{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20163974,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20163974,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.3974","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine \u00fcbertriebenen L\u00f6hne und Sozialleistungen f\u00fcr das Bundespersonal","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die in der Bundesverwaltung ausgerichteten L\u00f6hne und Sozialleistungen an diejenigen der Privatwirtschaft anzugleichen und diese \u00c4nderung in seiner n\u00e4chsten Personalstrategie Bundesverwaltung 2020-2023 zu ber\u00fccksichtigen. Weiter soll das Bundespersonalrecht, wo dies m\u00f6glich ist, noch st\u00e4rker an das privatwirtschaftliche Arbeitsrecht gem\u00e4ss Obligationenrecht angelehnt werden.</p>","ReasonText":"<p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion F\u00f6hn 15.3785 bekanntgab, wurde das Bundespersonalrecht (BPG) im Laufe seines Bestehens laufend \u00fcberarbeitet und dabei an die neuen Gegebenheiten angepasst. Unter anderem wurde das BPG dem OR angen\u00e4hert und dabei an die \u00fcbliche arbeitsrechtliche Praxis angepasst. Die SVP begr\u00fcsst diese Anpassungen als Schritt in die richtige Richtung. Dennoch stellen wir fest, dass die L\u00f6hne und die Sozialleistungen f\u00fcr das Bundespersonal diejenigen in der Privatwirtschaft zum Teil massiv \u00fcbertreffen.</p><p>Im Jahr 2015 betrug der durchschnittliche Bruttolohn (Grundlohn plus Ortszuschlag, einschliesslich Kaderl\u00f6hne) bei der Bundesverwaltung 121 533 Franken - weit mehr als das, was die Privatwirtschaft an L\u00f6hnen bezahlt. Auch bei den Sozialleistungen zeigt sich die Bundesverwaltung spendabel. Ob Vaterschaftsurlaub, bei der Anzahl der Ferientage oder bei den Pensionskassenbeitr\u00e4gen: Die Bundesangestellten profitieren von grossz\u00fcgigen Leistungen. Anders als in der Privatwirtschaft werden diese Leistungen jedoch von den Steuerzahlern bezahlt. Hier stellt sich einerseits die Frage, ob sich die Bundesverwaltung vor dem Hintergrund der laufenden Stabilisierungsprogramme diesen Luxus weiterhin leisten soll und kann. Die SVP ist der Ansicht, dass auch die Bundesverwaltung \u00fcber eine Senkung der Ausgaben im Eigenbereich ihren Beitrag an gesunde Staatsfinanzen leisten muss.</p><p>Andererseits nehmen wir mit Sorge zur Kenntnis, dass die Bundesverwaltung mit ihren attraktiven L\u00f6hnen, Lohnerh\u00f6hungen (\u00fcber 80 Prozent der Bundesangestellten erhielten in der Vergangenheit j\u00e4hrliche Lohnerh\u00f6hungen von 1 bis 2 Prozent bei teilweise negativer Teuerung) und \u00fcberaus grossz\u00fcgigen Sozialleistungen den privaten Unternehmen zunehmend den Rang als attraktiver Arbeitgeber abl\u00e4uft. Auch aus diesem Grund ist eine Ann\u00e4herung der L\u00f6hne und der Sozialleistungen beim Bund an das \u00fcbliche Niveau der Privatwirtschaft aus Sicht der SVP zwingend.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Anl\u00e4sslich der letzten Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG; SR 172.220.1) im Jahr 2013 ist bereits eine weitgehende Ann\u00e4herung an das Obligationenrecht (SR 220) erfolgt. Wie auch in der Stellungnahme auf die Motion F\u00f6hn 15.3785 ausgef\u00fchrt, kennt das BPG nur noch dort eigene Regelungen, wo das Obligationenrecht ungeeignet ist und den speziellen Gegebenheiten bei den Bundesangestellten nicht Rechnung tragen kann. So muss beispielsweise beachtet werden, dass die Bundesverfassung die K\u00fcndigungsfreiheit des Arbeitgebers Bund einschr\u00e4nkt (insbesondere betreffend Gleichbehandlungsgebot und Willk\u00fcrverbot). Mit der weitgehenden \u00dcbernahme des Obligationenrechts hat die Bundesverwaltung eines der liberalsten Personalgesetze f\u00fcr \u00f6ffentlich-rechtliche Angestellte in Europa. Die Anstellungsbedingungen der Bundesangestellten entsprechen schon heute weitgehend denjenigen der Privatwirtschaft, sodass eine vollumf\u00e4ngliche \u00dcbernahme des Obligationenrechts keine bedeutenden Ver\u00e4nderungen bringen w\u00fcrde. Deshalb erachtet der Bundesrat einen vollst\u00e4ndigen Wechsel ins Obligationenrecht nicht als zielf\u00fchrend. Dieser ginge zudem mit einem Systemwechsel einher und f\u00fchrte zu einer weitgehenden Aufhebung der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) und der \u00fcbrigen Ausf\u00fchrungsbestimmungen. Diese m\u00fcssten durch einen mit den Sozialpartnern auszuhandelnden Gesamtarbeitsvertrag ersetzt werden.</p><p>Die Anstellungsbedingungen der Bundesverwaltung werden seit jeher periodisch mit jenen grosser Unternehmen der Privatwirtschaft und anderer Arbeitgeber der \u00f6ffentlichen Verwaltung verglichen. Bez\u00fcglich des Lohnniveaus best\u00e4tigte die letzte vom Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegebene Vergleichsstudie aus dem Jahr 2014 die Ergebnisse der umfassenden Lohnvergleichsstudie aus dem Jahr 2005. Ab dem mittleren Kader zahlt die Bundesverwaltung tiefere Medianl\u00f6hne als vergleichbare Unternehmen in der Privatwirtschaft. Die Unterschiede akzentuieren sich beim h\u00f6heren Kader und Topkader. Die von der Bundesverwaltung bezahlten Medianl\u00f6hne auf diesen Funktionsebenen erreichen das Marktniveau nicht. Einzig die Gesamtverg\u00fctung der Mitarbeitenden in den tieferen Lohnklassen liegt \u00fcber derjenigen der Privatwirtschaft.</p><p>Mit der Definition der h\u00f6chstm\u00f6glichen L\u00f6hne auf Verordnungsebene sind zudem keine exzessiven Gesamtverg\u00fctungspakete wie in gewissen b\u00f6rsenkotierten, globalen Konzernen m\u00f6glich.</p><p>Die Vergleichsstudie warnt zudem davor, die pekuni\u00e4ren Aspekte zu vernachl\u00e4ssigen. Damit riskiere die Bundesverwaltung, an Wettbewerbsf\u00e4higkeit und Attraktivit\u00e4t auf dem Arbeitsmarkt zu verlieren und in der Folge an Qualit\u00e4t bei der Leistungserbringung einzub\u00fcssen.</p><p>Der Bundesrat hat dem Parlament Anfang Februar 2017 den in Erf\u00fcllung des Postulates der Finanzkommission des Nationalrates 14.3999 erstellten Bericht zum Lohnsystem des Bundes \u00fcbermittelt. Kernst\u00fcck des Berichtes bilden die Ergebnisse einer im Jahr 2016 in Auftrag gegebenen externen Analyse des Lohnsystems des Bundes. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat das EFD beauftragt, ihm bis Mitte 2017 ein Aussprachepapier mit konkreten Anpassungsvorschl\u00e4gen des Lohnsystems zu unterbreiten. Der Bundesrat wird sich in diesem Rahmen auch mit den Anliegen der Motion\u00e4rin auseinandersetzen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1487721600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1537142400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690555648687)\/","SubmissionDate":"\/Date(1481500800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5006,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}