Person an einer Aufrechterhaltung der Ehe h\u00f6her wiegt als das Artikel\u00a0105 Ziffer 6 ZGB zugrunde liegende Schutzinteresse. Neben dem \u00f6ffentlichen Interesse (allgemeines Schutzinteresse der Minderj\u00e4hrigen sowie Bek\u00e4mpfung von Zwangsheiraten) ist auch das individuelle Schutzinteresse zu ber\u00fccksichtigen. Dieses h\u00e4ngt von den Umst\u00e4nden des Einzelfalls ab, wie beispielsweise dem Grad der Minderj\u00e4hrigkeit und der individuellen Reife der betroffenen Person sowie dem Altersunterschied zwischen den Ehegatten. In die Abw\u00e4gung mit einzubeziehen sind zudem besondere Umst\u00e4nde, die aus der Sicht der betroffenen Person f\u00fcr eine Aufrechterhaltung der Ehe sprechen, wie beispielsweise eine Schwangerschaft oder gemeinsame Kinder. Dabei ist allerdings vom Grundsatz auszugehen, dass im Regelfall eine Verheiratung nicht den Interessen einer minderj\u00e4hrigen Person entspricht. Im Zweifelsfall ist die Ehe deshalb f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren. Im \u00dcbrigen ist von einer Interessenabw\u00e4gung abzusehen, wenn die Ehe unter Zwang geschlossen wurde. In einem solchen Fall ist die Ehe vorbehaltlos zu annullieren (Art. 105 Ziff. 5 ZGB). Bei besonders geringem Alter ist in der Regel von einer Zwangsverheiratung auszugehen. Hier ist es an der Rechtsprechung, die n\u00f6tigen Leitlinien zu entwickeln.</p><p>Der Bundesrat hat infolge verschiedener \u00fcberzeugender Stellungnahmen in der Vernehmlassung die Interessenabw\u00e4gung in den Gesetzestext aufgenommen. Im Nationalrat lag ein Antrag auf Streichung der Interessenabw\u00e4gung vor, dieser wurde aber - jedenfalls bei Artikel\u00a0105 Ziffer 6 ZGB - nach einer intensiven Diskussion abgelehnt. F\u00fcr den Bundesrat gibt es zurzeit keinen Anlass, auf diesen Beschluss zur\u00fcckzukommen. Zudem hat der Nationalrat am 16. Dezember 2016 das Postulat Arslan 16.3897, \"Evaluation der Revision des Zivilgesetzbuches vom 15. Juni 2012\", \u00fcberwiesen und damit den Bundesrat beauftragt, eine Evaluation des neuen Rechts durchzuf\u00fchren. In diesem Rahmen wird untersucht werden, ob mit den neuen Bestimmungen die gesteckten Ziele erreicht werden konnten und ob allenfalls weitere Gesetzesanpassungen erforderlich sind. Bevor die neuen Bestimmungen erneut revidiert werden, sollten unbedingt die Ergebnisse dieser Evaluation abgewartet werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1485907200000)\/","SubmittedBy":"Rickli Natalie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690520343283)\/","SubmissionDate":"\/Date(1480291200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Migration"}}