{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163923,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163923,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3923","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ausbildungsfinanzhilfen im Luftverkehr. Firmenentlastung oder Nachwuchsf\u00f6rderung?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Berufspilotinnen und -piloten, Fluglehrerinnen und -lehrer, Luftfahrttechnikerinnen und -techniker brauchen eine aufwendige Ausbildung. Diese ist auch recht kostspielig, was Interessierte von der Ausbildung abh\u00e4lt. Nun gew\u00e4hrt der Bund mit Auflagen Finanzhilfen. Aus der Praxis stellen sich nun einige Fragen, welche ich den Bundesrat zu beantworten bitte:</p><p>1. Wie verteilt sich seit Einf\u00fchrung die Aussch\u00fcttung der Finanzhilfen auf die drei \"Berufsgattungen\" Pilotin und Pilot, Fluglehrerin und -lehrer, Technikerin und Techniker - H\u00f6he der Beitr\u00e4ge, Anzahl der Beg\u00fcnstigten, Zuteilung nach Geschlecht und Alter, Begr\u00fcndung allf\u00e4lliger Unterschiede?</p><p>2. Welche Massnahmen trifft der Bund, damit auch Auszubildende in den Genuss der Finanzhilfen kommen, welche Anstellung und Ausbildung nicht beim gleichen Anbieter erhalten k\u00f6nnen?</p><p>3. Wie nimmt der Bund Einfluss darauf, dass auch Betriebe ohne eigene Ausbildungsm\u00f6glichkeiten (Tochterunternehmung oder \u00c4hnliches) eine Anstellung mit garantierten sozialen Standards anbieten und damit diese Absolventinnen und Absolventen in den Genuss der Finanzhilfen des Bundes kommen k\u00f6nnen?</p><p>4. Erachtet er es ebenfalls als stossend, dass ein Hauptanbieter dieser Ausbildung aufgrund der Finanzhilfen an die Auszubildenden nun seinen bisherigen \"Arbeitgeberanteil\" reduziert hat (vgl. Situation Swiss/SAT)? Sieht er Handlungsbedarf, und wenn ja, welche konkreten Einwirkungsm\u00f6glichkeiten?</p><p>5. Wie gedenkt er darauf hinzuwirken, dass es keine \"Trittbrettfahrer\" unter den Betrieben gibt, welche weder selbst Ausbildungsg\u00e4nge anbieten noch mit \"garantierten Anstellungen\" auf sozialpartnerschaftlich vereinbartem Niveau dazu beitragen, dass Auszubildende Finanzhilfen des Bundes erhalten und damit Nachwuchsf\u00f6rderung betrieben wird? K\u00f6nnte aus Sicht des Bundesrates ein Gesamtarbeitsvertrag mit Allgemeinverbindlichkeit hierzu dienlich sein?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 die Verordnung \u00fcber die Finanzhilfen f\u00fcr Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (VFAL; SR 748.03) verabschiedet. In der Folge haben seit dem 1. Januar 2016 insgesamt 93 Kandidaten und eine Kandidatin f\u00fcr die Pilotenausbildung, 61 Kandidaten f\u00fcr die Fluglehrerausbildung und drei Kandidaten f\u00fcr die Luftfahrzeugtechnikerausbildung beim Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (Bazl) finanzielle Unterst\u00fctzung beantragt. Die Gesuche wurden aus allen Altersgruppen eingereicht. Eine Nennung von Gr\u00fcnden f\u00fcr die vergleichsweise wenigen Antr\u00e4ge im Luftfahrzeugtechnikbereich sowie f\u00fcr die geringe Anzahl Frauen w\u00e4re rein spekulativ, da die Datenlage f\u00fcr eine abschliessende Auswertung zum heutigen Zeitpunkt noch ungen\u00fcgend ist. Das Bazl wird die k\u00fcnftige Entwicklung der Ausbildungsfinanzierung \u00fcberwachen und 2017 eine erneute Auswertung vornehmen.</p><p>Von insgesamt 158 Gesuchen wurden 97 positiv und 5 negativ beurteilt; die restlichen Antr\u00e4ge sind noch in Bearbeitung. Bis Ende 2016 hat das Bazl Beitr\u00e4ge in einer Gesamth\u00f6he von 3 726 762 Franken f\u00fcr die Ausbildungsfinanzierung gesprochen. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge berechnet sich gest\u00fctzt auf die Offerte der Ausbildungsst\u00e4tte anhand der anrechenbaren Ausbildungskosten und bewegt sich pro Person zwischen 1750 Franken (hier eine Segelfluglehrerausbildung) und 73 000 Franken (hier eine Pilotenausbildung).</p><p>2. Gem\u00e4ss VFAL m\u00fcssen Kandidatinnen und Kandidaten bei Einreichung des Gesuchs \u00fcber eine Best\u00e4tigung des k\u00fcnftigen Einsatzbetriebs, der ein Schweizer Aviatikbetrieb sein muss, verf\u00fcgen. Dieser empfiehlt Kandidatinnen oder Kandidaten und verpflichtet sich, sie im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung w\u00e4hrend der in der Verordnung festgehaltenen Mindestdauer zu besch\u00e4ftigen. Der k\u00fcnftige Einsatzbetrieb muss dabei nicht zwingend auch die Ausbildungsst\u00e4tte sein.</p><p>Mit den Subventionen soll einem zuk\u00fcnftigen Mangel an qualifiziertem Personal in der Schweizer Luftfahrt entgegengewirkt werden. Durch die Verpflichtung des k\u00fcnftigen Schweizer Einsatzbetriebs wird gew\u00e4hrleistet, dass die Fr\u00fcchte der investierten F\u00f6rdergelder f\u00fcr eine Mindestdauer der Schweiz erhalten bleiben. Diese Anforderung verhindert, dass qualifiziertes Personal nach Abschluss von subventionierten Ausbildungen in der Schweiz sofort ins Ausland abwandert.</p><p>3. Die finanziellen Beitr\u00e4ge werden nur an Kandidaten oder Kandidatinnen ausgerichtet, welche im Hinblick auf eine sp\u00e4tere Anstellung von einem Schweizer Aviatikbetrieb vorgeschlagen werden. Damit sind Flugbetriebe, Flugschulen und Unterhaltsbetriebe gemeint, die \u00fcber ein g\u00fcltiges, vom Bazl ausgestelltes Zertifikat (AOC, ATO, Unterhaltsbetrieb) verf\u00fcgen. Diese Unternehmen sind schweizerischem Recht unterstellt, das wiederum soziale Standards garantiert.</p><p>4. Der Bundesrat bedauert dieses Vorgehen; die Subventionen sollten nicht der finanziellen Entlastung der Arbeitgeber dienen. Die VFAL bietet jedoch keine M\u00f6glichkeit, auf die Unterst\u00fctzungspraxis eines Unternehmens Einfluss zu nehmen. Es ist einer Fluggesellschaft freigestellt, die Lizenzausbildung ihrer Piloten und Pilotinnen finanziell zu unterst\u00fctzen. Mit der heutigen Situation sind alle Pilotenanw\u00e4rter und -anw\u00e4rterinnen gleichgestellt, da nun keine Schweizer Fluggesellschaft mehr freiwillige Ausbildungsbeitr\u00e4ge entrichtet.</p><p>5. Die Anforderung der Verpflichtung des k\u00fcnftigen Einsatzbetriebes verhindert die M\u00f6glichkeit zum \"Trittbrettfahren\": Der Betrieb muss zwar nicht zwingend auch die Ausbildungsst\u00e4tte sein, jedoch muss er sich verpflichten, Kandidatinnen und Kandidaten w\u00e4hrend der in der Verordnung festgehaltenen Mindestdauer im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zu besch\u00e4ftigen. Der Bundesrat sieht nicht, inwiefern ein Gesamtarbeitsvertrag mit Allgemeinverbindlichkeit in dieser Beziehung eine Wirkung entfalten k\u00f6nnte.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1487116800000)\/","SubmittedBy":"Hadorn Philipp","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|32|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519766663)\/","SubmissionDate":"\/Date(1480464000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Bildung|Verkehr"}}