{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163931,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163931,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3931","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Tisa-Verhandlungen. Werden mit der neuen Schweizer Offerte die Umwelt und die Demokratie aufgegeben?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird um die Antwort auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Kann er best\u00e4tigen, dass in der Schweizer Offerte f\u00fcr die Doha-Verhandlungen (und die Freihandelsabkommen) die Vorbehalte bez\u00fcglich der Service-public-Dienstleistungen der Gemeinden und Kantone sowie der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVP) nach wie vor enthalten sind?</p><p>2. Der Bundesrat hat stets betont, den Service public im Rahmen von Tisa nicht liberalisieren zu wollen. Kann er best\u00e4tigen, dass die Schweizer Tisa-Offerte in der \"Section A\" keinerlei Vorbehalte mehr enth\u00e4lt bez\u00fcglich der Service-public-Dienstleistungen der Gemeinden und Kantone sowie der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der UVP und dass er damit diese Dienstleistungen der Standstill- und der Ratchet-Klausel unterstellt?</p><p>3. Wurden die Kantone und die zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden zu diesen \u00c4nderungen angeh\u00f6rt? Haben sie diesen zugestimmt?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat, die Offerte zu revidieren und die erw\u00e4hnten Vorbehalte gem\u00e4ss der Doha-Offerte beizubehalten?</p>","ReasonText":"<p>In der neuen Tisa-Offerte der Schweiz, die am 21. Oktober 2016 auf der Website des Seco ver\u00f6ffentlicht wurde, wurden in der \"Section A\" einige Vorbehalte, die in fr\u00fcheren Offerten enthalten waren, gestrichen. Dabei handelt es sich um einen Vorbehalt, der die Pflichten der Gemeinden und Kantone im Zusammenhang mit dem Gats beschr\u00e4nkte, um einen Vorbehalt bez\u00fcglich der Dienstleistungen (public utilities) der Gemeinden und Kantone im Bereich Umwelt und um einen Vorbehalt zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit den gesetzlich vorgeschriebenen Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfungen (UVP).</p><p>Die obenerw\u00e4hnten \"Verbesserungen\" der Schweizer Offerte weisen in die von der EU vorgegebene Richtung. Dies beinhaltet, dass die Politik der Gemeinden und Kantone insbesondere hinsichtlich Umgang mit Abwasser und Abfall in Stein gemeisselt werden soll und dass eine Gemeinde, die eine dieser Dienstleistungen liberalisiert, dies nicht mehr r\u00fcckg\u00e4ngig machen kann (Ratchet).</p><p>Die vom Staat in Auftrag gegebenen UVP sind ein heikles Thema, weil gest\u00fctzt darauf potenziell gef\u00e4hrliche oder f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung oder Umwelt sch\u00e4dliche Vorhaben bewilligt (oder abgelehnt) werden. Es ist daher legitim, dass die Beh\u00f6rden sich das Recht vorbehalten m\u00f6chten, gegebenenfalls sicherzustellen, dass die Dienstleistungserbringer, die mit der Durchf\u00fchrung der UVP beauftragt werden, schweizerischem Recht unterstehen (zum Beispiel Gesch\u00e4ftssitz oder Wohnsitz in der Schweiz). Angesichts des Anhangs \"Localisation\" zum Tisa und der fehlenden Vorbehalte in der neuen Offerte werden solche Auflagen f\u00fcr vom Staat in Auftrag gegebene UVP jedoch widerrechtlich.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. In der Doha-Offerte und den Freihandelsabkommen der Schweiz sind im Sektor \"Umweltdienstleistungen\" die Dienstleistungen, welche von den Gemeinden und Kantonen erbracht oder von Gemeinde- und Kantonsbeh\u00f6rden in Auftrag gegeben werden, sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfungen (UVP) ausgenommen. Dies bebeutet, dass die Schweiz f\u00fcr diese Dienstleistungen keine Verpflichtungen in Bezug auf den Marktzugang oder die Inl\u00e4nderbehandlung eingegangen ist.</p><p>2. Die Tisa-Offerte der Schweiz vom 21. Oktober 2016 h\u00e4lt den unter Ziffer 1 erw\u00e4hnten Ausschluss f\u00fcr die kommunalen und kantonalen Umweltdienstleistungen sowie f\u00fcr die UVP aufrecht (f\u00fcr Letztere, soweit sie Giftstoffe oder Radioaktivit\u00e4t betreffen; bei den anderen UVP ist ein Ausschluss nicht erforderlich, da es keine quantitativen Beschr\u00e4nkungen gibt). Dies bedeutet, dass die Schweiz f\u00fcr diese Dienstleistungen in ihrer Tisa-Offerte ebenso wenig wie in der Doha-Offerte oder ihren Freihandelsabkommen Verpflichtungen beim Marktzugang eingeht. Gem\u00e4ss den Tisa-Bestimmungen sind Standstill und Ratchet auf Massnahmen bez\u00fcglich Marktzugang, d. h. quantitative, nichtdiskriminierende Massnahmen, nicht anwendbar. Deshalb w\u00e4re es mit dem allf\u00e4lligen Tisa vereinbar, Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Zugang zum Schweizer Markt - etwa in Form eines Gemeinde- oder Kantonsmonopols oder einer Exklusivkonzession - beizubehalten, k\u00fcnftig abzu\u00e4ndern oder neu einzuf\u00fchren.</p><p>Die in Section A der Schweizer Tisa-Offerte aufgef\u00fchrten Vorbehalte zur Inl\u00e4nderbehandlung und zur Lokalisierung gelten auch f\u00fcr die Umweltdienstleistungen, darunter auch f\u00fcr Gemeinde- und Kantonsdienstleistungen und alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit UVP. Dabei handelt es sich unter anderen um Vorbehalte f\u00fcr Subventionen und vergleichbare Massnahmen, f\u00fcr die Gesetzgebung, welche die Zulassung ausl\u00e4ndischer Dienstleistungserbringer in der Schweiz regelt usw. Aufgrund dieser Vorbehalte sind die Standstill- und die Ratchet-Klausel auf derartige Massnahmen nicht anwendbar.</p><p>Dies bedeutet, dass es - wie bei der Doha-Offerte und den Freihandelsabkommen - auch mit den Verpflichtungen der Schweiz im Tisa vereinbar ist, wenn solche diskriminierenden Massnahmen oder Lokalisierungsbedingungen auch f\u00fcr Umweltdienstleistungen und UVP-Dienstleistungen und auf allen Regierungsebenen beibehalten oder in Zukunft beliebig abge\u00e4ndert oder eingef\u00fchrt werden.</p><p>Die Standstill- und die Ratchet-Klausel des Tisa finden ebenfalls keine Anwendung auf qualitative Massnahmen, die unabh\u00e4ngig von der Nationalit\u00e4t oder Lokalisierung des Dienstleistungserbringers gelten, wie etwa Massnahmen bez\u00fcglich Umweltschutz, Bauzonen, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, Qualit\u00e4tsanforderungen, technische Vorschriften usw. Das Tisa verhindert somit nicht, s\u00e4mtliche Dienstleistungen, einschliesslich Umwelt- und UVP-Dienstleistungen, in diesem Sinn zu regulieren, also bestehende Regulierungen beizubehalten oder in Zukunft abzu\u00e4ndern oder neue einzuf\u00fchren.</p><p>3. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden wurden konsultiert (via die Konferenz der Kantonsregierungen) und haben zugestimmt.</p><p>4. Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Revision der Tisa-Offerte vorgesehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1485302400000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519734510)\/","SubmissionDate":"\/Date(1480550400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Wirtschaft"}}