{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163949,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163949,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3949","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Den Kostenanstieg d\u00e4mpfen durch geeignete Massnahmen zur Kostenbegrenzung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und allenfalls weitere Gesetzesgrundlagen dahingehend zu \u00e4ndern, dass zwingende Kostenbegrenzungsmassnahmen in Kraft treten, sobald die Kosten pro Versicherten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahresdurchschnitt st\u00e4rker steigen als die Entwicklung der Nominall\u00f6hne multipliziert mit dem Faktor 1,1. Diese \u00c4nderung soll in Erg\u00e4nzung zu Artikel\u00a055 KVG vorgenommen werden, welche jedoch bloss eine Kann-Norm zur Kostenbegrenzung enth\u00e4lt, die bisher nicht angewendet wurde.</p>","ReasonText":"<p>Die Gesundheitskosten und damit auch die Pr\u00e4mien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) haben sich seit der Einf\u00fchrung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 mehr als verdoppelt, w\u00e4hrend die Nominall\u00f6hne nur um gut 20 Prozent zunahmen. Eine Trendumkehr ist nicht absehbar: Auch in den kommenden Jahren soll mit Einzelleistungstarifen mit ihren Anreizen zur Mengenausdehnung (z. B. \u00c4rztetarif Tarmed) abgerechnet werden, und bei den Medikamenten ist mit weiteren Preis- und Kostenspr\u00fcngen zu rechnen (Stichworte Krebsmedikamente und Kombinationstherapien). Am meisten belastet diese Entwicklung den Mittelstand, da er immer h\u00f6here Einkommensanteile f\u00fcr die OKP-Pr\u00e4mien aufwenden muss. Dieser Entwicklung gilt es Einhalt zu gebieten durch geeignete Massnahmen im Krankenversicherungsgesetz. Diese sollen jeweils zwingend in Kraft treten, sobald die OKP-Kosten pro Versicherten in einem Jahr st\u00e4rker steigen als die Entwicklung der Nominall\u00f6hne multipliziert mit dem Faktor 1,1. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Problematik der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung und der damit verbundenen finanziellen Belastung der Privathaushalte sehr bewusst und hat aus diesem Grund Kostend\u00e4mpfungsmassnahmen in der Strategie Gesundheit 2020 als eine der Hauptzielsetzungen aufgenommen. Zudem hat das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) zur Erarbeitung neuer Massnahmen eine Expertengruppe mit internationaler Beteiligung einberufen. Diese wird bis im Herbst 2017 Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Schweiz erarbeiten. Die Thematik der D\u00e4mpfung des OKP-Kostenanstieges wurde auch in der Motion Ettlin Erich 16.3987 aufgeworfen. Der Bundesrat erlaubt sich daher, die Fragen in derselben Weise zu beantworten.</p><p>Zwischen 1996 und 2015 sind die Nettoleistungen (die bezahlten Leistungen der Versicherer) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von 10,8 auf 26,0 Milliarden Franken angestiegen. Erste Ergebnisse des Jahres 2016 sowie die Prognose der Konjunkturforschungsstelle der ETH weisen darauf hin, dass das Kostenwachstum auch im laufenden Jahr hoch bleiben wird. Die Nettoleistungen sind jedoch prozentual viel st\u00e4rker gewachsen als die Bev\u00f6lkerung oder die Nominall\u00f6hne: Pro versicherte Person betr\u00e4gt der durchschnittliche j\u00e4hrliche Anstieg der Nettoleistungen 4,0 Prozent (inflationsbereinigt: 3,5 Prozent). Der Bundesrat hat diesbez\u00fcglich Handlungsbedarf erkannt und im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 eine Reihe von Massnahmen eingeleitet und umgesetzt, welche die Gesundheitskosten bereits um mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr gesenkt haben. Ziel ist, die hohe Qualit\u00e4t der medizinischen Versorgung und den Zugang der Bev\u00f6lkerung zu dieser zu sichern sowie gleichzeitig die finanzielle Belastung durch die Krankenkassenpr\u00e4mien ertr\u00e4glich zu halten.</p><p>Angesichts der zunehmenden Kosten- und Mengenentwicklung intensiviert der Bundesrat die bereits ergriffenen Massnahmen. Da die Kompetenzen im Gesundheitswesen zwischen dem Bund, den Kantonen und den Tarifpartnern aufgeteilt sind, m\u00fcssen alle Akteure ihre Verantwortung wahrnehmen und Massnahmen in ihrem Verantwortungsbereich umsetzen, um das Kostenwachstum wirksam einzud\u00e4mmen. So wird auf Bundesebene die Pr\u00fcfung der kassenpflichtigen Arzneimittel ab 2017 wieder aufgenommen werden, und es sollen bei den Originalen wie bei den Generika namhafte Einsparungen erzielt werden. Zudem ist das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit daran, die H\u00f6chstverg\u00fctungsbetr\u00e4ge f\u00fcr medizinische Mittel und Gegenst\u00e4nde anzupassen sowie die Verg\u00fctung von Analyseleistungen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Es bereitet zudem Anpassungen \u00fcbertarifierter Leistungen im Tarif f\u00fcr \u00e4rztliche Leistungen Tarmed vor und setzt verschiedene Massnahmen im Bereich der Qualit\u00e4tssicherung um. Dar\u00fcber hinaus werden vermehrt Health Technology Assessments (HTA) zur \u00dcberpr\u00fcfung der Wirksamkeit von medizinischen Behandlungen durchgef\u00fchrt. Weiter werden ein Referenzpreissystem f\u00fcr patentabgelaufene Arzneimittel und eine Anpassung des Vertriebsanteils bei allen Arzneimitteln vorbereitet. Zus\u00e4tzliche Massnahmen wie die Pflicht zu Mengensteuerungen, Tarifsenkungen bei \u00fcberdurchschnittlicher Kostenentwicklung, die Durchsetzung der ambulanten Leistungserbringung f\u00fcr bestimmte Leistungen oder Erg\u00e4nzungen des Preisfestsetzungsinstrumentariums im Arzneimittelbereich sind zu pr\u00fcfen.</p><p>Die Kantone stehen besonders mit der Zulassung der Spit\u00e4ler zur OKP durch die Spitalplanung und -listen und der Zulassung von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten in der Pflicht. \u00dcberkapazit\u00e4ten sollen so vermieden werden. Die Leistungserbringer sind gehalten, die Leistungserbringung effizient zu gestalten. Die Tarifpartner sind aufgefordert, die Wirtschaftlichkeit der Tarife sicherzustellen und daf\u00fcr Massnahmen zu vereinbaren. Zudem ist es ihre Aufgabe, die Rechnungen f\u00fcr medizinische Leistungen genau zu \u00fcberpr\u00fcfen. Den Tarifgenehmigungsbeh\u00f6rden stehen bereits nach geltendem Recht ausserordentliche Massnahmen zur Eind\u00e4mmung der Kostenentwicklung zur Verf\u00fcgung (Art. 54 und 55 des Bundesgesetzes vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10). Sie k\u00f6nnen bei Bedarf Globalbudgets festsetzen oder die Tarife einfrieren, wenn der relative Unterschied in der j\u00e4hrlichen Zuwachsrate mehr als 50 Prozent gemessen an der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung betr\u00e4gt. Da bereits die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit des KVG eine strenge Beurteilung von Tariferh\u00f6hungen nach sich ziehen, wurde von Artikel\u00a055 explizit kaum Gebrauch gemacht. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Krankenversicherer nicht erm\u00e4chtigt sind, einseitig einen Tarifstopp anzuordnen. Sie haben jedoch das Recht, wegen der Kostenentwicklung auf Verhandlungsbegehren um Tariferh\u00f6hung nicht einzutreten. Dazu kommt, dass Artikel\u00a051 KVG den Kantonen erlaubt, Globalbudgets f\u00fcr die Finanzierung der Spit\u00e4ler und Pflegeheime festzusetzen. Angewendet werden diese aber erst in den Kantonen Tessin, Waadt und Genf.</p><p>Zur Erarbeitung neuer Kostend\u00e4mpfungsmassnahmen hat das EDI eine Expertengruppe mit internationaler Beteiligung einberufen. Diese soll die positiven Erfahrungen anderer europ\u00e4ischer L\u00e4nder in der Mengen- und Kostensteuerung auswerten und bis im Herbst 2017 Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Schweiz erarbeiten. Die Massnahmen sollen von den Tarifpartnern und subsidi\u00e4r von den Tarifgenehmigungsbeh\u00f6rden angewendet werden k\u00f6nnen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Jahresbudgets oder Tarifsenkungen bei \u00fcberdurchschnittlicher Kostenentwicklung.</p><p>In diesem Zusammenhang bef\u00fcrwortet der Bundesrat die Diskussion \u00fcber die M\u00f6glichkeit eines zwingenden Mechanismus bei der \u00dcberschreitung spezifischer Schwellenwerte. Eine umfassende Analyse m\u00f6glicher neuer Instrumente kann aber nur sichergestellt werden, wenn der Auftrag der Expertengruppe nicht auf spezifische Instrumente und Vorgehensweisen beschr\u00e4nkt wird oder Resultate bereits feststehen. Deshalb lehnt der Bundesrat die Motion ab.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1488499200000)\/","SubmittedBy":"Lohr Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519752053)\/","SubmissionDate":"\/Date(1481068800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}