{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163970,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163970,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3970","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neues B\u00fcrokratiemonster f\u00fcr Wohlfahrtsfonds? H\u00e4rtefallleistungen und die Umsetzung der Motion SGK-NR 13.3664","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Warum wurde die geforderte Lockerung der AHV-Beitragspflicht auf H\u00e4rtefallleistungen bei der Revision der AHVV nicht umgesetzt?</p><p>2. Wie wird er die mangelnde Umsetzung der Motion korrigieren und die St\u00e4rkung der Wohlfahrtsfonds beherzigen?</p><p>3. Was unternimmt er, um den neuen b\u00fcrokratischen Aufwand der Wohlfahrtsfonds und AHV-Beh\u00f6rden zu stoppen und die Destinat\u00e4re in ihrer Integrit\u00e4t und W\u00fcrde zu sch\u00fctzen?</p>","ReasonText":"<p>Die Motion 13.3664 wurde im Zuge der ZGB-Revision zur St\u00e4rkung von Wohlfahrtsfonds (WF) durch die SGK-N lanciert, mit dem Ziel, die AHV-Beitragspflicht f\u00fcr Leistungen von WF zu lockern.</p><p>In Artikel\u00a08quater AHVV, in Kraft seit Januar 2015, wurde die AHV-Beitragspflicht auf H\u00e4rtefallleistungen von WF neu geregelt. Entgegen der Absicht der Motion\u00e4re, der parlamentarischen Initiative Pelli 11.457 und BGE 137 V 321 wurde Artikel\u00a08quater Abs\u00e4tze 2 und 3 AHVV unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig restriktiv ausgestaltet. H\u00e4rtefallleistungen werden an den Existenzbedarf und durch die Verwaltung an die \"grosse H\u00e4rte\" von Artikel\u00a05 ATSV gebunden. Dies ist f\u00fcr WF untauglich und f\u00fchrt zu einer Versch\u00e4rfung der AHV-Beitragspraxis. Der Sinn von WF ist es, unb\u00fcrokratisch Not zu lindern, wo sozialrechtlich gerade keine oder nur beschr\u00e4nkte Hilfe zu erwarten ist. Oft beziehen die Ansprecher bereits Erg\u00e4nzungsleistungen und erf\u00fcllen die Erfordernisse der \"grossen H\u00e4rte\" nicht. WF m\u00fcssen auch dort unkompliziert und ohne zus\u00e4tzliche AHV-Beitragspflicht einspringen k\u00f6nnen. Die Ausgleichskassen verlangen auch bei klaren H\u00e4rtef\u00e4llen umfangreiche Unterlagen \u00fcber s\u00e4mtliche Verm\u00f6gens-/Einkommensverh\u00e4ltnisse des Ansprechers und seiner Familie, um danach schematisierte, komplexe Berechnungen (wie hypothetischer Verm\u00f6gensverzehr usw.) ohne Ber\u00fccksichtigung des Einzelfalls vorzunehmen. Sie setzen sich damit faktisch \u00fcber die WF. Die Ziele der WF werden so torpediert. WF sehen sich wegen der AHV-Risiken vermehrt gezwungen, auch kleine H\u00e4rtefallleistungen vorg\u00e4ngig den AHV-Beh\u00f6rden f\u00fcr ein Wording zu unterbreiten.</p><p>Die geforderte \"Lockerung\" wurde von der Verwaltung ignoriert und stattdessen ein erneuter Hemmschuh f\u00fcr die WF geschaffen. Die AHVV widerspricht mit dem neuen Artikel\u00a08quater Abs\u00e4tze 2 und 3 den Zielen der Motion. Sie muss darum korrigiert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Das Parlament hat am 14. Juni 2014 dem Bundesrat die Motion 13.3664 \u00fcberwiesen. Am 15. Oktober 2014 hat der Bundesrat Artikel\u00a03ter AHVV ge\u00e4ndert und damit den beitragsbefreiten Betrag vom doppelten auf den viereinhalbfachen Betrag der j\u00e4hrlichen H\u00f6chstaltersrente, von 56 160 Franken auf 126 900 Franken, erh\u00f6ht und in Artikel\u00a08ter AHVV eine Ausnahme des massgebenden Lohns f\u00fcr ausserordentliche Unterst\u00fctzungsleistungen des Arbeitgebers zur Linderung einer finanziellen Not des Arbeitnehmers verankert. Die Verordnungs\u00e4nderung ist per 1. Januar 2015 in Kraft getreten, womit die Motion unverz\u00fcglich umgesetzt wurde.</p><p>Entgegen der Darlegung in der Interpellation ist die AHV-Praxis gegen\u00fcber Wohlfahrtsfonds nicht \"versch\u00e4rft\" worden. Die Ausnahmen von der Beitragspflicht sind im Gegenteil erweitert worden. Zus\u00e4tzlich zu den ganz oder teilweise beitragsfreien Leistungen (z. B. reglementarische Leistungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Beitr\u00e4ge an Krankenkassenpr\u00e4mien, Zuwendungen an Hinterlassene, Leistungen an Arztkosten, bei ungen\u00fcgender beruflicher Vorsorge usw.) ist die Freigrenze f\u00fcr Entlassungsentsch\u00e4digungen wesentlich erh\u00f6ht und sind neu auch Leistungen in H\u00e4rtef\u00e4llen von den Sozialabgaben befreit worden.</p><p>Wie aus der Begr\u00fcndung der Motion 13.3664 als Ergebnis einl\u00e4sslicher Diskussionen hervorgeht, war es entscheidend, dass sozial notwendige Leistungen gezielt und limitiert gef\u00f6rdert werden, ohne jedoch dabei das AHV-Beitragssubstrat zu gef\u00e4hrden. Den \"H\u00e4rtefall\" hat der Bundesrat in Artikel\u00a08quater AHVV mit einer \"finanziellen Not\" umschrieben und damit das in der Motion angestrebte Ziel erf\u00fcllt. In diesem Sinne ist die Ausnahme zwar flexibel, aber nicht extensiv zu verstehen und zu handhaben. F\u00fcr die Auslegung des Begriffs \"finanzielle Not\" richtet sich die Praxis, wie beim Erlass der R\u00fcckerstattung von unrechtm\u00e4ssig bezogenen Leistungen, sinngem\u00e4ss nach der Erg\u00e4nzungsleistungsregelung (Art. 5 der Verordnung \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, ATSV; SR 830.11). Nach Ansicht des Bundesrates ist es sachgerecht, sich in der Praxis an \u00e4hnlichen, im Sozialversicherungsrecht bereits verwendeten Begriffen auszurichten.</p><p>Die Motion wurde damit auftragsgem\u00e4ss umgesetzt und am 15. Juni 2015 abgeschrieben. Es besteht demnach kein Bedarf an weiteren Massnahmen.</p><p>3. In der Praxis soll der Existenzbedarf lediglich als Richtwert dienen. Eine detaillierte Berechnung soll nicht in jedem Fall, sondern nach Bedarf vorgenommen werden. Eine Auslegung in diesem Sinne entspricht den Erl\u00e4uterungen zu Artikel\u00a08quater Absatz\u00a02 AHVV (vgl. Anhang zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 15. Oktober 2014). Es wird somit kein formalistisches und b\u00fcrokratisches, sondern ein pragmatisches Vorgehen angestrebt. Um die Gleichbehandlung sicherzustellen, muss die Ausgleichskasse jedoch die Situation ausreichend einsch\u00e4tzen und beurteilen k\u00f6nnen. Arbeitgeber und Arbeitnehmende, die eine Beitragsbefreiung beanspruchen, m\u00fcssen die Notsituation im Rahmen ihrer Mitwirkungsfrist dartun.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1487116800000)\/","SubmittedBy":"Schneeberger Daniela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489708800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690519707807)\/","SubmissionDate":"\/Date(1481500800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz"}}