{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163926,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163926,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3926","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Nachschusspflicht gem\u00e4ss Artikel 80 KEG gegen\u00fcber dem Stilllegungsfonds f\u00fcr Kernanlagen und dem Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernkraftwerke durch Beteiligte der Kernkraftwerk G\u00f6sgen-D\u00e4niken AG und der Kernkraftwerk Leibstadt AG","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht vorzulegen, welcher die rechtliche Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit der Nachschusspflicht gem\u00e4ss Artikel\u00a080 des Kernenergiegesetzes f\u00fcr Beteiligte an der Kernkraftwerk G\u00f6sgen-D\u00e4niken AG (KKG AG) und an der Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL AG) darlegt.</p>","ReasonText":"<p>Das Kernenergiegesetz (KEG) regelt in Artikel\u00a077 Absatz\u00a03, dass die Eigent\u00fcmer von Kernanlagen Beitr\u00e4ge an den Stilllegungsfonds f\u00fcr Kernanlagen und den Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernkraftwerke (Stenfo) zu leisten haben. Die Eigent\u00fcmer der Kernanlagen sind auch zu einem unbegrenzten Nachschuss verpflichtet, wenn sich eines Tages herausstellt, dass die berechtigten Anspr\u00fcche der Eigent\u00fcmer durch die Mittel der Fonds nicht gedeckt sind. Die Nachschusspflicht wird gem\u00e4ss Artikel\u00a080 Absatz\u00a04 nur begrenzt, wenn die Nachsch\u00fcsse f\u00fcr die Eigent\u00fcmer der Kernanlagen wirtschaftlich nicht mehr tragbar sind.</p><p>Die beiden Eigent\u00fcmergesellschaften KKG AG und KKL AG sind als sogenannte Partnerwerke konzipiert. Es besteht ein privatrechtlicher, aber nicht \u00f6ffentlicher Partnervertrag, welcher die j\u00e4hrliche Kosten\u00fcbernahme durch die Beteiligten an diesen beiden Eigent\u00fcmergesellschaften regelt. Eigent\u00fcmer der Kernanlagen G\u00f6sgen und Leibstadt sind aber die mit je wenig Aktienkapital ausgestatteten KKG AG und KKL AG. Sie haften nur mit ihrem bescheidenen Aktienkapital, wenn der Partnervertrag nichts anderes in gen\u00fcgender rechtlicher Verbindlichkeit festlegt. Es stellt sich die Frage, ob mit dieser Gesellschafts-Konstruktion mit bescheidenem Eigenkapital die gesetzliche Nachschusspflicht gem\u00e4ss KEG \u00fcberhaupt Wirkung entfalten kann. Der Bericht muss somit aufzeigen, ob f\u00fcr die beteiligten \"Partner\" wie z. B. Alpiq AG, Olten; Alpiq Suisse SA, Lausanne; Axpo Power AG, Baden; Alpiq Trading AG, Baden; Stadt Z\u00fcrich; Stadt Bern (EWB); AEW Energie AG, Aarau u. a. eine unaufhebbare Nachschusspflicht besteht, ob diese Nachschusspflicht bei allen Beteiligten anerkannt ist und ob sie durch den Bund rechtlich durchgesetzt werden k\u00f6nnte. Sofern dies nicht der Fall ist, soll der Bericht M\u00f6glichkeiten zu einer besseren rechtlichen Regelung im KEG vorschlagen.</p><p>Die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (EFK) hat in ihrem Bericht zur Governance von Stenfo (2014) darauf hingewiesen, dass das Haftungsrisiko f\u00fcr den Bund hoch sei und insbesondere die Konstruktion der Partnerwerke die Nachschusspflicht nicht kl\u00e4re. Erg\u00e4nzend w\u00e4re demnach auch ein Bericht der EFK w\u00fcnschenswert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die massgebenden Rechte und Pflichten betreffend Sicherstellung der Kosten f\u00fcr die Stilllegung und Entsorgung von Kernanlagen gehen aus dem Kernenergiegesetz vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1) sowie aus der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) hervor. Nach Artikel\u00a031 Absatz\u00a01 KEG sind die Betreiber von Kernanlagen verpflichtet, ihre radioaktiven Abf\u00e4lle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen. Entsorgungskosten, die w\u00e4hrend des Betriebs von Kernkraftwerken (KKW) anfallen, m\u00fcssen von ihnen laufend bezahlt werden. Hingegen werden die Kosten f\u00fcr die Stilllegung der KKW sowie die nach ihrer Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten f\u00fcr die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle durch zwei unabh\u00e4ngige Fonds sichergestellt: den Stilllegungsfonds f\u00fcr Kernanlagen und den Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernkraftwerke. Beide Fonds werden durch Beitr\u00e4ge der Betreiber ge\u00e4ufnet. Diese Beitr\u00e4ge werden ordentlich alle f\u00fcnf Jahre aufgrund der Kostenstudie neu veranlagt oder ausserordentlich aufgrund einer Zwischenveranlagung nach Artikel\u00a09 SEFV.</p><p>F\u00fcr die ungedeckten Kosten der Stilllegung und der Entsorgung ist im KEG eine spezielle Regelung verankert. Die in den Artikeln 79 und 80 KEG geregelte Haftungskaskade sieht vor, dass die Betreiber ihre Kosten selber tragen m\u00fcssen und zudem eine solidarhaftungs\u00e4hnliche Nachschusspflicht betreffend die Kosten der anderen Betreiber besteht. Ist diese Kosten\u00fcbernahme wirtschaftlich nicht tragbar, beschliesst die Bundesversammlung, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nichtgedeckten Kosten beteiligt.</p><p>Die KKW G\u00f6sgen und Leibstadt sind als sogenannte Partnerwerke organisiert und im Eigentum der eigens f\u00fcr den Betrieb gegr\u00fcndeten Kernkraftwerk G\u00f6sgen-D\u00e4niken AG (KKG AG) bzw. Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL AG). Diese Aktiengesellschaften wiederum sind im Besitz mehrerer Aktion\u00e4re (Partner). Partnerwerke sind dadurch gekennzeichnet, dass die Aktion\u00e4re die produzierte Energie \u00fcbernehmen und im Gegenzug die sich ergebenden Jahreskosten erstatten.</p><p>Falls die KKG AG oder die KKL AG f\u00fcr die Kosten eines anderen Betreibers nachschusspflichtig w\u00fcrde und die entsprechenden Kosten nicht bezahlen k\u00f6nnte, stellt sich die Frage, ob deren Aktion\u00e4re diese Kosten aufgrund der Partnervertr\u00e4ge als Jahreskosten zu bezahlen h\u00e4tten. Selbst wenn die privatrechtlichen Partnervertr\u00e4ge eine solche \u00dcbernahme der Kosten vorsehen w\u00fcrden, k\u00f6nnte der Bund die Kosten\u00fcbernahme durch die Aktion\u00e4re nicht rechtlich durchsetzen, da er nicht Vertragspartei ist.</p><p>Die Einf\u00fchrung einer durchsetzbaren Regelung der Kosten\u00fcbernahme durch die Aktion\u00e4re im KEG w\u00fcrde einem sogenannten Durchgriff auf die Aktion\u00e4re gleichkommen. Im Bericht des Bundesrates vom 21. Januar 2015 in Erf\u00fcllung des Postulates Vischer Daniel 11.3356, \"Haftungsrisiko des Staates bez\u00fcglich Atomkraftwerken\", sowie in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Fetz 13.4185, \"Atomkraftwerke. Ausdehnung der Nachschusspflicht auf die Aktion\u00e4re\", wurde die Frage nach der Einf\u00fchrung eines Durchgriffs auf die Aktion\u00e4re abgehandelt. Im Ergebnis wurde der Durchgriff als verfassungsm\u00e4ssig problematisch und kaum praktikabel bewertet. An dieser Einsch\u00e4tzung hat sich nichts ge\u00e4ndert.</p><p>Dem Bundesrat stehen jedoch im Rahmen der Ausgestaltung der SEFV andere, verfassungs- und gesetzeskonforme Massnahmen zur Verf\u00fcgung, um die Sicherstellung der Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten umfassend und zeitnah zu gew\u00e4hrleisten. Namentlich hat er im Jahr 2015 zu diesem Zweck den Sicherheitszuschlag von 30 Prozent auf den berechneten Kosten eingef\u00fchrt. Mit Vorliegen der Kostenstudie 2016 wird nun zu pr\u00fcfen sein, ob das bestehende Modell zur Berechnung der Jahresbeitr\u00e4ge an die Fonds erneut angepasst werden muss.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1485302400000)\/","SubmittedBy":"Nussbaumer Eric","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1520467200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519858847)\/","SubmissionDate":"\/Date(1480464000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}