{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163935,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163935,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3935","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Geburtszulage f\u00fcr Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger von Arbeitslosenentsch\u00e4digung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes am 1. Januar 2009 und dessen Revision im Jahr 2013 haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Selbstst\u00e4ndigerwerbenden Anspruch auf Familienzulagen nach dem Motto \"Ein Kind, eine Zulage\". Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger von Arbeitslosenentsch\u00e4digung haben folglich keinen Anspruch auf Familienzulagen, dieser geht an den anderen Elternteil \u00fcber. Hat keiner der Elternteile Anspruch auf Familienzulagen, so erh\u00e4lt die Bez\u00fcgerin oder der Bez\u00fcger von Arbeitslosenentsch\u00e4digung gem\u00e4ss Artikel\u00a022 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes einen Kinderzuschlag zuz\u00fcglich zur Arbeitslosenentsch\u00e4digung. Laut Artikel\u00a02 der Familienzulagenverordnung besteht ein Anspruch auf die Geburtszulage, wenn die kantonale Familienzulagenordnung eine Geburtszulage vorsieht. Die Wegleitung zum Familienzulagengesetz des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherungen h\u00e4lt jedoch bloss eine Kinder- und Ausbildungszulage fest, aber keine Geburtszulage. Sind also zum Zeitpunkt der Geburt die Eltern arbeitslos und kann kein Elternteil einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen, wird keine Geburtszulage ausgerichtet.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Auf wie viele Familien trifft dieses Szenario j\u00e4hrlich zu? Wie viele Familien erhalten also keine Geburtszulage, da keiner der Elternteile einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen kann?</p><p>2. Werden durch diese Bestimmung der Wegleitung zum Familienzulagengesetz Eltern mit und Eltern ohne Anspruch auf Familienzulagen nicht ungleich behandelt?</p><p>3. W\u00e4re es nicht sinnvoll, diese Bestimmung abzuschaffen, um diese Diskriminierung zu beheben und somit den Familien, die bereits mit einem Erwerbsausfall zu k\u00e4mpfen haben, eine Geburtszulage zu gew\u00e4hren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Eine Sch\u00e4tzung des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherungen ergibt, dass im Jahr 2014 f\u00fcr 200 Neugeborene von arbeitslosen Personen keine Geburtszulage ausgerichtet wurde.</p><p>2./3. Das Bundesgesetz \u00fcber die Familienzulagen (FamZG; SR 836.2) regelt drei Arten von Familienzulagen: die Kinderzulage, die Ausbildungszulage sowie die Geburts- und Adoptionszulage. Im Gegensatz zu der Kinder- und der Ausbildungszulage f\u00fchrt das FamZG keinen Anspruch auf eine Geburts- oder Adoptionszulage ein. Es steht den Kantonen frei, ob sie eine Geburts- und/oder Adoptionszulage gew\u00e4hren oder nicht. Bei der Geburts- und Adoptionszulage handelt es sich somit um kantonale Leistungen. Zurzeit haben neun Kantone eine Geburtszulage und davon acht eine Adoptionszulage eingef\u00fchrt.</p><p>Arbeitslose Personen, die ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen, haben keinen Anspruch auf Familienzulagen nach FamZG. Sie erhalten jedoch einen Zuschlag zum Taggeld der Arbeitslosenversicherung, der den Kinder- und Ausbildungszulagen entspricht, auf die die Versicherten Anspruch h\u00e4tten, wenn sie in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis st\u00fcnden. Dieser Zuschlag wird in Artikel\u00a022 Absatz\u00a01 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig; SR 837.0) geregelt. Nach dessen Wortlaut umfasst der Zuschlag zum Taggeld nur die Kinder- und Ausbildungszulagen, nicht aber die Geburts- oder Adoptionszulagen. Der Zuschlag f\u00fcr Familienzulagen wird von der Arbeitslosenversicherung nur ausgerichtet, wenn keine andere Person die Familienzulagen geltend machen kann.</p><p>In der Wegleitung zum FamZG (Randziffern 215 und 526) wird lediglich die Regelung von Artikel\u00a022 Absatz\u00a01 Avig wiedergegeben. Damit auch arbeitslose Personen, die ein Taggeld beziehen, neu einen Anspruch auf Geburtszulage geltend machen k\u00f6nnten, m\u00fcsste im Avig ein neuer Zuschlag vorgesehen werden. Es ist jedoch nicht Sinn und Zweck der Arbeitslosenversicherung, rein kantonale Leistungen zu versichern. Bereits die Ausrichtung des Zuschlags zum Taggeld f\u00fcr Kinder- und Ausbildungszulagen ist eine zweckfremde Leistung der Arbeitslosenversicherung, die ohne spezifische Beitr\u00e4ge ausgerichtet wird. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat eine entsprechende Anpassung des Avig nicht f\u00fcr angezeigt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1485907200000)\/","SubmittedBy":"Buttet Yannick","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489708800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519434867)\/","SubmissionDate":"\/Date(1480896000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Sozialer Schutz"}}